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Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

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Du kannst echt nicht lesen? Ich habe dir bereits Beispiele dafür genannt. Der EuGH steht über den BVerfG das hat das BVerfG selber anerkannt1
- Also, du meinst, für Deutschland gilt das Grundgesetz allgemein nicht mehr,
- obwohl die EU-Verfassung noch nicht im Kraft getreten ist
- Deutschland ist staatenlos
- und gilt Anarchie
- und man darf keine Videos anschauen, wenn das EU so bestimmt

Hm...
 
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- Also, du meinst, für Deutschland gilt das Grundgesetz allgemein nicht mehr,
- obwohl die EU-Verfassung noch nicht im Kraft getreten ist
- Deutschland ist staatenlos
- und gilt Anarchie
- und man darf keine Videos anschauen, wenn das EU so bestimmt

Hm...

Wenn der EuGH der Auffassung ist, dass Streams nicht mit den Grundsätzen der EU vereinbar sind, kann die EU diese verbieten. Siehe dazu auch die Ausführungen des BJM.
Der EuGH hat mehrfach Entscheidungen des BverfG revidiert. Siehe Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitsverwahrung.
 
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Wenn der EuGH der Auffassung ist, dass Streams nicht mit den Grundsätzen der EU vereinbar sind, kann die EU diese verbieten. Siehe dazu auch die Ausführungen des BJM.
Der EuGH hat mehrfach Entscheidungen des BverfG revidiert. Siehe Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitsverwahrung.

Das sind aber Staatsregelungen die auf Sicherheit bezogen sind. Das ist reine Politik und hat mir Rechtssprechung dass alleine die Bürger untereinander betrifft nichts zutun und darf sich in dieser Sache nicht einmischen. Aber auch hier kann man der Auffassung sein, würde es so zutreffen wie du behauptest, einer Kriegserklärung gleich.

DU kannst mir wirklich nicht glaubhaft machen wollen dass interne Urheberrecht der Deutschland die Sache des EU sein werden kann und darf ohne gültige Verfassung.
EU kann niemals das Grundgesetz brechen. Bewahrheitet sich tatsächlich dass das EU das Grundgesetz bricht, so ist das nicht zulässig. Das Volk, also Bürger der B.R.D. muss erst recht der EU dann per Wahl zustimmen. Stimmt das Volk nicht zu, so ist die EU kaputt. Dann darf vom neuem versucht werden eine neue EU zu gründen.
 
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Das sind aber Staatsregelungen die auf Sicherheit bezogen sind. Das ist reine Politik und hat mir Rechtssprechung dass alleine die Bürger untereinander betrifft nichts zutun und darf sich in dieser Sache nicht einmischen. Aber auch hier kann man der Auffassung sein, würde es so zutreffen wie du behauptest, einer Kriegserklärung gleich.

DU kannst mir wirklich nicht glaubhaft machen wollen dass interne Urheberrecht der Deutschland die Sache des EU sein werden kann und darf ohne gültige Verfassung.
EU kann niemals das Grundgesetz brechen. Bewahrheitet sich tatsächlich dass das EU das Grundgesetz bricht, so ist das nicht zulässig. Das Volk, also Bürger der B.R.D. muss erst recht der EU dann per Wahl zustimmen. Stimmt das Volk nicht zu, so ist die EU kaputt. Dann darf vom neuem versucht werden eine neue EU zu gründen.

Klar ist das möglich. Siehe auch die Stellungnahme des BJM wo man den Fall an den EuGH weiterleitet
 
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Ich meine Video Streams. Das BJM hat gesagt man könne dies nicht endgültig entscheiden und man müsse auf ein Urteil des EuGH dazu warten
Angeblich willst mir was vom rechtlichem beibringen, mich belehren, aber hast nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Einfach gesagt:
EuGH kann eine juristische Grundlage schaffen, weil es eine solche z.Z. nicht gibt (deshalb pochten die Juristen die sog. Abmahnwelle getrieben weiter zu machen) auf dessen die Deutsche Justiz ein neues Gesetz erstellen kann oder eben nicht dass der EU-Rechtssprechnung gleichen sollte oder nicht. Das ist alleinige Frage des GG.

Das EuGH kann und darf Streaming nicht verbieten, das weißt das Deutsche Justizministerium, weil dieser ganz anders verläuft als dies der Fall beim Fernseher ist und außerdem kriminelle Machenschaften verhindern muss. Beim Streaming wird ein Video NICHT FÜR ALLE zur Verfügung gestellt, es erfolgt individuell. Das EuGH kann und darf aber nur für ALLE sprechen, nicht aber individuell. Das Gesetz außerdem muss im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG für ALLE gleich gelten, Individualität ist hierbei streng verboten, auch aus dieser Perspektive darf das EuGH nicht in das GG eingreifen.

