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(3)Hm,
ich habe mal deine Anwesenheitszeiten beachtet, so wie diese aussehen
hast du wohl nur mal wieder auf einen entsprechenden Kommentar von mir gewartet.
Wenn es nicht so traurig wäre, also themenmäßig gesehen, dann könnte man ja darüber lachen.
Bei solchen Bildern da kannst du mit schon glauben, dass es mit "Trotz" garantiert nichts zu tun hat:
Anhang anzeigen 3082
Nochmals:
Für mich sind solche LKW-Fahrer Mörder. (1)
Ich komme aus der "Gegend" und fahre mind. 2x pro Woche an dieser Unfallstelle vorbei.
Da bekomme ich schon öfters einen dicken Hals wenn diese LKW-Fahrer ab Stillhorn (in Richtung Lübeck)
sich auf den 2 Spuren vor dem Autobahnkreuz an der Elbbrücke ein Elefantenrennen liefern.
Wo ich meinen Beitrag platziere, das solltest du schon mir überlassen denn dieser steht dort wo er hingehört.
Warum hast du mir nicht in dem Beitragsverlauf geantwortet wo du dich "betätigst" hattest?
Zum Handlungsbedarf schrieb ich doch:
"Wenn ein Handlungsbedarf bestehen würde dann würden sich diese schweren
Auffahrunfälle von LKWs, die nun wirklich tagtäglich auf den Autobahnen stattfinden,
längst der Vergangenheit angehören." (2)
Du hattest ja geschrieben, dass gehandelt wurde:
"Fahrpersonalgesetz und -verordnung wurden die letzten Jahre mehrmals verschärft...
Auftraggeber tragen künftig mehr Verantwortung bei der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten."
Naja,
wenn das alles ist, so an Handlungsbedarf auf den du dich berufst, dann kann man doch wohl nur den Kopf schütteln.
Anm: Nummerierung durch mich.
(1) Ihre "spezielle" Einzelmeinung, welche nachweislich nicht den Tatsachen entspricht, ist mir hinlänglich bekannt.
(2) Dann werde ich Ihre fehlerhalfte Schlussfolgerung doch noch kommentieren müssen, in Ihrer Kausalitätskette klaffen nämlich große Lücken. Ein Handlungsbedarf für sich allein führt doch nicht automatisch zur sofortigen und vollständigen Beseitigung eines Problems. Nach dem festgestellten Handlungsbedarf stellen sich noch Fragen derart welche Handlungsmöglichkeiten es gibt, wie sich deren Wirkungsweise darstellt (zeitlich und quantitativ) sowie eine mögliche messbare Erfolgskontrolle. Haben Sie eine Idee wie mit einer einzigen Maßnahme das komplexe Problem sofort, vollständig und rechtskonform zu beseitigen ist? Das Bundesverkehrsministerium ist rund um die Uhr per Email oder FAX erreichbar.
(3) Das war die Überschrift eines sehr interessanten Artikels (mit link), haben Sie den gelesen? Sind Sie sicher dass Sie den Unterschied zwischen Handlungsbedarf und Maßnahme kennen?
Sind Ihnen mittlerweile die Namen der "entsprechenden Gremien", welche nach Ihren Angaben keinen Handlungsbedarf sehen und bisher Nichts unternommen haben, wieder eingefallen? Das war ein schwerer Vorwurf gegenüber den Verantwortlichen, Sie sollten hier für Klarheit sorgen.