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Mythos: Weib

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Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Das ist alles so durchaus korrekt.
Meine Frage zielte auch nur auf den von mir gemarkerten Passus in Bezug auf die Ungleichheit. Denn irgendwie erscheint mir das "doppelt gemoppelt". Eine "ungleiche Ungleichheit" ist auch wieder eine "gleiche Gleichheit".
Doppelt ? Nein, wenn ich gleiches gleich behandeln soll schliesst das ja noch nicht zwinged aus das ich ungleiches ebenfalls gleich behandeln könnte, deswegen sollte auch ungleiches ungleich behandelt werden.

Also vereinfacht: Wenn ich jemanden nach Stufe 2 eines Gehaltstarifvertrages bezahle, dann zahle ich einen anderen anderer Qualifikation mit jedoch gleichem Aufgabengebiet nach p.e. Stufe 3.
Das ist dann eine Bezahlung ungleich der anderen. Aber gleich = entsprechend einer Bestimmung.
Womit nicht zwangsläufig GeRECHTigkeit hergestellt wird. Aber das ist eine andere Sache.

Die Frage ist ja nicht in welchem Aufgabengebiet er tätig ist sondern welche Leistung er erbringt bzw welchen Nutzen er für den Arbeitgeber erwirtschaftet.
Wenn er eine höhere Qualifikation hat ist davon auszugehen das er uU auch eine höhere Leistung bringt und deswegen eventuell auch die höhere eingruppierung. Das muss natürlich nicht zwingend der Fall sein deswegen ist ein genaueres hinschauen und Vergleichen der Arbeistleistung sinnvoll um den Wert und damit die angemessene Entlohung zu beurteilen.
 

Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Was denn dann? Etwa Selbstjustiz?
Es ist nicht verboten, einen Dieb aufzuhalten und fest zu halten, bis die Polizei kommt.

Nein es ist schlicht und ergreifend Körperverletzung.
und doch je nach Fall kann es sogar als Freiheitsberaubung geahnded werden, im Zweifelsfall muss das Festhalten allerdings immer so erfolgen das die betroffene Person dabei nicht verletzt wird, ist das nicht möglich muss man ihn laufen lassen. eine Privatperson hat kein Recht körperliche Schäden zuzufügen solange eben Notwehr nicht vorliegt und Notwehr liegt nur dann vor wenn direkt und unmittelbar Leben und Gesundheit von einem selbst oder einer anderen Person bedroht sind

Das mag wohl sein.

DAS habe ich ausdrücklich geschrieben!
Ja aber jemanden die Rippen zu brechen ohne das Notwehr vorliegt steht dazu eben nicht im Verhältnis


Oh doch. Notwehr bezieht sich auch auf Schutz von Eigentum! 34 StGB!
Auch ist es zulässig den Dieb zu verfolgen.
http://www.juraforum.de/lexikon/notwehr
Beim Diebstahl ist der Angriff noch gegenwärtig, wenn die Beute zwar erlangt wurde, aber noch nicht gesichert ist. Beim Dauerdelikt ist die Notwehr bis zu dessen Beendigung weiterhin möglich.

Es ging mir um die Behauptung dass es Selbstjustiz war. Das ist es in obigem Fall nicht!
Es ist eindeutig Notwehr.
Ich habe zu keiner Zeit bestritten dass der Bestohlene evtl. wegen Körperverletzung belangt werden kann.

Nein, beim Festhalten eines Diebes geht es nicht um den Schutz von Leib und Leben oder von Rechtsgütern.
Der Täter war ja am flüchten also ging von ihm auch keine Bedrohung für das Leben oder die Rechtsgüter mehr aus. Es lag also keine Not mehr vor und auch kein Schutzanspruch.
Desweiteren wenn es nur um Rechtsgüter geht ,dh Diebstahl ist körperliche Gewalt die zu grösseren Verletzungen führen meist immer Unverhältnismässig, erst recht wenn es auch noch andere Möglichkeiten gibt.
 
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[...]


Frauen und Männer sind gleich!

Deshalb gibt es keine Gleichheit zwischen Frau und Mann
aber jedes Recht auf gleiche Rechte.

Das ist meine feministische Sicht der Dinge.

Ja was denn nun? Du scheinst Probleme mit Gleichberechtigung und Gleichstellung zu haben. Und wer keine Kirschen findet, der muss halt Erdbeeren essen
 

That's me

Weib, unsüß
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Ok, dann kommen wir mal zum Thema Emanzipation:

Als 1. sollte man Emanzipation und Feminismus unterscheiden.
Emanzipation ist nämlich nichts frauenspezifisches!, wird aber gerne gleichgesetzt, bzw. vermischt.

