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  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Leistung lohnt nicht mehr: Seid Ihr - Nutznießer oder Opfer?

sportsgeist

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Man kann und muß als Kunde doch davon ausgehen, dass der Vertragspartner seine Pflichten erfüllt.
verstehe ich das richtig
als Kunde soll man einen Vertrag unterschreiben und hat damit sämtliche Sorgfaltspflicht auf den Vertragspartner übertragen ??!

naja, so ungefähr sehen doch deutsche Überregularien aus
 

sportsgeist

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Geschützter als in D kann ein Verbraucher gar nicht mehr sein.
naja, was aber dazu führt, dass du inzwischen 8 Papiere unterschreiben und 5 Klicks auf OK und Häckchen machen musst, bevor sich überhaupt noch irgendwas in D bewegt ... für jeden Furz

... oder anders gesagt, auch die Händler, Hersteller und Lieferanten wollen sich absichern, gegen all diese Art von Überregulierung

ob das im Sinne einer erfolgreichen Wirtschaft ist !!?
 

sportsgeist

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Lieber „charakterschwach“, als jeglichem Charakter, Empathie und Anstand fern zu sein!
wenn du wenigstens einen Restfunken von Größe besässest würdest du sagen:
"ok, falsche Lebensentscheidung getroffen, ins Klo gegriffen, Mund abputzen, weiter gehts ..."

aber diesen Restfunken an Größe hast du halt nicht

lieber heulst du jahrelang den Mond an, ob der angeblich ach so ungerechten Welt und versinkst in endlosem Selbstmitleid
ich finde das: erbärmlich
 

sportsgeist

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Oder kann es sein, dass Du gar nicht die Leuchte bist, die Du hier immer vorzugeben versuchst?
wie oft soll ich dir noch sagen:
Glaub einfach was du willst ... es ist mir völlig schnuppe, da komplett unwichtig ...
glaub am besten das, was deinem Gemüt am besten tut

wichtig ist alleine, was andere Leute von mir halten, weil die sollen mich nämlich bezahlen

und Danke für deine 1000 ErbärmlichClowns
von mir aus pappst du nochmal 10.ooo dieser Clowns an meine Beiträge
auch dieser infantile Quatsch interessiert mich nicht

es zeigt leglich, wie selbstunkritisch du bist, und wie wenig du mit Eigenkritik umgehen kannst
 

Orwellhatterecht

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wenn du wenigstens einen Restfunken von Größe besässest würdest du sagen:
"ok, falsche Lebensentscheidung getroffen, ins Klo gegriffen, Mund abputzen, weiter gehts ..."

aber diesen Restfunken an Größe hast du halt nicht

lieber heulst du jahrelang den Mond an, ob der angeblich ach so ungerechten Welt und versinkst in endlosem Selbstmitleid
ich finde das: erbärmlich
Du meinst, ich hätte den Baulöwen gewähren lassen und ihn nicht auf Schadenersatz verklagen sollen? Das wäre aber sehr dumm von mir gewesenund gleichzeitig eine Aufforderung, weiterhin Pfusch für viel Geld zu liefern! Außerdem musste ER die Schäden bezahlen, nicht dagegen ICH!
Aber wo wir gerade bei der näheren Deutung von „erbärmlich“ sind, ich finde Deine Oberflächlichkeit und Deine Schwatzhaftigkeit erklärt den Ausdruck recht treffend. Du kannst bestimmt erfolgreich bei alten Muttis Staubsauger und Waschmittel verkaufen, den Dreck bringst Du gleich mit und verteilst ihn blitzschnell auf dem Teppich. So kannst Du dann die alte Dame von der „Güte“ Deines Produktes überzeugen.
 

Orwellhatterecht

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verstehe ich das richtig
als Kunde soll man einen Vertrag unterschreiben und hat damit sämtliche Sorgfaltspflicht auf den Vertragspartner übertragen ??!

