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Missbrauch von Sozialleistungen aus EU-Mitgliedsstatten

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

OP
Johannes der Gesandte
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Du hast was falsch verstanden, Kritizismus hat schon recht, man könnte. Ich sagte nur man wird es trotzdem nicht tun.

Und die Politiker sind schon schlau genug das zu tun, um ihren Arsch am Sessel kleben zu lassen.

Trotzdem, damit sagt man aus dass man es wolle aber nicht können. Das ist dasselbe als würde man sie abgeschoben.
Es ist nicht klug und politisch ist das einem Selbstmord gleich. Es gibt Leuten die Profis sind, wie Psychologen, Psychiater, Analytiker, Juristen, Politiker und und und. Hilft keine Ausrede soweit man sich einmal falsch oder sogar direkt geäußert hat.
 
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...

Tipp:
Je mehr die Politiker und Presse Abwehr macht, desto werden die Rechte Derjenigen gestärkt die eigentlich gar nicht verdienen. Könnt ihr das nicht kapieren?

Wenn das Problem mit Armutzuwanderung weiter anwächst, weil nicht konsequent abgeschoben wird,
dann ist das eine Quittung, die sich die deutsche Politik redlich verdient hat.

Mein Tipp:

Man wird früher oder später konsequent abschieben, um genau das zu verhindern. Aber vorher gibt es vielleicht noch ein paar Anschläge von Neonazis, bevor die Politik endlich handelt.
Das war ja in den 90er Jahren nicht anders - bei der Asylrechtsänderung.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Wenn das Problem mit Armutzuwanderung weiter anwächst, weil nicht konsequent abgeschoben wird,
dann ist das eine Quittung, die sich die deutsche Politik redlich verdient hat.

Mein Tipp:

Man wird früher oder später konsequent abschieben, um genau das zu verhindern. Aber vorher gibt es vielleicht noch ein paar Anschläge von Neonazis, bevor die Politik endlich handelt.
Das war ja in den 90er Jahren nicht anders - bei der Asylrechtsänderung.

Kriti,

geht doch zur derzeitigen Situation nicht. Man muss die Abschiebung begründen können. Die EU-Vereinbarung verlangt dass man Sozialschwachen integrieren muss. Darf man sie nicht abschieben, weil es an ein Grund liege. Und dieses Grund wurde der Deutschen Regierung öffentlich durch EU-Führung zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf einmal positiv berichtet bis sich die rote Zahlen nicht melden. Erst dann wäre Einwanderungsstop möglich. Und die die schon hier sind kann man nicht abschieben, nur in Fällen die nach dem Gesetz zulässig ist.

Und wenn gegen Zigeuner weiterhin objektiv mobil gemacht wird, so müssen sie in die EU-Verfassung aufgenommen werden. Das war schon die Rede zum Beginn der EU-Verfassung die Zigeuner in die EU-Verfassung unter Schutz zu nehmen. Ich glaube, bin mir aber nicht sicher, dass die Muslime (Türke) schon unter Schutz stehen. Ich lasse mich bezüglich Muslime von Jemanden gerne korrigieren.
 
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Klar, stellt alle unter Naturschutz, Zigeuner, Türken, Juden usw.

Der ganz normale Michel eines jeden Landes wird dann der Arsch sein und die Verantwortung für alle haben.

So möchtest Du das doch haben Johannes, oder irre ich mich.

Indirekt ist es ja schon so.
 
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Johannes der Gesandte
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Klar, stellt alle unter Naturschutz, Zigeuner, Türken, Juden usw.

Der ganz normale Michel eines jeden Landes wird dann der Arsch sein und die Verantwortung für alle haben.

So möchtest Du das doch haben Johannes, oder irre ich mich.

Indirekt ist es ja schon so.

Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Leider gibt es Schichten durch Politiker gewollt werden.

Weder direkt noch indirekt bin ich dafür. Ich entscheide aber darüber nicht.
 
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Johannes der Gesandte
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Wo steht das, dass man EU-Ausländer, die keine Arbeit finden, die sie ernährt, in Deutschland integrieren muss?


