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Wenn man spaßeshalber mal deiner Argumentation...
Ich meine bezüglich der Krim....
Während der UdSSR gehörte die Krim zu Russland.
Im Bewusststein, die UdSSR würde ewig bestehen, wurde die Krim aus praktischen Gründen der Ukraine "zugeordnet",
ohne dass ein völkerrechtskonformer Akt zugrunde lag...., es war nur ein "Verwaltungsakt", dem niemand widersprach...
weder Russland, noch die Ukraine! Beide UdSSR-Republiken akzeptierten stillschweigend diesen Verwaltungsakt (schlüssiges Handeln)
Beide Republiken verzichteten darauf, nach Völkerrechts-Normen den Wechsel zu manifestieren!
Beide UdSSR-Republiken - Russland und Ukraine - hätten die Möglichkeit dazu gehabt, jedoch nicht genutzt!
Die Krim hatte nach dem Zerfall der UdSSR "stillschweigend" die Zugehörigkeit zur Ukraine mitgetragen
>> Während der UdSSR gehörte die Krim zu Russland. <<
folgen würde, dann könnte man auch Elsass-Lothringen "zurück" fordern, denn das hat "während des Kaiserreiches" zum Dt. Reich gehört.
Und Russland könnte Warschau fordern, denn das hat bis zur Eroberung durch deutsche Truppen zum Zarenreich gehört!
Noch lustigert ist dein "Eigentor" jedoch bezüglich der Zeit "während der UdSSR", denn
"Während der UdSSR" gehörte die Krim länger zur Ukrainischen SSR, als zur RSFSR!
Von der Gründung der UdSSR am 30. Dezember 1922 bis 1954, also nur knapp 32 Jahre zur RSFSR (und davor ab 1921 zu "Sowjetrussland")
ab 1954 bis zum Ende der UdSSR im Dezember 1991 gehörte die Krim zur Ukrainischen SSR.
Also die längere Zeit!
Da die Zuordnung der Krim zur Ukraine ein innerstaatlicher (Verwaltungs-)Akt innerhalb der UdSSR war, ist alles nachträgliche Gerede von "Völkerrechts-Normen" reiner Humbug.
>> Die Krim hatte nach dem Zerfall der UdSSR "stillschweigend" die Zugehörigkeit zur Ukraine mitgetragen <<
Ist einfach nur dein Versuch, dir etwas zurechtzubiegen!
1. Es war nicht "stillschweigend"! Bei der Abstimmung über die Lösung der Ukraine von der UdSSR, hat auch auf der Krim eine Mehrheit für die Unabhängigkeit der Ukraine gestimmt.
2. in der Verfassung der "Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik Krim" vom 6. Juni 1991 stand, dass sie ein Bestandteil der Ukraine ist.
So wurde es auch in der Verfassung der "Autonomen Republik Krim" innerhalb des ukrainischen Staates festgeschrieben.
Völkerrechtlich entscheidend und bindend sind zudem das "Budapester Memorandum" von 1995,
und die Verträge zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine
"Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und Partnerschaft" 1997 unterschrieben, 1998 ratifiziert,
das "Abkommen über die Schwarzmeerflotte" 1997
und der "Vertrag über die wirtschaftliche Zusammenarbeit" 1998.
Darin wurden zum Einen die "Grenzstreitigkeiten" beigelegt und beide Länder verpflichteten sich zum Anderen
"die territoriale Integrität und Souveränität zu achten" und bestätigten die "Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen".
Was du dann noch vorbringst, ist nur wirres Zeug, da widersprichst du dir selber:
>> ein einseitiger Verwaltungsakt ist kein völkerrechtlicher Akt, auch wenn der andere (erhaltende) Staat zustimmt! <<
Es war 1954 ein Verwaltungsakt innerhalb eines Staates, der UdSSR!
Da gab es weder einen "abgebenden" Staat noch einen Staat, der etwas "erhalten" hat, sondern zwei "Unionsrepubliken" innerhalb eines Staates.
Sowohl die Russische Föderation, als auch die Ukraine sind erst mit der Auflösung der UdSSR wieder zu souveränen Staaten geworden, und die haben u.a. die oben genannten völkerrechtlich verbindlichen Verträge geschlossen (und andere völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen übernommen).
Die KSZE-/OSZE-Verträge ("Helsinki-Akte") legen eindeutig fest, dass Grenzveränderungen nur im gegenseitigen Einvernehmen und mit friedlichen Mitteln zulässig sind.
Das Prinzip wurde beim Kosovo, in Georgien, bei "Bergkarabach" und eben bei der Krim verletzt.
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