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… Es gibt Fristen und man muss sie einhalten, jetzt ist unerheblich ob der Antragsteller/Kläger auch Anspruch hat.

Es gibt auch Möglichkeiten, schuldlos entstandene Fristversäumnisse rückgängig zu machen.

Und generell gibt es die Möglichkeit, auf die Justiz zu verzichten und Selbstjustiz zu üben,
wenn die Rechtsgewalt ihre Macht und ihre VerANTWORTung an rechtsverletzte Bürger zurückgeben muß,
weil ihr der Nachweis nicht gelingt, daß sie Rechtsverletzungen in bestimmten Fällen korrigiert ...


Unglaublich, was alles möglich ist und Mächtige mit Recht sagen läßt,
meinen läßt, ( D ) hat eine der besten Rechtsordnungen der Welt.
Dumm nur für unsere Gesellschaft, daß der Bürger nichts weiß,
obwohl er mit einem Fingerschnip alles erfahren könnte,
was ihn wirklich und nachhaltig entlastet ...​
 
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Es gibt auch Möglichkeiten, schuldlos entstandene Fristversäumnisse rückgängig zu machen.

Und generell gibt es die Möglichkeit, auf die Justiz zu verzichten und Selbstjustiz zu üben,
wenn die Rechtsgewalt ihre Macht und ihre VerANTWORTung an rechtsverletzte Bürger zurückgeben muß,
weil ihr der Nachweis nicht gelingt, daß sie Rechtsverletzungen in bestimmten Fällen korrigiert ...


Unglaublich, was alles möglich ist und Mächtige mit Recht sagen läßt,
meinen läßt, ( D ) hat eine der besten Rechtsordnungen der Welt.
Dumm nur für unsere Gesellschaft, daß der Bürger nichts weiß,
obwohl er mit einem Fingerschnip alles erfahren könnte,
was ihn wirklich und nachhaltig entlastet ...​
Es ist schwieriger Versäumnis zu rechtfertigen. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Sonst muss man per Rechtsmittel bzw. Klage ein Titel rechtswirksam unfähig machen. Das Mahnverfahren erwartet in der Regel kein Widerspruch. Wird widersprochen so ergeht dieser in einer Klage.
Versäumt man die Fristen in einer Klage so hat man das Verfahren verloren. So einfach geht das.

Wenn man besser sein werden möchte als die Korrupten so darf man nicht nachmachen und Selbstjustiz spielen ...
 
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Sofern das Urheberrecht bei korrekter, zielgerechter Rechtsanwendung überhaupt die gezeigten Filmchen zu schützen vermag ...

… und keine Aufrechnungsmöglichkeiten mit Parkgebühren
auf den jeweiligen Computern bestehen ...

Tut es ohne jeden Zweifel, auch wenn ein kleines Gericht da anderer Meinung war.
 
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Du hast was gelesen und das wärs schon. Dann versuchst etwas wieder zu geben um dich in deiner Ehre zu verteidigen. Traurig ist dass du nicht selbstständig denken und schreiben kannst, sondern hängst immer an Vorredner an und versuchst so zu reden wie sie reden. Du musst immer darauf achten wann du abgezockt wirst. Wenn du innerhalb der Debatte nicht mitbekommen hast dass das Urheberschutz so benutz wird dass Menschen in großer Ordnung abgezockt werden. Es geht hier nicht um Urheberschutz im klassischem Sinne. Es geht um Werbung und organisierte Abzocke. Einstweilige Verfügung wird nur dann beantragt, wenn man ein Recht dringend schützen möchte und wird diesem Recht erkannt, wenn das Gericht eine solche Rechtsverletzung festgestellt hat. Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung reicht alleine nicht aus, besonders bei Abmahnungen nicht. Es muss genau geprüft werden was, wie und in wie weit verletzt wird und ob eine Eile besteht. Du merkst nicht mal wie euch die Juristen im Schnellverfahren abzocken, auch mit Hilfe von Gerichten. So geht das nicht.

Urheber = Ist Jemand der etwas im Anfang hat
Erwerb = und dann es eine andere Person hat

Stream = Schauen, Sehen

Schauen = Man darf Urheber Geschütztes sehen, kann dir kein Jurist verbieten, nicht mal der Urheber selbst. Das Sehen ist ein natürliches Recht des jeden Menschen. In dieses Recht darf Niemand eingreifen und dir z.B. verbieten deine Augen zu verschließen. Das Sehen funktioniert wie die Zwischenspeicherung am PC, man sieht etwas und dann ist es vorbei. Mit Schauen kann man nichts erwerben, aber gar nichts!

