Die Absichten führender Funktionäre von Parteien zu benennen ist keine Polemik.
Wann ein Waffeneinsatz durch Vollzugsbeamte des Bundes (UzwG) erlaubt ist, kannst du nachlesen im Gesetz zur Ausübung öffentlicher Gewalt und zwar in den Paragrafen 10 und 11.
Sie heißen "Schusswaffengebrauch gegen Personen" und "Schusswaffengebrauch im Grenzdienst".
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek sagte damals:
„Kein deutscher Polizist würde auf Flüchtlinge schießen“.
Wer ein solches radikale Vorgehen vorschlägt, will offenbar den Rechtsstaat aushebeln und die Polizei instrumentalisieren“.
Polemik ist eher, die völlig legitime Überlegung, zur Sicherung unserer Grenzen notfalls auch Waffengebrauch zuzulassen, zur erklärten Absicht irgendwelcher Politiker hochzustilisieren, sogenannte "Flüchtlinge" demnächst der Einfachheit halber abknallen lassen zu wollen.
Und Vorsicht vor dem Vorwurf, hier solle "der Rechtsstaat ausgehebelt" und die Polizei "instrumentalisiert" werden... Was das angeht, müßte speziell die AfD noch sehr viel lernen, das System haben andere Parteien vor ihr schon längst perfektioniert, so z.B. SPD und Grüne in NRW (pompöse Pressedarstellung diverser Blitz-Marathons, dafür aber einen Maulkorb für Vorgänge wie in Köln), Berlin und andernorts (Generalverdacht gegen Polizeibeamte, die im Dienst zur Waffe greifen mußten, kaum noch Handhaben für Polizeibeamte, sich auch nur zu verteidigen, ohne daß sie ein Untersuchungsverfahren am Hals haben etc.). Daran ändert sich nicht einmal etwas, wenn man eine Künast als zwar parteigebundene, aber auf einem Einzelkreuzzug befindliche Irre betrachtet, wenn ihr zum Ende eines Verbrechers durch eine Polizeikugel nichts anderes einfällt als die Frage, ob man den nicht auch gewaltfrei habe stoppen können.
Gruß -
Bendert