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Migration Deutschland....

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DerTuerke

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Dann wollen wir mal hoffen, dass der Traum von Sebastian wahr wird:


Uwe

Muss ja so werden....
Geht man auf die "rein-deutsche" Demografie ein, dann weiss man das.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird es immer weniger Kinder und noch mehr ältere Menschen geben. Die jährliche Geburtenzahl wird von etwa 685.000 im Jahr 2005 auf rund 500.000 im Jahr 2050 sinken. Etwa doppelt so viele 60-Jährige wie Neugeborene werden erwartet, 2005 gab es fast genauso viele Neugeborene wie 60-Jährige. Die Anzahl der Kinder im Schulalter nimmt weiter ab, ebenso wie die der Auszubildenden. Die Zahl der über 80-Jährigen wird sich von vier auf zehn Millionen im Jahr 2050 nahezu verdreifachen. Die Bevölkerung im Erwerbsalter sinkt je nach dem Ausmaß der Zuwanderung bis 2050 um 22 oder 29 Prozent.
http://de.wikipedia.org/wiki/Demografie_Deutschlands

Somit ist Deutschland in der Zukunft sehr stark auf junge Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen, aber dann das Dilemma :

Die aktuell relevanten Herkunftsregionen der ausländischen Zuwanderer in Deutschland
liegen vor allem in Ost- und Südeuropa. Die Bevölkerung Osteuropas nimmt
bereits seit Anfang der 1990er Jahre ab. Diese Abwärtsbewegung wird sich fortsetzen
und bis zum Jahr 2050 zu einem Bevölkerungsrückgang um 25% führen: von circa
310 Millionen auf 224 Millionen Personen. Die von der Wanderung potenziell besonders
stark betroffene Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen wird in diesem Zeitraum
um die Hälfte – von 70 Millionen auf lediglich 35 Millionen – schrumpfen. Der überproportional
starke Rückgang der jungen Altersgruppen führt dazu, dass die Hälfte
der Bevölkerung im Jahr 2050 älter als 47 Jahre sein wird.

https://www.destatis.de/DE/PresseSe...ungsprojektion2050.pdf?__blob=publicationFile

Aber es gibt noch Hoffnung und bekannte :

Zu den wichtigen Herkunftsregionen gehört für Deutschland seit den 1960er Jahren
die Türkei. Für die Türkei wird eine Bevölkerungszunahme um etwa 38% von aktuell
73 Millionen auf 101 Millionen im Jahr 2050 erwartet. Das Bevölkerungswachstum
wird sich hier jedoch nicht ungebremst fortsetzen und nimmt mit der Zeit an Intensität
ab. Die Bevölkerungszunahme in der potenziell besonders aktiven Wanderungsgruppe
wird aufgrund der in der UN-Projektion angenommenen Senkung der Geburtenhäufi
gkeit lediglich 2% ausmachen: Die Zahl der 20- bis 34-Jährigen wird von
aktuell 19,5 Millionen auf 19,9 Millionen im Jahr 2050 steigen. Auch in der Türkei wird
die Bevölkerung allmählich älter werden, allerdings wird die Hälfte der Bevölkerung
im Jahr 2050 immer noch jünger als 39,5 Jahre sein. Damit wird ihr mittleres Alter im
Jahr 2050 unter dem der aktuellen Bevölkerung in Deutschland liegen, welches im
Jahr 2004 42 Jahre betrug.

https://www.destatis.de/DE/PresseSe...ungsprojektion2050.pdf?__blob=publicationFile

Lach....

Ach UWE.....winde Dich.....es kommt immer anders als "Du" willst, weisste doch.
;)
 
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Zahl der türkischen Staatsbürger in Deutschland :
1981: 1.546.000
2011: 1 607 161

http://de.wikipedia.org/wiki/Türkeistämmige_in_Deutschland

Ganz klar verdoppelt...aber gaaanz klar...schlichtes deutsches Klischeedenke.....
Ach ja....die Eingebürgerten kannst Du nicht zusammenzählen...die kannst Du nicht meinen.
Sie sind nach den Einbürgerungsrichtlinien 1. erwärbstätig und 2. verfügen über Sprachkenntnisse.

