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Abmahnung für Tausende Nutzer von Redtube

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

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So Leute,
Ihr dürft Videos schauen und keiner kann euch abzocken.
http://www.focus.de/politik/deutsch...streaming-fuer-unbedenklich-1_id_3522957.html

Achtet aber bitte auf mein Hinweis bezüglich des Players. Wählt nur die Player aus die das Video nur (mit)schauen und nicht herunterladen. Erkundigt euch im Internet über die Player die ohne ihr Wissen Filmen direkt auf die Festplatte abspeichern und diese kann man dann auch ohne Internetverbindung schauen.

Und noch etwas. Die Info weiter leiten, damit viele wissen dass sie schauen (Streamen) dürfen. Nur so schützt und beschützt man Mitmenschen vor Abzocke ...
 
OP
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Zur Rechtssicherheit ist es aber noch notwendig dass Gerichte diese Eischätzung

So Leute,
Ihr dürft Videos schauen und keiner kann euch abzocken.
http://www.focus.de/politik/deutsch...streaming-fuer-unbedenklich-1_id_3522957.html

Achtet aber bitte auf mein Hinweis bezüglich des Players. Wählt nur die Player aus die das Video nur (mit)schauen und nicht herunterladen. Erkundigt euch im Internet über die Player die ohne ihr Wissen Filmen direkt auf die Festplatte abspeichern und diese kann man dann auch ohne Internetverbindung schauen.

Und noch etwas. Die Info weiter leiten, damit viele wissen dass sie schauen (Streamen) dürfen. Nur so schützt und beschützt man Mitmenschen vor Abzocke ...

bestätigen!
"Darin widerspricht die Bundesregierung der Rechtsauffassung von Rechtsanwälten, die in den vergangenen Wochen mutmaßliche Nutzer von Online-Pornos abgemahnt hatten. "

Gott sei dank hat die Bundesregierung diese Einschätzung abgegeben jetzt müssen nur noch die Gerichte das Bestätigen und so Rechtssicherheit schaffen.

Danke, "Johannes" für den Hinweis auf die Player, das ist schon das große Problem.

Wie oft öffnen sich Downloads ohne, dass man das beabsichtigt hatte.
 
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Die Abmahnungen für Streamen (Schauen) sind immer unzulässig gewesen und werden immer so bleiben. Lass euch auch von der Entscheidung oberster Gerichten nicht irritieren. Streamen, schauen, ist ein Menschenrecht und Voraussetzung für Internet. Über Player kann man sich im nächsten Tagen in Foren Infos holen oder eben IT-Experten befragen.
 

Horatio

Deutscher Bundeskanzler
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bestätigen!
"Darin widerspricht die Bundesregierung der Rechtsauffassung von Rechtsanwälten, die in den vergangenen Wochen mutmaßliche Nutzer von Online-Pornos abgemahnt hatten. "

Gott sei dank hat die Bundesregierung diese Einschätzung abgegeben jetzt müssen nur noch die Gerichte das Bestätigen und so Rechtssicherheit schaffen.
...
Unsere Gerichte werden nichts bestätigen, die wollen das Brüssel entscheiden lassen. Die
Stellungnahme der Justizministerin kam nur aufgrund einer Anfrage der "die Linke" zustande.
Von alleine wäre die Bundesregierung wohl nicht auf die Idee gekommen.

Wäre es der Politik ernst damit, den Bürger vor Abzockern zu schützen, wäre da schon längst
Rechtssicherheit geschaffen worden. Schließlich läuft das Thema mit den Abmahnungen ja schon
ne Weile. Erinnert sich noch wer an die Dialerabzocke, wo man das "zarte Pflänzchen E-Commerce"
nicht beschädigen wollte, oder an das lange, unsägliche Treiben des Herrn von Grafenreuth (†) ?

Die einzige Instanz die den Bürger schützt und die Öffenlichkeit informiert, ist der Heise-Verlag.
Seit (ja) Jahrzehnten deckt die CT` all diese Schweinereien auf und mach gehörig Druck. So
auch im aktuellen Fall, der ohne Heise und seiner Community wohl ganz anders ausgegangen
wäre.

