- Registriert
- 9 Apr 2016
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 19.839
- Punkte Reaktionen
- 12.965
- Punkte
- 74.820
- Geschlecht
mir fallen hierzu zwei Dinge auf und ein:Ich habe dir die Gesetzeslage vorgestellt: Nach der finden Verfahren junger Erwachsener nach Jugendstrafrecht statt, wenn deren Reifeentwicklung verzögert ist. Was also beschimpfst du mich?
Für eine Verurteilung benötigt es Beweise, auch bei Vergewaltigungen, also grundsätzlich. Und im Zweifel gilt eben die Unschuldsvermutung. Moral hilft an dieser Stelle (leider) nicht weiter, denn wenn die moralische Empörung die Verurteilung und die Sanktion bestimmt, dann Gnade uns allen Gott!
Allerdings hätte ich für solche gesellschaftlichen Veränderungen Vorschläge für eine Prävention.
Erstens:
Ich teile die Einschätzung, dass unheilbare seelische Verletzungen genau so schwer - wenn nicht schwerer - wiegen wie Körperverletzungen.
Dafür fehlt aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hinsichtlich angemessener Ahndung,
Ganz abgesehen von der Frage der Beweisbarkeit.
Zweitens:
Seelische Verwundungen (Traumatisierungen) treten aber nicht nur bei Vergewaltigungen auf.
Sichtbarstes Beispiel sind Kriege.
Aber die Perversität von Krieg wird ja schon regelmäßig mit dem Tode bestraft.
Leider nicht mit dem Tod der Verursacher (damit meine ich NICHT immer diejenigen, welche zuerst zu körperverletzenden, oder direkt tödlichen Waffen greifen). Hier geht es ja um die Perversität seelischer Verwundungen.
Zuletzt bearbeitet: