Es ist ein Blödsinn und die Verkehrung der Rechtslage!
Das ganze Propaganda-Geschwurbel sollten diese Apologeten sich sparen und sich ehrlicherweise auf
dasjenige Recht berufen, das zur Anwendung kam:
Das Recht des Stärkeren!
Sonst hätte auch die autonome Republik Tschetschenien "jedes Recht" gehabt, sich
von Russland zu separieren!
Weder Krim, noch Tschetschenien hatten das Recht zur Separation, denn weder in der Verfassung Russlands, noch der der Ukraine war das Recht zur einseitig erklärten Separation vorgesehen.
(Anders als in der Verfassung der UdSSR, die für die Unionsrepubliken die Möglichkeit zum Austritt vorsah!
- Anm.: nicht aber für "autonome Republiken" und "Gebiete")
Auch nach den OSZE-Regeln wären derartige Änderungen der staatlichen Zugehörigkeit nur im Einvernehmen zulässig.
(Aber die Ukraine hat den Garantien nach dem "Budapester Memorandum" vertraut und die Atomwaffen abgegeben.)
Es gilt nun wieder "das Recht des Stärkeren", das die Annexion der Krim und Sewastopols (was nicht zur "autonomen Republik Krim" gehört!) rechtfertigt.
Tschetschenien hat dagegen nicht das Recht zur Unabhängigkeit, da Russland sich in zwei Kriegen als stärker erwiesen hat.