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Missbrauch von Sozialleistungen aus EU-Mitgliedsstatten

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müßte man, um die "Zuwanderung" ins deutsche Sozialsystem etwas abzumildern,
den Menschen in Rumänien&Bulgarien die darüber nach denken hierher zu kommen,
"nur" darüber aufklären,
das es in anderen eropäischen Staaten wesentlich mehr zu "holen" gibt ^^

Im Vergleich der Sozialsysteme liegt Deutschland eher im Mittelfeld,
erhält hier z.B eine Familie mit 2 Kindern monatlich 1144 Euro
sind es in Luxenburg 2158,18 Euro
in Österreich 1438,26 Euro
in Dänemark 1818 Euro

http://www.focus.de/finanzen/news/s...ich-gibt-es-1400-euro-stuetze_id_3530239.html

;)
CDU-Vorsitzende Armin Laschet kritisierte die EU-Kommission scharf. „Wir haben bewusst keine Sozialunion“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Es sei ein europäisches Grundprinzip, dass nur derjenige Leistungen erhalte, der auch etwas eingezahlt habe. „Dieses Prinzip muss man aufrechterhalten, UND DAMIT GEBE ICH HERNN LASCHET VOLLKOMMEN RECHT: ich hoffe nur, dass sich unser seehofer auch in all diesen dingen durchsetzen kann und hart bleibt.:rolleyes:
 

nachtstern

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In den anderen Ländern werden vielleicht die Bedingungen nicht so leicht zu erfüllen sein.

det muss man ja nu nicht so an die große Glocke hängen :winken:
viele von denen die die Absicht haben Ihr Land zuverlassen,
können sich in der Regel wohl nur die Einfache Hintour leisten,
die Rückfahrkarte is da eher nicht eingeplant :))
 
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det muss man ja nu nicht so an die große Glocke hängen :winken:
viele von denen die die Absicht haben Ihr Land zuverlassen,
können sich in der Regel wohl nur die Einfache Hintour leisten,
die Rückfahrkarte is da eher nicht eingeplant :))

zum Glück ist ja dann Deutschland nicht weit
 

nachtstern

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CDU-Vorsitzende Armin Laschet kritisierte die EU-Kommission scharf. „Wir haben bewusst keine Sozialunion“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“. Es sei ein europäisches Grundprinzip, dass nur derjenige Leistungen erhalte, der auch etwas eingezahlt habe. „Dieses Prinzip muss man aufrechterhalten, UND DAMIT GEBE ICH HERNN LASCHET VOLLKOMMEN RECHT: ich hoffe nur, dass sich unser seehofer auch in all diesen dingen durchsetzen kann und hart bleibt.:rolleyes:

schön wäre es ^^

aber EU-Recht steht über deutschem Recht....also über die nationale Rechtsprechung.....
wird also nix

die Schweizer habens besser

http://www.n-tv.de/politik/Schweizer-fuerchten-deutsche-Schmarotzer-article12035441.html
 
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Uwe O.

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das ist Richtig!
Es sind bereits Millionen nach Bulgarien&Rumänien geflossen,
die aber eben nicht dafür verwendet wurden ^^

Die angesprochenen Mittel sind nicht nach Rumänien pp. geflossen, sondern stehen bei der EU auf Verwendungsnachweis zum Abruf bereit.

Dass die Mittel nicht abgerufen wurden lässt eindeutlig darauf hinschließen, dass beide Länder die weltweit ungeliebten Zigeuner los werden will.

Uwe
 

Uwe O.

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Mir ist folgendes aufgefallen:
Es hat sich noch keiner damit befaßt:
Was passiert, wenn ein deutscher Arbeitsloser nach (z.B.) Rumänien fährt und dort Sozialhilfe haben will?
Bekommt er die? Und wenn ja, kann er dann so davon leben wie ein Hartz IV-Empfänger hier in Deutschland?

Siche rhaben sich ganz viele Leute damit befasst.

Nach EU-Recht stehen dem deutschen Arbeitslosen, der nach Rumänien (oder sonst wohin in der EU), keine Sozialhilfe zu.

http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/aufenthaltsrecht-eu/7218/

Auch wer nicht erwerbstätig sist, hat als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union das Recht, in jedem EU-Land zu leben. Das Aufenthaltsrecht ist an zwei Bedingungen geknüpft: Das "Finanzpolster" muß ausreichen, um den Lebensunterhalt im betreffenden EU-Land bestreiten zu können (ausreichende "Existenzmittel"). Wer in einem anderen EU-Land leben will, muss außerdem krankenversichert sein. Der europäische Gesetzgeber wollte bewusst bei den Sozialleistungen ein "Europa à la carte" verhindern. Auch einen eventuellen Sozialhilfeanspruch kann man deshalb nicht in ein anderen EU-Land "mitnehmen.

