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Was darf Notwehr und was nicht?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Eisbaerin

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1. Wenn ein Hund die Tür anbellt heißt das nicht autom. daß der den Betretenen angreift, da bellen nicht immer ein Akt von Agression ist, die Erfahrung habe ich mit Hunden schon gesammelt.

ein erfahrener hundebesitzer wird das schon am bellen erkennnen können, ausnahmen gibts natürlich.
einbrecher werden aber im normalfall die konfrontation meiden. nicht grundlos wird in häuser/wohnungen der hundehalter seltener eingbrochen. allein der "alarm" schreckt viele ab.
 

Heiko A.

Deutscher Bundespräsident
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1. Wenn ein Hund die Tür anbellt heißt das nicht autom. daß der den Betretenen angreift, da bellen nicht immer ein Akt von Agression ist, die Erfahrung habe ich mit Hunden schon gesammelt.

2. Nein, ein Listenhund muß nicht im Zwinger gehalten werden, weil Zwingerhaltung nicht artgerecht ist.
Er muß lediglich gemeldet sein, einen Wesenstest bestanden haben und eventuell draußen noch einen Maulkorb tragen.
Außerdem haben einige Bundesländer diese Verordnungen soweit ich weiß auch wieder gelockert oder sogar teilweise schon wieder abgeschafft.

Der Zwinger war nur ein Beispiel für den unbefugten Zutritt eines Aussenstehenden.
Mein American Bulldog hat den Wesenstest bestanden, braucht keinen Maulkorb mehr, darf ausserhalb geschlossenener Ortschaften (500m)
ohne Leine laufen und hört aufs Wort.
Würde aber nachts jemand unser Haus in böser Absicht betreten,
dann würde ich den Hund als Waffe verwenden........
Und ich wäre nur um den Hund besorgt.......
 

Le Bon

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Ich vermute, daß Einbrecher, die einen Hund hören, davon Abstand nehmen, einzubrechen, da sie ja unerkannt bleiben möchten und das Gebell die Einwohner aufwecken, bzw. alarmieren könnte.

In den 80er Jahren gab es in Portugal (Algarve) ein Gesetz, das man Eindringlinge auf seinem Grund/Haus erschießen durfte (Schrotflinte für Kaninchenjagd in fast jedem Haus!). Einzige Bedingung, der Körper mußte mindestens mit einem Viertel auf dem Grundstück liegen. :D
 
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Dank

So, jetzt erstmal vielen Dank an alle Foristen, die sich mit meinem Thema befasst haben.

Einen Hund haben wir nicht, können den also nicht zum Schutz verwenden.

Was das weitere Vorgehen IM FALLE eines wirklich niedergestreckten Einbrechers betrifft, herrscht offenbar bei den meisten ziemlich viel Unsicherheit - wie auch bei mir.
Das "Hauen bis zum blutigen Ende" scheint recht häufig die Spontanreaktion zu sein, wie bei mir wohl auch. Die furchtbare Angst, die man in so einer Lage bestimmt hat, muss man ja auch bedenken. Da ist vermutlich nur sehr wenig Platz für Ratio, die nachher vor Gericht aber gewisslich eingefordert werden würde.

Das mit der "Verhaftung" inkl. Fesselung und Polizei rufen kommt mir als die sinnvollste und ausgewogenste Reaktion vor. Aber wie gesagt: Ob es einem gelingt, diese Fesselung schnell genug zu vollziehen, oder ob man vorher noch mal "draufhauen" müsste - weiß nicht. Ein großes Risiko scheint immer zu bestehen - entweder akut oder später vor Gericht.
Wie sagte oben jemand? Wir leben in einem Täterstaat...

Das Einschließen im Schlafzimmer ist sicher eine gute Idee, wenn man nicht in der Situation ist, die ich geschildert habe, nämlich dem Typen plötzlich direkt gegenüber zu stehen...

