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Was darf Notwehr und was nicht?

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Zweifler

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Dieser Tage habe ich mal eine Art Zwangsvorstellung gehabt:
Ich stehe nachts auf, und ein Einbrecher ist in meiner Wohnung. Er steht mir plötzlich direkt gegenüber und ist selbst überrascht.
Der Kerl ist ein Schrank.

So, jetzt habe ich sicherlich das Recht (den Überraschungseffekt nutzend) zuzuschlagen, bis der Kerl "gefechtsunfähig" ist und vor mir liegt. Sagen wir, das gelingt.

Jetzt aber kommt mein Problem:
Ich muss erwarten, dass der Typ sehr bald wieder auf die Füße kommt - denn ich hatte als kampf-un-erfahrener Normalo sicher nur Glück, dass ich ihn umhauen konnte. Was jetzt?

Varianten:

1) Ich haue nun weiter auf den ein, bis vllt. Blut fließt - und ich sicher sein kann, dass er liegen bleibt. Dies könnte aber zu seinem Tod führen.

2) Ich versuche ihn zu fesseln, was vorasussetzt, dass ich rechtzeitig an mein entsprechendes Material (Kabelbinder, Klebeband...) komme - ohne dass der Typ vielleicht wieder auf die Beine kommt. Extrem riskant.

3) Ich flüchte aus der Wohnung, zücke mein Handy... Dann kann er aber u.U. aufstehen und die Bude doch noch ausräumen und zudem entwischen. Scheiß-Idee. Zudem müsste meine Frau erstmal auch rauskommen...

Meine Lieblingsvariante ist folglich 1).
Aber jetzt droht MIR Anklage wg. "Notwehrexzess". Unserem weinerlichen Recht sei Dank. Für die geschilderte Situation haben die USA in meinen Augen deutlich gerechtere und einleuchtendere Regelungen.

Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?

Zweifler
 

Eisbaerin

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interessante frage, würde mich auch interessieren. unter anderem wie siehts da aus, was dürfte "frau" in diesem falle :)
 
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interessante frage, würde mich auch interessieren. unter anderem wie siehts da aus, was dürfte "frau" in diesem falle :)

Nicht ganz passend... habs die Tage im Netz gefunden:



;)
 
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Diese Frage darf man sich in dem Moment nicht stellen, man muss den Angreifer solange "bearbeiten", bis dieser außer Gefecht gesetzt wurde. Es geht schließlich um Leben und Tod.
Gerade körperlich Unterlegene müssen dann halt zu äußerst brutalen Mitteln greifen und dem Angreifer wenn nötig z.B. eine mit der Eisenstange überbraten. Wenn dieser dann im Rollstuhl landet oder garnicht mehr aufwacht, ist das sein Problem.
 

Zoelynn

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Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?

Zweifler

Ich habe ein urteil gelesen , darin sagte der Richter man dürfe den Einbrecher so ausschalten ,dass er keine Gefahr mehr darstellt.
Also bei deiner Schilderung heist das nehmen was da ist und drauf,bis der umkippt und liegen bleibt.Wenn der stirbt, sein Pesch.
 
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Dieser Tage habe ich mal eine Art Zwangsvorstellung gehabt:
Ich stehe nachts auf, und ein Einbrecher ist in meiner Wohnung. Er steht mir plötzlich direkt gegenüber und ist selbst überrascht.
Der Kerl ist ein Schrank.

So, jetzt habe ich sicherlich das Recht (den Überraschungseffekt nutzend) zuzuschlagen, bis der Kerl "gefechtsunfähig" ist und vor mir liegt. Sagen wir, das gelingt.

Jetzt aber kommt mein Problem:
Ich muss erwarten, dass der Typ sehr bald wieder auf die Füße kommt - denn ich hatte als kampf-un-erfahrener Normalo sicher nur Glück, dass ich ihn umhauen konnte. Was jetzt?

Varianten:

1) Ich haue nun weiter auf den ein, bis vllt. Blut fließt - und ich sicher sein kann, dass er liegen bleibt. Dies könnte aber zu seinem Tod führen.

2) Ich versuche ihn zu fesseln, was vorasussetzt, dass ich rechtzeitig an mein entsprechendes Material (Kabelbinder, Klebeband...) komme - ohne dass der Typ vielleicht wieder auf die Beine kommt. Extrem riskant.

3) Ich flüchte aus der Wohnung, zücke mein Handy... Dann kann er aber u.U. aufstehen und die Bude doch noch ausräumen und zudem entwischen. Scheiß-Idee. Zudem müsste meine Frau erstmal auch rauskommen...

