Ja, eben, das sind eben zwei unterschiedliche Anklagen. Zwei unterschiedliche Verfahren.
Ach was?
Natürlich und... fällt beides in den Bereich Rechtsstaat! Beides hat mit Justiz zu tun oder etwa nich?
Um mancnes zu verstehen, muss man die Geschichte des Strafrechts und des Zivilrechts kennen. Das wurde von gutbetuchten Bürgerlichen verfasst und die ahndeten Eigentumsdelikte mit höheren Strafen als Körperverletzungen und Morde, die ja vor allem bei den Proletariern weit weg vom eigenen Dasein stattfanden.
Vergewaltigung wurde in D-Land bis 2015 sehr hart bestraft. Ich kenne einen Fall, in dem ein verlassenes Weib sich rächen wollte und ihren Ex-Lover wegen Vergewaltigung angezeihcht hat . Ähnlich Kachelmann. Der Angezeihchte hatte aber Glück, weil sie das ihrer Freundin erzählt hat, die dann als Zeugin für den Angezeihchten aussahchte. Der wäre gut und gern 5 Jahre im Knast gewandert.
Ich zitiere das aktuelle Gesetz dazu:
8) Auf Freiheitsstrafe
nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter1.
bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2.
das Opfera)
bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b)
durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Dieser Text hätte auf die 9 Vergewaltiger angewendet werden müssen!
Genau dieser Aspekt bzw. dessen praktische Umsetzung würde mich jetzt doch sehr interessieren.
Angenommen, diese Remmo-Banditen haben nachweislich kein Geld und stehen zur Anklage, haben jedoch keine eigenen Verteidiger.
Wer Immobilien sein Eigen nennt, hat Geld!
Wie kann dann das Gericht arbeiten, ohne einen Pflichtverteidiger zu benennen, der dann logischerweise auch vom Staat bezahlt werden muss?
Die Frage stellt sich hier nicht, denn Immobilieneigentümer haben geld!
Wie kann man bei angenommener Mittellosigkeit ohne Verteidiger zu einem Verfahren zugelassen werden?
Das geht mMn nicht.
Unter uns: Diese Remmo-Strolche haben diese Frage längst schon in ihrem Sinne und mit ihren Methoden geklärt: Man hat kein Eigentum. Das hat nämlich die Oma.
Ich vermute , in diesem Fall konnte man den Beschuldichten nachweisen, daß es ihre Immobilien waren.
Und wieder mein Appell für das italienische Prinzip der Beweislastumkehr bei Reichtum von Kriminellen.....
Na gut, gegen Beweislastumkehr habe ich was, denn es wird ja angewendet!