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also wieder Cowboymentalität?Deshalb solltest du auch das Handeln ÜBER das Wissen stellen.
"erst schießen, dann fragen"?
also wieder Cowboymentalität?Deshalb solltest du auch das Handeln ÜBER das Wissen stellen.
Das wäre sicherlich nicht sehr zielführend ...also wieder Cowboymentalität?
"erst schießen, dann fragen"?
Du fragst, ich schieße - Was ist dir damit gewonnen? Hättest du einen Schießungshemmer installiert, wäre dir das nicht passiert.also wieder Cowboymentalität?
"erst schießen, dann fragen"?
Du meinst:Du fragst, ich schieße - Was ist dir damit gewonnen? Hättest du einen Schießungshemmer installiert, wäre dir das nicht passiert.
Ich meine: Arschlöcher erkennt man instinktiv -> Dafür braucht man kein Wissen.Du meinst:
"proaktiv defensiv aufrüsten (handeln) im Wissen um das eigene Nichtwissen (ohne zu wissen)"?
Dann soll die Antifa mal erklären, warum sie am "Nazi-Gen" in den Deutschländern festhalten? weil das mit dem Dunkeldeutschland ist ja nur nebulöses Geschwätz und die moderne deutsche Gesellschaft ist relativ liberal (gewesen, bevor die "woken" Deppen gekommen sind) die können nur schwurbeln und zensieren - und genau das muss man öffentlich machen, wie und fascho die sind. manche glauben nämlich immer noch, dass diese Freaks da für Fortschritt und Völkerverständigung stehen LOLMit einem "geeinten" Volk!
1) Es wurde nach Jugendstrafrecht geurteiltAch was? Natürlich und... fällt beides in den Bereich Rechtsstaat! Beides hat mit Justiz zu tun oder etwa nich?
Vergewaltigung wurde in D-Land bis 2015 sehr hart bestraft. Ich kenne einen Fall, in dem ein verlassenes Weib sich rächen wollte und ihren Ex-Lover wegen Vergewaltigung angezeihcht hat . Ähnlich Kachelmann. Der Angezeihchte hatte aber Glück, weil sie das ihrer Freundin erzählt hat, die dann als Zeugin für den Angezeihchten aussahchte. Der wäre gut und gern 5 Jahre im Knast gewandert.
Ich zitiere das aktuelle Gesetz dazu:
8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfera)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Dieser Text hätte auf die 9 Vergewaltiger angewendet werden müssen!
Wer Immobilien sein Eigen nennt, hat Geld!
Die Frage stellt sich hier nicht, denn Immobilieneigentümer haben geld!
Das geht mMn nicht.
Ich vermute , in diesem Fall konnte man den Beschuldichten nachweisen, daß es ihre Immobilien waren.
Na gut, gegen Beweislastumkehr habe ich was, denn es wird ja angewendet!
In diesem Satz allein stecken mindestens 3 Fragwürdigkeiten:Man sollte mit unserem Gesellschaftssystem nicht kompatible Menschen nicht einreisen lassen, denn selbst, wenn sie nicht straffällig werden, haben sie doch völlig andere Formen des Zusammenlebens, die sich auf unsere nur schädlich auswirken können,
Wer hat der sizilianischen Mafia so zugesetzt, dass sie in die USA ausgewichen ist? Benito Mussolini! Und der hatte es mit Einheimischen zu tun, die er nicht einfach ausweisen konnte. Stringentere Gesetze könne einem aber auch selbst auf die Füße fallen.
"Man" meint wir bzw. die Regierungsstellen/die Legislative. "Uns" umreißt die deutsche Gesellschaft. Schädlich ist alles, was nicht nützlich ist und zerstörerisch wirkt. Aber das weißte ja. Du willst eben nur eine Diskussion um der Diskussion Willen führen.In diesem Satz allein stecken mindestens 3 Fragwürdigkeiten:
1. Wer - konkret - ist "man" ?
2. Wer - konkret - ist "uns" ?
3. Warum "nur schädlich"?
Und du?Du willst eben nur eine Diskussion um der Diskussion Willen führen.
Na, ja, das Hinterfragen von Begriffen, die im Zusammenhang eindeutig verwendet wurden, ist schon merkwürdig.Und du?
Was willst du, wenn nicht diskutieren?
Wie wär es mit "Null Toleranz", wie von Giuliani in New York durchgesetzt?Grundsätzlich stimme ich dir hinsichtlich der Behandlung der Mafia zu, nur ist das, was unter Mussolini in Sizilien lief, leider nicht in unsere Gesetze einzuarbeiten.
Das wurden nämlich auch mal, als sich alle männlichen Angehörigen der "Ehrenwerten Gesellschaft vor den Carabinieri flüchtend in die Berge verkrümelt hatten, die Frauen und Kinder eines Dorfes von den Polizisten auf dem Dorfplatz zusammengetrieben und die Botschaft in die Berge geschickt, dass alle erschossen würden, wenn die Männer nicht innerhalb weniger Stunden wieder in das Dorf zurück kämen.
Sie kamen alle.
Aber das kannst du doch heute nicht mehr als Teil eines Gesetzes bzw. des Strafvollzugs bringen.
Wie wär es mit "Null Toleranz", wie von Giuliani in New York durchgesetzt?
