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  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Leistung lohnt nicht mehr: Seid Ihr - Nutznießer oder Opfer?

Roquette

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mängel muß der käufer nachweisen.
Es ist zwischen Werkvertrag und Kaufrecht zu unterscheiden. Bei Kaufrecht ist es m.Wissens so, dass in den 6 Monaten nach Kauf bei Auftreten eines Mangels abgenommen wird, dass der Mangel bei Kauf vorlag. Erst nach 6 Monaten ab Kauf hat der Kunde die Mängel überhaupt zu beweisen.
 

sportsgeist

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ich wüsst nicht was man nicht mit tausend worten absichern könnte.
die europäische Sicherheitsdenke meint, sie täte dem Verbraucher etwas Gutes, wenn sie ihn in 100.ooo Überregulierungen packt ...

ob da wirklich immer so viel Schutz und Sicherheit rauskommt, wie getan wird, hat noch nie jemand wirklich hinterfragt

nicht selten bewirkt Gutgemeintes das genaue Gegenteil ...
... aber so lange man gar nicht so genau hinsehen will, wirds auch keiner je feststellen

außerdem gibt es diese ganze Bürokratie irgendwann um ihrer selber Willen
und keiner frägt mehr: warum
 

Zoelynn

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Es ist zwischen Werkvertrag und Kaufrecht zu unterscheiden. Bei Kaufrecht ist es m.Wissens so, dass in den 6 Monaten nach Kauf bei Auftreten eines Mangels abgenommen wird, dass der Mangel bei Kauf vorlag. Erst nach 6 Monaten ab Kauf hat der Kunde die Mängel überhaupt zu beweisen.
ja stimmt, ab 6 monaten,
 

Zoelynn

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die europäische Sicherheitsdenke meint, sie täte dem Verbraucher etwas Gutes, wenn sie ihn in 100.ooo Überregulierungen packt ...

ob da wirklich immer so viel Schutz und Sicherheit rauskommt, wie getan wird, hat noch nie jemand wirklich hinterfragt

nicht selten bewirkt Gutgemeintes das genaue Gegenteil ...
... aber so lange man gar nicht so genau hinsehen will, wirds auch keiner je feststellen

außerdem gibt es diese ganze Bürokratie irgendwann um ihrer selber Willen
und keiner frägt mehr: warum
bei agb reicht ,auf die gesetzlichen bestimmungen drauf zu verweisen.
 

Roquette

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die europäische Sicherheitsdenke meint, sie täte dem Verbraucher etwas Gutes, wenn sie ihn in 100.ooo Überregulierungen packt ...

ob da wirklich immer so viel Schutz und Sicherheit rauskommt, wie getan wird, hat noch nie jemand wirklich hinterfragt

nicht selten bewirkt Gutgemeintes das genaue Gegenteil ...
... aber so lange man gar nicht so genau hinsehen will, wirds auch keiner je feststellen

außerdem gibt es diese ganze Bürokratie irgendwann um ihrer selber Willen
und keiner frägt mehr: warum
Da hat Sportsgeist recht. Beispiele:

1. In grossen Städten ist die Kurzzeitvermietung verboten, Kurzzeit bedeutet, dass weniegr als 6 - 9 Monate keine Wohnung vermietet werden darf.(Androhung von Owi-Geld). Daher können Studenten für ein Semester in Städten wie Paris, Hamburg usw keine Wohnung anmieten. Sehr kontraproduktiv

2. Mietverträge zwischen Verbraucher und Unternehmer, die denen der Verbraucher ohne vorherige Besichtigung eine Wohnung anmietet, sind ohne Widerrufsbelehrung ungültig. Fehlt diese Widerrufsbelehrung, so kann der Mieter bis zu 13 Monate nach Einzug den Widerruf erklären und darf die gezahlte Miete zurückfordern. Mieter hat dann 13 Monate umsonst gewohnt.

Beweis: mittlerer Artikel, Grundeigentümerblatt
 

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Orwellhatterecht

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Mit anderen Worten: Da hat also in der Tat ein Großmaul Bauherr und Bauaufsicht gespielt, und wollte ein paar Kröten für einen Fachmann einsparen. Anschließend rennt er jahrelang hinterher, weil er sich nicht beizeiten um die rechtliche Bedeutung einer adäquaten Bauüberwachung kundig machte.
Wenns also nur "gelegentliche Studentenjobs" für dich gab, soll das als Ausrede für eine kompetente Bauüberwachung taugen?!?

Du hast Dreck gefressen für deine Hybris, und vielleicht was fürs Leben gelernt.
Vielleicht.
Mit noch anderen Worten, Du möchtest mir gern ans Bein pillern, weißt aber nicht, ob Du das linke oder rechte Bein heben sollst. Oder möchtest Du einfach nur etwas „klugscheissern“, das ist ja momentan auch eine sehr zeitgemäße Disziplin. Aber vielleicht versuchst Du es schon mal mit lesen, über all Deine Bedenken habe ich bereits recht ausführlich berichtet.
 

Orwellhatterecht

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zu zerbrichst dir deinen Kopf an ganz falschen Stellen (zum Beispiel über mich), und da wo es wohl offensichtlich in deinem Leben angebracht gewesen wäre, sich mal den Kopf zu zerbrechen, hast du es mind. in fahrlässiger Art und Weise unterlassen ...

... nunja, an diesen verschrobenen Prioritäten solltest du noch etwas arbeiten
Nein, durchaus nicht! Ich hatte Dich bisher als einen, zwar neoliberal orientierten, etwas in manchen Zeitgenossen, aber mit zum Teil durchaus nachzuvollziehenden Gedankengängen eingeschätzt
dreh mir nicht die Worte im Mund herum
hat niemand gefordert, und auch niemand gesagt

außerdem hat doch der Lieferant die Beweislast
du brauchst dich erstmal nur hinstellen und behaupten, behaupten und zu behaupten und die Baufirma muss jeden einzelnen Punkt deiner Behauptungen belegen
dazu brauchst du auch kein Studium
einfach hinstellen und sich die Mängel mehr oder weniger aus den Fingern saugen, würde auch schon reichen

ich halte das sogar für einen extrem hohen Verbraucherschutz, denn das gibt ja dem Kunden Möglichkeiten Mängel zu behaupten, die es so oft gar nicht gibt
nicht selten reine Phantasie

... und genau DAS wird auch massenweise eingesetzt !!
Kunden behaupten reine Phantasiemängel, weil sie den Preis gesenkt haben wollen, oder ein zweites Teil for free
als Lieferant bist du also erstmal massiv in der Defensive und in der Bringschuld, von den ganzen Vorleistungen, die bereits vom Lieferanten vorgeleistet wurden, ganz abgesehen

aber deine starke Einseitigkeit ist wohlbekannt
mit einer nüchternen subjektiv fairen Betrachtung hat das allermeist erstmal nix zu tun
wenn man
hast du gelsen, was z.B. bei Amazon in den AGB steht? Ich nicht. Man muss auch mal vertrauen können.
Bis zur Abnahme des Bauwerks trägt der Unternehmer die beweislast für die Mängelfreiheit, ab Abnahme der Besteller. Das regelt VOB Teil B bzw BGB-Rechtsprechung.

Das Risiko des Untergangs, der Verschlechterung trägt auch bis zur Abnahme der Unternehmer, so z.B. wenn der Rohbau überflutet wird, es brennt, Sturm zu Schäden führt.