Für individuelle Streitigkeiten ist ein ordentlicher Rechtsweg notwendig. Dieser kann aber nur betrieben werden, wenn gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt, was jedoch nicht der Fall ist. Was die Abmahnanwälte tun können ist per Abmahnung Leute zu erpressen und die Leute dann zahlen, weil sie die Sache hinter sich bringen wollen. Mehr können die Abmahnanwälte nicht tun. Und wenn die Bürger nicht zahlen, gehen dann die Abmahnanwälte pleite, weil sie kein Geld mehr haben Abmahnungen zu verschicken. Es sei den die Banken unterstützen kriminelle Sachen und stellen Kredit zur Verfügung.
 
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Angeblich willst mir was vom rechtlichem beibringen, mich belehren, aber hast nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Einfach gesagt:
EuGH kann eine juristische Grundlage schaffen, weil es eine solche z.Z. nicht gibt (deshalb pochten die Juristen die sog. Abmahnwelle getrieben weiter zu machen) auf dessen die Deutsche Justiz ein neues Gesetz erstellen kann oder eben nicht dass der EU-Rechtssprechnung gleichen sollte oder nicht. Das ist alleinige Frage des GG.

Das EuGH kann und darf Streaming nicht verbieten, das weißt das Deutsche Justizministerium, weil dieser ganz anders verläuft als dies der Fall beim Fernseher ist und außerdem kriminelle Machenschaften verhindern muss. Beim Streaming wird ein Video NICHT FÜR ALLE zur Verfügung gestellt, es erfolgt individuell. Das EuGH kann und darf aber nur für ALLE sprechen, nicht aber individuell. Das Gesetz außerdem muss im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG für ALLE gleich gelten, Individualität ist hierbei streng verboten, auch aus dieser Perspektive darf das EuGH nicht in das GG eingreifen.

Für individuelle Streitigkeiten ist ein ordentlicher Rechtsweg notwendig. Dieser kann aber nur betrieben werden, wenn gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt, was jedoch nicht der Fall ist. Was die Abmahnanwälte tun können ist per Abmahnung Leute zu erpressen und die Leute dann zahlen, weil sie die Sache hinter sich bringen wollen. Mehr können die Abmahnanwälte nicht tun. Und wenn die Bürger nicht zahlen, gehen dann die Abmahnanwälte pleite, weil sie kein Geld mehr haben Abmahnungen zu verschicken. Es sei den die Banken unterstützen kriminelle Sachen und stellen Kredit zur Verfügung.

Du hast echt von nichts ne Peilung. Es ist echt nur noch peinlich.
 
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Abmahnung für Nutzer von Redtube !!

Ach ja, das musst du hier noch wissen:
Das Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten. Die Regelung gilt auch für Abmahnungen an Privatpersonen.

Ich möchte hier auf faz.net. aufmerksam machen!

http://www.faz.net/aktuell/feuillet...zminister-streaming-ist-erlaubt-12742108.html

"Das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, ist nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht strafbar. Das hat der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt. Hintergrund ist die Abmahnwelle einer Anwaltskanzlei ................ ....................."

Macht wohl doch Sinn zu rebellieren?
 
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Der Artikel in der "faz.net" ist sehr interessant.

Ich möchte hier auf faz.net. aufmerksam machen!

http://www.faz.net/aktuell/feuillet...zminister-streaming-ist-erlaubt-12742108.html

"Das bloße Ansehen von Videos, die jemand illegal ins Internet gestellt hat, ist nach Ansicht des Bundesjustizministeriums nicht strafbar. Das hat der neue Justizminister Heiko Maas (SPD) auf eine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt. Hintergrund ist die Abmahnwelle einer Anwaltskanzlei ................ ....................."

Macht wohl doch Sinn zu rebellieren?

http://www.faz.net/aktuell/feuillet...oeln-ueberlegt-es-sich-noch-mal-12720747.html
 
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Streaming erlaubt ..?


Zitat:
http://www.heise.de/newsticker/meld...cht-Koeln-gibt-Beschwerden-statt-2098188.html

!Bisher sind beim Landgericht Köln 110 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, vier wurden nun zu Gunsten der Beschwerdeführer entschieden. Das Gericht bemüht sich durch eine beschleunigte Akteneinsichtnahme die Beschwerdeflut zu kanalisieren; grundsätzlich müsste jede Beschwerde über eine Abmahnung einzeln entschieden werden. Ganz vorbei ist die juristische Aufarbeitung damit aber sowieso noch nicht: Gegen die neusten Beschüsse des Landgerichts kann noch zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Dass die Abmahner zu diesem Schritt greifen, ist jedoch unwahrscheinlich – "The Archive AG" machte zuletzt mit einem Wechsel an der Firmenspitze und einem schnellen Adresswechsel von sich reden."

Was wir aus dem Vorgehen des Landgericht Köln schließen können ist?

Dass es sinnvoll ist gegen Unbekannt ( "The Archive AG" machte zuletzt mit einem Wechsel an der Firmenspitze und einem schnellen Adresswechsel von sich reden.") Anzeigen und Strafanzeigen nach allen rechtlichen Belangen in der Schweiz und Deutschland zu erstatten.
 
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Das kannst Du daraus nicht entnehmen.

Uwe

Zitat:
Die Zivilkammer betont, dass das Streamen von Filmen "grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstelle. Im Gegensatz zu üblichen Filesharing-Verfahren wird beim Streaming das Material nicht an andere Nutzer weiterverteilt.

Also, kein relevanter rechtswidriger Verstoß, bedeutet dass es keinen kausalen Zusammenhang gibt. Damit will das Gericht sagen dass er auf die Entscheidung der EU-Richter wartet bzw. auf die Regierung mit einem Gesetz dass eine Relevanz, also kausalen Zusammenhang bringt. Das können weder EU-Richter noch die Bundesregierung begründen.

Nehmen wir ein Beispiel an einer Vase.
Eine Vase befindet sich bei A und immer noch beim A. B kopiert weder die Vase noch stellt eine mögliche Kopie für C zu Verfügung, er schaut sie nur an. B verursacht weder Schaden noch verstößt er gegen das Kopie-Recht des D. D kann B nicht belangen, weil der kausaler Zusammenhang nur zwischen D und A besteht, nicht aber zwischen D und B. Wenn jetzt E ein Abmahnung an B verschickt, dann nur um B abzuzocken, einen kausalen Zusammenhang kann der E nie aufbringen. E kann erst dann einen kausalen Zusammenhang vorbringen, wenn B eine Kopie der Vase erstellt, bei sich hält und oder anderen anderweitig zur Verfügung stellt oder sogar die Kopie verkauft.

Bei Streaming (Schauen) befindet sich die Vase bei A. D und E haben/können Ansprüche nur gegen A geltend machen. EU- und Bundesrichter können ja nicht B in die Verantwortung nehmen. Schließlich ist Jeder für sich selbst verantwortlich, in diesem Fall der A sich selbst, nicht aber B für A.

Streaming (Schauen) kann man juristisch nicht verbieten. Es sei den wird Diktatur angewendet, dann aber hat man keinen Rechtsstaat mehr.
 

Uwe O.

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Zitat:
Die Zivilkammer betont, dass das Streamen von Filmen "grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts" darstelle. Im Gegensatz zu üblichen Filesharing-Verfahren wird beim Streaming das Material nicht an andere Nutzer weiterverteilt.

Alles richtig,w as Du schreibst.
Aber das hast Du aus anderen Quellen als Deinem link.

Wichtig darzstellen wäre gewesen:

Das Landgericht Köln hat Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse stattgegeben. Die Daten der Nutzer hätten niemals herausgegeben werden dürfen.
(Deine Quelle).

Uwe
 
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Alles richtig,w as Du schreibst.
Aber das hast Du aus anderen Quellen als Deinem link.

Wichtig darzstellen wäre gewesen:

(Deine Quelle).

Uwe
Ich habe die Quelle kommentiert die ich gepostet habe. Eine andere Quelle habe ich nicht gelesen und auch nicht einbezogen. Mir ging es nicht um Datenschutz, wie du ihn eben für sehr wichtig hältst, sondern um das Streaming (Schauen) dass man juristisch, in einem Rechtsstaat bzw. Rechtseuropa, gar nicht verbieten kann und darf.

Datenschutz gibt eh nicht mehr. Man brauche so etwas wie Daten-Auskunft-Entsperrungsgesetz so das eine Auskunft seitens der Behörden an Anwälte und Gerichte von eindeutigen Beweise abhängt. Somit müsste es einen Vorfahren zur Herausgabe der Daten geben, damit das Datenschutz gewahrt wird. Das Datenschutz kann man mit Lüge, Tricks, Betrug, organisierte Kriminalität umgehen, wie es eben geschieht und das (dumme)Volk wird abgeschlachtet und zur Futter für Haie freigegeben, auch durch Richter bzw. Juristen.

Ein wirklicher Datenschutz muss darauf gerichtet sein dass das Volk geschützt wird, und nicht eben wie es geschieht das organisierte Verbrechen wird juristisch geschützt, den die Kriminellen haben ja ein Urteil (ich nenne es als Kriminelle-Vollstreckungstitel) und dürfen das Geld trotzdem behalten und die Menschen damit vollstrecken, obwohl sie gar keinen natürlichen Anspruch gegen natürliche Personen haben.
 