Du hast vergessen, in welchem Zusammenhang dieser Begriff aktuell zu Gericht getätigt wurde.
Die Formulierung ist absolut zutreffend, und sollte nicht in so einer Form diskutiert werden.
Nur mein Gedanke dazu.
Nein, ich weiß nicht genau, in welchem Zusammenhang... Bitte helfen! :)

[MENTION=2216]Le Bon[/MENTION] :
Es tut mir aufrichtig Leid, Herr Oberstudienrat, das mit dem Verfall der deutschen Sprache. Ich will es auch nie wiedaaa tun! :nono:


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Le Bon

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@LeBon:
Es tut mir aufrichtig Leid, Herr Oberstudienrat, das mit dem Verfall der deutschen Sprache. Ich will es auch nie wiedaaa tun! :nono:
:D Ich bin nicht gern der Oberlehrer, allerdings geht mir diese Verballhornung meiner Muttersprache auf die Ganglien.--> So geht Bank heute. Häh!!?? Darf Schule das, kann Auto dies, will Haus das? Moment ........................................................................
 
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Ich habe ein urteil gelesen , darin sagte der Richter man dürfe den Einbrecher so ausschalten ,dass er keine Gefahr mehr darstellt.
Also bei deiner Schilderung heist das nehmen was da ist und drauf,bis der umkippt und liegen bleibt.Wenn der stirbt, sein Pesch.
Pfeifendeckel!

Jedes Gericht kann entscheiden, wie es will,
solange der Bürger nicht weiß,
wie er Juristen dazu bekommt,
sich dem Gesetz zu unterwerfen
und der Wahrheit und der Gerechtigkeit zu dienen.​
Das könnte er sehr einfach in Erfahrung bringen
mithilfe des Grundrechtes,
das gleich nach dem Treppchen kommt
zum Fundament aller Vorschriften.
Doch wurde der Text so verschwurbelt,
dass der Zweck dahinter bisher
nicht erkannt worden ist vom Volke.​
Und so bleibt alle Macht bei Juristen
bzw. bei jenen, die Juristen gut bezahlen.
Aber juristisches Roulette soll ja auch ganz reizvoll sein ...​
 
OP
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:D Ich bin nicht gern der Oberlehrer, allerdings geht mir diese Verballhornung meiner Muttersprache auf die Ganglien.--> So geht Bank heute. Häh!!?? Darf Schule das, kann Auto dies, will Haus das? Moment ........................................................................

[Spaß]
Aber wir nähern uns doch dem "www der Dinge", wo selbst der Toaster "intelligent" ist und der Waschmaschine Menschenwitze erzählt... Dass so ein Teil dann bald irgendwas "will", ist unausweichlich.
Und wenn heute das Händie wegen Elektronenhunger piepst: Heißt das nicht bereits, es WILL was ? :D
Muss gerade an Isaac Asimovs "Robotik-Gesetze" denken...
[/Spaß]

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Ich versuche das mal so zu Zitieren wie ich es immer meinen Mitarbeitern sage.

In Notwehr handelt wer einen rechtswiedrigen gegenwärtigen Angriff gegen sich oder andere abwehrt. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. (Hilfsmittel zur körperlichen Gewalt wie z.B. ein Knüppel oder eventuell auch eine Schußwaffe) Halt immer einen Stufe höher als der Angreifer. Ist der Angriff abgewehrt so ist der eigene Angriff einzustellen.
Sollte man dennoch Freude an der eigenen Gewalt haben wird einen der Staatsanwalt schon sagen was er von dieser Körperverletzung hält. :winken:

Bei einem Einbrecher den ich gerade K.O. geprügelt habe darf ich diesen "Festhalten" und dazu auch fesseln. Mit dem fesseln bin ich mir nicht ganz so sicher da in meinem Tätigkeitsfeld auch noch andere Gesetze zum tragen kommen.
Ich dürfte auch eine "vorläufige Festnahme" aussprechen wenn sich diese Person nicht ausweisen kann und auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird. ;) Ich meine §127 oder §129 StPO. Habe die Person aber recht schnell dem nächsten Richter vorzuführen.