Wer in ein anderes EU-Land umziehen möchte, ohne erwerbstätig zu sein, muss deshalb nachweisen, dass er dort keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen wird. Die Messlatte ist dabei in der Regel der örtliche Sozialhilfesatz: Man muss belegen, dass die eigenen Einkünfte in der Zeit des geplanten Aufenthalts so hoch sind, dass Ihnen nach spanischem Recht keine Sozialhilfe zusteht. Eine Zusicherung reicht dabei nicht aus, man wird von Ihnen schriftliche Bestätigungen erwarten.

Uwe
 

nachtstern

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Die angesprochenen Mittel sind nicht nach Rumänien pp. geflossen, sondern stehen bei der EU auf Verwendungsnachweis zum Abruf bereit.

Dass die Mittel nicht abgerufen wurden lässt eindeutlig darauf hinschließen, dass beide Länder die weltweit ungeliebten Zigeuner los werden will.

Uwe

nix drüber im www gefunden...
haste ne quelle?
 

Uwe O.

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so langsam sollte man sich die Frage stellen,
ob es nicht "Kostengünstiger" wäre jedem "Roma&Sinti" 250€ in Ihr Heimatland (egal ob Rumänien oder Bulgarien) zu zahlen,
damit Sie nicht hier herkommen?!
von der reinen "Kosten/Nutzenrechnung" würde es auf jeden Fall günstiger für Beide Seiten ausfallen.

Die EU hat genau für diesen Zweck den beiden Ländern gelder bereit gestellt, die allerdings von dort nicht abgerufen werden.

Warum wohl?

Uwe
 

Uwe O.

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Wenn er dort nicht beantragt hat, kann er hier erhalten.
Die Behörden können sich dann gegenseitig ausgleichen/verrechnen.

Natürlich nicht.
Das Arbeitsamt des aufnehmenden Landes zahlt EU-weit nichts für zugereiste Arbeitslose.
Dafür ist das Ursprungslad zuständig.

Wie das genau funktioniert weiß ich nicht.

Kein Wunder, denn es funbktioniert überhaupt nicht.


Ich habe nur die Rechtslage angesprochen.

Auch das nicht; die Fantasie ist Dir durchgegangen.

Uwe
 

Uwe O.

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müßte man, um die "Zuwanderung" ins deutsche Sozialsystem etwas abzumildern,
den Menschen in Rumänien&Bulgarien die darüber nach denken hierher zu kommen,
"nur" darüber aufklären,
das es in anderen eropäischen Staaten wesentlich mehr zu "holen" gibt ^^

Im Vergleich der Sozialsysteme liegt Deutschland eher im Mittelfeld,
erhält hier z.B eine Familie mit 2 Kindern monatlich 1144 Euro
sind es in Luxenburg 2158,18 Euro
in Österreich 1438,26 Euro
in Dänemark 1818 Euro

http://www.focus.de/finanzen/news/s...ich-gibt-es-1400-euro-stuetze_id_3530239.html

;)


Deine Liste lässt aufhorchen, hat aber den Fehler, dass die Voraussetzungen nicht genannt sind.

Nimm Österreich:
Voraussetzung: Antragsteller haben bereits in Österreich gearbeitet oder sind seit fünf Jahren im Land

Nimm Dänemark:

Wohnsitz und Aufenthalt in Dänemark in 7 Jahren - gerechnet in den letzten 8 Jahren;Der Antragsteller muss alle Möglichkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, ausgeschöpft haben. Soweit mit der örtlichen Sozialverwaltung ein Aktivierungsplan erstellt wird, muss er an den angebotenen Maßnahmen teilnehmen. Im Falle einer grundlosen Weigerung wird die Sozialhilfe eingestellt.
Bei Ehepaaren sind grundsätzlich beide zur Arbeitssuche verpflichtet.

Uwe
 

nachtstern

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Deine Liste lässt aufhorchen, hat aber den Fehler, dass die Voraussetzungen nicht genannt sind.

Nimm Österreich:
Voraussetzung: Antragsteller haben bereits in Österreich gearbeitet oder sind seit fünf Jahren im Land

Nimm Dänemark:

Wohnsitz und Aufenthalt in Dänemark in 7 Jahren - gerechnet in den letzten 8 Jahren;Der Antragsteller muss alle Möglichkeiten, eine Arbeitsstelle zu finden, ausgeschöpft haben. Soweit mit der örtlichen Sozialverwaltung ein Aktivierungsplan erstellt wird, muss er an den angebotenen Maßnahmen teilnehmen. Im Falle einer grundlosen Weigerung wird die Sozialhilfe eingestellt.
Bei Ehepaaren sind grundsätzlich beide zur Arbeitssuche verpflichtet.

