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Die Linke verbieten?

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Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD. Insbesondere die Nähe zum sogenannten NSU steht im Fokus der Untersuchung. Sollte hier eine Verbindung nachgewiesen werden können, wäre ein Verbot kaum abzuwenden. Der Nachweis, dass die Partei sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung stellt, wäre gegeben.

Perspektivwechsel: Die Partei Die Linke duldet und fördert unter ihrem Dach nachweislich extremistische, verfassungsfeindliche Gruppen, einige finanziell. Der Verfassungsschutz nennt zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí, die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum, die Sozialistische Linke sowie den Geraer Dialog und zählt sie zu den „offen extremistischen Zusammenschlüssen der Partei“. Dazu diese Grafik, u.a. mit Angaben zu Gewaltbereiten Gruppen und Personen:


https://web.archive.org/web/2010070...ungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht2009.pdf

Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird.“ (Quelle: siehe Link oben, Seite 152, 4. Absatz)

„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)

Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?

Ein Verfassungsschutzbericht von 2009 - den "Geraer Dialog" gibts nicht mehr, Sahra Wagenknecht ist bei der kommunistischen Plattform nicht mehr aktiv, Kuba ist mit USA versöhnt. Was willst du mit so einem Verbot erreichen? Das kommt 40 Jahre zu spät, heute geht von denen keine Gefahr einer Reform mehr aus.
 
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Die Partei Die Linke duldet und fördert unter ihrem Dach nachweislich extremistische, verfassungsfeindliche Gruppen, einige finanziell.
Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird.“ (Quelle: siehe Link oben, Seite 152, 4. Absatz)

„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)

Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?


Ein Verbot der Linkspartei hätte eine ganze Menge verschiedener Vorteile für unsere freiheitlich demokratische Gesellschaftsordnung.

Das ganze Ausmaß dieser Vorteile ist noch gar nicht abzusehen.
Diese kommunistische Beglückungs-Religion hat unter dem schmutzigen Label *SED* ihre aggressive Menschenfeindlichkeit hinreichend ausgelebt.

 

Eisbaerin

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Das stand auch so nicht im alten 146...

da stand nichts von "sollen"

was soll das?


Aber eine einfache Gegenfrage:

was genau stört dich inhaltlich an der aktuellen deutschen Verfassung?

Verfassung ? wir haben keine verfassung, glaubst du auch das märchen das das murksel aus dem GG mal eben ne verfassung gemacht hat :giggle:
 

Eisbaerin

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ich hätte eine etwas intelligentere Antwort erwartet.

Das unser GG die deutsche Verfassung ist - erkennen alle halbwegs intelligenten Menschen an...

Aber egal

Es bleibt die Frage nach aktuellen dem Inhalt.

Was genau stört dich am Inhalt?

vielleicht liegt es daran das so viele das märchen glauben :))

hast du was mitbekommen das in diesem lande irgendwie über eine verfassung abgestimmt wurde ?
wenn wir eine hätten, dann hättest du das sicher mitbekommen oder bist du zu jung ?

 
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Eisbaerin

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wir haben ja nicht mal mehr ein gültiges GG, von einer verfassung ganz zu schweigen :))

Geltungsbereiche von Gesetzen

Jedes Gesetz muss einen Geltungsbereich haben, sonst gilt es nicht. Diese wichtige Regel ist ausnahmslos, das hat das Bundesverwaltungsgericht eindeutig festgelegt.

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)

Fakt ist das die wichtigsten Gesetze keinen Geltungsbereich haben, diese Geltungsbereiche wurden gestrichen. Alle Gesetze die erlassen, geändert oder aufgehoben werden, werden in Bundesgesetzblättern (BGBl) veröffentlicht. Es gibt 3 Bundesgesetzblätterteile, Teil 1 und 2 werden immer veröffentlicht, Teil 3 kann auf Anfrage kostenpflichtig erworben werden. Du kannst jederzeit auf www.bgbl.de im Bürgerzugang online die BGBl's herunterladen und alles selbst prüfen.


Das Grundgesetz GG

Im BGBl Teil2 Nummer35 vom 28.09.1990 steht im Artikel 4, das der Artikel 23 aufgehoben wurde und das was der Geltungsbereich war in die Präambel geschrieben wurde. Vor der Aufhebung sah der Artikel 23 so aus:

Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.