Meine Lieblingsvariante ist folglich 1).
Aber jetzt droht MIR Anklage wg. "Notwehrexzess". Unserem weinerlichen Recht sei Dank. Für die geschilderte Situation haben die USA in meinen Augen deutlich gerechtere und einleuchtendere Regelungen.

Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?

Zweifler

Ich versuche das mal so zu Zitieren wie ich es immer meinen Mitarbeitern sage.

In Notwehr handelt wer einen rechtswiedrigen gegenwärtigen Angriff gegen sich oder andere abwehrt. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. (Hilfsmittel zur körperlichen Gewalt wie z.B. ein Knüppel oder eventuell auch eine Schußwaffe) Halt immer einen Stufe höher als der Angreifer. Ist der Angriff abgewehrt so ist der eigene Angriff einzustellen.
Sollte man dennoch Freude an der eigenen Gewalt haben wird einen der Staatsanwalt schon sagen was er von dieser Körperverletzung hält. :winken:

Bei einem Einbrecher den ich gerade K.O. geprügelt habe darf ich diesen "Festhalten" und dazu auch fesseln. Mit dem fesseln bin ich mir nicht ganz so sicher da in meinem Tätigkeitsfeld auch noch andere Gesetze zum tragen kommen.
Ich dürfte auch eine "vorläufige Festnahme" aussprechen wenn sich diese Person nicht ausweisen kann und auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird. ;) Ich meine §127 oder §129 StPO. Habe die Person aber recht schnell dem nächsten Richter vorzuführen.

Für eine Unterlegende Person ist es sicher besser schnell das weite zu suchen und die Polizei zu Informieren.

Rechtsberatung gibt es übrigens beim Anwalt.
 

taz

Frischling
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Ich versuche das mal so zu Zitieren wie ich es immer meinen Mitarbeitern sage.

In Notwehr handelt wer einen rechtswiedrigen gegenwärtigen Angriff gegen sich oder andere abwehrt. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu beachten. (Hilfsmittel zur körperlichen Gewalt wie z.B. ein Knüppel oder eventuell auch eine Schußwaffe) Halt immer einen Stufe höher als der Angreifer. Ist der Angriff abgewehrt so ist der eigene Angriff einzustellen.
Sollte man dennoch Freude an der eigenen Gewalt haben wird einen der Staatsanwalt schon sagen was er von dieser Körperverletzung hält. :winken:

Bei einem Einbrecher den ich gerade K.O. geprügelt habe darf ich diesen "Festhalten" und dazu auch fesseln. Mit dem fesseln bin ich mir nicht ganz so sicher da in meinem Tätigkeitsfeld auch noch andere Gesetze zum tragen kommen.
Ich dürfte auch eine "vorläufige Festnahme" aussprechen wenn sich diese Person nicht ausweisen kann und auf frischer Tat ertappt oder verfolgt wird. ;) Ich meine §127 oder §129 StPO. Habe die Person aber recht schnell dem nächsten Richter vorzuführen.

Für eine Unterlegende Person ist es sicher besser schnell das weite zu suchen und die Polizei zu Informieren.

Rechtsberatung gibt es übrigens beim Anwalt.


naja, ich wuerde das wahrscheinlich instintiv machen, was ich jahrelang gelernt habe(also reine refexhandlung). und davor hab ich echt angst, denn dann ist der geschichte und mir erzaehlt ein ahnungsloser richter der von der materie keine ahnung hat, das ich es haette kontrollieren und dosieren koennen und verknackt mich.

oder ich komme vom schiessen und wieder reine refelxreaktion, verbrecher tot und was nun?
 

Eisbaerin

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Für eine Unterlegende Person ist es sicher besser schnell das weite zu suchen und die Polizei zu Informieren.

nur leider nicht immer möglich :(

zum glück hab ich ja noch nen "bodyguard" vor dem die polizei schon stramm gestanden hat. zumindest zu hause ist somit das risiko in die situation zu kommen weniger groß. aber nicht jeder hat so einen ;)

wobei ich mir nicht zu 100% sicher bin ob da ne fette salami evtl bestechend wirken könnte :happy:
 

taz

Frischling
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nur leider nicht immer möglich :(

zum glück hab ich ja noch nen "bodyguard" vor dem die polizei schon stramm gestanden hat. zumindest zu hause ist somit das risiko in die situation zu kommen weniger groß. aber nicht jeder hat so einen ;)

wobei ich mir nicht zu 100% sicher bin ob da ne fette salami evtl bestechend wirken könnte :happy:

zu hause meist nicht, mein stafford kann einem auch nix tun, nur wenn er auf dem grundstueck ist, dann lieber kein fremder allein im garten oder haus.
wenn ich mit ihm unterwegs bin und angegriffen wuerde, dann wuerde er sicher seine pflicht tun. deiner sicher auch.
nur, wenn meine frau bei den kindern in der grossstadt ist, dann muss ich mich auf mich verlassen, denn sie fuehlt sich in der stadt mit ihm sicherer.

heir isser: haste bild von deinem?

