Hallo Olivia,
hier wird - in typisch rot-grüner Manier - in einen Topf geworfen, was schlicht getrennt gehört: Ehe und Liebe. Lieben wird jeder wen oder was er lieben kann. Das ist so, und damit ist das Thema im Grunde erledigt. Es ist schlicht ein persönliches, ganz privates und regelrecht intimes Thema, das außer dem Einzelnen keinen etwas angeht, am wenigsten einen Staat und dessen Institutionen.
Liebe ist aber keine Voraussetzung für eine Ehe. Sie hat im Grunde nichts mit Ehe zu tun, auch wenn es heutzutage Mode geworden ist, bevorzugt denjenigen Partner zu heiraten, den man auch liebt. Der Stand der Ehe, allerdings, ist - im krassen Gegensatz zur Liebesbeziehung - ein juristischer Stand, also: NICHT individuell geprägt, sondern rechtlichen Normen verpflichtet und diesen entsprechend.
Hier das Private - die Liebe zwischen zwei Menschen, zum Beispiel, und zwar völlig gleichgültig, ob oder ob nicht sie unterschiedlichen Geschlechts sind - politisieren zu wollen, ist eine Grundtendenz jedes politischen Diskurses der Gegenwart... und wird dadurch weder legitim noch sinnvoll, hört sich aber gut an. "Diskriminierend" sei es, die Liebe zwischen Homosexuellen nicht der Liebe zwischen Heterosexuellen gleichstellen zu wollen. Klar, wenn man es auf diese Weise darstellt, klingt das erstmal ganz doll aufgeklärt und tolerant, nur: darum geht es eben nicht.
Es geht vielmehr im Kern um die Frage, ob ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare in der selben Weise rechtlich sanktioniert werden sollte wie das verschiedengeschlechtlicher Paare? Sieht man sich an, welche Ziele der Gesetzgeber mit der rechtlichen Institution der Ehe verfolgt, wird man ganz klar konstatieren müssen, daß die Voraussetzungen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nun einmal nicht gegeben sind. Insofern ist es auch nicht diskriminierend, wenn die Ehe zwischen Homosexuellen der Ehe zwischen Heterosexuellen Paaren nicht gleichgestellt wird. Es wäre dies vielmehr diskriminierend gegenüber heterosexuellen Paaren, die die Ehe ihrem Sinn nach als gesetzlichen Rahmen nutzen können, um in größtmöglicher rechtlicher Sicherheit eine Familie zu gründen.
Ob das alle Paare, die heiraten, überhaupt beabsichtigen, spielt dabei keine Rolle (und darf auch keine Rolle spielen): die Ehe dient dem rechtlichen Schutz der Familie, unabhängig davon, ob sich aus einer Heirat eine Familie entwickelt oder ob das Paar kinderlos bleibt. Das und nichts anderes ist die Funktion der Ehe und diesen rechtlichen Rahmen hat der Staat heterosexuellen Paaren zu sichern und zu garantieren.
Alles andere - wie der Aspekt der Versorgungsgemeinschaft, erbrechtliche Fragen etc. sind Angelegenheiten, die Paare (egal, welcher Orientierung) auch privatrechtlich regeln können, wenn sie das wollen. Einen Grund, sie dabei zum Beispiel steuerlich zu privilegieren (Erbfall o.ä.), gibt es aus meiner Sicht nicht, zumindest nicht im bestehenden Rechtsgefüge.
Dann müßte man vielmehr darüber nachdenken, ob die Ehe als Rechtsform überhaupt noch der Lebenswirklichkeit einer ausreichend großen Bevölkerungsgruppe entspricht, allerdings öffnet man damit - meine persönliche Einschätzung - wahrscheinlich die Büchse der Pandorra und stellt die Familie (und damit auch einen guten Teil der individuellen Freiheit) endgültig der unverbindlichen Beliebigkeit anheim.
Gruß -
Bendert