naja, so ungefähr sehen doch deutsche Überregularien aus
Mit anderen Worten, die ausführende Firma ist von jeder Haftung frei, der Bauherr, in der Regel Laie in baulichen Fragen, soll gefälligst darauf achten, dass die Arbeiten stets nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden, und wenn er dann etwas moniert, was seiner Ansicht nach nicht ok ist, schlägt sich der Baulöwe an die Brust und erklärt ihm, das sei so schon Alleskönner, er sei ja schließlich der Fachmann. Also bleibt dem Bauherrn
dann nichts anderes übrig, als jede Leistung durch einen Bausachcerständigen Gutachter beurteilen zu lassen,das verzögert und kostet obendrein immense Summwn zusätzlich…und wenn man Glück hat, zeigt der SV auch begangene Mängel auf…
Aber warst Du es nicht, der sich stets und ausgiebigst darüber beklagt, in unserem Lande sei alles „überreguliert“?
Was rätst Du denn dann dem Bauherrn?
Eine Möglichkeit bestünde darin, zunächst ein Architektur Studium zu absolvieren. Abitur, zunächst 3 1/2 jährige Maurerlehre, dann Studium. Danach kann er dann den Bau seines eigenen Hauses geradezu optimal überwachen… Ach, zu dumm, der Mann hat jetzt zwar seine Ausbildung abgeschlossen, doch er hat doch noch gar nichts verdient… Die gelegentlichen Studentenjobs und der bescheidene Scheck vom Papa reichen gerade mal für das Nötigste, jedoch weder für Grundstück, noch für das Haus…
Fragen über Fragen, aber Staubsauger Vertreter und Waschmittelwerber wissen sicherlich auch darauf eine Antwort…

wo waren wir stehen geblieben? Richtig, bei der Sachkenntnis und Sorgfaltspflicht des Bauherrn… Jetzt kann er dem Bsulöwen ganz gehörig auf die Finger sehen, wenn der ihm jetzt sein Alters gerechtes Domizil baut…
 

Nüchtern betrachtet

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Mit anderen Worten, die ausführende Firma ist von jeder Haftung frei, der Bauherr, in der Regel Laie in baulichen Fragen, soll gefälligst darauf achten, dass die Arbeiten stets nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden, und wenn er dann etwas moniert, was seiner Ansicht nach nicht ok ist, schlägt sich der Baulöwe an die Brust und erklärt ihm, das sei so schon Alleskönner, er sei ja schließlich der Fachmann. Also bleibt dem Bauherrn
dann nichts anderes übrig, als jede Leistung durch einen Bausachcerständigen Gutachter beurteilen zu lassen,das verzögert und kostet obendrein immense Summwn zusätzlich…und wenn man Glück hat, zeigt der SV auch begangene Mängel auf…
Aber warst Du es nicht, der sich stets und ausgiebigst darüber beklagt, in unserem Lande sei alles „überreguliert“?
Was rätst Du denn dann dem Bauherrn?
Eine Möglichkeit bestünde darin, zunächst ein Architektur Studium zu absolvieren. Abitur, zunächst 3 1/2 jährige Maurerlehre, dann Studium. Danach kann er dann den Bau seines eigenen Hauses geradezu optimal überwachen… Ach, zu dumm, der Mann hat jetzt zwar seine Ausbildung abgeschlossen, doch er hat doch noch gar nichts verdient… Die gelegentlichen Studentenjobs und der bescheidene Scheck vom Papa reichen gerade mal für das Nötigste, jedoch weder für Grundstück, noch für das Haus…
Fragen über Fragen, aber Staubsauger Vertreter und Waschmittelwerber wissen sicherlich auch darauf eine Antwort…

wo waren wir stehen geblieben? Richtig, bei der Sachkenntnis und Sorgfaltspflicht des Bauherrn… Jetzt kann er dem Bsulöwen ganz gehörig auf die Finger sehen, wenn der ihm jetzt sein Alters gerechtes Domizil baut…
Mit anderen Worten: Da hat also in der Tat ein Großmaul Bauherr und Bauaufsicht gespielt, und wollte ein paar Kröten für einen Fachmann einsparen. Anschließend rennt er jahrelang hinterher, weil er sich nicht beizeiten um die rechtliche Bedeutung einer adäquaten Bauüberwachung kundig machte.
Wenns also nur "gelegentliche Studentenjobs" für dich gab, soll das als Ausrede für eine kompetente Bauüberwachung taugen?!?

Du hast Dreck gefressen für deine Hybris, und vielleicht was fürs Leben gelernt.
Vielleicht.
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Mit anderen Worten, die ausführende Firma ist von jeder Haftung frei, der Bauherr, in der Regel Laie in baulichen Fragen, soll gefälligst darauf achten, dass die Arbeiten stets nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden, und wenn er dann etwas moniert, was seiner Ansicht nach nicht ok ist, schlägt sich der Baulöwe an die Brust und erklärt ihm, das sei so schon Alleskönner, er sei ja schließlich der Fachmann. Also bleibt dem Bauherrn
dann nichts anderes übrig, als jede Leistung durch einen Bausachcerständigen Gutachter beurteilen zu lassen,das verzögert und kostet obendrein immense Summwn zusätzlich…und wenn man Glück hat, zeigt der SV auch begangene Mängel auf…
Aber warst Du es nicht, der sich stets und ausgiebigst darüber beklagt, in unserem Lande sei alles „überreguliert“?
Was rätst Du denn dann dem Bauherrn?
Eine Möglichkeit bestünde darin, zunächst ein Architektur Studium zu absolvieren. Abitur, zunächst 3 1/2 jährige Maurerlehre, dann Studium. Danach kann er dann den Bau seines eigenen Hauses geradezu optimal überwachen… Ach, zu dumm, der Mann hat jetzt zwar seine Ausbildung abgeschlossen, doch er hat doch noch gar nichts verdient… Die gelegentlichen Studentenjobs und der bescheidene Scheck vom Papa reichen gerade mal für das Nötigste, jedoch weder für Grundstück, noch für das Haus…
Fragen über Fragen, aber Staubsauger Vertreter und Waschmittelwerber wissen sicherlich auch darauf eine Antwort…