Der Regierung traue ich da wenig zu, die wird erstmal abwarten. Das Internet ist für die nicht
nur "Neuland", sondern auch gefährlich. Denen ist es Recht, wenn dieser letzte freie Ort im
Chaos versinkt und warten auf die Zeit, wo man "begründet" eine Reglementierung einführen
kann.
 
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Unsere Gerichte werden nichts bestätigen, die wollen das Brüssel entscheiden lassen. Die
Stellungnahme der Justizministerin kam nur aufgrund einer Anfrage der "die Linke" zustande.
Von alleine wäre die Bundesregierung wohl nicht auf die Idee gekommen.

Wäre es der Politik ernst damit, den Bürger vor Abzockern zu schützen, wäre da schon längst
Rechtssicherheit geschaffen worden. Schließlich läuft das Thema mit den Abmahnungen ja schon
ne Weile. Erinnert sich noch wer an die Dialerabzocke, wo man das "zarte Pflänzchen E-Commerce"
nicht beschädigen wollte, oder an das lange, unsägliche Treiben des Herrn von Grafenreuth (†) ?

Die einzige Instanz die den Bürger schützt und die Öffenlichkeit informiert, ist der Heise-Verlag.
Seit (ja) Jahrzehnten deckt die CT` all diese Schweinereien auf und mach gehörig Druck. So
auch im aktuellen Fall, der ohne Heise und seiner Community wohl ganz anders ausgegangen
wäre.

Der Regierung traue ich da wenig zu, die wird erstmal abwarten. Das Internet ist für die nicht
nur "Neuland", sondern auch gefährlich. Denen ist es Recht, wenn dieser letzte freie Ort im
Chaos versinkt und warten auf die Zeit, wo man "begründet" eine Reglementierung einführen
kann.
Deutschland hat keine rechtliche Handhabe Streaming zu verbieten. Das sieht das Gesetz über Urheberschutz auch nicht vor.
Das EU-Gericht kann auch nichts daran ändern dass man schauen darf, wenn in Deutschland erlaubt ist. EU-Gericht kann keine Entscheidungen für Deutschland treffen.

Man kann und darf auch nicht gegen Rechtsentscheide des BVerfG vorgehen, den das Grundgesetz erlaubt nicht etwas zu verbieten was erlaubt ist.
Und Deutschland wird sicherlich kein neues Urhebergesetz einführen, weil dann ja alles mögliches verboten wird und das Internet dann keinen Sinn machen werde.
Außerdem gibt es Menschen die kein Geld haben z.B. ein Film zu schauen oder was zu lesen und dann bleiben isoliert was ja gegen die Menschenwürde verstoßen hätte.

Außerdem weißen Videos im Internet sehr schlechte Qualität auf. Ist mit Original nicht zu vergleichen.

Urheberrecht muss die Aufgabe der Polizei sein und nicht der Juristen. Abmahnungen (beim Streaming) für normale Otto-Verbraucher müssen abgeschafft werden.
1. Sie sind sinnlos
2. Normaler Otto-Verbraucher wird abgezockt.
3. Ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug, Erpressung, Angstverbreitung, Mittel zum Zweck zu sein, alles strafbar.
 
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Urheberrecht muss die Aufgabe der Polizei sein und nicht der Juristen. Abmahnungen (beim Streaming) für normale Otto-Verbraucher müssen abgeschafft werden.

Abmahnung dürfte es eigentlich nur geben, wenn ich das urheberrechtlich geschützte Material verbreite. Wollte man das abschaffen, dürfte ich als Privatmann auf meiner Webseite an Filmen anbieten was immer ich will. De facto ist es ja schon so.

Wenn ich bei Google eingebe: Filmname+Streaming, dann kommt als erster Link diese spezielle Seite hoch. Also z.B. "X-Men Erste Entscheidung Streaming".

