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Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube

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Uwe O.

Kulturbereicherungssucher
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Das Artikel (Grundgesetz) regelt alle § (Gesetze), darf sich aber nicht überall einmischen. Die Artikeln dürfen nur das was sie bestimmen, mehr nicht.

.

Nur mal zum Überdenken Deiner unzutreffenden Auffassung:

Gesetze müssen den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.
Wenn nicht, dann sind sie verfassungswidrig und dürfen nicht angewendet werden.


Uwe
 
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Lieber Ei Tschi, es geht mir mit dir wie nach Interview

Betroffene sind oft nicht in der Lage, so anzuzeigen und die Anzeige weiter zu verfolgen, daß Rechtsverletzer bestraft werden.

Gilde der "Abmahner" trifft sicherlich nicht zu. Dann schon eher Gilde der Abgemahnten bzw. der Abmahnwilligen, die in der Regel dem Lager zuzurechnen ist, das bereitwillig auf den nächsten organisierten Beschi§ wartet ...
Zitat:
Die Journalisten haben weniger meine Aussagen als ihre eigenen Gedanken wieder gegeben, halt Selbstdarsteller.

"Betroffene sind oft nicht in der Lage, so anzuzeigen und die Anzeige weiter zu verfolgen, daß Rechtsverletzer bestraft werden"

In einem Fall mit tausende von Abmahnungen, verfehlen tausende von Anzeigen und Strafanzeigen bei den örtlichen Staatsanwaltschaften ihre Wirkung nicht!


Ich wünsche euch allen ein frohes Weihnachtsfest und ein paar erholsame Feiertage

Heinz
 
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Einspruch, Euer Ehren....

Zu Punkt eins: Alles was im Internet zur Verfügung gestellt wird ist erlaubt sonst gebe es nicht, weil verboten ist.
Wie handhabst du es dann mit Kinder-Pornographie????

Das Zitat (das erste) stammt nicht von mir und wie du ja auch siehst ist es das dümmste was ich je gehört habe.

Zu Punkt zwei:Streamen = downloaden. Downloaden = verboten.
Streamen ist nicht gleich Downloaden.
Beim Downloadbefehl wirst du gefragt, auf welchen Speicherplatz deiner
Festplatte. Das dauerhafte Abspeichern ist hier gegeben.
Beim Streamen wird kein Speicherplatz angefordert, sondern
der Datenstrom wird in den Cache geleitet und kurzzeitig gepuffert,
um bei Datenschwankungen kein Ruckeln des Filmes zu haben.[/quote]

Und das was du da beschreibst ist ein astreiner download :)
Die Frage ist nur inwiefern dieser von 44a UrhG abgedeckt wird.

Nach Filmende wird der Cach geleert.

Nö. Normalerweise bleibt der bis zum Neustart des PCs. Du kannst aber auch einstellen, dass dein Cache gar nicht geleert wird.
 
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Deine Meinung ist aber unmaßgeblich und nur verwirrend.

http://de.wikipedia.org/wiki/Paragraph



Das kannst Du mit Arsenal machen, weil jeder, der von Fußball schon mal was gehört hat, damit den richtigen Verein verbindet.
Mit dem Begriff Artikel statt Paragraph geht das nicht.

Uwe

Du als Nicht-Jurist könntest doch sowieso nicht den Unterschied zwischen Art. und § erklären ohne es vorher zu googlen also laber mich nicht zu ^^
 
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QUOTE=heinz1049;181396]
Wie würden wohl die Staatsanwaltschaften reagieren wenn zehntausend Anzeigen unter Nennung der Firmen gegen Unbekannt eingingen?

Unsere Staatsanwälte kannst du in der Pfeife rauchen; die kümmern sich in solchen Fällen einen großen Dreck oder überhaupt nicht um uns Bürger. Ausnahmen bestehen darin, wenn sie Lunte riechen, daß man genau den Bürger, der um Hilfe ruft, abkassieren kann; denn das bringt Punkte zu ihrem beruflichen Aufstieg.

