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Einig.
Und in Deinem (und in meinem Sinne) sollte das auch so sein.
Ich weiß, ich renne bei Dir offene Türen ein.
Trotzdem ein weiterer Präzedenzfall.
Vor vielen Jahren hat mal jemand (Anfang der Elektrizität/Strom) den Zähler von seinem Nachbarn angezapft.
Heute ein no go.
Aber damals war es der erste Fall.
Und im Gesetzbuch war als Diebesgut nur "bewegliche Sachen" definiert.
Im Prozess bekam der Stromdieb recht. Denn Strom ist im juristischen Sinn keine bewegliche Sache.
Das passierte ein Mal.
Danach hat der Gesetzgeber das STGb um einen Paragrafen erweitert:
https://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html
Und jawoll, der Stromdieb blieb straffrei.
Jetzt darf er das nicht mehr, wenn er das jetzt wiederholt, ist er dran.
Gruß
Debi
P.S.
Spielst Du Schach?
Würde mich mal interessieren.
Dir ist aber auch klar, das deswegen oder auch aus anderen Gründen die Gesetzgebung so angepasst wurde, das Strom weder eine Lieferung, noch sonstige Leistung ist?
( Mitunter steuerliche Aspekte ... )
In der Besteuerung haben wir nämlich nur diese beiden Dinge, erhebt man einen Gegenstand außerhalb davon zu einem "Ding", kann man fast frei nach willen irgendwas ins Gesetz schreiben...
EDIT:
"Witzig" ist in diesem Zusammenhang auch, das man speziell Offshore-Kraftwerke und Gewinne aus Schürfungen, also Bergbau und so ausgenommen hat, ein Schelm wer dort böses denkt .
Macht ein wenig den Eindruck, als wollte sich der Gesetzgeber eine ähnliche Lücke wie vergleichbar mit Griechenland und den Reedereien in der Besteuerung offen halten!
EDIT ENDE:
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