Wie das Buchgeld der Geschäftsbanken in Umlauf kommt
In der Wirtschaft wird ein Großteil der Zahlungen nicht in bar, sondern durch Buchung von Sichteinlagen von einem Bankenkonto zum anderen geleistet. Die Sichteinlagen fließen, beispielsweise vom Konto des Arbeitgebers zum Konto des Arbeitnehmers und von dort zu den Konten des Vermieters oder einer Versicherung. Wie entsteht dieses Buch- oder Giralgeld?
Der Vorgang entspricht der Entstehung von Zentralbankgeld: In der Regel gewährt die Bank einem Kunden einen Kredit und schreibt ihm den entsprechenden Betrag auf dessen Girokonto als Sichteinlage gut. Ähnlich wie die Zentralbank prüfen auch die Banken zuvor genau, ob die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe gegeben sind. Insbesondere wird geprüft, ob der Kreditnehmer in der Lage sein wird, den Kredit mit Zins- und Tilgungszahlungen zu bedienen. Auch muss die Bank ihre Kosten im Blick haben, darunter ihre Kosten für eine Refinanzierung des Kredits.
Wird einem Kunden ein Kredit über 1.000 Euro gewährt (z. B. Laufzeit 5 Jahre, 5 % p.a.), erhöht sich die Sichteinlage des Kunden auf seinem Girokonto um 1.000 Euro.
Es ist Buchgeld entstanden oder es wurden 1.000 Euro Buchgeld geschaffen.
Die Buchgeldschöpfung ist also ein Buchungsvorgang. Buchgeld schafft eine Bank auch, wenn sie dem Kunden einen Vermögenswert abkauft und den Zahlbetrag auf dessen Konto gutschreibt. Der Kunde kann den gutgeschriebenen Betrag für Überweisungen nutzen oder auch in bar abheben. Typischerweise vergüten die Banken ihren privaten Kunden für Sichteinlagen auf dem Girokonto nur niedrige oder gar keine Zinsen.
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Wenn eine Bank einen Kredit gewährt, kann sie diesen in einem ersten Schritt dadurch finanzieren, dass sie – wie oben beschrieben – den entsprechenden Betrag an Buchgeld selbst schafft. Sie verbucht auf der Aktivseite ihrer Bilanz den gewährten Kredit als Forderung an den Kreditnehmer, auf der Passivseite ihrer Bilanz schreibt sie dem Kreditnehmer den Kreditbetrag auf dessen Konto als Sichteinlage gut. Aus Sicht der Bank ist diese Sichteinlage eine Verbindlichkeit – sie schuldet dem Kontoinhaber dieses Geld.
https://www.bundesbank.de/Redaktion...ung_kapitel_3.html?notFirst=true&docId=147694