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Migration Deutschland....

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OP
DerTuerke

DerTuerke

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Hat er nicht.
Speziell bei Türken liegt er falsch.

Uwe

Differenziert das Gesetz wirklich?
Oder bis Du eher der Schubladendenker?
Der Kategorisierer....

§ 4
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
(2) Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen.
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wird in dem Geburtenregister, in dem die Geburt des Kindes beurkundet ist, eingetragen. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Vorschriften über das Verfahren zur Eintragung des Erwerbs der Staatsangehörigkeit nach Satz 1 zu erlassen.
(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag nach § 36 des Personenstandsgesetzes auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister gestellt wird; zur Fristwahrung genügt es auch, wenn der Antrag in dieser Frist bei der zuständigen Auslandsvertretung eingeht. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
 

Kaffeepause930

Deutscher Bundeskanzler
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Die Quelle sagt speziell zu den Türken
"Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt."

Uwe


Uwe, und bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres besitzt der/diejenige u.U. mehrere Staatsbürgerschaften. Die "deutsche" bei Geburt sowieso, und sollten beide Elternteile unterschiedlicher Herkunft sein, dann kommen maximal noch zwei weitere Staatsbürgerschaften hinzu. Erst zwischen dem 18.und 23. Lebensjahr muss sich der/diejenige entschieden haben. Geschieht dies nicht, bleibt er/sie automatisch Deutsche oder Deutscher. So ist das Gesetz!
Kompliziert wird es erst, wenn das Kind in Deutschland geboren wurde, und zwischen dem 3. und 16.Lebensjahr in der Türkei bei den Großeltern erzogen und sozialisiert wurde. Auch diese Problemfälle gibt es, und das nicht zu knapp.
 

Uwe O.

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Nichts anderes wurde hier doch behauptet.
Das hier geborene Kind IST schon Deutscher...
Kann sich mit 18-23 Jahren DAGEGEN entscheiden.

Türke, Halbwissen!

Das Kind hat beide Staatsangehörigkeiten und muss sich nach den Volljährigkeit entscheiden, welche es abgeben möchte.
Gibt das Kind keine Erklärung ab, dann verliert es mit 23 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Uwe
 

Uwe O.

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Uwe, und bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres besitzt der/diejenige u.U. mehrere Staatsbürgerschaften. Die "deutsche" bei Geburt sowieso, und sollten beide Elternteile unterschiedlicher Herkunft sein, dann kommen maximal noch zwei weitere Staatsbürgerschaften hinzu. Erst zwischen dem 18.und 23. Lebensjahr muss sich der/diejenige entschieden haben. Geschieht dies nicht, bleibt er/sie automatisch Deutsche oder Deutscher. So ist das Gesetz!

Leider nicht richtig.

Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, wenn wenigstens ein Elternteil sich seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Eine Einbürgerung erübrigt sich bei diesen (anders als bei den vor dem 1. Januar 2000 geborenen) Kindern. Jedoch müssen sich diese Kinder, wenn sie volljährig geworden sind, spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, ob sie die türkische Staatsangehörigkeit aufgeben wollen (Optionsmodell). Optieren sie für die türkische Staatsangehörigkeit oder geben sie keine Erklärung ab, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Optieren sie für die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres den Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit nach*weisen, sonst verlieren sie die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls.

http://european-citizens-network.eu/dtz/spip.php?article15

Uwe
 
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DerTuerke

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Ich sage es Dir gern:

Es gibt keine doppelten Staatsbürgerschaften bei Türken.
Bei anderen Nationalitäten sind diese möglich.

Uwe

????
Mir wirfst Du halbwissen vor???
Es gibt keine doppelten Staatsbürgerschaften bei Türken???
HAHAHAHAHAHAHA


So wurde im Jahr 2010 bei nicht türkischen Staatsangehörigen die Mehrstaatigkeit in 61,9 % aller Einbürgerungsfälle akzeptiert, bei den Türkeistämmigen lag diese Quote bei weniger als die Hälfte (27,7 %).

Auffallend ist, dass diese Quoten von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen. Einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes zufolge ist die Chance für den Doppelpass in Saarland am größten. Dort werden fast 70 % aller türkischen Antragssteller unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Es folgen Hamburg (37,5 %), Nordrhein-Westfalen (37,2 %), Hessen (36,9 %) und Schleswig Holstein mit einer Quote von 32,4 %. Schlusslicht mit einer Quote von nur 3,7 % Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg mit 10 %.

http://www.migazin.de/2011/11/14/hier-gibts-den-doppelpass-auch-fur-turken/

PS:
Man muss nur wissen wie und wo man Anträge stellen muss.
 
