1. Gesetze lassen sich nicht regeln, weder durch Paragraphen, noch durch Artikel oder sonstwas. Die stehen nur einfach irgendwo rum, damit jemand hofft, es möge nützen.
2. Das BGB enthält die Rechtsvorschriften für das, was Bürger gewöhnlich miteinander treiben.
3. Das GG ist die Grundlage aller Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen, Rechtsnormen - letztere beispielsweise wie von Großen Senaten deutscher "Spruchkörper" in die Juristenwelt gesetzt …).
4. Interdependenzen sind unvermeidlich bei so vielen Gesetzen, weil die ja letztlich alle der obersten Leitlinie für Politik und Justiz folgen sollen: Gerechtigkeit.
5. Was Paragraphen bedeuten,
findet man hier. (Auf dieses Schmankerl hatte tatsächlich mal eine Redakteurin des SWR angerufen und ernsthaft nach der Forschungsarbeit dahinter gefragt. Sie hatte dieses Kabarettstückchen offensichtlich nur angelesen.)
Juristen erklären Recht gerne so kompliziert, daß es dem Bürger vergeht, sich mit Recht zu beschäftigen. Und der Bürger hat keine Lust, ständig als Depp dazustehen. Also kümmert er sich um was anderes. Hat man Rechtsbasiswissen im Kopf, ist Recht sehr einfach und der Rechtsdschungel nichts weiter als ein aufgeblasener Drachen. Man muß nur das Stöpselchen finden … Wer das ziehen kann, wird erleben, wie die schlaffe Hülle dieses Monsters zischend, schnetternd und pfeifend Juristen unter sich begräbt.
Justitia als Aufblaspuppe wäre auch nicht schlecht ...