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Missbrauch von Sozialleistungen aus EU-Mitgliedsstatten

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Dem Wollen steht das Können entgegen.Wer einmal drin ist, kann nicht gegen seinen Willen wieder vor die Tür gesetzt werden.

Gruß Pegasus.

Zumindest theoretisch ist der Ausschluß nicht unmöglich.

Es gilt in diesem Zusammenhang aber auch festzustellen, dass die EU in den letzten Jahren zu schnell expandierte. Diese Erfahrung sollte Richtlinie für die kommenden Jahrzehnte sein.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Ein Leitfaden gegen Missverständnisse

http://www.tagesschau.de/ausland/eukommission-leitfaden100.html

oder doch Missbrauch von Sozialleistungen? Ich habe vieles gelesen und kann meine Meinung dazu wie folgt äußern.

A kommt nach Deutschland und meldet sich als Arbeitssuchen. In ersten 3 Monaten bekommt A keine Hilfe (angeblich) weil A in seinem Heimatstaat die Unterstützung für 3 Monaten erhalten sollte. Können wirklich arme EU-Länder soviel Hilfe zahlen dass für die ersten 3 Monaten in Deutschland ausreichen? Ich meine, nicht jede EU-Land kann diese Kosten tragen.

Angenommen A bekommt Hilfe für die erste 3 Monaten vom seinem EU-Land. Es wird kosten, aber es wird sich auch lohnen. Nach 3 Monaten hat A Anspruch auf die Prüfung seines Anspruchs auf Sozialleistungen. Damit ist der EU-Land aus dem Schneider, den er übergibt dann die Verantwortung an Deutschland und muss sich um A nicht mehr kümmern. A wird vor dem Gericht gewinnen, den er ist ja mittellos und muss versorgt werden (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. § 1 SGB I).

Meine Frage an euch lautet wie folgt:
Wenn das EU meint, die Sozialleistungen werden nicht missbraucht, warum kommt ja kein Grundsatzurteil vom EuGH mit dem zugesichert wird dass Sozialleistungen nicht missbraucht werden?
 

nachtstern

einzig wahrer
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http://www.tagesschau.de/ausland/eukommission-leitfaden100.html

oder doch Missbrauch von Sozialleistungen? Ich habe vieles gelesen und kann meine Meinung dazu wie folgt äußern.

A kommt nach Deutschland und meldet sich als Arbeitssuchen. In ersten 3 Monaten bekommt A keine Hilfe (angeblich) weil A in seinem Heimatstaat die Unterstützung für 3 Monaten erhalten sollte. Können wirklich arme EU-Länder soviel Hilfe zahlen dass für die ersten 3 Monaten in Deutschland ausreichen? Ich meine, nicht jede EU-Land kann diese Kosten tragen.

Angenommen A bekommt Hilfe für die erste 3 Monaten vom seinem EU-Land. Es wird kosten, aber es wird sich auch lohnen. Nach 3 Monaten hat A Anspruch auf die Prüfung seines Anspruchs auf Sozialleistungen. Damit ist der EU-Land aus dem Schneider, den er übergibt dann die Verantwortung an Deutschland und muss sich um A nicht mehr kümmern. A wird vor dem Gericht gewinnen, den er ist ja mittellos und muss versorgt werden (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. § 1 SGB I).

Meine Frage an euch lautet wie folgt:
Wenn das EU meint, die Sozialleistungen werden nicht missbraucht, warum kommt ja kein Grundsatzurteil vom EuGH mit dem zugesichert wird dass Sozialleistungen nicht missbraucht werden?

Deutschland sollte die Regelung von Österreich übernehmen,
Anspruch auf Sozialgeld erst nach einem Aufenthalt von 5 Jahren,
vor Ablauf der Frist muss gewährleistet sein,
das Jeder seinen Unterhalt selbst finanziert...
Wer das nicht schafft : Rückfahrticket in die Heimat:winken:
 
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http://www.tagesschau.de/ausland/eukommission-leitfaden100.html

oder doch Missbrauch von Sozialleistungen? Ich habe vieles gelesen und kann meine Meinung dazu wie folgt äußern.

A kommt nach Deutschland und meldet sich als Arbeitssuchen. In ersten 3 Monaten bekommt A keine Hilfe (angeblich) weil A in seinem Heimatstaat die Unterstützung für 3 Monaten erhalten sollte. Können wirklich arme EU-Länder soviel Hilfe zahlen dass für die ersten 3 Monaten in Deutschland ausreichen? Ich meine, nicht jede EU-Land kann diese Kosten tragen.