wo waren wir stehen geblieben? Richtig, bei der Sachkenntnis und Sorgfaltspflicht des Bauherrn… Jetzt kann er dem Bsulöwen ganz gehörig auf die Finger sehen, wenn der ihm jetzt sein Alters gerechtes Domizil baut…
dreh mir nicht die Worte im Mund herum
hat niemand gefordert, und auch niemand gesagt

außerdem hat doch der Lieferant die Beweislast
du brauchst dich erstmal nur hinstellen und behaupten, behaupten und zu behaupten und die Baufirma muss jeden einzelnen Punkt deiner Behauptungen belegen
dazu brauchst du auch kein Studium
einfach hinstellen und sich die Mängel mehr oder weniger aus den Fingern saugen, würde auch schon reichen

ich halte das sogar für einen extrem hohen Verbraucherschutz, denn das gibt ja dem Kunden Möglichkeiten Mängel zu behaupten, die es so oft gar nicht gibt
nicht selten reine Phantasie

... und genau DAS wird auch massenweise eingesetzt !!
Kunden behaupten reine Phantasiemängel, weil sie den Preis gesenkt haben wollen, oder ein zweites Teil for free
als Lieferant bist du also erstmal massiv in der Defensive und in der Bringschuld, von den ganzen Vorleistungen, die bereits vom Lieferanten vorgeleistet wurden, ganz abgesehen

aber deine starke Einseitigkeit ist wohlbekannt
mit einer nüchternen subjektiv fairen Betrachtung hat das allermeist erstmal nix zu tun
 

Roquette

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naja, was aber dazu führt, dass du inzwischen 8 Papiere unterschreiben und 5 Klicks auf OK und Häckchen machen musst, bevor sich überhaupt noch irgendwas in D bewegt ... für jeden Furz

... oder anders gesagt, auch die Händler, Hersteller und Lieferanten wollen sich absichern, gegen all diese Art von Überregulierung

ob das im Sinne einer erfolgreichen Wirtschaft ist !!?
Stimmt alles, und doch geht es schlimmer. Im mit dem Klischee von Freiheit behafteten Frankreich muss jeder Auftrag, jede Vollmacht handschriftlich mit "bon pour accord" bzw "bon pour pouvoir" unterschrieben werden.

Beim Notar muss jede Seite von allen paraphiert werden. Verbraucher müssen neuerdings handschriftlich einen DIN-A-4-Text vorm Notar abschreiben, wenn sie auf ihr Widerrufrecht verzichten......

Aber ..... leise...laß das nicht unsere Politiker-Helden wissen.
 

sportsgeist

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Du meinst, ich hätte den Baulöwen gewähren lassen und ihn nicht auf Schadenersatz verklagen sollen? Das wäre aber sehr dumm von mir gewesenund gleichzeitig eine Aufforderung, weiterhin Pfusch für viel Geld zu liefern! Außerdem musste ER die Schäden bezahlen, nicht dagegen ICH!
Aber wo wir gerade bei der näheren Deutung von „erbärmlich“ sind, ich finde Deine Oberflächlichkeit und Deine Schwatzhaftigkeit erklärt den Ausdruck recht treffend. Du kannst bestimmt erfolgreich bei alten Muttis Staubsauger und Waschmittel verkaufen, den Dreck bringst Du gleich mit und verteilst ihn blitzschnell auf dem Teppich. So kannst Du dann die alte Dame von der „Güte“ Deines Produktes überzeugen.
zu zerbrichst dir deinen Kopf an ganz falschen Stellen (zum Beispiel über mich), und da wo es wohl offensichtlich in deinem Leben angebracht gewesen wäre, sich mal den Kopf zu zerbrechen, hast du es mind. in fahrlässiger Art und Weise unterlassen ...

... nunja, an diesen verschrobenen Prioritäten solltest du noch etwas arbeiten
 

sportsgeist

Deutscher Bundespräsident
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Stimmt alles, und doch geht es schlimmer. Im mit dem Klischee von Freiheit behafteten Frankreich muss jeder Auftrag, jede Vollmacht handschriftlich mit "bon pour accord" bzw "bon pour pouvoir" unterschrieben werden.