Doch, die rund 2 Millionen eingebürgerten Papierdeutschen zähle ich selbstverständlich mit dazu! Die sind nämlich imgrunde ihres Herzens immer noch alle Türken geblieben, und gehorchen mehrheitlich den Stimmen aus der Heimat, als dass sie eine soziale Kontrolle auf ihre renitenten Nachbarn und deren missratener Brut ausüben. Und natürlich sind die nach den Buchstaben des Gesetzes auch alle Deutsche - weil hier geboren und in der Türkei bei den Großeltern aufgewachsen - wir diese bei Rückkehr im Zweifel alle mit H4+Schwarzarbeit durchzufüttern hätten. "Ich nix gut sprechen deutsch", aber andererseits sämtliche Privilegienen einer Doppelstaatsbürgerschaft im Sozialstaat Deutschland abzugreifen, funktioniert auf Dauer nicht. Das untergräbt die Leistungs- und Arbeitsmoral aller anderen, die sich den Arsch für dieses Pack aufreißen!
Da muss der Staat irgendwann mal nen Knopf annähen, wenn die Jacke nicht mehr von selber hält. Verstehst Du, was ich meine? :winken:
 
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DerTuerke

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Doch, die rund 2 Millionen eingebürgerten Papierdeutschen zähle ich selbstverständlich mit dazu! Die sind nämlich imgrunde ihres Herzens immer noch alle Türken geblieben, und gehorchen mehrheitlich den Stimmen aus der Heimat, als dass sie eine soziale Kontrolle auf ihre renitenten Nachbarn und deren missratener Brut ausüben. Und natürlich sind die nach den Buchstaben des Gesetzes auch alle Deutsche - weil hier geboren und in der Türkei bei den Großeltern aufgewachsen - wir diese im Zweifel alle mit H4+Schwarzarbeit durchzufüttern hätten. "Ich nix gut sprechen deutsch", aber andererseits sämtliche Privilegienen einer Doppelstaatsbürgerschaft im Sozialstaat Deutschland abzugreifen, funktioniert auf Dauer nicht. Das untergräbt die Leistungs- und Arbeitsmoral aller anderen, die sich den Arsch für dieses Pack aufreißen!
Da muss der Staat irgendwann mal nen Knopf annähen, wenn die Jacke nicht mehr von selber hält. Verstehst Du, was ich meine? :winken:

Ging es Dir nicht vordergründig und die sozialpflichtig Arbeitenden?
Wie kann es einen eingebürgerten Türken geben, der nicht arbeitet.?
Hat dieser dann etwa einen Deustchen gefunden, den er "schmieren" konnte?

Hat man etwa einem, der "Ich nix gut sprechen deutsch" sagt, den Deutschen Pass bewilligt?
So einfach ist das?
Oder bist DU einfach gestrickt und bringst hier haltlose Behauptungen?
Verblendet euch euer Hass so sehr die Realität?
 

Kaffeepause930

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Plus Riesterrente, plus betriebliche Rente.

Das wird in der Öffentlichkeit gern weggelassen.

Uwe

Da lach ich mir doch nen Ast weg, Uwe..... Die Riesterrente ist so was für'n Arsch, dass es sich für unsereiner sowieso nicht lohnt. Was soll denn da nach 40 Jahren für eine Zusatzrente für Leute herauskommen, die vor 10 Jahren mit Kleinstgeld plus staatlicher Förderung angefangen haben, einen Riestervertrag anzufüttern? 20, 50, oder vielleicht 100€ zu versteuernder Zusatzrente? Na Herzlichen Glückwunsch!

Und was die Betriebsrenten angeht, so haben sich die Bedingungen für die nach 1993 eingestellten MA und vermeindlichen Nutznießer erheblich verschlechtert. Und für die seit 2006 neu eingestellten MA gibt's gar nichts mehr aus der Betriebsrente. Da gibt es nur noch einen Gutschein von Mannesmann: für einmal in die Röhre gucken!:traurig:
 
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DerTuerke

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Und für die seit 2006 neu eingestellten MA gibt's gar nichts mehr aus der Betriebsrente. Da gibt es nur noch einen Gutschein von Mannesmann: für einmal in die Röhre gucken!:traurig:

Du wirst Dir doch nicht anmaßen wollen, als Ford-MA, für ALLE MA Deutschlands zu sprechen?
Bist tatsächlich super einfach gestrickt.

http://www.mainpost.de/ueberregiona...ht-der-Betriebsrente-das-Aus;art16698,6615083

Klick und lies mal, wer die Betriebsrente kaputt macht...
Auch Du wirst dann schnell merken udn sagen....DANKE EU.
 

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Du wirst Dir doch nicht anmaßen wollen, als Ford-MA, für ALLE MA Deutschlands zu sprechen?
Bist tatsächlich super einfach gestrickt.

http://www.mainpost.de/ueberregiona...ht-der-Betriebsrente-das-Aus;art16698,6615083

Klick und lies mal, wer die Betriebsrente kaputt macht...
Auch Du wirst dann schnell merken udn sagen....DANKE EU.

Dass Ford sich seit 1993 sukzessive aus der Betriebsrentenverantwortung heraus stielt, hat doch nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass gleichzeitig die EU-Kommission den Fondmanagern von Pensionskassen zunehmend auf die Finger gucken will.

