Es sollte Dich stutzig machen, dass das NICHT der Fall ist.
Du meinst sicher das Grundgesetz, denn in Deutschland haben wir keine Budnesverfassung!
Das BVerfG hat sich des öftern mit Hartz IV beschäftigt, aber nichts von dem geurteilt, was Du das zusammenfaselst.
Von technischen und rechtlichen Dingen im Falle Herausgabe des Nutzeres einer IP-Adresse hast Du keine Ahnung.
Uwe
Entweder schreibe ich so dass du nicht verstehst was ich schreibe, oder du verstehst mich nicht bzw. haben darüber unterschiedliche Meinung.
Das Grundgesetz ist wie eine Bibel, man kann ihn sich so auslegen wie man möchte, dabei muss jedoch was positives herauskommen.
70% der Gesetze entsprechen der Norm des Grundgesetzes nicht. Man müsste tausenden von Paragraphen wegstreichen damit man im Einklang mit dem Grundgesetz
kommen hätte. Offenbar aus diesem Grund sind die Paragraphen und Gerichtsentscheidungen so unübersichtlich dass sogar erfahren Juristen nicht durchblicken können.
Es geht gar nicht um IP-Adresse, sondern geht es darum ob A ein Anspruch hat seinem Antrag zu entsprechen. Wie die Presse berichtet bestehen gar keine Urheberrechte, der Antrag ist aber beim Gericht durchgekommen. Solch eine Rechtsverletzung erlaubt das Grundgesetz nicht. Hätte das Gericht nach Grundgesetz verfahren, so hätte A keine Verfügung erhalten.
Die IP_Adresse bedeutet außerdem nicht gleich dass man eine Rechtsverletzung begangen hat. A muss beweisen dass B dieses etwas in Anspruch genommen hat.
Nur Abrufen von urhebergeschützes Material stellt keine Urheberverletzung dar. Urhebergeschütztes Material muss gekennzeichnet durch den Urheber.
Schaut man ein Film und steht kein klarer Hinweis darauf dass dieses Film unter Urheberschutz steht, so darf man es in Anspruch nehmen. Für das was man nicht weißt muss man nicht haften. Das hat so auch der Ex-Bundespräsident (glaube Hr. Herzog) mal gesagt. Es gibt dazu einen Spruch: "Was man nicht weißt macht nicht heiß".
Internet ist kein Laden, sondern eine Straße zum Schauen, wie man es eben am Schaufenster tut und alles schauen kann was es gibt. Man kann was anschauen und später oder sofort entscheiden dieses etwas zu kaufen oder nicht. Internet ist gar kein verbindliches Vertragspartner. Erst per Unterschrift oder Kassenbon kommt es zum Vertrag. Im Internet kann man täglich Straftaten begehen ohne dass man davon was mitbekommt. Man muss unbedingt davon ausgehen dass was man alles im Internet schaut legal ist.