Auch durch die förmliche oder konkludente Abnahme erlischt nicht der Anspru
dreh mir nicht die Worte im Mund herum
hat niemand gefordert, und auch niemand gesagt

außerdem hat doch der Lieferant die Beweislast
du brauchst dich erstmal nur hinstellen und behaupten, behaupten und zu behaupten und die Baufirma muss jeden einzelnen Punkt deiner Behauptungen belegen
dazu brauchst du auch kein Studium
einfach hinstellen und sich die Mängel mehr oder weniger aus den Fingern saugen, würde auch schon reichen

ich halte das sogar für einen extrem hohen Verbraucherschutz, denn das gibt ja dem Kunden Möglichkeiten Mängel zu behaupten, die es so oft gar nicht gibt
nicht selten reine Phantasie

... und genau DAS wird auch massenweise eingesetzt !!
Kunden behaupten reine Phantasiemängel, weil sie den Preis gesenkt haben wollen, oder ein zweites Teil for free
als Lieferant bist du also erstmal massiv in der Defensive und in der Bringschuld, von den ganzen Vorleistungen, die bereits vom Lieferanten vorgeleistet wurden, ganz abgesehen

aber deine starke Einseitigkeit ist wohlbekannt
mit einer nüchternen subjektiv fairen Betrachtung hat das allermeist erstmal nix zu tun
Keine Angst, ich brauche Dir keine Worte im Mund herum drehen, das machst Du und Dein nüchterner Kumpel zur Genüge!
Sollte es Dir noch nicht aufgefallen sein, mein Haus wurde nicht (per Paketbote vielleicht???) „geliefert“, sondern auf einem zuvor von mir erworbenen Grundstück „ schlüsselfertig“ errichtet.
Ich hatte Dich bereits darauf hin gewiesen, dass wir aufgrund festgestellter, diverser Mängel den Einzug so gut es ging, hinaus gezögert hatten, irgend wann allerdings mussten wir aus unserer Mietwohnung raus, der Kündigungstermin war bereits um mehrere Monate überschritten, unser Nachwuchs war inzwischen da und das Haus war seit langem bis auf einige noch zu beseitigende, offensichtliche Mängel fertig. Diese offensichtlichen Mängel wurden auch anstandslos anerkannt und gesetzte Beseitigungstermine bestätigt, kostete die Firma ja auch nicht allzuviel und inzwischen bestand eigentlich kein Grund mehr in das neue Haus einzuziehen. Es wurde auch das Blaue vom Hinmel versprochen, wie gesagt, Bagatellmöngel wurden schnellstmöglich beseitigt. Doch dann kam der 1. Winter, zunächst wurde nur der Fensterkasten im Badezimmer schwarz, der Bauunternehmer erteilte uns Nachhilfe darin, wie man richtig lüftet, ein von uns bestellter und bezahlter Sachverständiger dagegen sah das Schimmelproblem vor allem darin begründet, dass die Firma die normalerweise übliche Zwangsentllüftung im Bad schlicht und ergreifend einfach „vergessen“ hatte. Doch das war eigentlich nur der Anfang, die beiden Kinderzimmer, das erste wurde inzwischen benötigt und daher benutzt, wies ebenfalls Stockflecken in den äußeren Raumecken auf, die größer und größer wurden, dagegen konnte nicht mehr angelüftet werden. Die Baufirma versuchte Abhilfe, bis zum nächsten Winter half es auch, um dann wieder mit voller Dröhnung zuzuschlagen. Langsam näherte sich das Ende der Gewährleistung, die Baufirma versprach zwar Abhilfe, konnte oder wollte aber keine Termine zwecks Abhilfe zusagen. Da das Ende der Gewährleistungsfrist immer näher rückte, verlangte ich vom Baulöwen durch Einschreiben/Rückschein eine verbindliche Erklärung und Zusage zwecks Mängelbeseitigung, keine Reaktion, der Ablauf der Gewährleistungsfrist rückte näher, ich musste also handeln. Und so leitete ich dann umgehend zwecks Sicherung des Beweises und vor allen Dingen zwecks Unterbrechung der inzwischen drohenden Verjährung ein Beweissicherungsverfahren ein, damit wurde die Verhährung unterbrochen und begann neu zu zählen…Was dann folgte, kann man nur als abermalige Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken bezeichnen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde ein Gutachter bestellt, der meine behaupteten Mängel restlos bestätigte, darüber hinaus fand er weitere, bislang noch nicht in Erscheinung getretene Möngel mit gravierenden Ausmaßen. Ein weiteres Verfahren wegen Schadenersatz wurde angestrengt, die Baufirma versuchte nunmehr zu verharmlosen und es ging fortan um die Frage, ob die Mängel offen oder versteckt waren. Es dürfte wohl jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, dass Kältebrücken, die zwischen innerem und äußerem Mauerwerk einzig und allein deswegen entstanden waren, weil schludrig gearbeitet worden war und
Innen und Außenwand an vielen Stellen miteinander durch Speiss verbunden waren. Gleichzeitig gab er als „Vermisstmeldung“ eine fehlende Sperrschicht aus Bitumenpappe an den Aussenwänen an, die gegen aufsteigende Mauerfeuchtigkeit schützen sollte.