Hoch professionell gemacht, mit Filmbesprechung, Infos, Film-Kritiken von Usern und gleich 11! Links zu Downloadseiten, wo ich das streamen und angucken kann. Falls mal einer ausfällt. Alles auf Deutsch. Ich meine, ich kann mir denken, dass das illegal ist *hust* aber das ist schon erstaunlich. Es gab mal Zeiten, da musste man als illegaler Downloader sowas auf Englisch anschauen, mit Torrent runterladen. Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein.
 
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Deutschland hat keine rechtliche Handhabe Streaming zu verbieten. Das sieht das Gesetz über Urheberschutz auch nicht vor.
Das EU-Gericht kann auch nichts daran ändern dass man schauen darf, wenn in Deutschland erlaubt ist. EU-Gericht kann keine Entscheidungen für Deutschland treffen.

Deutschland müsste nur einen Art. des UrhG abschaffen und Streaming wäre zweifelsohne verboten oO
Das habe ich dir auch schon erklärt.

Man kann und darf auch nicht gegen Rechtsentscheide des BVerfG vorgehen, den das Grundgesetz erlaubt nicht etwas zu verbieten was erlaubt ist.

Doch klar kann man das oO
Das passiert ständig das Urteile des BVerfG kassiert werden. Ein Beispiel dafür
http://www.lto.de/recht/hintergruen...itgeber-anzeigen-und-oeffentlich-kritisieren/

Und Deutschland wird sicherlich kein neues Urhebergesetz einführen, weil dann ja alles mögliches verboten wird und das Internet dann keinen Sinn machen werde.
Außerdem gibt es Menschen die kein Geld haben z.B. ein Film zu schauen oder was zu lesen und dann bleiben isoliert was ja gegen die Menschenwürde verstoßen hätte.

Wenn es gegen die Menschenwürde verstoßen würde nicht jedes Buch lesen zu können was man will, dann würde jede Form des UrhG gegen die Menschenwürde verstoßen. Was grotesk wäre, weil das GG das Urheberrecht schützt.

Außerdem weißen Videos im Internet sehr schlechte Qualität auf. Ist mit Original nicht zu vergleichen.

Filme im Internet weisen in 99% der Fällen DVD Qualität auf.

Urheberrecht muss die Aufgabe der Polizei sein und nicht der Juristen. Abmahnungen (beim Streaming) für normale Otto-Verbraucher müssen abgeschafft werden.
1. Sie sind sinnlos
2. Normaler Otto-Verbraucher wird abgezockt.
3. Ungerechtfertigte Bereicherung, Betrug, Erpressung, Angstverbreitung, Mittel zum Zweck zu sein, alles strafbar.

Urheberrecht kann nicht Sache der Polizei sein oO
Das ist nicht möglich. Was labberst du hier wieder
 
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So Leute,
Ihr dürft Videos schauen und keiner kann euch abzocken.
http://www.focus.de/politik/deutsch...streaming-fuer-unbedenklich-1_id_3522957.html

Achtet aber bitte auf mein Hinweis bezüglich des Players. Wählt nur die Player aus die das Video nur (mit)schauen und nicht herunterladen. Erkundigt euch im Internet über die Player die ohne ihr Wissen Filmen direkt auf die Festplatte abspeichern und diese kann man dann auch ohne Internetverbindung schauen.

Und noch etwas. Die Info weiter leiten, damit viele wissen dass sie schauen (Streamen) dürfen. Nur so schützt und beschützt man Mitmenschen vor Abzocke ...

Die Bundesregierung ist in Rechtsfragen nicht maßgeblich ;)
 
OP
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Von mir ein Topp!

Unsere Gerichte werden nichts bestätigen, die wollen das Brüssel entscheiden lassen. Die
Stellungnahme der Justizministerin kam nur aufgrund einer Anfrage der "die Linke" zustande.
Von alleine wäre die Bundesregierung wohl nicht auf die Idee gekommen.