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DerTuerke

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Du irrst.
Das ist bei Türken erst ab 2018 möglich. Und dazu muss sich der ab 2000 Geborene auch noch explizit erklären.

Uwe

Auch das stimmt nicht...
Die ersten Kinden haben schon entschieden uns sind schon teilweise über 20 Jahre alt.
DU kennst das Gesetz überhaupt nicht und quackst hier einfach drauf los...
Die ersten Kinder, die "automatisch" die deutsche Staatsbürgerschaft haben konnten, nach den Jahre 2000 konnten schon 10 Jahre alt sein.....
denn das Gesetz sagte auch, dass alle Kinder, die am Stichtag 01.01.2000, noch keine 10 Jahre alt waren und die Eltern die Kriterien bei der Geburt des Kindes ebenfalls erfüllten, bekamen ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern sich die Eltern bis zum 31.12.2000 darum gekümmert haben und einen Antrag gestellt haben.
 
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Uwe O.

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????
Mir wirfst Du halbwissen vor???
Es gibt keine doppelten Staatsbürgerschaften bei Türken???
HAHAHAHAHAHAHA


So wurde im Jahr 2010 bei nicht türkischen Staatsangehörigen die Mehrstaatigkeit in 61,9 % aller Einbürgerungsfälle akzeptiert, bei den Türkeistämmigen lag diese Quote bei weniger als die Hälfte (27,7 %).

Auffallend ist, dass diese Quoten von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich ausfallen. Einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes zufolge ist die Chance für den Doppelpass in Saarland am größten. Dort werden fast 70 % aller türkischen Antragssteller unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit eingebürgert. Es folgen Hamburg (37,5 %), Nordrhein-Westfalen (37,2 %), Hessen (36,9 %) und Schleswig Holstein mit einer Quote von 32,4 %. Schlusslicht mit einer Quote von nur 3,7 % Bayern, gefolgt von Baden-Württemberg mit 10 %.

PS:
Man muss nur wissen wie und wo man Anträge stellen muss.

Du siehst, dass es Bayern und BW nach recht und Gesetz vorgeht.

Ansonsten war hier die Rede von den Kindern, die ab 2018 die deutsche Staatsbürgerschaft auswählen dürfen.

Uwe
 

Uwe O.

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Auch das stimmt nicht...
Die ersten Kinden haben schon entschieden uns sind schon teilweise über 20 Jahre alt.

Gibt es in der Türkei andere Rechenvorschriften.
Kann ein ab 2000 geborenes Kind in 2012 schon über 20 Jahre alt sein?

Kläre mich auf, warum Ihr schneller altert.
(Das hat ein Teil der ersten Türkenwelle versucht um früher an die Rente zu kommen:D)

Uwe
 
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DerTuerke

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Du siehst, dass es Bayern und BW nach recht und Gesetz vorgeht.

Ansonsten war hier die Rede von den Kindern, die ab 2018 die deutsche Staatsbürgerschaft auswählen dürfen.

Uwe


Ich wollte Deine Aussage richtigstellen...weil Du keine Ahnung hast...die da lautete:
Ich sage es Dir gern:

Es gibt keine doppelten Staatsbürgerschaften bei Türken.
Bei anderen Nationalitäten sind diese möglich.

Uwe

Extra für Dich...ein Beispiel :

Mein Sohn.....
Kriterium 1 : geboren vor dem 01.01.2000.....
Kriterium 2 : aber noch keine 10 jahre alt
Kriterium 3 : an seinem Geburtstag erfüllt ein Elternteil die Voraussetzungen für die dt. Staatsbürgerschaft
Kriterium 4 : Antragstellung der dt. Staatsbürgerschaft bis zum 31.12.200

Alles erfüllt....seitdem ist mein Sohn, der vor 2000 geboren wurde, OHNE das ein Elternteil von ihm die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mehrstaatlich und muss sich VOR 2018 entscheiden...
 
K

Köbes

Gibt es in der Türkei andere Rechenvorschriften.
Kann ein ab 2000 geborenes Kind in 2012 schon über 20 Jahre alt sein?