Für eine Unterlegende Person ist es sicher besser schnell das weite zu suchen und die Polizei zu Informieren.

Rechtsberatung gibt es übrigens beim Anwalt.

Beste Antwort!

Im übrigen darf man Einbrecher festnehmen und auch fesseln bis die Polizei kommt, dann übergibt man ihn der Polizei.
Dann aber darf man ihn nicht mehr hauen, sonst begeht man Körperverletzung bzw. rechtswidrige Handlung.
 
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:D Ich bin nicht gern der Oberlehrer, allerdings geht mir diese Verballhornung meiner Muttersprache auf die Ganglien.--> So geht Bank heute. Häh!!?? Darf Schule das, kann Auto dies, will Haus das? Moment ........................................................................

Fragend ruf* - Wem geehörrrt das Baall?
Antwort: Iiich!


Spaß beiseite, weitermachen. :dance:
 

Le Bon

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Aber wir nähern uns doch dem "www der Dinge", wo selbst der Toaster "intelligent" ist und der Waschmaschine Menschenwitze erzählt... Dass so ein Teil dann bald irgendwas "will", ist unausweichlich.
Und wenn heute das Händie wegen Elektronenhunger piepst: Heißt das nicht bereits, es WILL was ? :D
Muss gerade an Isaac Asimovs "Robotik-Gesetze" denken...
[/Spaß]
Da ist sogar was 'dran. Nur Intelligenz, also maschinelle, künstliche, hat kein Bewußtsein, kann also nicht wollen. Was meinte einer der Geistesriesen?
Schopenhauer schrieb:
Der Mensch könne zwar tun, was er will, er könne aber nicht wollen, was er will.
Das habe ich übrigens seit fast 50 Jahren nicht verstanden.Anhang anzeigen 1870
 

Eisbaerin

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Da ist sogar was 'dran. Nur Intelligenz, also maschinelle, künstliche, hat kein Bewußtsein, kann also nicht wollen. Was meinte einer der Geistesriesen?
Das habe ich übrigens seit fast 50 Jahren nicht verstanden.Anhang anzeigen 1870

spontane idee :)
vllt meinte er, wenn der mensch wüßte was er da will (konsequenzen), dann würde er es nicht wollen.

gilt ähnliches wie in portugal (falls noch aktuell) nicht auch in den usa ?
 
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Da ist sogar was 'dran. Nur Intelligenz, also maschinelle, künstliche, hat kein Bewußtsein, kann also nicht wollen. Was meinte einer der Geistesriesen?
Das habe ich übrigens seit fast 50 Jahren nicht verstanden.Anhang anzeigen 1870

Das Thema "Bewusstsein" wäre einen eigenen philosophischen Thread wert.
Ich weiß nicht wer das war, ich glaube John v. Neumann, der hat gesagt:
Wenn man im "Gespräch" einen Roboter/Computer nicht von einem Menschen unterscheiden kann, muss man ihm Bewusstsein attestieren. Wobei es immer sein kann, dass das nur so scheint.
Was Bewusstsein/Geist wirklich ist, weiß immer noch keiner.
Manche meinen, es sei ein Quantenphänomen, und das "Entscheiden" sei die Wahl zwischen den Möglichkeits-Überlagerungen dieses Quantensystems.
So wäre dann auch der Schopenhauersatz zu verstehen:
Welche Möglichkeiten zur Wahl stehen, das kann nicht willentlich herbeigeführt werden ("Wollen, was wir wollen"), aber wir können willentlich auswählen unter diesen uns gebotenen Möglichkeiten ("Tun was wir wollen"). Wie jedoch diese, und gerade diese, Möglichkeiten uns in den Kopf kommen, das weiß keiner...