Angenommen A bekommt Hilfe für die erste 3 Monaten vom seinem EU-Land. Es wird kosten, aber es wird sich auch lohnen. Nach 3 Monaten hat A Anspruch auf die Prüfung seines Anspruchs auf Sozialleistungen. Damit ist der EU-Land aus dem Schneider, den er übergibt dann die Verantwortung an Deutschland und muss sich um A nicht mehr kümmern. A wird vor dem Gericht gewinnen, den er ist ja mittellos und muss versorgt werden (Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. § 1 SGB I).

Meine Frage an euch lautet wie folgt:
Wenn das EU meint, die Sozialleistungen werden nicht missbraucht, warum kommt ja kein Grundsatzurteil vom EuGH mit dem zugesichert wird dass Sozialleistungen nicht missbraucht werden?

Missbrauch wäre es ja erst, wenn von ausländischen EU-Bürger falsche Angaben gemacht werden.

Diese falschen Angaben spielen aber letztlich keine Rolle. Denn nach spätestens 6 Monaten kann er abgeschoben werden, wie László Andor gestern mitteilte.
http://www.spiegel.de/politik/ausla...u-leitfaden-zu-sozialleistungen-a-943299.html
 
OP
Johannes der Gesandte
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Missbrauch wäre es ja erst, wenn von ausländischen EU-Bürger falsche Angaben gemacht werden.

Diese falschen Angaben spielen aber letztlich keine Rolle. Denn nach spätestens 6 Monaten kann er abgeschoben werden, wie László Andor gestern mitteilte.
http://www.spiegel.de/politik/ausla...u-leitfaden-zu-sozialleistungen-a-943299.html

Aus juristischer Sicht ist zu verstehen dass es auf Grund ankommt. Wenn man nach Deutschland kommt um hier dauerhaft zu leben, dann besteht KEINE Chance abzuschieben.
László Andor erzählt im Bezug auf Arbeitssuche, aber allein kommt es nicht darauf an. Die EU schummelt.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Deutschland sollte die Regelung von Österreich übernehmen,
Anspruch auf Sozialgeld erst nach einem Aufenthalt von 5 Jahren,
vor Ablauf der Frist muss gewährleistet sein,
das Jeder seinen Unterhalt selbst finanziert...
Wer das nicht schafft : Rückfahrticket in die Heimat:winken:

Na ja, vielleicht ist dort die Rechtslage anderes, hier dagegen muss man alle gleich behandeln. Wenn man im Gesetz zufügt zwischen Deutschen und Ausländer, so tut man es verfassungswidrig und dieses Gesetz gilt dann nicht, weil er in einer solchen Art und Weise keine Kraft erlangen kann. Darauf habe ich auch gedacht, geht aber in Deutschland nicht und erst recht bei EU-Bürger nicht.

Nach dem geltendem Gesetz reicht aus wenn man Arbeitserlaubnis hat bzw. in Deutschland arbeiten darf und sich arbeitslos meldet Sozialhilfe zu erhalten (Hartz-IV ist nichts anderes als klassische Sozialhilfe). Die Sperre von 3 Monaten ist nach dem Deutschen Gesetz wirkungslos, denn die Sperre wird nur im Fall geltend gemacht dass man sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt. Weiterhin besagt das Gesetz dass man auch dann behördlich helfen muss, wenn man die Sperre selbst verschuldet hat und von anderer Stelle keine Hilfe zu erwarten hat oder muss. Diese Hilfe nennt man dann als Darlehen. Und dieses Darlehen muss man nicht zurückzahlen, wenn man nachweist dass man in Deutschland auf dauer sein Wohnrecht ausüben wird.

Die EU wird hier nicht abweichen und einen Grundsatzurteil sprechen dass man erst nach soviel und soviel Zeit Anspruch auf Leistungen hat. Denn das EU sagt ja, dass die EU-Bürger mehr einbringen als sie nehmen, und hier ist Deutschland machtlos, wenn die Aussage der EU-Führung wirklich stimmt. Juristisch gesehen hat Deutschland kaum Chance dagegen was zu machen, außer aus EU auszutretten, das wird aber Deutschland offenbar nicht tun.