Aber so „clevere“ Leute wie Du hätten das Gehabe natürlich von Anfang an sofort durchschaut und wären, anstatt in das neue Haus (bis auf die Schlussrate von 20 % war schon alles bezahlt und Kredite mussten schon bedient und die Miete weiterhin bezahlt werden) bis zur endgültigen Klärung ins Hotel gezogen statt in das eigene Haus…
Ich bewundere Leute, denen zumindest mit ihrem Mundwerk immer alles ohne jegliche Beanstandung gelingt, Hut ab!
(… wenn ich denn einen tragen würde…)
 

Orwellhatterecht

Deutscher Bundespräsident
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Bis zur Abnahme des Bauwerks trägt der Unternehmer die beweislast für die Mängelfreiheit, ab Abnahme der Besteller. Das regelt VOB Teil B bzw BGB-Rechtsprechung.

Das Risiko des Untergangs, der Verschlechterung trägt auch bis zur Abnahme der Unternehmer, so z.B. wenn der Rohbau überflutet wird, es brennt, Sturm zu Schäden führt.

Auch durch die förmliche oder konkludente Abnahme erlischt nicht der Anspruch auf Schadenersatz wegen Schlechterfüllung, merkantilen Minderwert.
Ja, das stimmt, wenn es „schwarz/weiß“ wäre, dann hätte auch gar kein Problem bestanden, kleine Mängel wurden geradezu zuvorkommend beseitigt, kleine Schönheitsfehler waren mir teilweise noch gar nicht aufgefallen, kann aber auch daran liegen, dass ich im allgemeinen nicht päpstlicher als der Papst bin und bei klitzekleinen Mängeln ihnen nicht die größte Wichtigkeit beimesse, sollte ich bei bestimmten Leuten vielleicht machen, den Schuh ziehe ich mir durchaus an.
 

Roquette

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Nein, durchaus nicht! Ich hatte Dich bisher als einen, zwar neoliberal orientierten, etwas in manchen Zeitgenossen, aber mit zum Teil durchaus nachzuvollziehenden Gedankengängen eingeschätzt