Aber das ist ganz schön doll OT, oder? :D

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spontane idee :)
gilt ähnliches wie in portugal (falls noch aktuell) nicht auch in den usa ?

Ja, ich glaube, das ist da in manchen Bundesstaaten ähnlich. Zum Teil gibt es schon ganz schöne Extreme...
Genau wegen dieser Abwägungsproblematik habe ich den Thread aufgemacht. :kopfkratz:

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Ja ok, es gibt keine Opfersicherheit nur Tätersicherheit.

Beides korreliert. Würden Opfer ihre Rechte kennen und anwenden, könnten Täter sicherer sein, für ihr rechtswidriges Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden.

In unserer Gesellschaft finden ja nicht nur Morde statt. Die Bandbreite allgemeinen Abgreifens und Beschei§ens, das weltweit viele Krisenmonster immer fetter und gefräßiger macht, ist ja nur wegen der Ignoranz der vielen Hosenschei§er so gewaltig und gemeinschaftsschädigend. Denn selbst wenn man dem Souverän das Zepter in die Hand drückt, lässt er es fallen, wenn ein Mächtiger kommt und ihm sagt, das sei nichts für ihn.

So blöde ist das Volk der Dichter und Denker. Und lenkt sich von seinem inviduellen und kollektiven Versagen ab, indem es mit dem Finger auf Mächtige über sich zeigt und sich in Diskussionsforen um eine bessere Welt bemüht ...

Deshalb ändert sich auch nichts. Deshalb ist auch mal wieder Thema des Wirtschaftsforum in Davos das immer noch mehr zunehmende Auseinanderklaffen der Vermögensschere.

(Wenn ich reich wäre, würde ich den Segen der Arbeit vieler
auch nicht rückverteilen an Leute, die zu blöde sind,
sich rechtzeitig gegen Ungerechtigkeiten zu wehren
und deshalb Erfolgreiche verteufeln. Sie bekämen überdies
nur Streit darüber, wie was zu verteilen wäre,
weil sie "gerecht" nur mit "angemessen, fair" gleichsetzen ...
Das ist bescheuert, weil es Auseinandersetzungen provoziert.)​
 

Le Bon

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spontane idee :)
vllt meinte er, wenn der mensch wüßte was er da will (konsequenzen), dann würde er es nicht wollen.
Wäre eine ernstzunehmende Erklärung. Danke. Aber ich denke, es hat was mit dem Wollen zu tun. Ist aber letztendlich nur ein nebenschauplatz.;)
gilt ähnliches wie in portugal (falls noch aktuell) nicht auch in den usa ?
Das weiß ich nicht. Könnte es mir aber in Idaho, Arkansas und Kentucky vorstellen.:D
Welche Möglichkeiten zur Wahl stehen, das kann nicht willentlich herbeigeführt werden ("Wollen, was wir wollen"), aber wir können willentlich auswählen unter diesen uns gebotenen Möglichkeiten ("Tun was wir wollen"). Wie jedoch diese, und gerade diese, Möglichkeiten uns in den Kopf kommen, das weiß keiner...

Aber das ist ganz schön doll OT, oder? :D

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Yup, aber interessant. Danke.
 

Redwing

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Boah, was hier für Schisser rumrennen wieder, die in einer (Gedanken)welt leben, wo hinter jeder Häuserecke ein Killer lauert, der es auf sie abgesehen hat - da sie ja so "wichtig" sind. Versteckt euch hinter euren Waffen und ätzenden Kampfkötern; wenn MIR mal einer dumm kommt, dann Regel ich das selbst...ALS Waffe. :cool: Und dennoch meisterlich maßvoll (es sei denn vielleicht, ich habe es mit systemischen Dummschwätzern zu tun und mir platzt der Kragen ;-)).

Ich habe ein urteil gelesen , darin sagte der Richter man dürfe den Einbrecher so ausschalten ,dass er keine Gefahr mehr darstellt.
Also bei deiner Schilderung heist das nehmen was da ist und drauf,bis der umkippt und liegen bleibt.Wenn der stirbt, sein Pesch.