Hier http://www.politik-sind-wir.de/show...inem-Jahr-sein?p=187534&viewfull=1#post187534 habe ich meine Phantasie geäußert, aber keiner geht drauf ein. Solch ähnliche Programme hätten das Problem mit Arbeitslosigkeit beendet und jeder EU-Land hätte gern Arbeitslose gehabt.
 
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Aus juristischer Sicht ist zu verstehen dass es auf Grund ankommt. Wenn man nach Deutschland kommt um hier dauerhaft zu leben, dann besteht KEINE Chance abzuschieben.
László Andor erzählt im Bezug auf Arbeitssuche, aber allein kommt es nicht darauf an. Die EU schummelt.

Nach ihm - kann man auch abschieben, wenn jemand keine Arbeit findet.

In Dänemark soll das so praktiziert werden, deswegen geht dort auch kein Zigeuner zum Sozialamt,
obwohl der dänische Staat bei seinen Sozialleistungen noch spendabler ist als der deutsche.
 
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Johannes der Gesandte
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Nach ihm - kann man auch abschieben, wenn jemand keine Arbeit findet.

In Dänemark soll das so praktiziert werden, deswegen geht dort auch kein Zigeuner zum Sozialamt,
obwohl der dänische Staat bei seinen Sozialleistungen noch spendabler ist als der deutsche.
Nach der Leitlinie 3 ist eine kollektive Ausweisung verboten. Siehe dazu das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien.
Ich weiß nicht wie die Lage in Dänemark ist, die Praxis, die du vorträgst, ist verboten und Dänemark riskiert dadurch Strafe oder Ausschluss aus EU.

Politisch gesehen müssen die EU-Länder bei der Verteilung mitwirken, sonst entsteht ein Problem die es hier zwischen unter Bundesländern gibt.
Viele EU-Richtlinien sind erst Ende 2013 in Kraft getreten, ab 2014 folgen weitere Richtlinien dass in Kraft eintreten sollen.

Schaue mal hier diese Aussage an http://www.sv-lex.de/aktuelles/nach...285594&cHash=dd2215de761e1760b38514d0bf0e748a

EU-Kommission kontert: Sozialhilfe nicht für alle

Die Europäische Kommission stellt klar: Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe gewähren.

Die EU-Kommission stellt angesichts diverser Medienberichte zur Zuwanderung klar: "Deutschland muss nicht allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe gewähren." Die EU-Kommission dringe auch nicht darauf, dass Deutschland die Bedingungen für den Zugang zu Sozialleistungen erleichtere. Anderslautende Behauptungen und Medienberichte seien falsch. Dem Recht auf Freizügigkeit stünden strikte Schutzklauseln gegenüber, um "Sozialtourismus" zu verhindern.
"Um Sozialhilfe zu erhalten, muss man als EU-Bürger entweder arbeiten, ein direktes Familienmitglied eines Anspruchsberechtigten sein oder seinen dauerhaften Aufenthaltsort in dem jeweiligen Mitgliedsstaat haben", schreibt die Kommission. Sie gibt an, dass ein Aufnahmemitgliedstaat während der ersten drei Monate des Aufenthalts von EU-Bürgern ohne Erwerbstätigkeit oder Personen, die erstmals eine Anstellung suchen, nach dem EU-Recht nicht verpflichtet ist, Sozialhilfe zu gewähren. "Was den anschließenden Aufenthalt bis zu fünf Jahren betrifft", heißt es weiter, "ist es in der Praxis unwahrscheinlich, dass der betreffende EU-Bürger Anspruch auf Sozialhilfe hat". Schließlich müsste er, um sein Aufenthaltsrecht zu erlangen, den nationalen Behörden gegenüber ausreichende Mittel nachweisen, die mindestens der Einkommensschwelle entsprechen, unterhalb der Sozialhilfe gewährt wird.
Laut EU-Kommission sollten Behörden die individuelle Situation eines Antragstellers prüfen. Dabei sind Faktoren zu berücksichtigen, wie Betrag, Dauer und das allgemeine Ausmaß der Belastung für das nationale Sozialhilfesystem, aber auch, ob sich die betreffende Person nur vorübergehend in einer schwierigen Situation befindet. Wird festgestellt, dass die betreffende Person zu einer übermäßigen Belastung geworden ist, kann ihr das Aufenthaltsrecht entzogen werden. Erst nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt hätten mobile EU-Bürger denselben Anspruch auf Sozialhilfe wie Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats, so die Kommission.

Verstehst du ihn wirklich?
 