Als nächstes finde ich es wichtig zu überlegen, warum es überhaupt zu der "Emanzipationswelle" der Frauen kam und kommen musste.

Emanzipation bedeutet ja letztlich nichts anderes, als sich von Ungerechtigkeiten, Ungleichbehandlung und Diskriminierung etc. zu befreien. Die Gesellschaft verändert sich, Moralvorstellungen ändern sich, Rollenverteilungen ändern sich. Das hängt alles zusammen und ist ein sich entwickelnder Prozess aus Aktion, Reaktion, Revision und Adaptation.

Kein Versuch der Emanzipation kann also erfolgreich sein, wenn das Umfeld, die Gesellschaft nicht mitzieht.

Um einfach mal auf die Assotiation, dass Emanzipation nur etwas mit dem Verhalten von Frauen zu tun hat einzugehen:

Ich sehe es so:
Frau ist unzufrieden mit ihrer Rolle und Anerkennung in der Gesellschaft. Sie erkennt, dass es im Leben mehr gibt, als die ihr zugedachte Rolle. Dass sich die als "männlich" und "weiblich" definierten Eigenschaften vermischen und eben nicht so krass einzuordnen sind. Sie erkennt, dass sie auch "männliche" Fähigkeiten hat, ja einige sogar übertrifft, und weniger abhängig ist, als sie bisher glaubte.
Das Bewusstsein, dass Menschen eben unterschiedliche Qualitäten und Fähigkeiten besitzen - unabhängig von ihrer geschlechtlichen Herkunft - führte dazu, dass die alten Denkmuster durchbrochen wurden.

Dadurch, dass die Frauen einige Aufgaben schließlich verwehrten, hatten die Männer und Gesellschaft ja keine andere Wahl, sich den "weiblichen" Herausforderungen zu stellen und sich auch "weibische" Fähigkeiten anzueignen/zuzulassen. Gleichzeitig bot es ihnen aber auch die Chance, bisher nicht so akzeptierte Neigungen (weil weiblich) zu leben und eine gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren. (Heute lacht keiner mehr, wenn ein Mann einen Kinderwagen schiebt oder Wäsche aufhängt, und es darf ihm sogar Spaß machen. Er erntet dafür im Gegensatz zur Frau mitunter sogar Anerkennung).

Das wesentliche dieser "Frauenemanzipation" ist also, dass der Boden dafür bereitet wurde, nicht mehr zu sehr in Mann und Frau zu denken, sondern den Menschen mit seinen mannigfaltigen, individuellen Neigungen und geschlechtsunspezifischen Fähigkeiten zu erkennen.

Ich finde es affig, sich als Frau vehement gegen weibliche Rollen zu sträuben, oder zwanghaft beweisen zu müssen "männlichen Dömänen" das Wasser reichen zu können.

Einige Rollenverteilungen haben ja durchaus ihre Vorteile.

Um es mal leicht philosophisch auszudrücken. Jede Frau sollte zu ihrem inneren Mann und zu ihrer inneren Frau stehen. Männer umgekehrt genau so. Ist wie Yin und Yang. In jedem steckt ein bisschen gut und böse, schwarz und weiß, männlich und weiblich. Lediglich die Anteile sind unterschiedlich verteilt und schwanken mitunter sogar.

Die Folgen der Frauenbewegung sind mitunter fatal. Jungs sind teilweise stark benachteiligt.
(Darauf gehe ich später gerne noch ein)

Nur den Frauen die "Schuld" zu geben, wäre zu einfach. Denn auch früher waren die Jungs fast ausschließlich unter Frauen.

Ich denke wir sollten uns fragen, was das veränderte Bild von Mann und Frau in diesen auslöste.
Wo haben die Geschlechter sich "verloren"?
Konnten die Veränderungen auf emotionaler Ebene nicht mit dem Tempo mithalten?
Sind die "geschlechterspezifischen Identitäten" inzwischen verschwommen und führt dies zu Problemen sich als Geschlecht zu "definieren"?
Das war früher klarer. Es gab ein klares Bild und Erwartungen, wie ein Mann und wie eine Frau zu sein hat.

Ich sagte meinem Sohn, als er Widerstand zeigte, auch Wäsche zu waschen, zu putzen etc.
"Mach dich nie abhängig von einer Frau".