In meinen bisherigen wenigen Fällen wird eine bestimmte (Traum-)Zeit, meistens sechs Wochen, abgewartet, bis man eine Nachricht bekommt, daß das Verfahren eingestellt wurde.
 
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Zitat:
Die Journalisten haben weniger meine Aussagen als ihre eigenen Gedanken wieder gegeben, halt Selbstdarsteller.
Die sind nur genauso behindert mit ihre Trickkiste Hirn wie alle anderen. Was dann übrig bleibt bei Gemeinsamkeiten, ist gerne das, was den jeweils Mächtigeren gefällt oder Recht ist. Ganz einfach.

"Betroffene sind oft nicht in der Lage, so anzuzeigen und die Anzeige weiter zu verfolgen, daß Rechtsverletzer bestraft werden"

In einem Fall mit tausende von Abmahnungen, verfehlen tausende von Anzeigen und Strafanzeigen bei den örtlichen Staatsanwaltschaften ihre Wirkung nicht!

Wenn tausende Abmahnungen entstehen und nur ein wahrscheinlicher %-Satz mit Anzeigen reagiert und damit einen lächerlichen Mehraufwand verursachen im System, ist das sicherlich etwas. Doch weit mehr würde geschehen, wenn Strafanträge folgen würden und Bürger mithilfe von PYR Verantwortliche und Beteiligte zur Rechenschaft zwingen würden und Schadensersatz durchsetzen!

Noch ein paar solche Knaller wie dieses Abmahnfest,
und das Volk nimmt nicht nur sein Zepter in die Hand - es schlägt damit alles kurz und klein ...
 
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Ja Ei Tschi dann schreib du doch auch Leute erstattet Anzeigen!

Die sind nur genauso behindert mit ihre Trickkiste Hirn wie alle anderen. Was dann übrig bleibt bei Gemeinsamkeiten, ist gerne das, was den jeweils Mächtigeren gefällt oder Recht ist. Ganz einfach.



Wenn tausende Abmahnungen entstehen und nur ein wahrscheinlicher %-Satz mit Anzeigen reagiert und damit einen lächerlichen Mehraufwand verursachen im System, ist das sicherlich etwas. Doch weit mehr würde geschehen, wenn Strafanträge folgen würden und Bürger mithilfe von PYR Verantwortliche und Beteiligte zur Rechenschaft zwingen würden und Schadensersatz durchsetzen!

Noch ein paar solche Knaller wie dieses Abmahnfest,
und das Volk nimmt nicht nur sein Zepter in die Hand - es schlägt damit alles kurz und klein ...

Ist doch ganz einfach für Jedermann der lesen und schreiben kann!

An die örtliche Staatsanwaltaschaft. Suche dir die passende aus. : https://www.google.de/#q=die+Oberstaatsanwaltschaften

Hiermit erstatte ich Anzeige und Strafanzeige gegen .......... ( z.b. Unbekannt) nach allen rechtlichen und strafrechtlichen Belangen.

Sachverhalt:

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hochachtungsvoll

Mustermann der Saubermann


Also lieber EiTschi hätte,solle,wolle das hilft alles nicht schreiben handeln muss man!
 
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Verbrecher am Werk?

Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube !

Abmahnung nach dem Motto laufen –wenn 50% zahlen (bei 10 000 Zahler sind das 2,5 Millionen) – haben wir reichlich verdient?

http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html
"Abmahner besitzt Filmrechte womöglich gar nicht
Im Redtube-Fall gibt es wohl eine Wende. Denn es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Schweizer Firma, in deren Namen die Abmahnungen verschickt werden, die Filmrechte besitzt. Von Benedikt Fuest mehr..."
 
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Nur mal zum Überdenken Deiner unzutreffenden Auffassung:

Gesetze müssen den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.
Wenn nicht, dann sind sie verfassungswidrig und dürfen nicht angewendet werden.


Uwe
Quatsch. Dann wären 70% der Gesetze für verfassungswidrig erklärt, diese werden aber immer noch angewendet.