Sag mal bist du schwer von Begriff?
Beim anschauen eines Films speichert dein PC den Film im Cache. Das heißt beim anschauen führst du automatisch einen download durch und daher kann dir das jeder Jurist verbieten. Die Frage ist halt ob Speichern im Cache unter §44a UrhG fällt
 
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Sag mal bist du schwer von Begriff?
Beim anschauen eines Films speichert dein PC den Film im Cache. Das heißt beim anschauen führst du automatisch einen download durch und daher kann dir das jeder Jurist verbieten. Die Frage ist halt ob Speichern im Cache unter §44a UrhG fällt
Nein! Können die Juristen das nicht bestimmen und auch das Gesetz nicht. Gucken ist erlaubt, dabei spielt keine Rolle wie das PC funktioniert. Wenn du Internet ausmachst dann nutz dir dein Cache nichts.
 

Heiko A.

Deutscher Bundespräsident
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Sag mal bist du schwer von Begriff?
Beim anschauen eines Films speichert dein PC den Film im Cache. Das heißt beim anschauen führst du automatisch einen download durch und daher kann dir das jeder Jurist verbieten. Die Frage ist halt ob Speichern im Cache unter §44a UrhG fällt

Ich bewundere eure Geduld, dem Bruder Johannes
neues Wissen zu überspielen.
Eher kann man eine schreibgeschützte Festplatte
neu formatieren....:giggle:

Frohe Feiertage allen.....
 
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Nein! Können die Juristen das nicht bestimmen und auch das Gesetz nicht. Gucken ist erlaubt, dabei spielt keine Rolle wie das PC funktioniert. Wenn du Internet ausmachst dann nutz dir dein Cache nichts.

Wenn du im Internet einen Film schaust führst du einen Download durch und diesen Download kann man verbieten und ohne einen solchen Download kann man keine Filme im Internet schauen. Ist das denn so schwer zu verstehen
 
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Wenn du im Internet einen Film schaust führst du einen Download durch und diesen Download kann man verbieten und ohne einen solchen Download kann man keine Filme im Internet schauen. Ist das denn so schwer zu verstehen

Ne, kann mir keiner was.
Weder verbreite ich das Film, noch downloade ihn, noch uplade ihn.
Das ist wie Fernseher schauen. Du zahlst GEZ, hier Internet und das war es schon alles. Mehr kann man von dir nicht verlangen.
Solange du es aber zulässt, wird dich Jeder abzocken. Im aktuellem Fall ging es um die Einmaligkeit, weil es einen Giga-Betrug gab.

Die Juristen müssen ein Grundsatzurteil fallen und in diesem klar machen dass sie im natürliches Recht der Menschen nicht eingreifen und außerdem nicht abzocken dürfen.
Auch Juristen haben ihre Grenzen, können sich nicht überall einmischen. Sie haben hier bei nichts zu schützen und beschützen.

Nebenbei:
Alles was im Internet zur Verfügung gestellt wird ist erlaubt sonst gebe es nicht, weil verboten ist.
Kein Jurist kann das widerlegen.

Du läuft die Straße lang und kannst alles mögliches gucken was es auf dieser Straße gibt! Internet ist auch eine Straße und kannst alles gucken was es dort gibt.
Wenn es etwas nicht gibt, dann ist dieses entweder verboten oder wird zum Schaufenster nicht zur Verfügung gestellt.
 
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Wenn du im Internet einen Film schaust führst du einen Download durch und diesen Download kann man verbieten und ohne einen solchen Download kann man keine Filme im Internet schauen. Ist das denn so schwer zu verstehen

Mit dieser Rechtsmeinung wäre alles, was auf einem Monitor erscheint, Urheberrechtsverletzung. Mit welchem Recht begründest Du denn deine merkwürdige Rechtsmeinung?
 
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Tut es ohne jeden Zweifel, auch wenn ein kleines Gericht da anderer Meinung war.

Da habe ich so meine Zweifel, weil viele Juristen unter korrekter Rechtsanwendung etwas anderes verstehen als ich. Deshalb streiten Juristen auch so gerne und verdienen damit Geld. Zwei Juristen, drei Meinungen. Juristen haben aus klaren Gesetzen einen Rechtsdschungel gemacht, in dem sie auch die Ergebnisse ihres Schaffens für so wichtig halten, als seien sie dem nur Regierenden zustehenden Gesetzgebungsprozedere entsprungen.
 