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Ich gebe dir ein Top, für den fetten Text!

Ich habe die Quelle kommentiert die ich gepostet habe. Eine andere Quelle habe ich nicht gelesen und auch nicht einbezogen. Mir ging es nicht um Datenschutz, wie du ihn eben für sehr wichtig hältst, sondern um das Streaming (Schauen) dass man juristisch, in einem Rechtsstaat bzw. Rechtseuropa, gar nicht verbieten kann und darf.

Datenschutz gibt eh nicht mehr. Man brauche so etwas wie Daten-Auskunft-Entsperrungsgesetz so das eine Auskunft seitens der Behörden an Anwälte und Gerichte von eindeutigen Beweise abhängt. Somit müsste es einen Vorfahren zur Herausgabe der Daten geben, damit das Datenschutz gewahrt wird. Das Datenschutz kann man mit Lüge, Tricks, Betrug, organisierte Kriminalität umgehen, wie es eben geschieht und das (dumme)Volk wird abgeschlachtet und zur Futter für Haie freigegeben, auch durch Richter bzw. Juristen.

Ein wirklicher Datenschutz muss darauf gerichtet sein dass das Volk geschützt wird, und nicht eben wie es geschieht das organisierte Verbrechen wird juristisch geschützt, den die Kriminellen haben ja ein Urteil (ich nenne es als Kriminelle-Vollstreckungstitel) und dürfen das Geld trotzdem behalten und die Menschen damit vollstrecken, obwohl sie gar keinen natürlichen Anspruch gegen natürliche Personen haben.


Ich sehe im Streaming (Schauen) für den Nutzer ein riesiges Risiko.

Denkt man an sich die Dinge zu Ende kann es richtig gefährlich werden.

Ich als Nutzer gehe auf eine Seite mit dem Angebot kostenlos Filme zu schauen .gibt es ja und solche Angebote Link`s kommen ja oft auch per Mail.

Die Seite bietet also kosten los Filme zum schauen an.

Ich schaue mir z.B. 6 Filme an, ich bekommen von z.B. 5 Abmahn- Anwälten Post mit Unterlassungserklärungen zu je 350,00€

Grund die Rechte für die Filme liegen bei 5 verschiedenen Firmen welche alle Anzeige erstattet haben.

Im exstrem Fall könnten so tausende von € auflaufen - man bedenke noch die Kosten der Mahnverfahren.

Diese Überlegung ist keinesfalls so einfach von der Hand zu weisen.

Ich Frage mich schon ob ich noch solche Filme anschaue.
 
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Ich sehe im Streaming (Schauen) für den Nutzer ein riesiges Risiko.

Denkt man an sich die Dinge zu Ende kann es richtig gefährlich werden.

Ich als Nutzer gehe auf eine Seite mit dem Angebot kostenlos Filme zu schauen .gibt es ja und solche Angebote Link`s kommen ja oft auch per Mail.

Die Seite bietet also kosten los Filme zum schauen an.

Ich schaue mir z.B. 6 Filme an, ich bekommen von z.B. 5 Abmahn- Anwälten Post mit Unterlassungserklärungen zu je 350,00€

Grund die Rechte für die Filme liegen bei 5 verschiedenen Firmen welche alle Anzeige erstattet haben.

Im exstrem Fall könnten so tausende von € auflaufen - man bedenke noch die Kosten der Mahnverfahren.

Diese Überlegung ist keinesfalls so einfach von der Hand zu weisen.

Ich Frage mich schon ob ich noch solche Filme anschaue.
Wenn du nur geguckt kann dir keiner was. Erst wenn du das Film herunterlädst dann musst du halt mit Strafanzeige und Abmahnungen rechnen. Deshalb nur mit korrektem Player gucken, also mit dem Player der das Film auf die Festplatte nicht speichert. Tricks-Player unbedingt vermeiden und nur solche nutzen die viele Nutzer benutzen (das kannst du in Foren erfahren welche Player gut sind) und kein Problem damit haben.
 

Uwe O.

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Redtube Abmahner verurteilt

http://www.pcwelt.de/news/Redtube-A...39.html?r=663605415463682&lid=354542&pm_ln=11


Das Augsburger Amtsgericht hat den durch Porno-Pranger und Redtube-Abmahnungen zu zweifelhaftem Ruhm gekommenen Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt. Urmann verliert anscheinend auch seine Zulassung als Rechtsanwalt.


Das Augsburger Schöffengericht verurteilte Urmann wegen versuchten Betrugs, Sozialkassenbetrugs und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren auf Bewährung und 80.000 Euro Geldauflage. Zudem muss Urmann 80 Sozialstunden leisten.

Uwe
 

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