wenn man



Keine Angst, ich brauche Dir keine Worte im Mund herum drehen, das machst Du und Dein nüchterner Kumpel zur Genüge!
Sollte es Dir noch nicht aufgefallen sein, mein Haus wurde nicht (per Paketbote vielleicht???) „geliefert“, sondern auf einem zuvor von mir erworbenen Grundstück „ schlüsselfertig“ errichtet.
Ich hatte Dich bereits darauf hin gewiesen, dass wir aufgrund festgestellter, diverser Mängel den Einzug so gut es ging, hinaus gezögert hatten, irgend wann allerdings mussten wir aus unserer Mietwohnung raus, der Kündigungstermin war bereits um mehrere Monate überschritten, unser Nachwuchs war inzwischen da und das Haus war seit langem bis auf einige noch zu beseitigende, offensichtliche Mängel fertig. Diese offensichtlichen Mängel wurden auch anstandslos anerkannt und gesetzte Beseitigungstermine bestätigt, kostete die Firma ja auch nicht allzuviel und inzwischen bestand eigentlich kein Grund mehr in das neue Haus einzuziehen. Es wurde auch das Blaue vom Hinmel versprochen, wie gesagt, Bagatellmöngel wurden schnellstmöglich beseitigt. Doch dann kam der 1. Winter, zunächst wurde nur der Fensterkasten im Badezimmer schwarz, der Bauunternehmer erteilte uns Nachhilfe darin, wie man richtig lüftet, ein von uns bestellter und bezahlter Sachverständiger dagegen sah das Schimmelproblem vor allem darin begründet, dass die Firma die normalerweise übliche Zwangsentllüftung im Bad schlicht und ergreifend einfach „vergessen“ hatte. Doch das war eigentlich nur der Anfang, die beiden Kinderzimmer, das erste wurde inzwischen benötigt und daher benutzt, wies ebenfalls Stockflecken in den äußeren Raumecken auf, die größer und größer wurden, dagegen konnte nicht mehr angelüftet werden. Die Baufirma versuchte Abhilfe, bis zum nächsten Winter half es auch, um dann wieder mit voller Dröhnung zuzuschlagen. Langsam näherte sich das Ende der Gewährleistung, die Baufirma versprach zwar Abhilfe, konnte oder wollte aber keine Termine zwecks Abhilfe zusagen. Da das Ende der Gewährleistungsfrist immer näher rückte, verlangte ich vom Baulöwen durch Einschreiben/Rückschein eine verbindliche Erklärung und Zusage zwecks Mängelbeseitigung, keine Reaktion, der Ablauf der Gewährleistungsfrist rückte näher, ich musste also handeln. Und so leitete ich dann umgehend zwecks Sicherung des Beweises und vor allen Dingen zwecks Unterbrechung der inzwischen drohenden Verjährung ein Beweissicherungsverfahren ein, damit wurde die Verhährung unterbrochen und begann neu zu zählen…Was dann folgte, kann man nur als abermalige Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken bezeichnen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde ein Gutachter bestellt, der meine behaupteten Mängel restlos bestätigte, darüber hinaus fand er weitere, bislang noch nicht in Erscheinung getretene Möngel mit gravierenden Ausmaßen. Ein weiteres Verfahren wegen Schadenersatz wurde angestrengt, die Baufirma versuchte nunmehr zu verharmlosen und es ging fortan um die Frage, ob die Mängel offen oder versteckt waren. Es dürfte wohl jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, dass Kältebrücken, die zwischen innerem und äußerem Mauerwerk einzig und allein deswegen entstanden waren, weil schludrig gearbeitet worden war und
Innen und Außenwand an vielen Stellen miteinander durch Speiss verbunden waren. Gleichzeitig gab er als „Vermisstmeldung“ eine fehlende Sperrschicht aus Bitumenpappe an den Aussenwänen an, die gegen aufsteigende Mauerfeuchtigkeit schützen sollte.

Aber so „clevere“ Leute wie Du hätten das Gehabe natürlich von Anfang an sofort durchschaut und wären, anstatt in das neue Haus (bis auf die Schlussrate von 20 % war schon alles bezahlt und Kredite mussten schon bedient und die Miete weiterhin bezahlt werden) bis zur endgültigen Klärung ins Hotel gezogen statt in das eigene Haus…
Ich bewundere Leute, denen zumindest mit ihrem Mundwerk immer alles ohne jegliche Beanstandung gelingt, Hut ab!
(… wenn ich denn einen tragen würde…)
Wie lange ist denn das alles her? Gerade nachdem wir wg unserer Lieblinge auf einer Linie sind/waren, will ich nicht streiten, aber:

1. Ich habe vor 10 Jahren gebaut, klar gab es zuerst sogar Schimmel hinter den Bildern an den Wänden. Lüften, lüften muss man. Aber eine Zwangsbelüftung habe ich auch nicht im Bad. Warum auch, wenn man ein Fenster hat.