Vor 70 J. konnten die wenigsten Männer selbst eine Mahlzeit zubereiten. Sie waren abhängig von den Frauen, denn sie hatten vieles nicht gelernt, um sich selbst zu versorgen. Sie sind selbstständiger und unabhängiger geworden.

TM, die denkt, dass die Gesellschaft nun am einem Scheideweg steht, diese Rollen neu zu definieren und zu finden
 

That's me

Weib, unsüß
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Nein, beim Festhalten eines Diebes geht es nicht um den Schutz von Leib und Leben oder von Rechtsgütern.
Der Täter war ja am flüchten also ging von ihm auch keine Bedrohung für das Leben oder die Rechtsgüter mehr aus. Es lag also keine Not mehr vor und auch kein Schutzanspruch.

Wenn nicht einmal ein Link zu einer juristischen Seite genügt, die bestätigt, dass man Diebe verfolgen darf und ein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, dann ist eh alles zu spät.
Du weißt es natürlich besser als Juristen. Na dann.

Solltest du die Inhalte auch verstehen, sei dir diese Seite empfohlen
http://www.rechtslexikon.net/d/notwehr/notwehr.htm

Sich gegen Diebstahl zu wehren und zu Versuchen das Diebesgut zurück zu erlangen ist keine Selbstjustiz. Da kannst du noch so lange mit den Füßen auf den Boden stampfen.

Die Polizei in Bayern lügt natürlich auch in ihrer Broschüre :giggle:
http://www.polizei.bayern.de/content/9/1/6/7/6/selbstvert_ganz.pdf

Ganz oben links wird der Handtaschenraub und Diebstahl als Notwehrgrund angeführt. :))

TM, EOD, bei so viel Sturheit und Beharrlichkeit auf das eigene Unwissen
 
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Wenn nicht einmal ein Link zu einer juristischen Seite genügt, die bestätigt, dass man Diebe verfolgen darf und ein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, dann ist eh alles zu spät.
Du weißt es natürlich besser als Juristen. Na dann.
Trantor weiß alles besser. ;) Aber natürlich hast du recht, man darf einen Dieb, auf frischer Tat ertappt, festhalten.

Sich gegen Diebstahl zu wehren und zu Versuchen das Diebesgut zurück zu erlangen ist keine Selbstjustiz. Da kannst du noch so lange mit den Füßen auf den Boden stampfen.
Widerstand gegen eine Rechtsverletzung ist in aller Regel Notwehr, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
 

Trantor

Erfahrener Kamikaze
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Wenn nicht einmal ein Link zu einer juristischen Seite genügt, die bestätigt, dass man Diebe verfolgen darf und ein Rechtfertigungsgrund gegeben ist, dann ist eh alles zu spät.
Du weißt es natürlich besser als Juristen. Na dann.

Wo habe ich den bestritten man dürfe keinen Dieb aufhalten?
Das kannst du mir sicher belegen oder? Wenn nicht dann vermeide bitte Unterstellungen.
Ich schrieb von Verhältnismässigkeit und bestritt das es Notwehr ist. Einen Dieb aufzuhalten ist keine Notwehr . Bei Notwehr geht es immer um Schutz und nicht um eine Vereitelung von Flucht. Das ist doch jetzt nicht so schwer zu verstehen oder?

Solltest du die Inhalte auch verstehen, sei dir diese Seite empfohlen
http://www.rechtslexikon.net/d/notwehr/notwehr.htm

Sich gegen Diebstahl zu wehren und zu Versuchen das Diebesgut zurück zu erlangen ist keine Selbstjustiz. Da kannst du noch so lange mit den Füßen auf den Boden stampfen.

Wo habe ich denn etwas von Selbstjustiz geschrieben, das kannst du sicher belegen oder? Wenn nicht dann bitte behalte deine Unterstellungen für dich, ich schreibs nochmal es geht um Verhältnismässigkeit und die Definition von Notwehr. Nochmals ist das so schwer zu verstehen oder meinst du meine Texte könnte man so interpretieren das sie dir in den Kram passen?

Die Polizei in Bayern lügt natürlich auch in ihrer Broschüre :giggle:
http://www.polizei.bayern.de/content/9/1/6/7/6/selbstvert_ganz.pdf

du verstehst imemrnoch nicht den Unterschied zwischen Notwehr bzgl Schutz eines Rechtsgutes und Vereitelung einer Flucht oder?
Um mein Rechtsgut zu schützen muss ich weder den Dieb zwingend festhalten noch darf ich ihm dabei auch noch die Rippen brechen.
Das ist doch klar und deutlich.