Beim Notar muss jede Seite von allen paraphiert werden. Verbraucher müssen neuerdings handschriftlich einen DIN-A-4-Text vorm Notar abschreiben, wenn sie auf ihr Widerrufrecht verzichten......

Aber ..... leise...laß das nicht unsere Politiker-Helden wissen.
ich wette, keine 1% lesen je die AGBs, bevor sie sie unterschreiben oder mit einem Häkchen anklicken
 

Zoelynn

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dreh mir nicht die Worte im Mund herum
hat niemand gefordert, und auch niemand gesagt

außerdem hat doch der Lieferant die Beweislast
du brauchst dich erstmal nur hinstellen und behaupten, behaupten und zu behaupten und die Baufirma muss jeden einzelnen Punkt deiner Behauptungen belegen
dazu brauchst du auch kein Studium
einfach hinstellen und sich die Mängel mehr oder weniger aus den Fingern saugen, würde auch schon reichen

ich halte das sogar für einen extrem hohen Verbraucherschutz, denn das gibt ja dem Kunden Möglichkeiten Mängel zu behaupten, die es so oft gar nicht gibt
nicht selten reine Phantasie

... und genau DAS wird auch massenweise eingesetzt !!
Kunden behaupten reine Phantasiemängel, weil sie den Preis gesenkt haben wollen, oder ein zweites Teil for free
als Lieferant bist du also erstmal massiv in der Defensive und in der Bringschuld, von den ganzen Vorleistungen, die bereits vom Lieferanten vorgeleistet wurden, ganz abgesehen

aber deine starke Einseitigkeit ist wohlbekannt
mit einer nüchternen subjektiv fairen Betrachtung hat das allermeist erstmal nix zu tun
nach gesetzt muß du nicht deine unschuld beweisen
 

Roquette

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dreh mir nicht die Worte im Mund herum
hat niemand gefordert, und auch niemand gesagt

außerdem hat doch der Lieferant die Beweislast
du brauchst dich erstmal nur hinstellen und behaupten, behaupten und zu behaupten und die Baufirma muss jeden einzelnen Punkt deiner Behauptungen belegen
dazu brauchst du auch kein Studium
einfach hinstellen und sich die Mängel mehr oder weniger aus den Fingern saugen, würde auch schon reichen

ich halte das sogar für einen extrem hohen Verbraucherschutz, denn das gibt ja dem Kunden Möglichkeiten Mängel zu behaupten, die es so oft gar nicht gibt
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... und genau DAS wird auch massenweise eingesetzt !!
Kunden behaupten reine Phantasiemängel, weil sie den Preis gesenkt haben wollen, oder ein zweites Teil for free
als Lieferant bist du also erstmal massiv in der Defensive und in der Bringschuld, von den ganzen Vorleistungen, die bereits vom Lieferanten vorgeleistet wurden, ganz abgesehen

aber deine starke Einseitigkeit ist wohlbekannt
mit einer nüchternen subjektiv fairen Betrachtung hat das allermeist erstmal nix zu tun
Bis zur Abnahme des Bauwerks trägt der Unternehmer die beweislast für die Mängelfreiheit, ab Abnahme der Besteller. Das regelt VOB Teil B bzw BGB-Rechtsprechung.

Das Risiko des Untergangs, der Verschlechterung trägt auch bis zur Abnahme der Unternehmer, so z.B. wenn der Rohbau überflutet wird, es brennt, Sturm zu Schäden führt.

Auch durch die förmliche oder konkludente Abnahme erlischt nicht der Anspruch auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung, merkantilen Minderwert.
 

sportsgeist

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nach gesetzt muß du nicht deine unschuld beweisen
... das stimmt so leider nicht immer

warum werden denn viele Händler, Lieferanten und Hersteller immer biestiger ??!
ja klar, weil viel zu viele Verbraucher längst ihre hohe Macht, die ihnen der Gesetzgeber gibt und gab, mißbrauchen, und ständig Mängel rügen, die es gar nicht gibt, oder Ware zurückschicken, die sie schon 5-mal voher benutzt hatten ... oder ständig am 13. Tag ihren Widerruf erklären
 

Zoelynn

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... das stimmt so leider nicht immer

warum werden denn viele Händler, Lieferanten und Hersteller immer biestiger ??!
ja klar, weil viel zu viele Verbraucher längst ihre hohe Macht, die ihnen der Gesetzgeber gibt und gab, mißbrauchen, und ständig Mängel rügen, die es gar nicht gibt, oder Ware zurückschicken, die sie schon 5-mal voher benutzt hatten ... oder ständig am 13. Tag ihren Widerruf erklären
mängel muß der käufer nachweisen.
 

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