2. Zu Wärmebrücken meine ich, dass diese unvermeidlich sind, solange verschiedene Baustoffe mit verschiedenen Wärmeleitzahlen, Elastizitäten verbaut sind.

3. Schimmel lässt sich auch ganz einfach von vorn herein bekämpfen: Brennspiritus in einen Blumenzerstäuber und aufsprühen. Schimmel binnen Minuten tot.
 

schnipp-schnapp

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wir brauchen doch gar nicht herumzudiskutieren

wenn ich eine Lebensentscheidung treffe, und die war falsch, zeige ich als allererstes mal auf mich selber!
Punkt
zumindest dann, wenn ich sowas wie Charakter habe

und für falsche eigene Lebensentscheidungen auf Andere zu zeigen und dort versuchen die Schuld zu suchen, legt nur dar, dass es dort bei der Person keinen Charakter gibt
Du schreibst über etwas, was überhaupt nicht zur Diskussion steht...du hast das Grundthema der Diskussion nicht verstanden...
Hier im Forum suche ich keinen Berater der mir erklärt wie ich mich zu verhalten habe, sondern hier werden grundlegende Politische und Soziale
Fehlverhalten gewisser Typen ( also Volksverdreher und Wirtschaftskriminelle ) diskutiert die der allgemeinen Gesellschaft großen schaden zufügen...
mir scheint, das du einer dieser Typen sein könntest nach dem was du hier so abläßt....und nicht gewillt bist dies zu erkennen...
Bei mir hast du keine Chance, solche Typen verputz ich zum Frühstück....
Meinen letzten Arbeitgeber hat das 100.000 Euronen gekostet weil er seine Führungskräfte nicht im Griff hat....
Fachlich hab ich diese Leute nie angegriffen, aber wie bei dir den EQ mir zur Brust genommen....
Hierzu mal ein Buch dazu wo du etwas lernen könntest.... 🤣 🤣 🤣 🤣 :unsure:
EQ
v. Robert k.Cooper & Ayman Sawaf
Heyne Verlag...

Desgleichen :
etwas über Asoziale Marktwirtschaft....
Die A-Sozialen....angeführt von der Oberschicht....die es vorlebt und folglich die A - Unterschicht dadurch mitbildet.
v. Walter Wüllenweber
Verlag :
DVA
 

sportsgeist

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Du schreibst über etwas, was überhaupt nicht zur Diskussion steht...du hast das Grundthema der Diskussion nicht verstanden...
Hier im Forum suche ich keinen Berater der mir erklärt wie ich mich zu verhalten habe, sondern hier werden grundlegende Politische und Soziale
Fehlverhalten gewisser Typen ( also Volksverdreher und Wirtschaftskriminelle ) diskutiert die der allgemeinen Gesellschaft großen schaden zufügen...
mir scheint, das du einer dieser Typen sein könntest nach dem was du hier so abläßt....und nicht gewillt bist dies zu erkennen...
Bei mir hast du keine Chance, solche Typen verputz ich zum Frühstück....
Meinen letzten Arbeitgeber hat das 100.000 Euronen gekostet weil er seine Führungskräfte nicht im Griff hat....
Fachlich hab ich diese Leute nie angegriffen, aber wie bei dir den EQ mir zur Brust genommen....
Hierzu mal ein Buch dazu wo du etwas lernen könntest.... 🤣 🤣 🤣 🤣 :unsure:
EQ
v. Robert k.Cooper & Ayman Sawaf
Heyne Verlag...