Uwe

darauf muss man ja nun nicht zwingend hinweisen :winken:
 

Uwe O.

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nix drüber im www gefunden...
haste ne quelle?

Aus 2010:

http://www.welt.de/politik/ausland/article9189210/EU-soll-Roma-Auswanderung-aus-Rumaenien-stoppen.html

Die Europäische Kommission soll sicherstellen, dass die vier Milliarden Euro europäischer Hilfen pro Jahr für Rumänien dort auch für die Eingliederung der Roma eingesetzt werden

Aktuell:

https://aktuell.evangelisch.de/artikel/91297/eu-kommission-will-auswanderer-laender-besser-unterstuetzen

Die EU-Kommission will wirtschaftlich schwache europäische Länder besser unterstützen, um der Armutsmigration und anderen Problemen entgegenzuwirken. Der EU-Sozialkommissar László Andor stellte am Dienstag in Brüssel eine Verordnung vor, die darauf abzielt, die europäischen Sozial- und Entwicklungsfonds umfassender und sinnvoller zu nutzen.
07.01.2014 | epd

In diesen Fonds liegen Milliardenhilfen für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit und wirtschaftliche Stagnation bereit. Sie werden jedoch von Ländern wie Rumänien und Bulgarien nur zum Teil abgerufen.

Uwe
 
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Die zentralistisch gesteuerte EU ist der Feind aller Nationalstaaten und somit auch aller Nationen. Wann erkennen die Menschen das endlich?

Das Ziel der Männer in Brüssel ist es angeblich, den europäischen Kontinent davor zu bewahren, dass es nochmal zu den Völkerschlachten des vergangenen Jahrhunderts kommt. Wäre dieses durchaus edle Ziel ernst gemeint, könnte man wenig daran aussetzen, doch wenn das so weiter geht, wird die Beschneidung der Nationalstaaten in nichts anderes münden als in das, was eigentlich verhindert werden soll. Die Existenz von souveränen Nationalstaaten ist das, was einen europäischen Kontinent seit jeher stark gemacht hat. Nicht die Nationalstaaten waren es, die die etlichen Kriege verursacht haben. Die Obrigkeit in Brüssel vergisst nur allzu gern, dass diese durch die Religionen und später durch das Finanzsystem entstanden sind.

Gegen eine Wirtschaftsunion ist an sich nichts einzuwenden. Um global mithalten zu können, sollten die Europäer einander beistehen, aber es darf niemals eine Schulden- oder Sozialunion geben. Das muss Sache der einzelnen Staaten bleiben. Die Belastung des Sozialsystems eines Staates von außen muss unterbleiben, ansonsten wird es auf kurz oder lang zu der endgültigen Entstehung von Parallelgesellschaften kommen (insofern die noch nicht entstanden sind) und in letzter Instanz zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Nicht die Homogenität der einzelnen Staatsvölker eines Kontinents beschwören Konflikte herauf, sondern in Wahrheit ist es die als Allheilmittel angepriesene multikulturelle Gesellschaft.

Wird Hartz IV tatsächlich ab dem ersten Tag an Ausländer in der Bundesrepublik gezahlt, werden die Brüsseler Herren da oben ihr blaues Wunder erleben. Wobei...ich kann mir nicht vorstellen, dass sie nicht wissen, was passieren wird. Wahrscheinlicher ist es, dass sie es in Kauf nehmen oder gar forcieren werden. Die Schaffung ethnisch heterogener Staatsnationen und die damit verbundene Zerschlagung der Nationalstaaten bedeutet nämlich gleichzeitig die Erstarkung der Börsen, des Finanzsektors allgemein. Ein ethnisch heterogenes Staatsvolk wird niemals in der Lage sein, sich der Ausbeutung zu erwehren. Es wird immer Sklave der Wirtschaft und der Börsen sein. Leih- und Zeitarbeit werden zunehmen und die Gehälter werden nach unten angepasst. Der Feind dieser geldgeilen Internationalisten sind die souveränen Nationalstaaten. Es wird Zeit, sich von diesen Gaunern in Brüssel loszusagen. Die Zuwanderung von weiteren hunderttausend oder millionen unqualifizierter Ausländer wird in einem halben Jahrhundert selbst den lethargischen, paralysierten Deutschen aus seinem Dämmerzustand herauslösen ... wer weiß, was dann geschieht.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Man Johannes, du hast doch oben den Unterschied schon erwähnt.

