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DU schuldest dem Remmo-Clan 4 Millionen Euro. Dein Steuergeld!

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Mit einem "geeinten" Volk!
Dann soll die Antifa mal erklären, warum sie am "Nazi-Gen" in den Deutschländern festhalten? ;) weil das mit dem Dunkeldeutschland ist ja nur nebulöses Geschwätz und die moderne deutsche Gesellschaft ist relativ liberal (gewesen, bevor die "woken" Deppen gekommen sind) die können nur schwurbeln und zensieren - und genau das muss man öffentlich machen, wie 💩 und fascho die sind. manche glauben nämlich immer noch, dass diese Freaks da für Fortschritt und Völkerverständigung stehen LOL
 
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Ach was?;) Natürlich und... fällt beides in den Bereich Rechtsstaat! Beides hat mit Justiz zu tun oder etwa nich?:)

Vergewaltigung wurde in D-Land bis 2015 sehr hart bestraft. Ich kenne einen Fall, in dem ein verlassenes Weib sich rächen wollte und ihren Ex-Lover wegen Vergewaltigung angezeihcht hat . Ähnlich Kachelmann. Der Angezeihchte hatte aber Glück, weil sie das ihrer Freundin erzählt hat, die dann als Zeugin für den Angezeihchten aussahchte. Der wäre gut und gern 5 Jahre im Knast gewandert.

Ich zitiere das aktuelle Gesetz dazu:
8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfera)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

Dieser Text hätte auf die 9 Vergewaltiger angewendet werden müssen!:mad:

Wer Immobilien sein Eigen nennt, hat Geld!

Die Frage stellt sich hier nicht, denn Immobilieneigentümer haben geld!

Das geht mMn nicht.

Ich vermute , in diesem Fall konnte man den Beschuldichten nachweisen, daß es ihre Immobilien waren.

Na gut, gegen Beweislastumkehr habe ich was, denn es wird ja angewendet!
1) Es wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt
2) Die Videos wurden gelöscht und konnten daher als Beweismittel nicht mehr verwendet werden
3) Es konnte nicht allen Tätern eine Beteiligung nachgewiesen werden

ganz verkürzt. Im Jugendstrafrecht steht natürlich die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Nur muss es sich eben um 1) jugendtypische Verfehlungen handeln also z.B. Schwarzfahren und 2) muss derjenige, der im Erwachsenenalter noch unter Jugendstrafrecht fallen könnte, eine verzögerte Reifeentwicklung vorweisen. Das Zweite ist dehnbar, das Erste wird immer und immer wieder nicht richtig angewendet. Es fällt viel zu viel unter das Jugendstrafrecht, was dort nichts zu suchen hat.

Außerdem und generell muss man zudem feststellen, dass unser Strafrecht überhaupt nicht auf die Zugewanderten zugeschnitten und anwendbar ist, besonders nicht das Jugendstrafrecht. Wie kann man jemanden resozialisieren, der seit seiner Einreise noch niemals sozialisiert war?

Und genau hier gewinnt die Sache eine politische Dimension: Man sollte mit unserem Gesellschaftssystem nicht kompatible Menschen nicht einreisen lassen, denn selbst, wenn sie nicht straffällig werden, haben sie doch völlig andere Formen des Zusammenlebens, die sich auf unsere nur schädlich auswirken können, mindestens mal, wenn eine bestimmte Masse überschritten ist. Und das ist sie schon seit einigen Jahren.
 
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Man sollte mit unserem Gesellschaftssystem nicht kompatible Menschen nicht einreisen lassen, denn selbst, wenn sie nicht straffällig werden, haben sie doch völlig andere Formen des Zusammenlebens, die sich auf unsere nur schädlich auswirken können,
In diesem Satz allein stecken mindestens 3 Fragwürdigkeiten:
1. Wer - konkret - ist "man" ?
2. Wer - konkret - ist "uns" ?
3. Warum "nur schädlich"?
 

Chronos-

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Wer hat der sizilianischen Mafia so zugesetzt, dass sie in die USA ausgewichen ist? Benito Mussolini! Und der hatte es mit Einheimischen zu tun, die er nicht einfach ausweisen konnte. Stringentere Gesetze könne einem aber auch selbst auf die Füße fallen.

Grundsätzlich stimme ich dir hinsichtlich der Behandlung der Mafia zu, nur ist das, was unter Mussolini in Sizilien lief, leider nicht in unsere Gesetze einzuarbeiten.

Das wurden nämlich auch mal, als sich alle männlichen Angehörigen der "Ehrenwerten Gesellschaft vor den Carabinieri flüchtend in die Berge verkrümelt hatten, die Frauen und Kinder eines Dorfes von den Polizisten auf dem Dorfplatz zusammengetrieben und die Botschaft in die Berge geschickt, dass alle erschossen würden, wenn die Männer nicht innerhalb weniger Stunden wieder in das Dorf zurück kämen.

Sie kamen alle.

Aber das kannst du doch heute nicht mehr als Teil eines Gesetzes bzw. des Strafvollzugs bringen.
 