Gleich im Live-Stream:

http://www.phoenix.de/content/phoenix/die_sendungen/diskussionen/796445

"Reizthema 'Zuwanderung' - Wer zahlt die Rechnung?"
phoenix Runde - Mi. 15.01.14, 22.15 - 23.00 Uhr & Do. 16.01.14, 00.00 - 00.45 Uhr
Ich habe die Artikeln 8 und 9 gepostet. Blätter mal zurück.

Ach lass mal Medium. Im Fernseher sind alle Experten und erzählen in der Regel Halbwahrheit bis die Menschen die EU akzeptieren und dann tun sie eh alles was sie wollen.
 
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Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
Leider gibt es Schichten durch Politiker gewollt werden.

Weder direkt noch indirekt bin ich dafür. Ich entscheide aber darüber nicht.

Johannes . Und wenn gegen Zigeuner weiterhin objektiv mobil gemacht wird, so müssen sie in die EU-Verfassung aufgenommen werden. Das war schon die Rede zum Beginn der EU-Verfassung die Zigeuner in die EU-Verfassung unter Schutz zu nehmen.

Weißt Du eigentlich was Du von einem Beitrag zum Anderen schreibst ?
 
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Alle Menschen müssen gleich behandelt werden.
...
Das ist Quatsch. Ausländer dürfen z.B. nicht den Bundestag wählen.

Nach deiner Lesart müssten sie das aber dürfen.

Jeder Staat in der EU darf weiterhin Ausländer in bestimmter Hinsicht ungleich behandeln, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
 
OP
Johannes der Gesandte
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Weißt Du eigentlich was Du von einem Beitrag zum Anderen schreibst ?
Nicht schon wieder. Du beginnst wieder mit Fragestellung und verlangst Erklärung.

Die Politiker zum Beginn der EU-Verfassung haben darüber diskutiert die Zigeuner in die EU-Verfassung schon zum Beginn aufzunehmen damit sie europaweit gefördert werden. Ich finde das nicht für OK, weil Zigeuner keine Babys bzw. Kinder sind damit sie von Erwachsenen unter Schutz genommen werden.

Daher meine ich: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und dürfte man Menschen nicht in Klassen aufteilen, also selektieren.
Alle Menschen sind gleich und Schluss mit Bevormundschaften und Bevorzugung.
 
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Johannes der Gesandte
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Das ist Quatsch. Ausländer dürfen z.B. nicht den Bundestag wählen.

Nach deiner Lesart müssten sie das aber dürfen.

Jeder Staat in der EU darf weiterhin Ausländer in bestimmter Hinsicht ungleich behandeln, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

Jetzt beginnst du auch.

Alle Menschen müssen gleich behandelt werden,
und alle Menschen müssen gleiche rechte haben

merkst den Unterschied nicht?
 
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Jetzt beginnst du auch.

Alle Menschen müssen gleich behandelt werden,
und alle Menschen müssen gleiche rechte haben

merkst den Unterschied nicht?

Dann klär den Unterschied mal auf!

Ausländer werden ungleich behandelt, indem sie nicht ins Wahlregister eingetragen werden.
Deswegen haben sie auch nicht das Recht zu wählen.
 
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Johannes der Gesandte
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Dann klär den Unterschied mal auf!

Ausländer werden ungleich behandelt, indem sie nicht ins Wahlregister eingetragen werden.
Deswegen haben sie auch nicht das Recht zu wählen.

Im vorherigen Beitrag hast du alles falsch geschrieben.

- Gleich behandelt man Menschen die ungleich sind.
- Bei gleichen Rechte ist keiner ungleich.

In deinem Beitrag sprachst du zuerst über RECHTE und an Schluss über BEHANDLUNG. Das ist so falsch.

Beispiel:
A ist Deutscher.
B ist Ausländer

B lebt in Deutschland. A muss ihn so behandeln wie er sein Volk behandelt, weil ihm bestimmte Rechte fehlen die A hat. Gebot der Gleichbehandlung (siehe Art. 3 Abs. 1 GG).

