Deine Antwort verfehlt das Thema. Was du erwähnst, trifft für die Fälle von Extraanbindungen an die Infrastruktur zu, wenn bspw. jemand meint ein Haus abseits auf einem Berghang haben zu müssen, weil er die Aussicht so schätzt. Die Infrastruktur innerorts ist Teil der Gemeinschaft, die sie sich schafft und für die sie Steuern entrichtet.
Den ganzen Widersinn der doppelten Veranlagung möchte ich dir am eignen Beispiel zeigen : Vor meinem Haus wurde die B88 kernsaniert, in Rechnung gestellt wurden den Anwohnern die Neugestaltung des Bürgersteiges inkl. der Parkbuchten. Gegenüber von mir hat die Fa. STRABAG ihr Planungsbüro, die im Nachbarort eine Umgehungsstraße zur B88 baut, Bauzeit 3 Jahre. Täglich parkt die Bauleitung von Früh bis Abend durchgängig die 3 Parkplätze vor meinem Haus zu.
Mir wurden hingegen anteilsmäßig die Kosten dafür in Rechnung gestellt. Ich war sogar bereit für 3 Jahre einen dieser Parkplätze zu mieten. Wurde von der Gemeindeverwaltung abgelehnt. Begründung : Das sind öffentliche Parkplätze, da darf jeder parken.
Merkst du was ? STRABAG beansprucht und nutzt alle 3 Parkplätze 3 Jahre, den ganzen Tag, bezahlt nichts dafür, ich bekomme die Rechnung und darf als Anwohner auf dem Dorf, wo das Parken eigentlich kein Thema ist, kurze Wege zur Lebensqualität im Gegensatz zur Stadt gehören, nicht einmal einen davon mieten.
Wenn es aber reine " öffentliche Parkplätze " sind, ohne Möglichkeit von Sondernutzungsrechten wie die Gemeinde vermerkt, warum bezahlt die Öffentlichkeit dann nicht diese Infrastruktur auch komplett über allgemeine Steuern ?