Desgleichen :
etwas über Asoziale Marktwirtschaft....
Die A-Sozialen....angeführt von der Oberschicht....die es vorlebt und folglich die A - Unterschicht dadurch mitbildet.
v. Walter Wüllenweber
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DVA
ich würde dich bitten, wenn du mir eine Botschaft senden willst und/oder mir etwas mitteilen willst, einfach direkt auf den Punkt zu kommen

ich bin kein Freund des drum herum redens und mir meine Antworten zwischen deinen Zeilen selber zu besorgen

also, bitte einfach auf den Punkt kommen
 

sportsgeist

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... und daran ändert sich genau was, wenn man deine Selbstmitleidigkeit und dein Fremdschuldsuchen kritisiert ?!
 

sportsgeist

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Sollte es Dir noch nicht aufgefallen sein, mein Haus wurde nicht (per Paketbote vielleicht???) „geliefert“, sondern auf einem zuvor von mir erworbenen Grundstück „ schlüsselfertig“ errichtet.
Ich hatte Dich bereits darauf hin gewiesen, dass wir aufgrund festgestellter, diverser Mängel den Einzug so gut es ging, hinaus gezögert hatten, irgend wann allerdings mussten wir aus unserer Mietwohnung raus, der Kündigungstermin war bereits um mehrere Monate überschritten, unser Nachwuchs war inzwischen da und das Haus war seit langem bis auf einige noch zu beseitigende, offensichtliche Mängel fertig. Diese offensichtlichen Mängel wurden auch anstandslos anerkannt und gesetzte Beseitigungstermine bestätigt, kostete die Firma ja auch nicht allzuviel und inzwischen bestand eigentlich kein Grund mehr in das neue Haus einzuziehen. Es wurde auch das Blaue vom Hinmel versprochen, wie gesagt, Bagatellmöngel wurden schnellstmöglich beseitigt. Doch dann kam der 1. Winter, zunächst wurde nur der Fensterkasten im Badezimmer schwarz, der Bauunternehmer erteilte uns Nachhilfe darin, wie man richtig lüftet, ein von uns bestellter und bezahlter Sachverständiger dagegen sah das Schimmelproblem vor allem darin begründet, dass die Firma die normalerweise übliche Zwangsentllüftung im Bad schlicht und ergreifend einfach „vergessen“ hatte. Doch das war eigentlich nur der Anfang, die beiden Kinderzimmer, das erste wurde inzwischen benötigt und daher benutzt, wies ebenfalls Stockflecken in den äußeren Raumecken auf, die größer und größer wurden, dagegen konnte nicht mehr angelüftet werden. Die Baufirma versuchte Abhilfe, bis zum nächsten Winter half es auch, um dann wieder mit voller Dröhnung zuzuschlagen. Langsam näherte sich das Ende der Gewährleistung, die Baufirma versprach zwar Abhilfe, konnte oder wollte aber keine Termine zwecks Abhilfe zusagen. Da das Ende der Gewährleistungsfrist immer näher rückte, verlangte ich vom Baulöwen durch Einschreiben/Rückschein eine verbindliche Erklärung und Zusage zwecks Mängelbeseitigung, keine Reaktion, der Ablauf der Gewährleistungsfrist rückte näher, ich musste also handeln. Und so leitete ich dann umgehend zwecks Sicherung des Beweises und vor allen Dingen zwecks Unterbrechung der inzwischen drohenden Verjährung ein Beweissicherungsverfahren ein, damit wurde die Verhährung unterbrochen und begann neu zu zählen…Was dann folgte, kann man nur als abermalige Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken bezeichnen. Vom zuständigen Amtsgericht wurde ein Gutachter bestellt, der meine behaupteten Mängel restlos bestätigte, darüber hinaus fand er weitere, bislang noch nicht in Erscheinung getretene Möngel mit gravierenden Ausmaßen. Ein weiteres Verfahren wegen Schadenersatz wurde angestrengt, die Baufirma versuchte nunmehr zu verharmlosen und es ging fortan um die Frage, ob die Mängel offen oder versteckt waren. Es dürfte wohl jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, dass Kältebrücken, die zwischen innerem und äußerem Mauerwerk einzig und allein deswegen entstanden waren, weil schludrig gearbeitet worden war und
Innen und Außenwand an vielen Stellen miteinander durch Speiss verbunden waren. Gleichzeitig gab er als „Vermisstmeldung“ eine fehlende Sperrschicht aus Bitumenpappe an den Aussenwänen an, die gegen aufsteigende Mauerfeuchtigkeit schützen sollte.