Wäre es der Politik ernst damit, den Bürger vor Abzockern zu schützen, wäre da schon längst
Rechtssicherheit geschaffen worden. Schließlich läuft das Thema mit den Abmahnungen ja schon
ne Weile. Erinnert sich noch wer an die Dialerabzocke, wo man das "zarte Pflänzchen E-Commerce"
nicht beschädigen wollte, oder an das lange, unsägliche Treiben des Herrn von Grafenreuth (†) ?

Die einzige Instanz die den Bürger schützt und die Öffenlichkeit informiert, ist der Heise-Verlag.
Seit (ja) Jahrzehnten deckt die CT` all diese Schweinereien auf und mach gehörig Druck. So
auch im aktuellen Fall, der ohne Heise und seiner Community wohl ganz anders ausgegangen
wäre.

Der Regierung traue ich da wenig zu, die wird erstmal abwarten. Das Internet ist für die nicht
nur "Neuland", sondern auch gefährlich. Denen ist es Recht, wenn dieser letzte freie Ort im
Chaos versinkt und warten auf die Zeit, wo man "begründet" eine Reglementierung einführen
kann.

Du beschreibst die Situation richtig!

Die User müssten sich mit Anzeigen und Strafanzeigen wehren, tausende von Anzeigen verfehlen nicht ihre Wirkung.
 
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Das habe ich dir auch schon erklärt.



Doch klar kann man das oO
Das passiert ständig das Urteile des BVerfG kassiert werden. Ein Beispiel dafür
http://www.lto.de/recht/hintergruen...itgeber-anzeigen-und-oeffentlich-kritisieren/



Wenn es gegen die Menschenwürde verstoßen würde nicht jedes Buch lesen zu können was man will, dann würde jede Form des UrhG gegen die Menschenwürde verstoßen. Was grotesk wäre, weil das GG das Urheberrecht schützt.



Filme im Internet weisen in 99% der Fällen DVD Qualität auf.



Urheberrecht kann nicht Sache der Polizei sein oO
Das ist nicht möglich. Was labberst du hier wieder


Antwort zum Beitrag #268

- So geht das nicht.
- Das ist nicht dasselbe. Hierbei geht es um Demo, Meinungsäußerung. Arbeitsplatz darf keine geschlossene Anstalt sein.
- Online Bibliothek samt Filmen muss es geben und zwar kostenlos, sonst ist das Internet nicht mehr menschenwürdig. Urheberrecht darf Menschenwürde nicht antasten. Umgekehrt geht aber.
- Du meinst, 1% der Filmen sind dann gar nicht geschützt? Wo liegt der Sinn in deiner Aussage verstehe ich wirklich nicht?
- Zwar ist Urheber- und Kopierecht nicht dasselbe wie eben die Auslegung, man ist aber sicherer wenn die Polizei die Sache ermittelt. Das ist natürlich möglich will man Selbstjustiz vermeiden.
 
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Antwort zum Beitrag #268

- So geht das nicht.
- Das ist nicht dasselbe. Hierbei geht es um Demo, Meinungsäußerung. Arbeitsplatz darf keine geschlossene Anstalt sein.
- Online Bibliothek samt Filmen muss es geben und zwar kostenlos, sonst ist das Internet nicht mehr menschenwürdig. Urheberrecht darf Menschenwürde nicht antasten. Umgekehrt geht aber.
- Du meinst, 1% der Filmen sind dann gar nicht geschützt? Wo liegt der Sinn in deiner Aussage verstehe ich wirklich nicht?
- Zwar ist Urheber- und Kopierecht nicht dasselbe wie eben die Auslegung, man ist aber sicherer wenn die Polizei die Sache ermittelt. Das ist natürlich möglich will man Selbstjustiz vermeiden.

Du hast leider von nichts eine Ahnung. Schade.
 
