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3. Minimiert das Leiden des Opfers, und ich bin der unerschütterlichen Meinung, dass das Opfer einen Anspruch darauf hat, auch (und gerade) wenn die jeweilige Maßnahme den Täter leiden lässt.1. und 2. minimieren das Leiden in der Welt, die Punkte sind selbstverständlich.
3. erhöht das Leiden. Darin sehe ich keinen Sinn.
1. und 2. wird jede zivilisierte Gesellschaft berücksichtigen. Für 3. gibt es keinen Grund.
Dann müssen wir versuchen, wie er seine Würde wieder erlangt. Klar müssen wir alle vor Vergewaltigern schützen, notfalls lebenslang.
Er hat selbst keine. Er ist also psychisch krank. Er muss geeignet behandelt werden.
Weil der Staat kaputt ist. Bei Vergewaltigern ist es der tierische Trieb, bei Steuerhinterziehern ist es die Gier, die beim Tier normalerweise nicht vorkommt. Beides sind schwere Geisteskrankheiten, beide zerstören nachhaltig die Gemeinschaft und machen Vertrauen unmöglich. beide müssen geeignet behandelt werden.
Verhältnismäßigkeit ist auch ein Grundsatz der Zivilisation.
Zum Punkt Verhältnismäßigkeit möchte ich noch anregen, dass das jeweilige Strafmaß in direkten Zusammenhang zum verletzten Grundrecht des Opfers stehen sollte.