Ganz oben links wird der Handtaschenraub und Diebstahl als Notwehrgrund angeführt. :))

Selbstverständlich, zuim 5. Mal nur um mein Gut zu schützen, ist der Täter aber bereits auf der Flucht, habe ich ihn gestellt mir das Gut zurückgeholt besteht kein Bedarf mehr für einen Schutz des Rechtsgutes. Dh das weitere Festhalten des Täters ist keine Massnahme die zu einem weiteren Schutz des Rechtsgutes noch notwendig wäre also unterliegt diese Handlung auch nicht dem Notwehrparagraphen - und ihn dabei zu verletzten erst recht nicht - wie deutlich soll ich es denn noch ausführen?

TM, EOD, bei so viel Sturheit und Beharrlichkeit auf das eigene Unwissen

Nein der Fehler liegt bei dir im Detail und im Textverständnis, Pragraphen muss man halt auch lesen können.
Wenn du meinst du könntest einen des Diebstahls Verdächtigen die Rippen brechen nur um ihn am flüchten zu hindern ohne das dein Leben oder ein Rechtsgut weiterhin irgendeiner Gefahr ausgesetzt ist, kann man nur hoffen das du niemals in eine solche Situation kommst, die Richter würden dir schon deutlich machen was du darfst und was nicht.
 
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That's me

Weib, unsüß
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Trantor weiß alles besser. ;) Aber natürlich hast du recht, man darf einen Dieb, auf frischer Tat ertappt, festhalten.

Widerstand gegen eine Rechtsverletzung ist in aller Regel Notwehr, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Korrekt und nichts anderes habe ich behauptet. Zum Glück gibt es noch Personen, die richtig lesen können ;)

Bzw. Der Notwehrtatbestand bleibt zunächst. Allerdings muss das Gericht dann entscheiden, ob die Mittel noch verhältnismäßig waren. Dies geschieht immer erst im Nachhinein und entsprechend der genauen Situation.
Wie gesagt, ist der Dicke gestürzt, ist es etwas ganz anderes, als wenn er sich auf die Diebin warf.

Aber lassen wir das. Ich müsste sonst meinen Freund Staatsanwalt a.D. heranziehen. Aber dem sind derlei Diskussionen wohl zu doof.

EDIT:
Wie weit Notwehr geht, sieht man an diesem Fall. Und dies obwohl Notwehr ggü. jugendlichen weitaus engere Grenzen findet. Der Fliehende wurde erschossen!
http://www.stern.de/panorama/stern-...er-erschiesst-raeuber-in-notwehr-3784530.html
77-Jähriger erschießt Räuber in Notwehr

Die Staatsanwaltschaft Stade hat ihre Ermittlungen gegen einen Rentner eingestellt. Der 77-Jährige wurde im Dezember von fünf Jugendlichen überfallen und setzte sich zur Wehr. Dabei starb einer der Räuber. Obwohl die Räuber schon aus seinem Haus geflohen waren, erkannte die Staatsanwaltschaft auf Notwehr.
 
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Trantor weiß alles besser. ;) Aber natürlich hast du recht, man darf einen Dieb, auf frischer Tat ertappt, festhalten.

Widerstand gegen eine Rechtsverletzung ist in aller Regel Notwehr, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.


Genau so ist das korrekt. Eben die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Wenn man dem Dieb seine Beute entreißt ist das durchaus im Rahmen. Nicht jedoch, wenn man ihn nunmehr auf Ärger drob "die Hucke vollhaut".
Das geht dann zu weit.
Eine etwas heikle Sache ist die, einen Täter oder vermeintlichen Täter irgendwo einzuschließen. Das kann dann leicht schief gehen hinsichtlich der Wertung einer Rechtmäßigkeit.
 

Frey

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Ich verrate dir ein schreckliches Geheimnis. Nichts ist auf dieser Welt gleich. Sogar jeder Mensch ist unterschiedlich und einzigartig.
Ja es geht sogar so weit, dass nicht alle Menschen das Selbe tun, sondern ganz unterschiedlichen Beschäftigungen nachgehen. Es ist ein Chaos, sage ich dir.

Aber damit ist es nicht genug, die Menschen haben auch noch 2 Geschlechter, welche sich gegenseitig Ergänzen und ganz unterschiedliche Schwächen und Stärken besitzen, obwohl sie zu einer Spezies gehören.

Es ist schrecklich und die Feministen müssen endlich etwas dagegen tun! Die Zweigeschlechtigkeit ist eine Diskriminierung der Menschen da sie ungleich sind!