Das ist aber nur dann der Fall wenn es um Menschenrechte geht. Art. 3 Abs. 1 ist auf Menschenrechte bezogen.
Etwas anderes sind Bürgerrechte. Bürgerrechte genießen nur Deutsche und stehen Ausländern nicht zu. Hierbei darf man sie ungleich behandeln. Aber das sind nur wenigen Ausnahmen, wie Staatsangehörigkeit, Wählen, gewählt zu werden, Kanzler, Bundespräsident etc. zu werden sind Bürgerrechte.
 
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Im vorherigen Beitrag hast du alles falsch geschrieben.

- Gleich behandelt man Menschen die ungleich sind.
- Bei gleichen Rechte ist keiner ungleich.

In deinem Beitrag sprachst du zuerst über RECHTE und an Schluss über BEHANDLUNG. Das ist so falsch.

Beispiel:
A ist Deutscher.
B ist Ausländer

B lebt in Deutschland. A muss ihn so behandeln wie er sein Volk behandelt, weil ihm bestimmte Rechte fehlen die A hat. Gebot der Gleichbehandlung (siehe Art. 3 Abs. 1 GG).

Das ist aber nur dann der Fall wenn es um Menschenrechte geht. Art. 3 Abs. 1 ist auf Menschenrechte bezogen.
Etwas anderes sind Bürgerrechte. Bürgerrechte genießen nur Deutsche und stehen Ausländern nicht zu. Hierbei darf man sie ungleich behandeln. Aber das sind nur wenigen Ausnahmen, wie Staatsangehörigkeit, Wählen, gewählt zu werden, Kanzler, Bundespräsident etc. zu werden sind Bürgerrechte.

Damit erklärst du aber trotzdem nicht den Unterschied, zwischen gleiche Rechte und Recht auf gleiche Behandlung.
Gleiche Behandlung ist nämlich nur zwingend, wenn auch tatsächlich gleiche Rechte vorliegen.

Freizügigkeit ist übrigens auch ein Bürgerrecht und daher unter bestimmten Umständen beschränkt werden, was dann z.B. zu einer Ausweisung führt.
Nach der Ausweisung ist dann auch der Anspruch auf Sozialhilfe des deutschen Staates weg.
 
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Damit erklärst du aber trotzdem nicht den Unterschied, zwischen gleiche Rechte und Recht auf gleiche Behandlung.
Gleiche Behandlung ist nämlich nur zwingend, wenn auch tatsächlich gleiche Rechte vorliegen.

Freizügigkeit ist übrigens auch ein Bürgerrecht und daher unter bestimmten Umständen beschränkt werden, was dann z.B. zu einer Ausweisung führt.
Nach der Ausweisung ist dann auch der Anspruch auf Sozialhilfe des deutschen Staates weg.

Habe dir mit Beispielfall den Unterschied erklärt. Hm ... wie soll ich dir dann erklären?

Bin müde und schreibe ich um euch Zwei nicht abblitzen zu lassen.
Wenn du nichts dagegen hast bringe ich dir die Unterschiede Morgen bei, abgemacht?
 
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Habe dir mit Beispielfall den Unterschied erklärt. Hm ... wie soll ich dir dann erklären?

Bin müde und schreibe ich um euch Zwei nicht abblitzen zu lassen.
Wenn du nichts dagegen hast bringe ich dir die Unterschiede Morgen bei, abgemacht?
O.k.

Aber bedenke, gleiche Rechte zieht automatisch eine Gleichbehandlung nach sich.
 
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Johannes der Gesandte
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O.k.

Aber bedenke, gleiche Rechte zieht automatisch eine Gleichbehandlung nach sich.

1. Gleichbehandlung
2. Gleiche Rechte

- Deutsche und Ausländer können keine allgemeine gleiche Rechte und Pflichten in Deutschland haben. Nur im Sinne Art. 1 bis 19 GG (Menschenrechte)
- Menschenrechte stehen Deutschen und Ausländer gleicher Maße zu.
- Ab Art. 20 GG sind ausschließlich Bürgerrechte und stehen nur Deutschen zu.

Verbleiben wir lieber bei der Sozialhilfe, sonst muss ich kompliziert schreiben und dann wirst du mich nicht mehr verstehen können. Ich verbleibe auf einfache, primitive Erklärung.