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Wenn man besser sein werden möchte als die Korrupten so darf man nicht nachmachen und Selbstjustiz spielen ...

Sicher, grundsätzlich sollte man natürlich Juristen das Gewaltmonopol lassen. Doch gibt es bestimmte Fälle, da können Betroffene ihre Rechtsverletzungen nicht mithilfe der Justiz in Ordnung bringen. Deshalb schränkte ich das Recht auf Selbstjustiz auch auf bestimmte Fälle ein. Interessant ist, daß man schon vor Einschaltung von Juristen wissen kann, welche Fälle das sind ...

Die meisten Juristen lehnen Selbstjustiz generell ab, ohne jegliche Ausnahme. Das ist falsch und dumm, zeigt nur das Bedürfnis, die Macht uneingeschränkt nutzen zu können, die ihnen der Rechtsstaat zugewiesen hat.
 
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Sicher, grundsätzlich sollte man natürlich Juristen das Gewaltmonopol lassen. Doch gibt es bestimmte Fälle, da können Betroffene ihre Rechtsverletzungen nicht mithilfe der Justiz in Ordnung bringen. Deshalb schränkte ich das Recht auf Selbstjustiz auch auf bestimmte Fälle ein. Interessant ist, daß man schon vor Einschaltung von Juristen wissen kann, welche Fälle das sind ...

Die meisten Juristen lehnen Selbstjustiz generell ab, ohne jegliche Ausnahme. Das ist falsch und dumm, zeigt nur das Bedürfnis, die Macht uneingeschränkt nutzen zu können, die ihnen der Rechtsstaat zugewiesen hat.
Ei Tschi,

auch Juristen dürfen keine Selbstjustiz ausüben. Sie haben eine ganze Menge Einschränkungen, das Problem ist dass die Menschen das nicht wissen und sehen daher Allmacht bei Juristen.
Fast in jedem Verfahren wird mit Tricks gearbeitet, besser gesagt: "Wer besser lügen kann, gewinnt das Verfahren". Das wissen alle Juristen, trotzdem wird die Wahrheit selten nachgeforscht.
Spätere Ausrede findet man in der Aussage:"Man habe keine Zeit, die Juristen sind überlastet". Die Überlastung ist aber kein Grund und Grundlage für Juristereien. Wer nicht fähig ist seinen Beruf als Jurist wahr zu nehmen hat in der Juristerei nichts zu suchen bzw. nichts verloren.

Vielleicht hast du mal mitbekommen dass immer die Menschen unter Juristerei zu leiden haben die gar nicht es verdienen. Und die die es verdient haben unter Hammer genommen zu werden, werden unter zarte Pflege genommen und diese können in aller Ruhe gegen das Gesetz und Menschenrechte treten.

Du hast Recht, wenn du sagst dass Jurist nicht gleich ein Jurist ist, wie eben ein Arzt ein Arzt. Deshalb muss man den Juristen mal zeigen dass man sich nicht alles gefallen möchte. Das gilt auch für Politiker, den diese erlassen Gesetze und Verordnungen.
 
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Ei Tschi,

auch Juristen dürfen keine Selbstjustiz ausüben. Sie haben eine ganze Menge Einschränkungen, das Problem ist dass die Menschen das nicht wissen und sehen daher Allmacht bei Juristen. ...

Soweit Juristen selbst unter der Unfähigkeit unseres Rechtssystems leiden müßten durch Respektierung des Gewaltmonopols unseres Rechtsstaates, wären auch für sie die Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 20/4 GG schon vor Inanspruchnahme der Judikative erfüllt. Damit sind auch Juristen zur Selbstjustiz berechtigt. Selbstjustiz ist wie andere Grundrechte unseres Zusammenlebens ein unabdingbares Recht, das Bürger in demokratischen Systemen vertrauensvoll der Staatsgewalt überlassen und insofern nur in Ausnahmefällen nutzen. Z. B. als Terroristen oder Amokläufer. Oder als Student in einer Vorlesung … In Passau schlug doch mal einer einem Bundesverfassungsrichter a.D. die Faust ins Gesicht …

Du hast Recht, wenn du sagst dass Jurist nicht gleich ein Jurist ist, wie eben ein Arzt ein Arzt. Deshalb muss man den Juristen mal zeigen dass man sich nicht alles gefallen möchte. Das gilt auch für Politiker, den diese erlassen Gesetze und Verordnungen.