Aber so „clevere“ Leute wie Du hätten das Gehabe natürlich von Anfang an sofort durchschaut und wären, anstatt in das neue Haus (bis auf die Schlussrate von 20 % war schon alles bezahlt und Kredite mussten schon bedient und die Miete weiterhin bezahlt werden) bis zur endgültigen Klärung ins Hotel gezogen statt in das eigene Haus…
Ich bewundere Leute, denen zumindest mit ihrem Mundwerk immer alles ohne jegliche Beanstandung gelingt, Hut ab!
(… wenn ich denn einen tragen würde…)
schon wieder jagst du Phantome und Windmühlen ...

... ich hatte dir in diesem Strang schon bestimmt ein duzend Mal gesagt, dass auch ich Fehler mache und falsche Lebensentscheidungen treffe
wer bin ich denn zu behaupten, ich wäre fehlerlos ... nein, ganz bestimmt nicht, wir sind ein ganzes Leben lang Suchende und Lernende

und dennoch gibt es (mindestens) einen Riesenunterschied !!
 

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Beiträge
16.232
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2.912
Punkte
79.820
Geschlecht
das könnten sie, gäbe es nicht 100.ooo an Überregulierungen, auf die AGBs oft antworten
Wie lange ist denn das alles her? Gerade nachdem wir wg unserer Lieblinge auf einer Linie sind/waren, will ich nicht streiten, aber:

1. Ich habe vor 10 Jahren gebaut, klar gab es zuerst sogar Schimmel hinter den Bildern an den Wänden. Lüften, lüften muss man. Aber eine Zwangsbelüftung habe ich auch nicht im Bad. Warum auch, wenn man ein Fenster hat.

2. Zu Wärmebrücken meine ich, dass diese unvermeidlich sind, solange verschiedene Baustoffe mit verschiedenen Wärmeleitzahlen, Elastizitäten verbaut sind.

3. Schimmel lässt sich auch ganz einfach von vorn herein bekämpfen: Brennspiritus in einen Blumenzerstäuber und aufsprühen. Schimmel binnen Minuten tot.
Mein Haus wurde schon vor knapp 40 Jahren gebaut. Obwohl mir schon damals durchaus klar war, dass ein neues Haus mehrere Jahre braucht, bis es richtig trocken ist, früher rechnete man sogar im Schnitt mit 7 Jahren, allerdings heizte man früher auch nur das Wohnzimmer und ggf. Küche, Bad und Esszimmer, sofern vorhanden. Heute dagegen geht man von weniger aus. Von der im Bad nicht vorhandenen Zwangsbelüftung hörte ich erstmalig vom Sachverständigen, ich hätte auch dasFenster durchaus für ausreichend gehalten, trotz intensivster Lüftung allerdings wurde der Bereich des Jaliusiekastens und der beiden Fensterseiten richtig schwarz und kam nach Behandlung mit Chlor nach kurzer Zeit immer wieder.
schon wieder jagst du Phantome und Windmühlen ...

... ich hatte dir in diesem Strang schon bestimmt ein duzend Mal gesagt, dass auch ich Fehler mache und falsche Lebensentscheidungen treffe
wer bin ich denn zu behaupten, ich wäre fehlerlos ... nein, ganz bestimmt nicht, wir sind ein ganzes Leben lang Suchende und Lernende

und dennoch gibt es (mindestens) einen Riesenunterschied !!
Ja, da hast Du völlig recht, zwischen uns beiden gibt es tatsächlich einen Riesen Unterschied, den möchte ich aber hier nicht vor allen anderen nennen, es liegt mir völlig fern, Dich derartig bloß zu stellen!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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