Nimm dir Beispiel an Hartz-IV an. Ginge dieser im Sinne der Bundesverfassung, so dürfte heutigen Regelsätze nicht mehr gelten und müsste es ein Regelsatz geben dass für alle gleich gilt.
Derzeit, Mann + Frau + Kind1 unter 6 Jahre + Kind2 über 6 Jahre = 345+345+224+255= 1.169 Euro. Gemäß Bundesverfassung 382x4= 1.528 Euro. Eine Differenz von mindestens 359 Euro die der Staat der Hilfsbedürftigen vorenthält. Jährlich bekommt die Familien 4.308 Euro weniger Hilfe als es sein sollte und zwar zur Deckung des Mindeststandards.

Die Regierung macht Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht lässt die Regierung regieren, prüft aber die Gesetze auf Antrag hin, ob sie der Vorgaben der Bundesverfassung entsprechen sein sollten.
70% der Gesetze entsprechen aber der Bundesverfassung bzw. dem Grundgesetz nicht.

Im Fall von Redtube, ging es nach Verfassung, so müsste das Gericht zuerst prüfen ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und nicht nur per Antrag und eidesstattliche Versicherung entscheiden.
Das alles hat das Gericht ja gar nicht geprüft.
 

Uwe O.

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Quatsch. Dann wären 70% der Gesetze für verfassungswidrig erklärt, diese werden aber immer noch angewendet.

Es sollte Dich stutzig machen, dass das NICHT der Fall ist.


Nimm dir Beispiel an Hartz-IV an. Ginge dieser im Sinne der Bundesverfassung, so dürfte heutigen Regelsätze nicht mehr gelten und müsste es ein Regelsatz geben dass für alle gleich gilt.

Du meinst sicher das Grundgesetz, denn in Deutschland haben wir keine Budnesverfassung!
Das BVerfG hat sich des öftern mit Hartz IV beschäftigt, aber nichts von dem geurteilt, was Du das zusammenfaselst.

Im Fall von Redtube, ging es nach Verfassung, so müsste das Gericht zuerst prüfen ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und nicht nur per Antrag und eidesstattliche Versicherung entscheiden.
Das alles hat das Gericht ja gar nicht geprüft.

Von technischen und rechtlichen Dingen im Falle Herausgabe des Nutzeres einer IP-Adresse hast Du keine Ahnung.

Uwe
 
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Es sollte Dich stutzig machen, dass das NICHT der Fall ist.




Du meinst sicher das Grundgesetz, denn in Deutschland haben wir keine Budnesverfassung!
Das BVerfG hat sich des öftern mit Hartz IV beschäftigt, aber nichts von dem geurteilt, was Du das zusammenfaselst.



Von technischen und rechtlichen Dingen im Falle Herausgabe des Nutzeres einer IP-Adresse hast Du keine Ahnung.

Uwe
Entweder schreibe ich so dass du nicht verstehst was ich schreibe, oder du verstehst mich nicht bzw. haben darüber unterschiedliche Meinung.
Das Grundgesetz ist wie eine Bibel, man kann ihn sich so auslegen wie man möchte, dabei muss jedoch was positives herauskommen.
70% der Gesetze entsprechen der Norm des Grundgesetzes nicht. Man müsste tausenden von Paragraphen wegstreichen damit man im Einklang mit dem Grundgesetz
kommen hätte. Offenbar aus diesem Grund sind die Paragraphen und Gerichtsentscheidungen so unübersichtlich dass sogar erfahren Juristen nicht durchblicken können.

Es geht gar nicht um IP-Adresse, sondern geht es darum ob A ein Anspruch hat seinem Antrag zu entsprechen. Wie die Presse berichtet bestehen gar keine Urheberrechte, der Antrag ist aber beim Gericht durchgekommen. Solch eine Rechtsverletzung erlaubt das Grundgesetz nicht. Hätte das Gericht nach Grundgesetz verfahren, so hätte A keine Verfügung erhalten.