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In diesem Satz allein stecken mindestens 3 Fragwürdigkeiten:
1. Wer - konkret - ist "man" ?
2. Wer - konkret - ist "uns" ?
3. Warum "nur schädlich"?
"Man" meint wir bzw. die Regierungsstellen/die Legislative. "Uns" umreißt die deutsche Gesellschaft. Schädlich ist alles, was nicht nützlich ist und zerstörerisch wirkt. Aber das weißte ja. Du willst eben nur eine Diskussion um der Diskussion Willen führen.
 
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die meisten Leute würden gar nicht erst hierher kommen, wenn wir nicht diese "Demokratisierungs"-Geo-Politik hätten...

nehmen wir nur mal Afghanistan
haufen Geld verballert, Tote, Traumatisierte, trotzdem die Taliban wieder an der Macht
und eine Menge Flüchtlinge zu uns gebracht!
- eine echte Erfolgsgeschichte - nur für wen??

Daran sind natürlich "die" Russen und vor allen Dingen die AfD schuld, nää? ;)
 
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Grundsätzlich stimme ich dir hinsichtlich der Behandlung der Mafia zu, nur ist das, was unter Mussolini in Sizilien lief, leider nicht in unsere Gesetze einzuarbeiten.

Das wurden nämlich auch mal, als sich alle männlichen Angehörigen der "Ehrenwerten Gesellschaft vor den Carabinieri flüchtend in die Berge verkrümelt hatten, die Frauen und Kinder eines Dorfes von den Polizisten auf dem Dorfplatz zusammengetrieben und die Botschaft in die Berge geschickt, dass alle erschossen würden, wenn die Männer nicht innerhalb weniger Stunden wieder in das Dorf zurück kämen.

Sie kamen alle.

Aber das kannst du doch heute nicht mehr als Teil eines Gesetzes bzw. des Strafvollzugs bringen.
Wie wär es mit "Null Toleranz", wie von Giuliani in New York durchgesetzt?
 

Chronos-

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Wie wär es mit "Null Toleranz", wie von Giuliani in New York durchgesetzt?

Kann ich nicht beurteilen, aber da wir speziell über die italienische Mafia und Mussolinis Erfolge im Kampf gegen selbige gesprochen haben, fürchte ich, dass das System von New York heute nicht viel ändern würde.

Zwar würde die Straßenkriminalität sehr erfolgreich bekämpft, aber gegen die hinter verschlossenen Türen stattfindende Edel-Kriminalität der OK würde auch das nicht viel ausrichten.

Dazu sind die Syndikate viel zu gut organisiert und strukturiert und vor allem auf Verschwiegenheit und Unauffälligkeit getrimmt.

Man kann zwar Steuerhinterziehung usw. verfolgen und bestrafen (wie bei seinerzeit dem Deppen Al Capone in Chicago), aber die gegen die fein gesponnenen Netze wie beispielsweise bei der Drangheta oder der Camorra kommt man mit Giulianis Brecheisen-Methoden nicht an.
 

Le Bon

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1) Es wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt
Waren die Verbrecher unter 18? Ich wage das zu bezweifeln!
2) Die Videos wurden gelöscht und konnten daher als Beweismittel nicht mehr verwendet werden
Woher wußte "man" dnen von diesen Vids?
3) Es konnte nicht allen Tätern eine Beteiligung nachgewiesen werden
Häh? Ich hab offiziell gelesen, man hätte 9 verschieden Spermaspuren gefunden. Wobei ich mich wundere wie man das nachweisen kann. Muß'n ekelhafter jb sein. *schüttel*
ganz verkürzt. Im Jugendstrafrecht steht natürlich die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Nur muss es sich eben um 1) jugendtypische Verfehlungen handeln also z.B. Schwarzfahren und 2) muss derjenige, der im Erwachsenenalter noch unter Jugendstrafrecht fallen könnte, eine verzögerte Reifeentwicklung vorweisen. Das Zweite ist dehnbar, das Erste wird immer und immer wieder nicht richtig angewendet. Es fällt viel zu viel unter das Jugendstrafrecht, was dort nichts zu suchen hat.
Genau!
Außerdem und generell muss man zudem feststellen, dass unser Strafrecht überhaupt nicht auf die Zugewanderten zugeschnitten und anwendbar ist, besonders nicht das Jugendstrafrecht. Wie kann man jemanden resozialisieren, der seit seiner Einreise noch niemals sozialisiert war?
Genau! Deshalb sollte man Erwachsenenrecht anwenden. Und ich bin mir relativ sicher, die sind alle über 18!
Und genau hier gewinnt die Sache eine politische Dimension: Man sollte mit unserem Gesellschaftssystem nicht kompatible Menschen nicht einreisen lassen, denn selbst, wenn sie nicht straffällig werden, haben sie doch völlig andere Formen des Zusammenlebens, die sich auf unsere nur schädlich auswirken können, mindestens mal, wenn eine bestimmte Masse überschritten ist. Und das ist sie schon seit einigen Jahren.
Da bin ich mit Dir absolut einer Meinung! # Abschiebung!;)
 
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Waren die Verbrecher unter 18? Ich wage das zu bezweifeln!

Woher wußte "man" dnen von diesen Vids?