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Antwort zum Beitrag #268

- So geht das nicht.
- Das ist nicht dasselbe. Hierbei geht es um Demo, Meinungsäußerung. Arbeitsplatz darf keine geschlossene Anstalt sein.
- Online Bibliothek samt Filmen muss es geben und zwar kostenlos, sonst ist das Internet nicht mehr menschenwürdig. Urheberrecht darf Menschenwürde nicht antasten. Umgekehrt geht aber.
- Du meinst, 1% der Filmen sind dann gar nicht geschützt? Wo liegt der Sinn in deiner Aussage verstehe ich wirklich nicht?
- Zwar ist Urheber- und Kopierecht nicht dasselbe wie eben die Auslegung, man ist aber sicherer wenn die Polizei die Sache ermittelt. Das ist natürlich möglich will man Selbstjustiz vermeiden.

Sag mal, was, zum Teufel, hat das Ganze eigentlich mit dem Begriff "Menschenwürde", dessen Du Dich so häufig befleissigst, zu tun?
Wo wird, für den eventuellen Fall dass, die Menschenwürde des Einzelnen herabgesetzt, wen eben dieser nicht mehr ohne Probleme auf bestimmte Inhalte, wie Pornos oder Filme, zugreifen kann,darf?


Dies nur mal am Rande. Die Diskussion an sich, interessiert mich recht wenig. Ich bin kein Freund des endlosen Konsums und dieser ständigen Beliebigkeit. Wenn man nen Film schauen will, bricht man sich keinen ab, wenn man ihn sich ausleiht oder kauft. Kost heut auch kein Geld mehr und für immer weiter irgendwas zu schauen ist mir die Zeit und das Leben mit meinen Lieben zu wertvoll.
Aber, es soll ja auch Leute geben, die nur am Rechner sitzen, zocken, glotzen, abstumpfen und wirren Scheiss in Internetforen posten.
Deren Leben ist dann halt so, und diese Menschen haben tatsächlich keine anderen Sorgen! Was für glückliche und wertvolle Menschen!
 
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Sag mal, was, zum Teufel, hat das Ganze eigentlich mit dem Begriff "Menschenwürde", dessen Du Dich so häufig befleissigst, zu tun?
Wo wird, für den eventuellen Fall dass, die Menschenwürde des Einzelnen herabgesetzt, wen eben dieser nicht mehr ohne Probleme auf bestimmte Inhalte, wie Pornos oder Filme, zugreifen kann,darf?


Dies nur mal am Rande. Die Diskussion an sich, interessiert mich recht wenig. Ich bin kein Freund des endlosen Konsums und dieser ständigen Beliebigkeit. Wenn man nen Film schauen will, bricht man sich keinen ab, wenn man ihn sich ausleiht oder kauft. Kost heut auch kein Geld mehr und für immer weiter irgendwas zu schauen ist mir die Zeit und das Leben mit meinen Lieben zu wertvoll.
Aber, es soll ja auch Leute geben, die nur am Rechner sitzen, zocken, glotzen, abstumpfen und wirren Scheiss in Internetforen posten.
Deren Leben ist dann halt so, und diese Menschen haben tatsächlich keine anderen Sorgen! Was für glückliche und wertvolle Menschen!

Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG ist Startpunkt für Deutsche Rechtssprechung und Politik. Sozialdemokratisch muss der Staat in der Art und Weise sein, dass die Möglichkeit besteht den Menschen die wenig bis hin gar nichts haben etwas kostenlos anschauen oder lesen zu können zur Verfügung zu stellen. Auch im Internet. Das Urheberrecht ist hierbei zweitrangig, den wo sich der Mensch befindet (so das Grundgesetz) kommt dem Menschen die Menschenwürde zu (auch im Internet).

Wie ich sehe, ihr habt ja gar keine Ahnung über das Grundgesetz. Kein Wunder dass ihr abkassiert werdet, weil ihr von Politiker und Justiz abhängt und nur das nimmt was euch gegeben wird, obwohl ihr eine ganze Menge nehmen könnt. Aber keine Panik, ich bringe euch eure Rechte bei und ich bringe euch bei euer Grundgesetz besser zu verstehen. Ich bin ja da um euch allen darüber zu aufklären dass ihr Rechte habt die ihr wahren musst, sonst verliert ihr ja euren Lebensmut.
 