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Nach der Leitlinie 3 ist eine kollektive Ausweisung verboten. Siehe dazu das Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien.
Ich weiß nicht wie die Lage in Dänemark ist, die Praxis, die du vorträgst, ist verboten und Dänemark riskiert dadurch Strafe oder Ausschluss aus EU.
Ansprüche auf Sozialhilfe werden immer einzeln geprüft. Von daher geht es nicht um ein kollektive Ausweisung.

Gegen Dänemark läuft kein Verfahren.




Politisch gesehen müssen die EU-Länder bei der Verteilung mitwirken, sonst entsteht ein Problem die es hier zwischen unter Bundesländern gibt.
Viele EU-Richtlinien sind erst Ende 2013 in Kraft getreten, ab 2014 folgen weitere Richtlinien dass in Kraft eintreten sollen.

Schaue mal hier diese Aussage an http://www.sv-lex.de/aktuelles/nach...285594&cHash=dd2215de761e1760b38514d0bf0e748a



Verstehst du ihn wirklich?

Das gibt das wieder, was ich sage.

Es liegt am deutschen Staat sich entsprechend zu verhalten, dann gibt es auch keinen "Sozialtourismus" von Armutsmigranten.
 
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Johannes der Gesandte
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Ansprüche auf Sozialhilfe werden immer einzeln geprüft. Von daher geht es nicht um ein kollektive Ausweisung.

Gegen Dänemark läuft kein Verfahren.






Das gibt das wieder, was ich sage.

Es liegt am deutschen Staat sich entsprechend zu verhalten, dann gibt es auch keinen "Sozialtourismus" von Armutsmigranten.

Bitte nicht wiederholen. Ich habe verstanden was du geschrieben hast bzw. verstehe was du schreibst.
Meine Frage bezog sich u.a. auf diese Äußerung

... das allgemeine Ausmaß der Belastung für das nationale Sozialhilfesystem,
Man kennt schon die andere Äußerung der EU in der hisst: Einwanderer bringen mehr ein als sie vom Staat bekommen.
Das ist keine individuelle Äußerung, sondern eine Objektive bzw. Kollektive.

Wo kein Kläger dort kein Richter. Dänemark wird schon Probleme haben, die Frage der Zeit. Wenn andere EU-Länder belastet werden, dann wird die Dänemark ja die übrige aufnehmen müssen und da wird sie sehen was sie davon hat.
 
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......
Man kennt schon die andere Äußerung der EU in der hisst: Einwanderer bringen mehr ein als sie vom Staat bekommen.
Das ist keine individuelle Äußerung, sondern eine Objektive bzw. Kollektive.
Das könnte auch bloß eine schlecht Übersetzung sein. Vielleicht ist auch Gesmatbelastung die eine Person verursacht gemeint.


Wo kein Kläger dort kein Richter. Dänemark wird schon Probleme haben, die Frage der Zeit. Wenn andere EU-Länder belastet werden, dann wird die Dänemark ja die übrige aufnehmen müssen und da wird sie sehen was sie davon hat.
Die restriktiven Gesetze in Dänemark sind übrigens mit Zustimmung der linken Parteien beschlossen wurden. Spielt zwar grundsätzlich für EU-Recht keine Rollen, zeigt aber das dort ein breiter Konsens herrscht.
Kann man als EU-Bürger keine Arbeit oder genügend Vermögen nachweisen, kann man in sein Heimatland ausgewiesen werden.
Ich schätze, dass in Zukunft von diesem Recht schneller Gebrauch gemacht wird.

Schaust du mal hierein. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF
Steht zwar nicht direkt drin, ergibt sich aber indirekt daraus, wozu die Freizügigkeit dienen soll; nämlich zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU.
 

Kaffeepause930

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Das könnte auch bloß eine schlecht Übersetzung sein. Vielleicht ist auch Gesmatbelastung die eine Person verursacht gemeint.



Die restriktiven Gesetze in Dänemark sind übrigens mit Zustimmung der linken Parteien beschlossen wurden. Spielt zwar grundsätzlich für EU-Recht keine Rollen, zeigt aber das dort ein breiter Konsens herrscht.
Kann man als EU-Bürger keine Arbeit oder genügend Vermögen nachweisen, kann man in sein Heimatland ausgewiesen werden.
Ich schätze, dass in Zukunft von diesem Recht schneller Gebrauch gemacht wird.