Die IP_Adresse bedeutet außerdem nicht gleich dass man eine Rechtsverletzung begangen hat. A muss beweisen dass B dieses etwas in Anspruch genommen hat.
Nur Abrufen von urhebergeschützes Material stellt keine Urheberverletzung dar. Urhebergeschütztes Material muss gekennzeichnet durch den Urheber.
Schaut man ein Film und steht kein klarer Hinweis darauf dass dieses Film unter Urheberschutz steht, so darf man es in Anspruch nehmen. Für das was man nicht weißt muss man nicht haften. Das hat so auch der Ex-Bundespräsident (glaube Hr. Herzog) mal gesagt. Es gibt dazu einen Spruch: "Was man nicht weißt macht nicht heiß".

Internet ist kein Laden, sondern eine Straße zum Schauen, wie man es eben am Schaufenster tut und alles schauen kann was es gibt. Man kann was anschauen und später oder sofort entscheiden dieses etwas zu kaufen oder nicht. Internet ist gar kein verbindliches Vertragspartner. Erst per Unterschrift oder Kassenbon kommt es zum Vertrag. Im Internet kann man täglich Straftaten begehen ohne dass man davon was mitbekommt. Man muss unbedingt davon ausgehen dass was man alles im Internet schaut legal ist.
 
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Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube !
......................................
Abmahnung nach dem Motto laufen –wenn 50% zahlen (bei 10 000 Zahler sind das 2,5 Millionen) – haben wir reichlich verdient?

Auftraggeber: http://www.the-archive.ch/

http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/


Aber viele Hunde sind des Hasen Tod!

Nach diesem Motto und Grundsatz lassen sich scheinbar für den Einzelnen Übermächtige Gegner zu Fall bringen.

So würden sicher hunderte oder gar tausende von Anzeigen/Strafanzeigen z.B. bei den
Staatsanwaltschaften z.B. Basel-Stadt, Postfach, 4001 Basel gegen den Auftraggeber nicht ohne Wirkung bleiben.

Betroffene müssen sich wehren und zum Anwalt gehen.
 
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Es geht munter weiter .....................

Betroffene sind oft nicht in der Lage, so anzuzeigen und die Anzeige weiter zu verfolgen, daß Rechtsverletzer bestraft werden.

Gilde der "Abmahner" trifft sicherlich nicht zu. Dann schon eher Gilde der Abgemahnten bzw. der Abmahnwilligen, die in der Regel dem Lager zuzurechnen ist, das bereitwillig auf den nächsten organisierten Beschi§ wartet ...


http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/
Zitat:Urmann geht davon aus, dass es auch über Redtube hinaus künftig solche Abmahnungen geben wird. Er gibt sich jedenfalls zuversichtlich, dass auch das bloße Ansehen eines Videostreams als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden wird.

Denkt man die Aussagen von (http://www.urmann.com/Impressum.htm) weiter so kommen bittere Zeiten auf uns zu.

Aus einem Blumensamen junge Pflanzen nachziehen, oder aus einer Zitrone eine Pflanze aufziehen oder eine Rose kreuzen welche Rechte verletzen wir da ? Die Züchters der Ursprungspflanzen?

Die Herrschaft des Kapital breitet sich immer weiter aus, arme Menschheit.
 

Pommes

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http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/
Zitat:Urmann geht davon aus, dass es auch über Redtube hinaus künftig solche Abmahnungen geben wird. Er gibt sich jedenfalls zuversichtlich, dass auch das bloße Ansehen eines Videostreams als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden wird.

Denkt man die Aussagen von (http://www.urmann.com/Impressum.htm) weiter so kommen bittere Zeiten auf uns zu.

Aus einem Blumensamen junge Pflanzen nachziehen, oder aus einer Zitrone eine Pflanze aufziehen oder eine Rose kreuzen welche Rechte verletzen wir da ? Die Züchters der Ursprungspflanzen?

Die Herrschaft des Kapital breitet sich immer weiter aus, arme Menschheit.