Ich habe noch nie gesagt, daß Jurist nicht gleich Jurist ist. Daß es auch in der Rechtswirtschaft unterschiedliche Qualifikationen gibt, versteht sich von selbst bei so vielen unterschiedlichen Exemplaren. Erst wenn wir menschliches Versagen auf Knopfdruck wieder gut machen können, werden Qualifikationsunterschiede keine Rolle mehr spielen. Mich stören nicht die Unterschiede juristischen Könnens. Die sind erkennbar, wenn man weiß, worauf es ankommt. Ich beklage vor allem etwas, das auch die unterschiedlichsten Qualifikationen zunichte machen kann: Zu wenig Interesse an Gerechtigkeit und zu viel Interesse an Macht. Mit egoistischen Wahrheitsmanipulationen entsteht dann all das, worüber auch Medien immer öfter den Kopf schütteln. Denn das passiert vornehmlich durch Mißbrauch des Vertrauens Unwissender.
 
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Ne, kann mir keiner was.
Weder verbreite ich das Film, noch downloade ihn, noch uplade ihn.
Das ist wie Fernseher schauen. Du zahlst GEZ, hier Internet und das war es schon alles. Mehr kann man von dir nicht verlangen.
Solange du es aber zulässt, wird dich Jeder abzocken. Im aktuellem Fall ging es um die Einmaligkeit, weil es einen Giga-Betrug gab.

Die Juristen müssen ein Grundsatzurteil fallen und in diesem klar machen dass sie im natürliches Recht der Menschen nicht eingreifen und außerdem nicht abzocken dürfen.
Auch Juristen haben ihre Grenzen, können sich nicht überall einmischen. Sie haben hier bei nichts zu schützen und beschützen.

Nebenbei:
Alles was im Internet zur Verfügung gestellt wird ist erlaubt sonst gebe es nicht, weil verboten ist.
Kein Jurist kann das widerlegen.

Du läuft die Straße lang und kannst alles mögliches gucken was es auf dieser Straße gibt! Internet ist auch eine Straße und kannst alles gucken was es dort gibt.
Wenn es etwas nicht gibt, dann ist dieses entweder verboten oder wird zum Schaufenster nicht zur Verfügung gestellt.[/QUOTE]

Du bist das dümmste was ich in diesen Forum bisher gesehen habe und das will was heißen. Streamen = downloaden. Downloaden = verboten. Ist das so schwer zu verstehen? Ist es so schwer das UrhG zu lesen? Ist es so schwer die Fresse zu halten, wenn man keine AHnung von nichts hat.
 
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Mit dieser Rechtsmeinung wäre alles, was auf einem Monitor erscheint, Urheberrechtsverletzung. Mit welchem Recht begründest Du denn deine merkwürdige Rechtsmeinung?

Diese Rechtsmeinung ist keine Meinung sondern Tatsache. Warum ist nicht alles was auf deinen Monitor erscheint eine Urheberverletzung? Weil das meiste aus einer legalen Quelle kommt.
Der Punkt ist was verbietet Art. 44a UrhG und was erlaubt er. Man kann durchaus der Meinung sein, dass dieser Art. das Speichern im Cache meint, aber diese Meinung ist sicherlich nicht bewiesen.
 

Uwe O.

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Es ist schwieriger Versäumnis zu rechtfertigen. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.
Sonst muss man per Rechtsmittel bzw. Klage ein Titel rechtswirksam unfähig machen. Das Mahnverfahren erwartet in der Regel kein Widerspruch. Wird widersprochen so ergeht dieser in einer Klage...


Ich helfe Dir mal gern weiter; könnte auch nützlich für die sein, die Du verwirrt hast.

Das Mahnbescheidverfahren ist zweistufig.

Stufe 1: Der Anspruchsteller beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner.

Der Schuldner kann Widerspruch einlegen, muss diesen nicht begründen.
Damit ist das Mahnbescheidverfahren beendet und geht ins Klageverfahren über wenn der Gläubiger oder der Schuldner (!) die zusätzlichen Gebühren bezahlt.

Unternimmt der Schuldner nichts, wird der Mahnbescheid rechtskräftig.
Der Gläubiger kann nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, endet auch dieses Verfahren und geht in eine Klage über.
Der Gläubiger kann allerdings schon vor Klage vollstrecken sofern kein passender Antrag gestellt wird.