Waren die Verbrecher unter 18? Ich wage das zu bezweifeln!1) Es wurde nach Jugendstrafrecht geurteilt
Woher wußte "man" dnen von diesen Vids?2) Die Videos wurden gelöscht und konnten daher als Beweismittel nicht mehr verwendet werden
Häh? Ich hab offiziell gelesen, man hätte 9 verschieden Spermaspuren gefunden. Wobei ich mich wundere wie man das nachweisen kann. Muß'n ekelhafter jb sein. *schüttel*3) Es konnte nicht allen Tätern eine Beteiligung nachgewiesen werden
Genau!ganz verkürzt. Im Jugendstrafrecht steht natürlich die Erziehung und Resozialisierung im Vordergrund. Nur muss es sich eben um 1) jugendtypische Verfehlungen handeln also z.B. Schwarzfahren und 2) muss derjenige, der im Erwachsenenalter noch unter Jugendstrafrecht fallen könnte, eine verzögerte Reifeentwicklung vorweisen. Das Zweite ist dehnbar, das Erste wird immer und immer wieder nicht richtig angewendet. Es fällt viel zu viel unter das Jugendstrafrecht, was dort nichts zu suchen hat.
Genau! Deshalb sollte man Erwachsenenrecht anwenden. Und ich bin mir relativ sicher, die sind alle über 18!Außerdem und generell muss man zudem feststellen, dass unser Strafrecht überhaupt nicht auf die Zugewanderten zugeschnitten und anwendbar ist, besonders nicht das Jugendstrafrecht. Wie kann man jemanden resozialisieren, der seit seiner Einreise noch niemals sozialisiert war?
Da bin ich mit Dir absolut einer Meinung! # Abschiebung!Und genau hier gewinnt die Sache eine politische Dimension: Man sollte mit unserem Gesellschaftssystem nicht kompatible Menschen nicht einreisen lassen, denn selbst, wenn sie nicht straffällig werden, haben sie doch völlig andere Formen des Zusammenlebens, die sich auf unsere nur schädlich auswirken können, mindestens mal, wenn eine bestimmte Masse überschritten ist. Und das ist sie schon seit einigen Jahren.
Du hast dir die erste Frage selber beantwortet und ich habe die Voraussetzungen, unter denen nach Jugendstrafrecht geurteilt wird, ebenfalls bereits gepostet, also 1) Alter 2) wenn Alter überschritten, verzögerte Reifeentwicklung 3) jugendtypische Verfehlungen.Waren die Verbrecher unter 18? Ich wage das zu bezweifeln!
Woher wußte "man" dnen von diesen Vids?
Häh? Ich hab offiziell gelesen, man hätte 9 verschieden Spermaspuren gefunden. Wobei ich mich wundere wie man das nachweisen kann. Muß'n ekelhafter jb sein. *schüttel*
Genau!
Genau! Deshalb sollte man Erwachsenenrecht anwenden. Und ich bin mir relativ sicher, die sind alle über 18!
Da bin ich mit Dir absolut einer Meinung! # Abschiebung!
Verzögerte Reifeentwicklung! I believe I spyder!Du hast dir die erste Frage selber beantwortet und ich habe die Voraussetzungen, unter denen nach Jugendstrafrecht geurteilt wird, ebenfalls bereits gepostet, also 1) Alter 2) wenn Alter überschritten, verzögerte Reifeentwicklung 3) jugendtypische Verfehlungen.
Genau! Deshalb die volle Harte des Gesetzes!1) wurde überschritten
2) ist dehnbar (auslegbar..."ein Gutachter findet sich immer")
3) es handelt sich eigentlich nicht um eine jugendtypische Verfehlung (diese sind klar definiert, daher ist "Schwarzfahren" immer das Paradebeispiel, dennoch werden fast alle Fälle, in denen Jugendliche oder junge Erwachsene die Täter sind, nach Jugendstrafrecht behandelt)
Schon komisch!Ich bin nicht so tief in den Fall involviert, dass ich wüßte, wo diese Videos aufgetaucht sind, sie wurden aber über Handys mitgefilmt und dann rechtzeitig wieder gelöscht. Mehr weiß ich auch nicht.
Jupp, die Aussage der Vergewaltichten! Wenn 9 Männer Geschlechtsverkehr mit einem Kind(!) haben, gibt es wohl nix mit Einvernehmen, oder?Spermaspuren belegen zwar sexuellen bzw. mindestens mal körpernahen Kontakt, nicht aber eine Vergewaltigung. So mal grundsätzlich. Dazu müssen noch andere Beweise kommen.
Ich habe dir die Gesetzeslage vorgestellt: Nach der finden Verfahren junger Erwachsener nach Jugendstrafrecht statt, wenn deren Reifeentwicklung verzögert ist. Was also beschimpfst du mich?Verzögerte Reifeentwicklung! I believe I spyder!
Vergewaltigung ist ein Verbrechen, daß man mMn mit Mord gleichstellen kann, denn man mordet die Seele der Vergewaltichten!
Ich will's ma so schreiben: Würde eine meiner beiden Töchter vergewalticht werden und man wüßte, wer es war, würde ich selbst in meinem Alter den Vergewaltiger hinrichten. Ich hoffe, es wird nie passieren!
Genau! Deshalb die volle Harte des Gesetzes!
Schon komisch!
Jupp, die Aussage der Vergewaltichten! Wenn 9 Männer Geschlechtsverkehr mit einem Kind(!) haben, gibt es wohl nix mit Einvernehmen, oder?