Was bist'n DU für'n Heuchler? :p Ich exkommuniziere dich als Sozialisten; geh zu deinen selbstgerechten rechtspopulistischen Freunden, denen Eigentum auch mehr wert ist als ein Menschenleben, und das in dieser sozialdarwinistischen Bonzendiktatur, wo die Gefälle immer übler ausufern und für immer mehr Menschen "Raub" (gerechte Rückverteilung in Eigenregie, da der Staat untätig ist) die einzige Möglichkeit für ein Mindestmaß an Teilhabe, ja immer öfter gar das nackte Überleben darstellt. :-(

In Notwehr handelt wer einen rechtswiedrigen gegenwärtigen Angriff gegen sich oder andere abwehrt. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. (Hilfsmittel zur körperlichen Gewalt wie z.B. ein Knüppel oder eventuell auch eine Schußwaffe) Halt immer einen Stufe höher als der Angreifer. Ist der Angriff abgewehrt so ist der eigene Angriff einzustellen.
Sollte man dennoch Freude an der eigenen Gewalt haben wird einen der Staatsanwalt schon sagen was er von dieser Körperverletzung hält. :winken:

Ja, eigentlich sollte es so sein, aber wir leben nahezu weltweit und auch hier in einer systemischen "Justiz", deren Kittelträger selbst zur reichen Herrscherkaste zählen und nur zu oft entsprechend urteilen - da nagt die eine Ratte der anderen selten ein Auge aus. Das beweist mir allein schon der Vorfall in Sittensen, wo ein betuchter alter Nazi-Opa bereits weglaufenden Einbrechern mit Migrationshintergrund einfach aus purer Lust am Töten, vor abgrundtief spießiger Selbstgerechtigkeit und Ursachenignoranz und seiner rechten Unart wegen in den Rücken ballert, mordet und damit noch durchkommt. :-( Da merkt man einfach, in einer Diktatur der reichen Minderheit und einem Unrechtsstaat zu leben.

Für eine Unterlegende Person ist es sicher besser schnell das weite zu suchen und die Polizei zu Informieren.

Ja, das wäre das Vernünftigste. Wer's nicht drauf hat, sollte es einfach sein lassen, anstatt einen unnötigen Mord zu provozieren, weil er/sie mit der Situation überfordert ist, aber trotzdem den Macker raushängen lassen will - und so etwas Totem wie Eigentum wegen.

Die wahren Verbrecher re-gier-en; der Raub ist die Notwehr. :cool:
 

taz

Frischling
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Der Zwinger war nur ein Beispiel für den unbefugten Zutritt eines Aussenstehenden.
Mein American Bulldog hat den Wesenstest bestanden, braucht keinen Maulkorb mehr, darf ausserhalb geschlossenener Ortschaften (500m)
ohne Leine laufen und hört aufs Wort.
Würde aber nachts jemand unser Haus in böser Absicht betreten,
dann würde ich den Hund als Waffe verwenden........
Und ich wäre nur um den Hund besorgt.......

genau so ist es. waere bei mir das gleiche.
obwohl man sich schlapp lachen kann welche blindfische den wesenstest machen. wenig ahnung aber die grosse klappe.
 

Zoelynn

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Was bist'n DU für'n Heuchler? :p Ich exkommuniziere dich als Sozialisten; geh zu deinen selbstgerechten rechtspopulistischen Freunden, denen Eigentum auch mehr wert ist als ein Menschenleben

Hast du irgendwo gelesen , dass ein Sozialist sich ermorden lassen soll bei einem Angriff.
Du bist hier nicht in der Position um irgend was zu exkummunizieren.
Jeder der sich ordentlich benimmt ist einem Sozialist willkommen,wenn er niemand ausbeutet oder ausbeuten will.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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