Schaust du mal hierein. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF
Steht zwar nicht direkt drin, ergibt sich aber indirekt daraus, wozu die Freizügigkeit dienen soll; nämlich zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU.

Von der freien Wahl des Sozialstaates ist dort auch nicht die Rede. Mich wundert, wie mit Ausnahme der CSU man in Berlin so ruhig bleiben kann, während man sich in Brüssel über die Verteilungsressourcen des deutschen Sozialstaates das Maul zerreißt. Niemand, weder die EU-Kommission noch der EuGH haben darüber zu befinden, für wen und für was Deutschland seinen Sozialetat verausgabt!:winken:
 
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Johannes der Gesandte
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Das könnte auch bloß eine schlecht Übersetzung sein. Vielleicht ist auch Gesmatbelastung die eine Person verursacht gemeint.



Die restriktiven Gesetze in Dänemark sind übrigens mit Zustimmung der linken Parteien beschlossen wurden. Spielt zwar grundsätzlich für EU-Recht keine Rollen, zeigt aber das dort ein breiter Konsens herrscht.
Kann man als EU-Bürger keine Arbeit oder genügend Vermögen nachweisen, kann man in sein Heimatland ausgewiesen werden.
Ich schätze, dass in Zukunft von diesem Recht schneller Gebrauch gemacht wird.

Schaust du mal hierein. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:115:0047:0199:de:PDF
Steht zwar nicht direkt drin, ergibt sich aber indirekt daraus, wozu die Freizügigkeit dienen soll; nämlich zur freien Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der EU.
Das ist aber nicht das Ziel der Europa. Die EU-Politiker tun es so bis die Menschen EU-Union akzeptieren, dann wird das Ziel wirklich verfolgt werden.
In der Politik ist immer so dass alles was gut gesprochen wird später schlecht ist und umgekehrt.

Das Ziel:
Artikel 8
(ex-Artikel 3 Absatz 2 EGV) (1)
Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die
Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

Artikel 9
Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den
Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der
Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung
sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes
Rechnung.

Artikel 10
Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab,
Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder
der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.
unterscheidet sich von dem Grundgesetz nicht.

- Ich habe keine Erläuterung zu Art. 8 gelesen, aber provisorisch gelesen soll die EU zum Einem gleich sein und zum anderem Geschlechter gleich stellen.
- Art. 9 und 10 besagen genau das was ich zuvor geschrieben habe. Und die beide Artikeln betreffen genau Zigeuner und darf man sie weder abweisen noch abschieben.
 
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Johannes der Gesandte
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Von der freien Wahl des Sozialstaates ist dort auch nicht die Rede. Mich wundert, wie mit Ausnahme der CSU man in Berlin so ruhig bleiben kann, während man sich in Brüssel über die Verteilungsressourcen des deutschen Sozialstaates das Maul zerreißt. Niemand, weder die EU-Kommission noch der EuGH haben darüber zu befinden, für wen und für was Deutschland seinen Sozialetat verausgabt!:winken:
Warum sollte Berlin was sagen? Berlin hat doch das EU-Vertrag unterzeichnet.

CSU ist nahe an der Grenzen der Süd-EU und dort ist ein höheres Publikum als hier. Wozu sollte man 8-9 Stunden weiter fahren, wenn dort in Bayern bleiben kann?
Die Bayer wissen das und bangen um das Sozialsystem, weil sie das Geld von EU lieber für interne Zwecke verwenden wollen statt dazu noch eigenes Haushalt zu belasten.
Und nach EU-Regeln darf jeder EU-Bürger überall in Deutschland leben wo er möchte. Und wenn Bayern voll wird, und die Menschen das sehen, dann ist Ost-Berlin dran und werden offenbar die Neo- und Nazis von dort verbannen.
 
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Das ist aber nicht das Ziel der Europa. Die EU-Politiker tun es so bis die Menschen EU-Union akzeptieren, dann wird das Ziel wirklich verfolgt werden.
In der Politik ist immer so dass alles was gut gesprochen wird später schlecht ist und umgekehrt.

Das Ziel:

unterscheidet sich von dem Grundgesetz nicht.

- Ich habe keine Erläuterung zu Art. 8 gelesen, aber provisorisch gelesen soll die EU zum Einem gleich sein und zum anderem Geschlechter gleich stellen.
- Art. 9 und 10 besagen genau das was ich zuvor geschrieben habe. Und die beide Artikeln betreffen genau Zigeuner und darf man sie weder abweisen noch abschieben.

