Nach dem Gesetz und Praktik ist es so, dass wer eine zweite Staatsbürgerschaft hat aber überwiegend in Deutschland gelebt hat als Deutscher gilt.
Wenn ein Türke die doppelte Staatsbürgerschaft hat, so gilt er weiterhin als Deutscher auch wenn er nach Türkei geht.
Anderseits gilt, einem Eingebürgerten mit Doppelter Staatsangehörigkeit kann die Deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden (z.B. bei Hassprediger und anderen Taten).
Irgendwie ist schon besser die Doppelte Staatsangehörigkeit. Das Problem, zum größten Teils, ist in der Regel, dass diese Personengruppen eine/n Ehegatte/n nach Deutschland bringen und mit dieser hier in Deutschland leben, sei es auch auf die Zeit (in der Regel besteht das eigenständiges Aufenthaltsrecht nach 2-3 Jahren). Man kann somit Anspruch in das Sozialsystem haben, ohne dass in das Sozialsystem einzahle zu müssen. Je nach Landesherkunft können Männer bis 4 Frauen heiraten. Und wenn man beide Staatsangehörigkeiten hat so kann man auf eine solche Ehe bestehen. Eine Deutsche oder Europäerin wird eine solche Ehe nicht eingehen, aber aus der Herkunftsland schon. Und dann guckste mal, 1 Mann 4 Frauen 4 Kinderwagen, im Durchschnitt mindestens 12 Kinder pro Mann. In ca. 60 Jahren wird die Amtssprache türkisch oder arabisch. Türken und Araber werden sich dann streiten wer Deutschland führen wird und wer die Opposition machen wird. Und dann gehst du zum Amt und willst deine Stütze erhalten, und da steht der Türke an dem Eingangstür und sagt zu dir
http://www.youtube.com/watch?v=-gu--dQOgzI