Du irrst schon wieder!
Wie ich schon schrieb. Die Zweigeschechtlichkeit ist lebensnotwendig und Frauen leisten da einen unverzichtbaren, WUNDERvollen Beitrag.
Es lebe die geschl. Ungleichheit! Sonst wäre der Planet wüst und leer.
Natürlich ist gleiches Recht für alle ebenfalls unverzichtbar.
 

Frey

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Ja was denn nun? Du scheinst Probleme mit Gleichberechtigung und Gleichstellung zu haben. Und wer keine Kirschen findet, der muss halt Erdbeeren essen


Wird allein eine Frauenquote eingeführt ist der Jammer um die Kirschen auf männlicher Seite riesengroß. Sie haben große Angst davor in Zukunft Erdbeeren essen zu müssen.
 

Trantor

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Genau so ist das korrekt. Eben die Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Wenn man dem Dieb seine Beute entreißt ist das durchaus im Rahmen. Nicht jedoch, wenn man ihn nunmehr auf Ärger drob "die Hucke vollhaut".
Das geht dann zu weit.
Eine etwas heikle Sache ist die, einen Täter oder vermeintlichen Täter irgendwo einzuschließen. Das kann dann leicht schief gehen hinsichtlich der Wertung einer Rechtmäßigkeit.

Schön danke das ihr mir zugesteht das ich es tatsächlich besser weiss. Wenn ein fetter schwerer Mann einer Frau die Rippen bricht nur um sie am flüchten zu hindern ohne das von ihr noch irgendeine Gefahr weder für Leben noch für irgendwelche Rechtsgüter besteht (so war der geschilderte Ausgangsfall) dann ist das weder Notwehr noch entspricht das irgendeiner Verhältnismässigkeit. Und genau das habe ich nun schon 5mal geschrieben.

Ihr seit hier echt so ein Verein, meine Fresse...
 
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Doppelt ? Nein, wenn ich gleiches gleich behandeln soll schliesst das ja noch nicht zwinged aus das ich ungleiches ebenfalls gleich behandeln könnte, deswegen sollte auch ungleiches ungleich behandelt werden.

Ich denke mal, Ihre und meine "Logik" sind etwas unterschiedlich. Deswegen wird es da nicht möglich sein, auf einen Nenner zu kommen. Ich gebe mein Bestreben diesbezüglich dann auf...


Die Frage ist ja nicht in welchem Aufgabengebiet er tätig ist sondern welche Leistung er erbringt bzw welchen Nutzen er für den Arbeitgeber erwirtschaftet.
Wenn er eine höhere Qualifikation hat ist davon auszugehen das er uU auch eine höhere Leistung bringt und deswegen eventuell auch die höhere eingruppierung. Das muss natürlich nicht zwingend der Fall sein deswegen ist ein genaueres hinschauen und Vergleichen der Arbeistleistung sinnvoll um den Wert und damit die angemessene Entlohung zu beurteilen.

Welches Gegenteilige glauben Sie aus meinen Ausführungen herausgelesen zu haben, dass Sie mich hier bei einem Thema aufzuklären versuchen, das ich beherrsche?
 
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Wird allein eine Frauenquote eingeführt ist der Jammer um die Kirschen auf männlicher Seite riesengroß. Sie haben große Angst davor in Zukunft Erdbeeren essen zu müssen.


Na ja, so lange es nicht nur Erdäpfel sind können sie doch ganz zufrieden sein... ;-)
 

Trantor

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Ich denke mal, Ihre und meine "Logik" sind etwas unterschiedlich. Deswegen wird es da nicht möglich sein, auf einen Nenner zu kommen. Ich gebe mein Bestreben diesbezüglich dann auf...

Meine Liebe, Logik ist leider nicht vom Standpunkt abhängig, moralische ethische Beurteilungen ja, Logik und Vernunft nie.



Welches Gegenteilige glauben Sie aus meinen Ausführungen herausgelesen zu haben, dass Sie mich hier bei einem Thema aufzuklären versuchen, das ich beherrsche?

Hätte ja auch sein können das du mir in manchen Punkten widersprichst, dafür ist ein Forum ja da aber offensichtlich ist esdoch schön wenn wir hier so hundert prozent übereinstimmen :D :D
 

Picasso

Die letzten Tage.
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Sag mal - gehts noch?
Weißt Du eigentlich, wer diese Lilith war?

(Die natürlich nicht "Lilli" hieß...)

Nö. kanntest du sie persönlich?