Wer voll erwerbsfähig ist, bekommt keine Sozialhilfe, sondern Hartz IV.
Trotzdem gibt es keinen Unterschied im Regelsatzleistung, es ist gleich. Gemäß Art. 3 Abs. 1 GG muss man zwingend erwarten dass auch den erwerbsfähige Arbeitslose im Sinne des SGB II die Menschenwürde gewahrt wird. Das ist aber nicht geschehen. Zur Bürgerrecht gehört es dazu dass man die Deutschen nicht abzocken darf. Und das tut man in dem man behauptet man wolle die Regelsätze für Deutsche nicht erhöhen um Deutschland nicht attraktiver zu machen, aber die Regelsätze für Einwanderer erhöht. Der kausaler Zusammenhang kommt zum Ergebnis dass die Deutsche von Juristen und Politiker abgezockt werden, sei es bewusst oder unbewusst. Aber ich mir sicher dass die Juristen und Politiker dies unbewusst tun.
 
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Johannes, bei Deinem Wissen würde ich vorschlagen, Du gehst in die Politik und hälst uns Sozialschmarotzer vom Hals.
 
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Die angesprochenen Mittel sind nicht nach Rumänien pp. geflossen, sondern stehen bei der EU auf Verwendungsnachweis zum Abruf bereit.

Dass die Mittel nicht abgerufen wurden lässt eindeutlig darauf hinschließen, dass beide Länder die weltweit ungeliebten Zigeuner los werden will.

Uwe

Daher sprach ich u.a. auch von angeboten. Aber was Du ansprichst, ist offensichtlich das Ziel. Plovdiv ist ein gutes oder vielleicht besser schlechtes Beispiel dafür.

Daher sollten sich alle Maßnahmen gegen die dortigen Regierungen wenden. Deutlich ausgedrückt, müssen Staaten wie Rumänien und Bulgarien wieder aus der Union ausgeschlossen werden. Zumindest wäre das konsequent.
 
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Wenn man also solche Wanderbewegungen verhindern will, wäre die logische Konsequenz, dort vor Ort, in Rumänien, Bulgarien, Spanien und Portugal und bald auch anderen, Arbeitsplätze zu schaffen, anstatt Hilfsgelder irgendwelchen Banken in den Rachen zu schmeißen.

Na also, das Ei des Kolumbus! Die Politik in Rumänien und Bulgarien schafft jede Menge Arbeitsplätze....Problem gelöst!!

Nun fehlt nur noch jede Menge Arbeit......

Verdammt nochmal, wo kriegen wir die denn jetzt blos her?

Hast Du eine Ahnung?

Gruß Pegasus.
 
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Trotzdem gibt es keinen Unterschied im Regelsatzleistung, es ist gleich.
Darum ging es mir auch nicht, sondern darum dass die Anspruchsvoraussetzungen verschieden sind.

Gemäß Art. 3 Abs. 1 GG muss man zwingend erwarten dass auch den erwerbsfähige Arbeitslose im Sinne des SGB II die Menschenwürde gewahrt wird. Das ist aber nicht geschehen.
Wo ist das geschehen? Menschenwürde ist übrigens ein ziemlich dehnbarer Begriff.
 
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Daher sollten sich alle Maßnahmen gegen die dortigen Regierungen wenden. Deutlich ausgedrückt, müssen Staaten wie Rumänien und Bulgarien wieder aus der Union ausgeschlossen werden. Zumindest wäre das konsequent.

Dem Wollen steht das Können entgegen.Wer einmal drin ist, kann nicht gegen seinen Willen wieder vor die Tür gesetzt werden.

Gruß Pegasus.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Darum ging es mir auch nicht, sondern darum dass die Anspruchsvoraussetzungen verschieden sind.


Wo ist das geschehen? Menschenwürde ist übrigens ein ziemlich dehnbarer Begriff.

1:
Die Bezeichnung sagt ja da die Anspruchsvoraussetzungen in Bezug auf Antragsvoraussetzung verschieden sind. Ich meinte nur den Regelsatz.
Anspruch nach SGB XII haben sogar Menschen die arbeiten, also solche die weder Hilfe nach SGB XII oder SGB II beziehen (Flutkatastrophe, Lohnfortzahlung, Sicherung der Wohnung, Strom, Möbel, Waschmaschine, Schwangerschaft, Familienplanung und was es noch gibt). Also alles was notwendig ist und man mit Gehalt/Lohn nicht abdecken kann. Diese Hilfen können sogar SGB II Bezieher erhalten.

2:
Lese noch mal. Hast falsch verstanden.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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