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Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG ist Startpunkt für Deutsche Rechtssprechung und Politik. Sozialdemokratisch muss der Staat in der Art und Weise sein, dass die Möglichkeit besteht den Menschen die wenig bis hin gar nichts haben etwas kostenlos anschauen oder lesen zu können zur Verfügung zu stellen. Auch im Internet. Das Urheberrecht ist hierbei zweitrangig, den wo sich der Mensch befindet (so das Grundgesetz) kommt dem Menschen die Menschenwürde zu (auch im Internet).

Wie ich sehe, ihr habt ja gar keine Ahnung über das Grundgesetz. Kein Wunder dass ihr abkassiert werdet, weil ihr von Politiker und Justiz abhängt und nur das nimmt was euch gegeben wird, obwohl ihr eine ganze Menge nehmen könnt. Aber keine Panik, ich bringe euch eure Rechte bei und ich bringe euch bei euer Grundgesetz besser zu verstehen. Ich bin ja da um euch allen darüber zu aufklären dass ihr Rechte habt die ihr wahren musst, sonst verliert ihr ja euren Lebensmut.

Gut. Dann erkläre ich Dir demnächst, wie Du Dir alleine das Lätzchen umbinden kannst, wie Du alleine aufs Klo gehst, ohne Dir böse Bubukaka in die Hose zu machen und, dass man immer die saubere Hand zum Händeschütteln reicht!
Quid pro quo!
 
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Ach ich werde ja nie Müde aufzuklären Johannes und ich hoffe das auch du irgendwann Ahnung vom deutschen Recht hast.

Das EU-Gericht kann auch nichts daran ändern dass man schauen darf, wenn in Deutschland erlaubt ist. EU-Gericht kann keine Entscheidungen für Deutschland treffen.

Die Einschätzung des Bundesjustizministeriums die du ja bereits als Gesetz ansiehst enthält folgende Passage
„Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist bislang nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.“

Du beziehst dich also mehrfach auf ein Dokument welches du offenbar nicht gelesen hast. Bezeichnend und lustig.
 
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Ach ich werde ja nie Müde aufzuklären Johannes und ich hoffe das auch du irgendwann Ahnung vom deutschen Recht hast.



Die Einschätzung des Bundesjustizministeriums die du ja bereits als Gesetz ansiehst enthält folgende Passage


Du beziehst dich also mehrfach auf ein Dokument welches du offenbar nicht gelesen hast. Bezeichnend und lustig.

Wenn BJM für Deutschland spricht dann ist bindend, nicht aber wenn EU in das Deutsche Recht eingreift. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG ist es Deutschen verboten die Rechtssprechung außerhalb des Grundgesetzes zu benutzen. Dazu kommt noch Art. 20 Abs. 1 GG. Deutschland schafft sich ab funktioniert nicht.

Worüber das EuGH entscheiden kann ist z.B. über Sozialleistungen, dieses muss man folgen, weil sie per Grundgesetz nicht erfasst worden sind. Die Deutschen haben es verpennt das Sozialklausel in das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 1 (GG) einzutragen, dann hätte das EuGH kein Recht gehabt zu bestimmen ob man Europäern Sozialhilfe zahlen muss. Deutsche Politiker und Juristen sind nicht so clever wie sie sich vorgeben zu sein. Und ihr leider versteht euren eigenen Grundgesetz nicht. Schande!
 
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Wenn BJM für Deutschland spricht dann ist bindend, nicht aber wenn EU in das Deutsche Recht eingreift. Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG ist es Deutschen verboten die Rechtssprechung außerhalb des Grundgesetzes zu benutzen. Dazu kommt noch Art. 20 Abs. 1 GG. Deutschland schafft sich ab funktioniert nicht.

Das Bundesjustizministerium ist nicht weisungsbefugt, weil dies nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar wäre. Tatsächlich ist die Einschätzung des BJM von geringer Bedeutung in der Diskussion.
Der EuGH und das BVerfG haben ein gemeinsames Grundverständis mit Grundlage der europäischen Verträge und daher akzeptiert das BVerfG für gewöhnlich die Rechtssprechung des EuGH. Hier gibt es noch einige offene Konflikte, aber der EuGH hat bereits mehrfach Meinungen des BVerfG korrigiert.
Deine Ausführungen sind also in sich falsch.