- Ausländer haben grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe und dürfen sich in Deutschland nicht aufhalten wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können.
- Deutsche haben Anspruch auf Sozialhilfe und können nicht ausgewiesen werden.

Hast du mich bis hier her verstanden?
Hast du Fragen? wenn du keine Fragen hast werde ich die Einführung fortsetzen und erklären warum sie trotzdem gleich behandelt werden müssen obwohl sie keine Rechte haben.
 
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1. Gleichbehandlung
2. Gleiche Rechte

- Deutsche und Ausländer können keine allgemeine gleiche Rechte und Pflichten in Deutschland haben. Nur im Sinne Art. 1 bis 19 GG (Menschenrechte)
- Menschenrechte stehen Deutschen und Ausländer gleicher Maße zu.
- Ab Art. 20 GG sind ausschließlich Bürgerrechte und stehen nur Deutschen zu.
Keine Gleichbehandlung, impliziert das ungleiche Rechte vorliegen. Umgekehr können ungleich verteilte Rechte, zur einer Ungleichbehandlung führen.
Das eine zieht das andere nach sich und umgekehrt.

Verbleiben wir lieber bei der Sozialhilfe, sonst muss ich kompliziert schreiben und dann wirst du mich nicht mehr verstehen können. Ich verbleibe auf einfache, primitive Erklärung.

- Ausländer haben grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe und dürfen sich in Deutschland nicht aufhalten wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selber finanzieren können.
- Deutsche haben Anspruch auf Sozialhilfe und können nicht ausgewiesen werden.

Hast du mich bis hier her verstanden?
Hast du Fragen? wenn du keine Fragen hast werde ich die Einführung fortsetzen und erklären warum sie trotzdem gleich behandelt werden müssen obwohl sie keine Rechte haben.
So in etwas habe ich das auch geschrieben. Allerdings ist nur im Allgemeinen so.
Auch Touristen können kurzzeitig Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn sie sich in einer Notlage befinden.
 
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Johannes der Gesandte
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Keine Gleichbehandlung, impliziert das ungleiche Rechte vorliegen. Umgekehr können ungleich verteilte Rechte, zur einer Ungleichbehandlung führen.
Das eine zieht das andere nach sich und umgekehrt.


So in etwas habe ich das auch geschrieben. Allerdings ist nur im Allgemeinen so.
Auch Touristen können kurzzeitig Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn sie sich in einer Notlage befinden.

Soll ich das als Frage werten?
Ich habe noch nichts gesagt und du analysierst schon Endergebnis. Ich denke mal, es wird keinen Sinn machen dir zu erklären.
Du bist bei deiner Ungleichbehandlung verblieben und wirst drauf hängen. Alle Menschen sind gleich und da gibt es keine Ungleichbehandlung.
 

bejaka

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So; reden wir mal vom Mißbrauch der Sozialfonds und dem teutschen Mutterbund nebst derer Vertreter:

http://internetz-zeitung.eu/index.p...aumatisierte-soldaten-familienfreundlich-sein

Damit wird also jetzt, das von der Gemeinschaft einbezahlte Geld zur sozialen Absicherung der Arbeitnehmer, um geleitet und in das "teutsche Kriegsmütterwerk" investiert, damit reichlich, neukranke Söldner nachwachsen.
Macht diese ungewählte Kreatur auf jeder Position den gleichen Scheiß oder wartet endlich mal der Staatsanwalt auf die und sperrt sie weg.
Zu der gut organisierten Puffkultur in Jugoslawien, Afghanistan usw., angereichert mit Kulturbesuchen der oberbraunen Kulturgurus dieser Nation, kommt dann auch noch die entsprechende Verwertungsgesellschaft.
Na dann....wächst, was wachsen soll.
Und das da auch die rechte Stimmung aufkommt, reden wir mal mit den befaßten Behörden:
http://internetz-zeitung.eu/index.php/1358-auch-deutsche-behörden-beteiligen-sich-am-kokainhandel
und mit den Partnern im Kosovo:
http://balkanblog.org/2014/01/13/eu...rnichtendes-urteil-uber-eu-mission-im-kosovo/

kh
 
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