Die zitierten Artikel regeln nicht das Aufenthaltsrecht.

Abgesehen davon, werden Zigeuner nicht abgeschoben, weil sie Zigeuner sind. Haben sie ein geregeltes Einkommen und begehen keine Straftaten, werden sie auch nicht abgeschoben.
 
OP
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Die zitierten Artikel regeln nicht das Aufenthaltsrecht.

Abgesehen davon, werden Zigeuner nicht abgeschoben, weil sie Zigeuner sind. Haben sie ein geregeltes Einkommen und begehen keine Straftaten, werden sie auch nicht abgeschoben.
Wir reden doch nicht über Straftaten, sondern über Soziales.

Es gab doch Fälle, darunter der bekanntesten Fall wo das Gericht Anspruch auf Sozialhilfe für Zigeuner-Familie zugesprochen hat. Daraufhin wurde mit Arbeitsunfähigkeit reagiert, und schon ein Grund auszuweisen. Und genau das verbietet die EU-Vereinbarung in Artikeln die ich genannt habe.
 
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Wir reden doch nicht über Straftaten, sondern über Soziales.

Es gab doch Fälle, darunter der bekanntesten Fall wo das Gericht Anspruch auf Sozialhilfe für Zigeuner-Familie zugesprochen hat. Daraufhin wurde mit Arbeitsunfähigkeit reagiert, und schon ein Grund auszuweisen. Und genau das verbietet die EU-Vereinbarung in Artikeln die ich genannt habe.
Denen wurde Sozialhilfe zugesprochen, weil man sie nicht vorher abgeschoben hatten. Das kann man aber immer noch nachholen.
 
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Johannes der Gesandte
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Wird man aber nicht tun. Den Arsch hat keiner in der Hose, und das Nazigeschrei kann ich jetzt schon hören, was dann erklingen würde.
genau darauf hinaus ging ich und wollte dem Kritis zur Kenntnis geben, aber er mach weiter.

Bestimmte Personen warten darauf damit sie sofort mobil machen können. Und genau das macht uns Zigeuner die ehrlich sind das Leben schwer wenn wir uns outen dass wir Zigeuner sind. Man schaut doch in eine Vereinbarung die man unterschreiben hat bevor man mit irgendwelchen Kommentar in die Öffentlichkeit geht. Auch die Presse, leider, schreibt viel Unsinn und macht unsinnige Videoausstallungen.

Die Deutsche Politiker und Presse sind gar nicht intelligent, verhalten sich wie Kinder. Handeln einfach unüberlegt und später geben sich selber Schach-Matt :) Es gibt eine Menge müden Politiker und Reporter. Wenn man schon was unternimmt dann eben gesetzlich, dazu ist das Gesetz da und nicht mit sinnloser Politik und Propaganda.

Tipp:
Je mehr die Politiker und Presse Abwehr macht, desto werden die Rechte Derjenigen gestärkt die eigentlich gar nicht verdienen. Könnt ihr das nicht kapieren?
 
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genau darauf hinaus ging ich und wollte dem Kritis zur Kenntnis geben, aber er mach weiter.

Bestimmte Personen warten darauf damit sie sofort mobil machen können. Und genau das macht uns Zigeuner die ehrlich sind das Leben schwer wenn wir uns outen dass wir Zigeuner sind. Man schaut doch in eine Vereinbarung die man unterschreiben hat bevor man mit irgendwelchen Kommentar in die Öffentlichkeit geht. Auch die Presse, leider, schreibt viel Unsinn und macht unsinnige Videoausstallungen.

Die Deutsche Politiker und Presse sind gar nicht intelligent, verhalten sich wie Kinder. Handeln einfach unüberlegt und später geben sich selber Schach-Matt :) Es gibt eine Menge müden Politiker und Reporter. Wenn man schon was unternimmt dann eben gesetzlich, dazu ist das Gesetz da und nicht mit sinnloser Politik und Propaganda.

Tipp:
Je mehr die Politiker und Presse Abwehr macht, desto werden die Rechte Derjenigen gestärkt die eigentlich gar nicht verdienen. Könnt ihr das nicht kapieren?

Du hast was falsch verstanden, Kritizismus hat schon recht, man könnte. Ich sagte nur man wird es trotzdem nicht tun.

Und die Politiker sind schon schlau genug das zu tun, um ihren Arsch am Sessel kleben zu lassen.
 

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