Worüber das EuGH entscheiden kann ist z.B. über Sozialleistungen, dieses muss man folgen, weil sie per Grundgesetz nicht erfasst worden sind. Die Deutschen haben es verpennt das Sozialklausel in das Grundgesetz in Art. 1 Abs. 1 (GG) einzutragen, dann hätte das EuGH kein Recht gehabt zu bestimmen ob man Europäern Sozialhilfe zahlen muss. Deutsche Politiker und Juristen sind nicht so clever wie sie sich vorgeben zu sein. Und ihr leider versteht euren eigenen Grundgesetz nicht. Schande!

Natürlich sind Sozialleistungen im Grundgesetz geregelt. Sie ergeben sich aus Artikel 1 GG.
Und auch dann hätte das EuGH das Recht gehabt dies zu bestimmen. Denn das EuGH wacht über die Einhaltung und Auslegung von europäischen Verträgen und kann daher auch über nationale Gerichte hinwegentscheiden
 
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Das Bundesjustizministerium ist nicht weisungsbefugt, weil dies nicht mit der Gewaltenteilung vereinbar wäre. Tatsächlich ist die Einschätzung des BJM von geringer Bedeutung in der Diskussion.
Der EuGH und das BVerfG haben ein gemeinsames Grundverständis mit Grundlage der europäischen Verträge und daher akzeptiert das BVerfG für gewöhnlich die Rechtssprechung des EuGH. Hier gibt es noch einige offene Konflikte, aber der EuGH hat bereits mehrfach Meinungen des BVerfG korrigiert.
Deine Ausführungen sind also in sich falsch.



Natürlich sind Sozialleistungen im Grundgesetz geregelt. Sie ergeben sich aus Artikel 1 GG.
Und auch dann hätte das EuGH das Recht gehabt dies zu bestimmen. Denn das EuGH wacht über die Einhaltung und Auslegung von europäischen Verträgen und kann daher auch über nationale Gerichte hinwegentscheiden
Falsch, das geht nicht so wie du sagst.
EU und GG sind zwei Paar verschiedene Schuhen. Das GG erlaubt nur interne Gesetzesgebung dass gilt und nicht verboten ist. EU kann sich intern insoweit in die Rechtssprechung einmischen was die EU betrifft, nicht aber Deutschland. Der gesetzliche Richter für Deutschland ist das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht und nicht EU oder EuGH. EuGH darf sich in Art. 1 Abs. 3 GG nicht einmischen, weil er damit Widerstand der Deutschen im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG auslöst und die Deutschen dürfen dann darauf bestehen aus EU auszutretten, das will aber die EU nicht und auch das EuGH nicht.

Zur Verdeutlichung:

Art. 1 Abs. 3 GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20 Abs. 4 GG
4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
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Falsch, das geht nicht so wie du sagst.
EU und GG sind zwei Paar verschiedene Schuhen. Das GG erlaubt nur interne Gesetzesgebung dass gilt und nicht verboten ist. EU kann sich intern insoweit in die Rechtssprechung einmischen was die EU betrifft, nicht aber Deutschland. Der gesetzliche Richter für Deutschland ist das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht und nicht EU oder EuGH. EuGH darf sich in Art. 1 Abs. 3 GG nicht einmischen, weil er damit Widerstand der Deutschen im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG auslöst und die Deutschen dürfen dann darauf bestehen aus EU auszutretten, das will aber die EU nicht und auch das EuGH nicht.

Zur Verdeutlichung:

Art. 1 Abs. 3 GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20 Abs. 4 GG
4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Du kannst echt nicht lesen? Ich habe dir bereits Beispiele dafür genannt. Der EuGH steht über den BVerfG das hat das BVerfG selber anerkannt1
 

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