Uwe
 
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Soweit Juristen selbst unter der Unfähigkeit unseres Rechtssystems leiden müßten durch Respektierung des Gewaltmonopols unseres Rechtsstaates, wären auch für sie die Voraussetzungen für die Anwendung des Art. 20/4 GG schon vor Inanspruchnahme der Judikative erfüllt. Damit sind auch Juristen zur Selbstjustiz berechtigt. Selbstjustiz ist wie andere Grundrechte unseres Zusammenlebens ein unabdingbares Recht, das Bürger in demokratischen Systemen vertrauensvoll der Staatsgewalt überlassen und insofern nur in Ausnahmefällen nutzen. Z. B. als Terroristen oder Amokläufer. Oder als Student in einer Vorlesung … In Passau schlug doch mal einer einem Bundesverfassungsrichter a.D. die Faust ins Gesicht …



Ich habe noch nie gesagt, daß Jurist nicht gleich Jurist ist. Daß es auch in der Rechtswirtschaft unterschiedliche Qualifikationen gibt, versteht sich von selbst bei so vielen unterschiedlichen Exemplaren. Erst wenn wir menschliches Versagen auf Knopfdruck wieder gut machen können, werden Qualifikationsunterschiede keine Rolle mehr spielen. Mich stören nicht die Unterschiede juristischen Könnens. Die sind erkennbar, wenn man weiß, worauf es ankommt. Ich beklage vor allem etwas, das auch die unterschiedlichsten Qualifikationen zunichte machen kann: Zu wenig Interesse an Gerechtigkeit und zu viel Interesse an Macht. Mit egoistischen Wahrheitsmanipulationen entsteht dann all das, worüber auch Medien immer öfter den Kopf schütteln. Denn das passiert vornehmlich durch Mißbrauch des Vertrauens Unwissender.
Juristen sind unabhängig damit der Staat nicht mehr diktieren kann. Hat einen politischen Hintergrund.
Unabhängigkeit ist gut. Das Problem ist nur dass der Richter nur mit Anträgen arbeiten kann. Von daher aus muss man schon wissen was man von Anträgen stellen muss.
Und wenn man seine Rechte nicht kennt,, ist man schnell Futter für Haie. Wo kein Antrag, dort kein Richter.

Man kann nur darauf vertrauen dass eine Entscheidung getroffen wird, mehr nicht.
 

Uwe O.

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Ne, kann mir keiner was.
Weder verbreite ich das Film, noch downloade ihn, noch uplade ihn.
Das ist wie Fernseher schauen. Du zahlst GEZ, hier Internet und das war es schon alles. Mehr kann man von dir nicht verlangen.

Rechtliche Zusammenhänge sind Dir unbekannt.
Technische Zusammenhänge ebenfalls.

Ich erkläre es Dir nicht.
Stirb dumm.

Uwe
 
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Ich helfe Dir mal gern weiter; könnte auch nützlich für die sein, die Du verwirrt hast.

Das Mahnbescheidverfahren ist zweistufig.

Stufe 1: Der Anspruchsteller beantragt beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen den Schuldner.

Der Schuldner kann Widerspruch einlegen, muss diesen nicht begründen.
Damit ist das Mahnbescheidverfahren beendet und geht ins Klageverfahren über wenn der Gläubiger oder der Schuldner (!) die zusätzlichen Gebühren bezahlt.

Unternimmt der Schuldner nichts, wird der Mahnbescheid rechtskräftig.
Der Gläubiger kann nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Legt der Schuldner Widerspruch ein, endet auch dieses Verfahren und geht in eine Klage über.
Der Gläubiger kann allerdings schon vor Klage vollstrecken sofern kein passender Antrag gestellt wird.

Uwe

Uwe,

ich sprach vom Versäumnis.

Mahnbescheid existiert nur um die Justiz zu entlassen und den Schuldner vor Gerichtsverhandlungen zu bewahren.

Ich sprach davon hier (Versäumnis):
Mit Mahnbescheid wird davon ausgegangen dass der Gläubiger gegen den Schuldner Anspruch hat. Deshalb wird dieser an Schuldner verschickt um ihn zu befragen, ob er ein Streitverfahren möchte oder nicht.
Wenn der Schuldner nicht reagiert, so geht das Gericht davon aus dass die Forderung zu Recht besteht und erteilt dem Gläubiger ein vollstreckbares Titel. Dieses Titel ist dann 30 Jahre lang gültig, u.U. muss man sogar die 30 Jahren nicht vollständig abwarten, also kann die Verjährung geltend machen.

Du redest über was ganz anderes was mit meinem Beitrag nichts zu tun hat ...
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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