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Dieser Tage habe ich mal eine Art Zwangsvorstellung gehabt:
Ich stehe nachts auf, und ein Einbrecher ist in meiner Wohnung. Er steht mir plötzlich direkt gegenüber und ist selbst überrascht.
Der Kerl ist ein Schrank.
So, jetzt habe ich sicherlich das Recht (den Überraschungseffekt nutzend) zuzuschlagen, bis der Kerl "gefechtsunfähig" ist und vor mir liegt. Sagen wir, das gelingt.
Jetzt aber kommt mein Problem:
Ich muss erwarten, dass der Typ sehr bald wieder auf die Füße kommt - denn ich hatte als kampf-un-erfahrener Normalo sicher nur Glück, dass ich ihn umhauen konnte. Was jetzt?
Varianten:
1) Ich haue nun weiter auf den ein, bis vllt. Blut fließt - und ich sicher sein kann, dass er liegen bleibt. Dies könnte aber zu seinem Tod führen.
2) Ich versuche ihn zu fesseln, was vorasussetzt, dass ich rechtzeitig an mein entsprechendes Material (Kabelbinder, Klebeband...) komme - ohne dass der Typ vielleicht wieder auf die Beine kommt. Extrem riskant.
3) Ich flüchte aus der Wohnung, zücke mein Handy... Dann kann er aber u.U. aufstehen und die Bude doch noch ausräumen und zudem entwischen. Scheiß-Idee. Zudem müsste meine Frau erstmal auch rauskommen...
Meine Lieblingsvariante ist folglich 1).
Aber jetzt droht MIR Anklage wg. "Notwehrexzess". Unserem weinerlichen Recht sei Dank. Für die geschilderte Situation haben die USA in meinen Augen deutlich gerechtere und einleuchtendere Regelungen.
Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?
Zweifler
Ich stehe nachts auf, und ein Einbrecher ist in meiner Wohnung. Er steht mir plötzlich direkt gegenüber und ist selbst überrascht.
Der Kerl ist ein Schrank.
So, jetzt habe ich sicherlich das Recht (den Überraschungseffekt nutzend) zuzuschlagen, bis der Kerl "gefechtsunfähig" ist und vor mir liegt. Sagen wir, das gelingt.
Jetzt aber kommt mein Problem:
Ich muss erwarten, dass der Typ sehr bald wieder auf die Füße kommt - denn ich hatte als kampf-un-erfahrener Normalo sicher nur Glück, dass ich ihn umhauen konnte. Was jetzt?
Varianten:
1) Ich haue nun weiter auf den ein, bis vllt. Blut fließt - und ich sicher sein kann, dass er liegen bleibt. Dies könnte aber zu seinem Tod führen.
2) Ich versuche ihn zu fesseln, was vorasussetzt, dass ich rechtzeitig an mein entsprechendes Material (Kabelbinder, Klebeband...) komme - ohne dass der Typ vielleicht wieder auf die Beine kommt. Extrem riskant.
3) Ich flüchte aus der Wohnung, zücke mein Handy... Dann kann er aber u.U. aufstehen und die Bude doch noch ausräumen und zudem entwischen. Scheiß-Idee. Zudem müsste meine Frau erstmal auch rauskommen...
Meine Lieblingsvariante ist folglich 1).
Aber jetzt droht MIR Anklage wg. "Notwehrexzess". Unserem weinerlichen Recht sei Dank. Für die geschilderte Situation haben die USA in meinen Augen deutlich gerechtere und einleuchtendere Regelungen.
Aber wir sind ja in Deutschland:
Hat jemand hier im Forum genug Ahnung vom Strafrecht, mir sagen zu können, was ich (als körperlich unterlegenes Überfallopfer!) tun darf und was nicht?
Zweifler