Lilith (sumerisch DINGIRLIL.du/LIL.LU, babylonisch Lilītu, hebr. לילית, ‚weiblicher Dämon‘) war eine Göttin der sumerischen Mythologie. Zunächst wohnte sie im Stamm des Weltenbaumes, nachdem dieser jedoch auf Befehl Inannas hin gespalten wurde, floh Lilith in ein unbekanntes Gebiet. In der Folge wurde sie sowohl im alten Orient als auch in späteren Quellen häufig als weibliches geflügeltes Mischwesen dargestellt. Neben mythologischen und magischen Schriften finden sich auch literarische Texte, in denen Lilith erwähnt wird. Alleine kommt sie nur selten vor, häufig ist in den mesopotamischen Quellen die gemeinsame Nennung von lilû, einem männlichen Dämon, lilītu (Lilith) und (w)ardat lilî (‚Tochter des Lilû‘). Zwischen den beiden Letzteren kann allerdings nicht immer klar unterschieden werden.


...hat mit der Frau Adams nichts zu tun.
 
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Nö. kanntest du sie persönlich?

Lilith (sumerisch DINGIRLIL.du/LIL.LU, babylonisch Lilītu, hebr. לילית, ‚weiblicher Dämon‘) war eine Göttin der sumerischen Mythologie. Zunächst wohnte sie im Stamm des Weltenbaumes, nachdem dieser jedoch auf Befehl Inannas hin gespalten wurde, floh Lilith in ein unbekanntes Gebiet. In der Folge wurde sie sowohl im alten Orient als auch in späteren Quellen häufig als weibliches geflügeltes Mischwesen dargestellt. Neben mythologischen und magischen Schriften finden sich auch literarische Texte, in denen Lilith erwähnt wird. Alleine kommt sie nur selten vor, häufig ist in den mesopotamischen Quellen die gemeinsame Nennung von lilû, einem männlichen Dämon, lilītu (Lilith) und (w)ardat lilî (‚Tochter des Lilû‘). Zwischen den beiden Letzteren kann allerdings nicht immer klar unterschieden werden.


...hat mit der Frau Adams nichts zu tun.

Sie sollten nicht einfach was hier hineinkopieren und ansonsten selbst nichts wissen. Und einen Kommentarsatz am Ende zu bringen - und der ist falsch!
Lesen Sie mal u.a. im Talmud, wenn Sie wissen, was das ist.
 

denker_1

Deutscher Bundeskanzler
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„Lilith ist das, Adams erste Frau.
Nimm dich in acht vor ihren schönen Haaren,
vor diesem Schmuck, in dem sie einzig prangt.
Wenn sie damit den jungen Mann erlangt,
So lässt sie ihn so bald nicht fahren." (Faust)

Was ist sie, ein böser Engel, eine Göttin oder eine Dämonin?

Viel schillernder und interessanter jedenfalls als die biedere Eva: Lilith, nach jüdischer Legende Adams erste Frau.

Gott schuf Lilith aus dem gleichen Lehm wie Adam, eine wundervolle Urfrau. Nun beanspruchte Adam jedoch vermsssenerweise das Recht, ihr übergeordnet zu sein. Ein Streit entbrannte darüber, dass sie ihm beim Akt nicht als Unterlage dienen wollte. Als daraufhin keine Einigung erzielt wurde, entschwand Lilith für ihn auf Nimmerwiedersehen. Nichts weiter wollte sie von Anfang an als ihre Gleichstellung. Somit erlangt sie den Ruhm einer Trägerin und Symbolgestalt der Emanzipation in späteren Jahren.

Lilith ist unsterblich, denn sie hat nicht vom Baum der Erkenntnis gegessen. Auch ist es ihr in einer Version der Legende gelungen, dass Gott ihr seinen Namen verrät… Dieses Wissen bescherte ihr unbegrenzte Macht. Sie verlangte Flügel vom Allheiligen und flog davon.

In anderer Version wurde sie von drei Engel Gottes verfolgt. Sie sollte zurückkommen, wenn nicht, würden täglich 100 ihrer Söhne getötet! Laut Gott. Lilith blieb und verbündete sich mit diversen Dämonen, deren Kinder sie zuhauf zur Welt brachte.

Lilith war DIE Frau schlechthin – und nach ihrer Gehorsamsweigerung an allem Schuld. Wie bei der Adam-Eva-Version die Eva. Adams Schuld, der ja schließlich auch das Obst aß, wurde nicht weiter beachtet.

Lilith gehörte zu den "bösen Engeln": Sathan, Nambroth, Astaroth, Acham, Nahma, Alger.