Ich sehe da keine bitteren Zeiten auf mich zukommen denn die Privatkopie wird nach wie vor wohl nicht zu verbieten sein, dafür zahle ich ja meine Gebühren.
So und weil ich beim Streaming keine Inhalte hochlade, kann mir auch keiner was ans Zeug flicken, was bleibt ist die Erkennung gestohlener Inhalte .
Sind also Inhalte nicht als Diebesgut erkennbar, bin ich auch aus dem Schneider, da gibt's dann meinerseits den Stinkefinger für den Uhrmacher und seine Collegen.
 
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http://www.lawblog.de/index.php/arc...reche-ich-heute-thomas-urmann/comment-page-2/
Zitat:Urmann geht davon aus, dass es auch über Redtube hinaus künftig solche Abmahnungen geben wird. Er gibt sich jedenfalls zuversichtlich, dass auch das bloße Ansehen eines Videostreams als Urheberrechtsverletzung eingestuft werden wird.

Denkt man die Aussagen von (http://www.urmann.com/Impressum.htm) weiter so kommen bittere Zeiten auf uns zu.

Aus einem Blumensamen junge Pflanzen nachziehen, oder aus einer Zitrone eine Pflanze aufziehen oder eine Rose kreuzen welche Rechte verletzen wir da ? Die Züchters der Ursprungspflanzen?

Die Herrschaft des Kapital breitet sich immer weiter aus, arme Menschheit.

Der Jurist träumt nur.
Nichts neues, es gibt eine Menge Juristen die sehr gern Träumen.
Streamen kann und darf man nicht verbieten. Es sei denn, das Video wird vom Server entfernt, dann kann man ja nicht mehr gucken.
 
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Der Jurist träumt nur.
Nichts neues, es gibt eine Menge Juristen die sehr gern Träumen.
Streamen kann und darf man nicht verbieten. Es sei denn, das Video wird vom Server entfernt, dann kann man ja nicht mehr gucken.


Zitat aus:
Wochenblatt die Zeitung für alle.

http://www.wochenblatt.de/nachricht...n-wegen-Streaming-Abmahnungen-;art1172,220131

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Die Rechte und Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter !!

Quatsch. Dann wären 70% der Gesetze für verfassungswidrig erklärt, diese werden aber immer noch angewendet.

Nimm dir Beispiel an Hartz-IV an. Ginge dieser im Sinne der Bundesverfassung, so dürfte heutigen Regelsätze nicht mehr gelten und müsste es ein Regelsatz geben dass für alle gleich gilt.
Derzeit, Mann + Frau + Kind1 unter 6 Jahre + Kind2 über 6 Jahre = 345+345+224+255= 1.169 Euro. Gemäß Bundesverfassung 382x4= 1.528 Euro. Eine Differenz von mindestens 359 Euro die der Staat der Hilfsbedürftigen vorenthält. Jährlich bekommt die Familien 4.308 Euro weniger Hilfe als es sein sollte und zwar zur Deckung des Mindeststandards.

Die Regierung macht Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht lässt die Regierung regieren, prüft aber die Gesetze auf Antrag hin, ob sie der Vorgaben der Bundesverfassung entsprechen sein sollten.
70% der Gesetze entsprechen aber der Bundesverfassung bzw. dem Grundgesetz nicht.

Im Fall von Redtube, ging es nach Verfassung, so müsste das Gericht zuerst prüfen ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt und nicht nur per Antrag und eidesstattliche Versicherung entscheiden.
Das alles hat das Gericht ja gar nicht geprüft.
Zitat aus:
http://www.change.org/de/Petitionen/die-demokratie-verteidigen-im-digitalen-zeitalter

"Die Demokratie verteidigen im digitalen Zeitalter

Am Internationalen Tag der Menschenrechte haben sich 562 international anerkannte Autorinnen und Autoren zu einer öffentlichen Intervention gegen die Gefahren der systematischen Massenüberwachung ...................."

Wir sollten nicht nur schreiben, sondern uns auch einbringen in Aktivitäten!
 

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