 
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Le Bon

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Wir leben seit 1949 in einem "Täterstaat". Man verfolge nur die Beispiele der toten deutschen jungen Menschen, die von IMMigranten totgeschlagen wurden. Soweit ich weiß, sind bisher alle Täter auf freiem Fuß, da Einsperren ja NaZi ist.

Sollte die oben beschriebene Situation eintreffen, kann ich nur jedem raten, den Einbrecher zunächst mit Pfefferspray kampfunfähig zu machen und dann mit Kabelbindern die Hände auf den Rücken und die Füße an den Knöcheln zusammenzubinden. Dann die "Staatsmacht" anrufen. Das sollte genügen.
Bevor die Leute, die glauben, sie seien eine "Hoheitsmacht", kommen, kann man ja über den Liegenden "stolpern" und ihm mehrfach die Rippen brechen.;)

Was die Überschrift des Freds angeht: Verfall der deutschen Sprache!
Notwehr darf gar nichts, weil Notwehr nur ein Begriff ist.
 
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Aber jetzt droht MIR Anklage wg. "Notwehrexzess". Zweifler

Du hast vergessen, in welchem Zusammenhang dieser Begriff aktuell zu Gericht getätigt wurde.
Die Formulierung ist absolut zutreffend, und sollte nicht in so einer Form diskutiert werden.
Nur mein Gedanke dazu.
 

Eisbaerin

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nein hab ich leider nicht, ist ein schwarzer riesenschnauzer, der weis wer zu seinem rudel gehört :D
 
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In diversen Jujutsu Lehrgaengen mit Polizeiausbilder wurde mir beigebracht den Typen komplett zusammenzuschlagen, wenn von ihm erwartet werden kann dass weitere Gefahr ausgeht.

Kommt man allerdings an einen Punkt, an dem er ausser Gefecht gesetzt ist und weiter draufhaut, macht man sich strafbar.

Mein Tipp wenn jemand staerkerer angreift:
Gegner herziehen um ihm die Schlagwucht zu nehmen und dann Knie geben bis zur kleinen Innensichel dass er auf die Schnautze fliegt.
Dann Armhebel.
 

taz

Frischling
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nein hab ich leider nicht, ist ein schwarzer riesenschnauzer, der weis wer zu seinem rudel gehört :D

cool riesenschnauzer, die verstehen auch keinen spass wenns ums rudel geht. schoene hunde.
meine enkel duerfen alles mit ihm machen, wenn die da sind. da hab ich manchmal echt angst um den hund. :)

aber ich glaube, wenn ein fremder an die rangehen wuerde waere auch schluss mit lustig.
 

Commander

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Man darf einen Einbrecher weder töten noch verletzen, weil das Gericht den eigentlichen Hausfriedensbruch und Diebstahl nicht als Notwehrgrund betrachtet.

Nur wenn der auf einem zukommt darf man sich wehren, sonst nur Polizei rufen und dem sagen er solle warten bis die kommt.:winken:

Wenn der angreift und körperlich überlegen ist, setzt man einen schnellen Schlag gegen Hals und oder Augen an, oder ein Tritt in die Genitalien. Das sind die Körperstellen auf die JEDER empfindlich reagiert.

Pfefferspray und Gaspistole gehen natürlich auch noch.

Zum Thema Wachhunde:
Hunde dürfen nur durch bellen Alarm schlagen oder ihn maximal stellen. Hunde abzurichten ist auch wieder verboten.
Und nicht abgerichtete Hunde sind wieder unzuverlässig, da man auch von einem Stafford/Pitbull usw. davon ausgehen muß, daß der sich vom nem vermeintlichen "Besucher" freudig streicheln lassen will.
Also kurz Hunde kann man zum Schutz wieder vergessen.
 
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Dieser Tage habe ich mal eine Art Zwangsvorstellung gehabt:
...
Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?

Zweifler
In Deutschland gibt es viele Zwangsvorstellungen ... :cool:

Was Du gefahrlos und im Einklang mit allen Gesetzen tun darfst, sofern Du nicht so übertreibst, dass Du damit die Rechte anderer missachtest, ist folgendes:

VORBEUGEN!