Ja, hätte es die Frau/en Lilith oder Eva nicht gegeben, wir würden noch alle im Paradies Ringelreihen tanzen. Und gar nicht wissen, dass wir nackt sind….

Der Garten Eden oder Madrisch soll sich vermutlich im heutigen Schatt el Arab, dem ehemaligen Gebiet der Sumerer, befunden haben. Andere Berichte sehen das Paradies weiter östlich angesiedelt, u.U. im heutigen Laos. Nicht zu vergessen das Paradies der Skythen - Funde von Gräbern in der Taklamakan-Wüste zeugen von wahrhaft "paradiesischen Zuständen, so man denn den offensichtlichen Wohlstand bemerkte.

Der „Hexenhammer" anno 1486 war mit Zitaten der Dominikanermönche Jakob Sprenger und Heinrich Institoris reich bestückt. Tenor des Ganzen: Die Frau ist generell Schuld!

Nun wurde das natürlich freudig aufgegriffen. Von wem? Von Männern natürlich. Praxis ward gefragt, um eine „Endlösung" der Frau herbeizuführen. Zitat: „Wenn die Welt ohne Weiber sein könnte, würden wir mit Göttern verkehren“.
Heutzutage redet man von ca. 9 Millionen! zu Tode gefolterten „Hexen".
Es lebe die Inquisition!

Lilith erschien in der Jerusalemer Bibel bis zur Reformationszeit. Danach dann nicht mehr. Zum Beispiel Hiob (18, 15.21): Jetzt lässt im Zelt sich Lilith nieder und über seine Wohnstatt streut man Schwefel…

Lilith in ihrer Ambivalenz: Dämonin oder Göttin? Und hier der Fruchtbarkeit und des Todes!

„Klein ist jede Bosheit gegen die Bosheit des Weibes".

In der Auslegung jüdischer Texte, dem Midrasch, wird Lilith in der jüdisch-feministischen Theologie als eine Frau erklärt, die nicht Gottes Herrschaft verurteilt, sondern lediglich diejenige des Mannes Adam. Auch ist sie im Gegensatz zu Eva von den Verlockungen des Teufels her betrachtet diesen gegenüber resistent. Eva war da anders.

Interessant ist, wie durch die Jahrhunderte das Bild der Frau sich wandelte. Und Männer schrieben es, malten es – und „schufen“- beziehungsweise versuchten – die Frau nach ihrem Gusto.

Absolut nicht verwunderlich, dass sie Frauen ungleicher stellten. Man denke nur an das Wahlrecht. So erkämpften sich Frauen dieses, nachdem starke Frauen des Patriarchats, der Bestimmung über sie, müde geworden waren. Umso verwunderlicher, dass genau dieser eine Teil der Menschheit, so es um Frauen anderer Kulturen geht, sich als die Streiter für die Rechte der Frauen generieren wollen. Gleichwohl, als hätten sie schon immer diesem Selbstverständnis gelebt. Dabei machen sie nach wie vor ihre Ausgrenzungen.
Und ganz groß darin ist die Kirche.

War und ist wohl besser, wenn "Frau" wie Lilith nicht vom "Baum der Erkenntnis" genascht hatte. So bewahrte sie den klaren Blick. So konnte es große und großartige Frauen der Weltgeschichte geben. Die nicht den "Adam" als das Maß aller Dinge, alles Wissens und aller Rechte betrachteten. ;-)

Denken Sie, dass „Gleichberechtigung“ herrscht in Bezug auf die zwei Geschlechter? Denken Sie, dass alle Menschen gleich berechtigt sind? Wobei würden Sie Unterschiede machen?

MIch erstaunt, wie sich FRau durch die geschichlichen gesellschaftlichen Wirren hindurch so angepasst hat, wie sie es tat. Dadurch erst war es den Männern möglich ein Patriarchat zu errichten. Das fängt in der Famiie bei der Rollenverteilung an. Nicht erst in der Politik.

So wie Lilith ambivalent beurteilt wird und wurde, ist es wohl auch mit den Konsequenzen des Essens der Fucht vom Baum der Erkenntnis. Lilith ist möglicherweise beides. Dämonin und Göttin zugleich. Sie unterscheidet nicht zwischen Gut und böse, sondern eher, was nützt mir, was aber schadet mir.

Die anderen Menschen vom Stamme Adems haben vom Baum der Erkenntnis gegessen und beginnen nun jede Handlung zu bewerten. Ist aber nicht immer vorteilhaft. Gelegentlich ist es besser, zu handeln wie Lilith.