Ford will auf andere Art und Weise die Betriebsrente kaputt machen, indem sie jetzt auf einen Schlag möglichst viele Altvertragsansprüche billig abfinden möchte. Personalabbau darf ja nichts kosten....
 

Kaffeepause930

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Ging es Dir nicht vordergründig und die sozialpflichtig Arbeitenden?
Wie kann es einen eingebürgerten Türken geben, der nicht arbeitet.?
Hat dieser dann etwa einen Deustchen gefunden, den er "schmieren" konnte?

Hat man etwa einem, der "Ich nix gut sprechen deutsch" sagt, den Deutschen Pass bewilligt?
So einfach ist das?
Oder bist DU einfach gestrickt und bringst hier haltlose Behauptungen?
Verblendet euch euer Hass so sehr die Realität?

Fakt ist, dass 2/3 aller Türken und Deutschtürken trotz deutscher Staatsbürgerschaft qua Geburt in Deutschland noch nicht einmal über rudimentäre Sprachkenntnisse hinaus gekommen sind.
 
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Ford will auf andere Art und Weise die Betriebsrente kaputt machen, indem sie jetzt auf einen Schlag möglichst viele Altvertragsansprüche billig abfinden möchte. Personalabbau darf ja nichts kosten....

Stimmt....
Da gebe ich dir Recht.
 
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Fakt ist, dass 2/3 aller Türken und Deutschtürken trotz deutscher Staatsbürgerschaft qua Geburt in Deutschland noch nicht einmal über rudimentäre Sprachkenntnisse hinaus gekommen sind.

Wenn dem so ist, dann ist auch Fakt, dass ganz viele Türken ohne Spracherwerb die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Easy way of life.... ;)
 

Uwe O.

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Ach UWE.....winde Dich.....es kommt immer anders als "Du" willst, weisste doch.
;)

Echt?
Ich schrieb:

"Dann wollen wir mal hoffen, dass der Traum von Sebastian wahr wird"

Wobei ich mich frage, wie die so selbstüberschätzte türkische Migrantengeneration das ohne Schulabschluss und Ausbildung (50% der Generation) schaffen will.:p

Uwe
 

Uwe O.

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Fakt ist, dass 2/3 aller Türken und Deutschtürken trotz deutscher Staatsbürgerschaft qua Geburt in Deutschland noch nicht einmal über rudimentäre Sprachkenntnisse hinaus gekommen sind.

Kaffeepause, es gibt derzeit keine Deutschtürken qua Geburt. Das dauert noch ein paar Jahre.

Uwe
 
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Das in Deutschland geborene Kind von Ausländern erhält unter gewissen Voraussetzungen sehr oft eine doppelte Staatsbürgeschaft.

Geburtsortprinzip
Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland das Geburtsortprinzip. Dies bedeutet, dass ein in Deutschland geborenes Kind auch dann automatisch in den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft kommt, wenn die Eltern in Deutschland lebende AusländerInnen sind. Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden. So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich.

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html

http://www.volldabei.de/infos/geburt.htm
 

Kaffeepause930

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Wenn dem so ist, dann ist auch Fakt, dass ganz viele Türken ohne Spracherwerb die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
Easy way of life.... ;)

So ist es! Solange nämlich der Geburtsort Duisburg, Essen oder Köln heißt, ist man nach den Buchstaben des Gesetzes Deutscher, egal was da noch kommt.
 

Uwe O.

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Das in Deutschland geborene Kind von Ausländern erhält unter gewissen Voraussetzungen sehr oft eine doppelte Staatsbürgeschaft.

Die Quelle sagt speziell zu den Türken
"Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt."

Uwe
 

Uwe O.

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So ist es! Solange nämlich der Geburtsort Duisburg, Essen oder Köln heißt, ist man nach den Buchstaben des Gesetzes Deutscher, egal was da noch kommt.

Du irrst.
Das ist bei Türken erst ab 2018 möglich. Und dazu muss sich der ab 2000 Geborene auch noch explizit erklären.

Uwe
 
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Die Quelle sagt speziell zu den Türken
"Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt."

Uwe

Nichts anderes wurde hier doch behauptet.
Das hier geborene Kind IST schon Deutscher...
Kann sich mit 18-23 Jahren DAGEGEN entscheiden.
 
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Das Gesetzt sagt klipp und klar

§4
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat

Als Erwachsener hat er dann die Option Deutscher zu bleiben oder nicht.
 
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DerTuerke

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Du irrst.
Das ist bei Türken erst ab 2018 möglich. Und dazu muss sich der ab 2000 Geborene auch noch explizit erklären.

Uwe

Weiss zwar nicht warum du immer nur auf die Türken eingehst...

Es ist BEI ALLEN so, denn das Gesetz differenziert nicht wie Du es tust...


§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
 

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