Kläre mich auf, warum Ihr schneller altert.
(Das hat ein Teil der ersten Türkenwelle versucht um früher an die Rente zu kommen:D)

Uwe

Die Spielchen kennen wir doch:

Ausgewachsene Männer, die niemals 14 Jahre alt werden (wegen der Strafmündigkeit), dann in der Türkei verschwinden und plötzlich rechtzeitig zur Frühpensionierung wieder zurückkehren.


Mich würde aber mal folgende Aufstellung viel eher interessieren:

Abgeführte Steuern und Sozialabgaben pro Kopf und Jahr bei

1. nativen Deutschen

2. Türkisch- und Arabischstämmigen

3. sonstige Migranten

Aber so was darf in diesem politisch korrekten Land niemals untersucht werden.
Mein Tipp in Prozent:

1. 100

2. 8

3. 105

Dagegen in Anspruch genommene Leistungen:

1. 100

2. 160

3. 90
 
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DerTuerke

DerTuerke

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Gibt es in der Türkei andere Rechenvorschriften.
Kann ein ab 2000 geborenes Kind in 2012 schon über 20 Jahre alt sein?

Kläre mich auf, warum Ihr schneller altert.
(Das hat ein Teil der ersten Türkenwelle versucht um früher an die Rente zu kommen:D)

Uwe


Türkische Kinder, die am 1. Januar 2000 noch keine 10 Jahre alt waren und bei denen zum Zeitpunkt ihrer Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorlagen, konnten bis 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Wer nach dieser Übergangsregelung eingebürgert wurde, fällt ebenso unter die Optionsregelung, kann also die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag wieder verlieren.

Quelle : DEIN LINK.....
 

Th.Heuss

Unionist
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Sicherlich gibt es Unterschiede in den Zahlen, die interessieren mich aber nicht so. Der Unterschied in den Mentalitäten das ist des Waldis Kern.
 

Uwe O.

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Ich wollte Deine Aussage richtigstellen...weil Du keine Ahnung hast...die da lautete:

Klar, wenn Du das Zitat aus dem Gesamtzusammenhang herausreißt.


Alles erfüllt....seitdem ist mein Sohn, der vor 2000 geboren wurde, OHNE das ein Elternteil von ihm die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mehrstaatlich und muss sich VOR 2018 entscheiden.

Thema verfehlt.

Aber dennoch eine Frage:
Was passiert, wenn er sich bis zum 23. Lebensjahr nicht entscheidet?:p


Uwe
 

Uwe O.

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Türkische Kinder, die am 1. Januar 2000 noch keine 10 Jahre alt waren und bei denen zum Zeitpunkt ihrer Geburt die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG vorlagen, konnten bis 31. Dezember 2000 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Wer nach dieser Übergangsregelung eingebürgert wurde, fällt ebenso unter die Optionsregelung, kann also die deutsche Staatsangehörigkeit mit dem 23. Geburtstag wieder verlieren.

Quelle : DEIN LINK.....

Thema verfehlt.
Normal, wenn der Schaum vorm Mund den Blick verstellt.

Uwe
 

Timirjasevez

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www.privat-haasen.de
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Ich warte nicht, denn Köbes hat eine Frage gestellt und einen Tipp abgegeben.

Du kennst den Unterschied zwischen Tipp und Beleg?

Uwe
Du würdest auch vergebens warten. Denn eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage kann es nicht geben und der Autor ist nicht grade zimperlich, wenn es darum geht, manifestierten Vorbehalten scheinbare Fakten, hier getarnt im Zahlenformat, zur Seite zu stellen.
Das Thema verträgt aber schlecht soziale Lottospiele. Oder wollen wir jetzt mal lustig durcheinander tippen...?
 

Th.Heuss

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Du würdest auch vergebens warten. Denn eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage kann es nicht geben und der Autor ist nicht grade zimperlich, wenn es darum geht, manifestierten Vorbehalten scheinbare Fakten, hier getarnt im Zahlenformat, zur Seite zu stellen.
Das Thema verträgt aber schlecht soziale Lottospiele. Oder wollen wir jetzt mal lustig durcheinander tippen...?

Auch ein Tipp ist noch keine Lotterie, sondern kann auf Erfahrungen beruhen, mein menschenfreundlicher Sozialist :winken:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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