Häh? Ich hab offiziell gelesen, man hätte 9 verschieden Spermaspuren gefunden. Wobei ich mich wundere wie man das nachweisen kann. Muß'n ekelhafter jb sein. *schüttel*

Genau!

Genau! Deshalb sollte man Erwachsenenrecht anwenden. Und ich bin mir relativ sicher, die sind alle über 18!

Da bin ich mit Dir absolut einer Meinung! # Abschiebung!;)
Du hast dir die erste Frage selber beantwortet und ich habe die Voraussetzungen, unter denen nach Jugendstrafrecht geurteilt wird, ebenfalls bereits gepostet, also 1) Alter 2) wenn Alter überschritten, verzögerte Reifeentwicklung 3) jugendtypische Verfehlungen.

1) wurde überschritten
2) ist dehnbar (auslegbar..."ein Gutachter findet sich immer")
3) es handelt sich eigentlich nicht um eine jugendtypische Verfehlung (diese sind klar definiert, daher ist "Schwarzfahren" immer das Paradebeispiel, dennoch werden fast alle Fälle, in denen Jugendliche oder junge Erwachsene die Täter sind, nach Jugendstrafrecht behandelt)

Ich bin nicht so tief in den Fall involviert, dass ich wüßte, wo diese Videos aufgetaucht sind, sie wurden aber über Handys mitgefilmt und dann rechtzeitig wieder gelöscht. Mehr weiß ich auch nicht.

Spermaspuren belegen zwar sexuellen bzw. mindestens mal körpernahen Kontakt, nicht aber eine Vergewaltigung. So mal grundsätzlich. Dazu müssen noch andere Beweise kommen.
 

Le Bon

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Du hast dir die erste Frage selber beantwortet und ich habe die Voraussetzungen, unter denen nach Jugendstrafrecht geurteilt wird, ebenfalls bereits gepostet, also 1) Alter 2) wenn Alter überschritten, verzögerte Reifeentwicklung 3) jugendtypische Verfehlungen.
Verzögerte Reifeentwicklung! I believe I spyder!:mad:
Vergewaltigung ist ein Verbrechen, daß man mMn mit Mord gleichstellen kann, denn man mordet die Seele der Vergewaltichten!:mad:
Ich will's ma so schreiben: Würde eine meiner beiden Töchter vergewalticht werden und man wüßte, wer es war, würde ich selbst in meinem Alter den Vergewaltiger hinrichten. Ich hoffe, es wird nie passieren!:mad:
1) wurde überschritten
2) ist dehnbar (auslegbar..."ein Gutachter findet sich immer")
3) es handelt sich eigentlich nicht um eine jugendtypische Verfehlung (diese sind klar definiert, daher ist "Schwarzfahren" immer das Paradebeispiel, dennoch werden fast alle Fälle, in denen Jugendliche oder junge Erwachsene die Täter sind, nach Jugendstrafrecht behandelt)
Genau! Deshalb die volle Harte des Gesetzes!
Ich bin nicht so tief in den Fall involviert, dass ich wüßte, wo diese Videos aufgetaucht sind, sie wurden aber über Handys mitgefilmt und dann rechtzeitig wieder gelöscht. Mehr weiß ich auch nicht.
Schon komisch!:unsure:
Spermaspuren belegen zwar sexuellen bzw. mindestens mal körpernahen Kontakt, nicht aber eine Vergewaltigung. So mal grundsätzlich. Dazu müssen noch andere Beweise kommen.
Jupp, die Aussage der Vergewaltichten! Wenn 9 Männer Geschlechtsverkehr mit einem Kind(!) haben, gibt es wohl nix mit Einvernehmen, oder?:mad:
 
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Verzögerte Reifeentwicklung! I believe I spyder!:mad:
Vergewaltigung ist ein Verbrechen, daß man mMn mit Mord gleichstellen kann, denn man mordet die Seele der Vergewaltichten!:mad:
Ich will's ma so schreiben: Würde eine meiner beiden Töchter vergewalticht werden und man wüßte, wer es war, würde ich selbst in meinem Alter den Vergewaltiger hinrichten. Ich hoffe, es wird nie passieren!:mad:

Genau! Deshalb die volle Harte des Gesetzes!

Schon komisch!:unsure:

Jupp, die Aussage der Vergewaltichten! Wenn 9 Männer Geschlechtsverkehr mit einem Kind(!) haben, gibt es wohl nix mit Einvernehmen, oder?:mad:
Ich habe dir die Gesetzeslage vorgestellt: Nach der finden Verfahren junger Erwachsener nach Jugendstrafrecht statt, wenn deren Reifeentwicklung verzögert ist. Was also beschimpfst du mich?

Für eine Verurteilung benötigt es Beweise, auch bei Vergewaltigungen, also grundsätzlich. Und im Zweifel gilt eben die Unschuldsvermutung. Moral hilft an dieser Stelle (leider) nicht weiter, denn wenn die moralische Empörung die Verurteilung und die Sanktion bestimmt, dann Gnade uns allen Gott!

Allerdings hätte ich für solche gesellschaftlichen Veränderungen Vorschläge für eine Prävention.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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