Sicherheit geht vor Gewinn
Die Deutsche Rentenversicherung muss eine Nachhaltigkeitsrücklage vorhalten. Diese ist „liquide“ anzulegen. Als liquide gelten alle Vermögensanlagen mit einer Laufzeit, Kündigungsfrist oder Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten. Erste Priorität der Deutschen Rentenversicherung ist in jedem Fall eine pünktliche Auszahlung der Renten. Erst an zweiter Stelle darf die Rentenversicherung einen maximalen Ertrag bei der Vermögensanlage erzielen.
Die Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem „Umlageverfahren“, das heißt: Die Beiträge der Versicherten werden unmittelbar für die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner verwendet, also „umgelegt“. Etwa 70 Prozent der Ausgaben werden über Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert, den Rest übernimmt der Bund aus allgemeinen Steuermitteln.
Der Begriff „Nachhaltigkeitsrücklage“ wurde bis 1977 als „Rücklage“ und bis zur Verabschiedung des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz 2004 als „Schwankungsreserve“ bezeichnet. Bislang war es das Ziel, Schwankungen im Beitragsaufkommen im Laufe eines Jahres durch die Schwankungsreserve aufzufangen und damit die Liquidität der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern. Die Nachhaltigkeitsrücklage muss heute auch konjunkturelle Schwankungen auffangen.
Bis zum Jahr 2001 war die Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens eine Monatsausgabe der Rentenversicherung festgelegt. Nach 0,8 Monatsausgaben in 2002 und 0,5 Monatsausgaben in 2003 beträgt sie seit 1.1.2004 mindestens 0,2 Monatsausgaben. Der obere Zielwert (Höchstrücklage) soll 1,5 Monatsausgaben nicht überschreiten (zuvor 0,7). Der Beitragssatz soll daher so berechnet werden, dass die Höhe der Rücklage am Jahresende zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben liegt.
In guten Zeiten kann die Rentenversicherung dadurch Rücklagen aufbauen, mit denen bei ungünstiger Entwicklung der Beitragssatz stabil gehalten werden kann. Übersteigt die Reserve die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben, ist der Beitragssatz zu senken