Was die Gleichberechtigung betrifft, so halte ich die gut aber unter Berücksichtigung der biologischen psychischen und physischen Besonderheiten.

Der Archetyp Frau steht für Familie, Kinder, Haus schön machen. Der Archetyp Mann steht für Jagd, Familie ernähren, Nahrung besorgen, Feinde fernhalten. Daher kann es nicht falsch sein, die Rollen so aufzuteilen. Wenn Frau das aber nicht möchte, kann sie ebenso Nahrung beschaffen, jagen, Feinde fernhalten. Frau hat sich die Domänen der männer nahezu komplett erobert. Aber die neue Stellung der Frau sollte kein Dogma sein. Ebenso sollte die klassische Rollenverteilung kein Dogma sein. Das erfordert allerdings noch immer Umdenken in der Gesellschaft. Denn wenn Frau auch Karriere machen kann, kann Mann auch zuhause für die Kinder sorgen, die Kinder in den Kindergarten oder zur Schule bringen, nachmittags mit ihnen spielen und anderes. Und sollte bei der Auswahl von Erziehern bei gleicher Eignung gleich behandelt werden. Hier sehe ich nach wie vor Defizite.
 
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Meine Liebe, Logik ist leider nicht vom Standpunkt abhängig, moralische ethische Beurteilungen ja, Logik und Vernunft nie.

Nein! Logik ist eine Frage der Basis, des Fundaments. Und wenn diese unterschiedlich angelegt ist, dann ist das darauf Folgende durchaus logisch. Aber eben eines jeden eigene "Logik".
Und wenn jemand merkt, dass er "auf Sand gebaut hat", dann kann er das Fundament abreißen und neu auf der Ebene/Basis des anderen bauen.
Da ich jedoch annahm, dass Sie Ihr Konstrukt nicht niederreißen wollten, zog ich mich dezent - man bemerke, nicht unter Absingen schmutziger Lieder ;-))) - einfach zurück.
Und dachte nur so vor mich dahin an den Spruch des vergeblichen Kampfes von Göttern. ;-)))

Hätte ja auch sein können das du mir in manchen Punkten widersprichst, dafür ist ein Forum ja da aber offensichtlich ist esdoch schön wenn wir hier so hundert prozent übereinstimmen :D :D

Na, wenn das mal nicht in die Annalen des Forums eingehen sollte. ;-) Kein Widerspruch, keine Gegenrede, friedliche Eintracht. ;-)
Möglicherweise denkt man da schon an den Spruch vom Humphrey Bogart in Casablanca. ;-)
 
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Selbstverständlich, zuim 5. Mal nur um mein Gut zu schützen, ist der Täter aber bereits auf der Flucht, habe ich ihn gestellt mir das Gut zurückgeholt besteht kein Bedarf mehr für einen Schutz des Rechtsgutes. Dh das weitere Festhalten des Täters ist keine Massnahme die zu einem weiteren Schutz des Rechtsgutes noch notwendig wäre also unterliegt diese Handlung auch nicht dem Notwehrparagraphen - und ihn dabei zu verletzten erst recht nicht - wie deutlich soll ich es denn noch ausführen?
Aber eventuell dem § 127 StPO "Jedermann-Festnahmerecht". http://www.refrago.de/Jedermann-Fes...person_einen_anderen_festnehmen.frage189.html

Nach § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung ist jedermann befugt eine Person ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn diese Person auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann...

Was ist vom Festnahmerecht gedeckt?

Das Festnahmerecht berechtigt zunächst einmal jeden Einzelnen dazu einen Tatverdächtigen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit festzuhalten. Da sich der Tatverdächtige in der Regel dem Festhalten entziehen möchte, sind auch leichte Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vom Festnahmerecht gedeckt.

Hier ein Beispiel für das Festnahmerecht:

Flüchtet ein Fahrgast ohne den Fahrpreis zu bezahlen, so darf der Taxifahrer zur Feststellung der Identität des Fahrgastes diesen gemäß § 127 Abs. 1 StPO und § 229 BGB notfalls mit Gewalt festhalten (vgl. Amtsgericht Grevenbroich, Urteil vom 26.09.2000, Az. 5 Ds 6 Js 136/00).
P.S.
Jemandem die Rippen zu brechen ist allerdings kaum leichte Körperverletzung, wenn man das mit Absicht macht, um jemanden an der Flucht zu hindern, ist das natürlich illegal. Wenn es aus Versehen passiert vielleicht fahrlässige Körperverletzung.
 
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