Ansonsten würde ich mir als körperlich Unterlegener mein Kissen vor's Gesicht halten, sofern der Einbrecher nicht maskiert ist, (nicht zu doll, damit Du nicht erstickst und noch schwätzen kannst), und dann dem Einbrecher alles an Wertschätzen in die Hand drücken, was Du hast.

Und dann würde ich der Polizei mithilfe des Art. 2 GG so viel Dampf machen, dass die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die den Übeltäter fassen. Ist der dann gefasst, würde ich den Juristen, die sich mit ihm beschäftigen, mithilfe des Art. 2 GG so viel Dampf machen, dass dieser Täter das allen anderen erzählen würde und sich künftig nicht mehr viel erlauben würde. Und ich würde mithilfe des Art. 2 GG auch den Mitarbeitern meiner Einbruch- Dieibstahlversicherung so viel Dampf machen, dass der entstandenen Schaden weitgehend ersetzt wird.

Nun frage mich aber bitte nicht, wie Du folgendes Recht anwendest, denn das habe ich auch hier schon so oft erklärt, dass es mich langweilen würde. Nur dies: Der eigentliche Nutzen dieses Rechtes ergibt sich nur für Zeitgenossen, die klar denken können. Das ist nicht jedermanns Sache. Offensichtlich können das auch nicht viele, die sich der Staatsgewalt bedienen ...

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Hinterher: Na, dann will ich mal nicht so sein,
denn wenn viele vorbeugen würden,
gäbe es ja auch deutlich weniger Einbrecher ...​
 
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Eisbaerin

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Zum Thema Wachhunde:
Hunde dürfen nur durch bellen Alarm schlagen oder ihn maximal stellen. Hunde abzurichten ist auch wieder verboten.
Und nicht abgerichtete Hunde sind wieder unzuverlässig, da man auch von einem Stafford/Pitbull usw. davon ausgehen muß, daß der sich vom nem vermeintlichen "Besucher" freudig streicheln lassen will.
Also kurz Hunde kann man zum Schutz wieder vergessen.

wenn einer versucht rein zu kommen steht meiner schon auf der anderen seite der tür um dem zu erklären was ihn erwartet. kommt der trotzdem rein ? selber schuld.
keiner, selbst die die den hund kennen, würden die tür aufmachen.
ich schätze er würde denjenigen nicht angreifen aber weiter angiften.
würde ich, oder ein anderes rudelmitglied angegriffen sieht das anders aus. in dem moment wäre mir wohl völlig egal wer mir zur hilfe kommt, hauptsache überhaupt. das ist aber normales verhalten ohne das man dafür den hund ausbilden muss.
 

Heiko A.

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Zum Thema Wachhunde:
Hunde dürfen nur durch bellen Alarm schlagen oder ihn maximal stellen. Hunde abzurichten ist auch wieder verboten.
Und nicht abgerichtete Hunde sind wieder unzuverlässig, da man auch von einem Stafford/Pitbull usw. davon ausgehen muß, daß der sich vom nem vermeintlichen "Besucher" freudig streicheln lassen will.
Also kurz Hunde kann man zum Schutz wieder vergessen.

Sehe ich anders.
Nur als Beispiel. Listenhunde (Kampfhunde) sind so sicher unterzubringen,
zum Beispiel großer Zwinger, dass Aussenstehende nicht gefährdet werden können..
Wenn aber nun ein "Aussenstehender" über das Gitter klettert und sich selber in Gefahr bringt, kann dann der Besitzer verurteilt werden?

Wenn sich der Hund sicher untergebracht im Wohnbereich befindet,
besteht die selbe Situation.
Ein widerrechtlicher Eindringling ist selber schuld, wenn er gefrühstückt wird.

My home is my castle....:giggle:
 

Commander

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1. Wenn ein Hund die Tür anbellt heißt das nicht autom. daß der den Betretenen angreift, da bellen nicht immer ein Akt von Agression ist, die Erfahrung habe ich mit Hunden schon gesammelt.

2. Nein, ein Listenhund muß nicht im Zwinger gehalten werden, weil Zwingerhaltung nicht artgerecht ist.
Er muß lediglich gemeldet sein, einen Wesenstest bestanden haben und eventuell draußen noch einen Maulkorb tragen.
Außerdem haben einige Bundesländer diese Verordnungen soweit ich weiß auch wieder gelockert oder sogar teilweise schon wieder abgeschafft.
 
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starke Leute hier im Forum :)

Also ich für meinen Teil würde mich ja einfach nur im Schlafzimmer einsperren, Polizei rufen und Radau machen.
Wenn ich mir vorstelle meiner Freundin würde etwas passieren weil ich den Helden spielen will oder unbedingt meinen Fernseher behalten will, dann würde ich glaube ich nicht mehr froh werden.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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