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Aber eventuell dem § 127 StPO "Jedermann-Festnahmerecht". http://www.refrago.de/Jedermann-Fes...person_einen_anderen_festnehmen.frage189.html
P.S.
Jemandem die Rippen zu brechen ist allerdings kaum leichte Körperverletzung, wenn man das mit Absicht macht, um jemanden an der Flucht zu hindern, ist das natürlich illegal. Wenn es aus Versehen passiert vielleicht fahrlässige Körperverletzung.
Das war aber nicht der diskussionspunkt, sondern a) ob das festhalten Notwehr war und b) ob das Rippen brechen einer Verhältnismässigkeit unterlag - und beides ist eben nicht der Fall