Fällt dir was auf? Es steht Groß-Berlin und Württemberg-Hohenzollern da. Im aktuellen Grundgesetz stehen diese Länder immernoch im Artikel 127, sind das Bundesländer? Diesem Rätsel kommen wir später auf die Schliche. Fakt ist, dass das GG mal einen Geltungsbereich hatte, seit September 1990 nicht mehr. Damit dürfen auch nach Artikel 144 keine Mitglieder in den Bundestag gesendet werden.

GG Art 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.

http://heimatundrecht.de/geltungsbereiche

Grundgesetz

XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116 - 146)
Art. 127

Die Bundesregierung kann mit Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, soweit es nach Artikel 124 oder 125 als Bundesrecht fortgilt, innerhalb eines Jahres nach Verkündung dieses Grundgesetzes in den Ländern Baden, Groß-Berlin, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern in Kraft setzen.

http://dejure.org/gesetze/GG/127.html
 
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hoksila

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ich hätte eine etwas intelligentere Antwort erwartet.

Das unser GG die deutsche Verfassung ist - erkennen alle halbwegs intelligenten Menschen an...

Aber egal

Es bleibt die Frage nach aktuellen dem Inhalt.

Was genau stört dich am Inhalt?

Alle halbwegs intelligenten und des Lesens mächtigen Menschen, erkennen trotz vorsätzlich
verschwurbeltem Artikel 146, daß das Grundgesetz eben keine Verfassung ist und daß eine solche
nach 1990 unter Mitwirkung aller und zum Wohle des deutschen Volkes, längst hätte in Kraft treten können.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Gruß, hoksila
 
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Federklinge

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Verfassungsschutz

Verfassung ? wir haben keine verfassung, glaubst du auch das märchen das das murksel aus dem GG mal eben ne verfassung gemacht hat :giggle:

Deshalb haben wir auch keinen Verfassungsschutz.
 
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Federklinge

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Nimm dies

… wir haben ja nicht mal mehr ein gültiges GG …

Blödsinn! Nimm dies:

Durch die fortschreitende Auflösung der DDR und die sich abzeichnende Wiedervereinigung entstand eine neue Lage. Nach dem Grundgesetz gab es zwei Wege, die deutsche Einheit herzustellen. Nach Art. 146 konnte eine neue Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland ausgearbeitet werden, die das Grundgesetz abgelöst hätte. Den anderen Weg eröffnete der frühere Art. 23. Danach konnten "andere Teile Deutschlands" dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die schnelle Vereinigung entsprach dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der DDR und war auch durch die außenpolitische Lage geboten. Die am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer der DDR beschloss am 23. August 1990 mit großer Mehrheit den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach dem damaligen Art. 23.

Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde das Grundgesetz geändert, um der neuen Situation Rechnung zu tragen. In der Präambel heißt es jetzt, das Grundgesetz gelte für "das gesamte Deutsche Volk". Der bisherige Art. 23, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes für "andere Teile Deutschlands" offenhielt, ist entfallen. Durch den Beitritt der neuen Länder hat sich die Zusammensetzung des Bundesrates geändert, das Stimmenverhältnis wurde neu festgelegt (Art. 51).
Quelle: http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all
Seite 3

Zwar ist in diesem Vertrag irritierender Weise vom "Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990" die Rede - doch war an jenem 3. Oktober diese Verfassungsbestimmung gar nicht mehr existent, sondern bereits aus dem Grundgesetz entfernt worden. Wodurch? Durch eben jenen völkerrechtlichen Einigungsvertrag, der neben der Streichung des Beitrittsartikels auch die Präambel, Art. 51 sowie den für uns interessanten Art. 146 GG veränderte; diese Grundgesetzänderungen traten am 29. September 1990 in Kraft.[18] Lassen wir die besondere verfassungsrechtliche Problematik dieses absoluten Ausnahmefalles einer Verfassungsänderung durch völkerrechtlichen Vertrag hier einmal beiseite,[19] so bleibt als letzte wichtige Präzisierung der gängigen, aber irreführenden Rede vom "Beitritt der DDR" gemäß Art. 23 GG zu erwähnen, dass nicht die DDR, sondern die uno actu gebildeten "neuen Bundesländer" Teil der territorial erweiterten Bundesrepublik wurden. Das Grundgesetz ist also weder, wie Art. 23 a.F. GG das vorsah, in unveränderter Gestalt im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt worden, sondern galt für das wiedervereinigte Deutschland in seiner durch den Einigungsvertrag veränderten Gestalt; noch entfaltete es Gültigkeit in der DDR, sondern in den fünf neuen Bundesländern, die durch ihre Wiederbegründung, die an eben jenem 3. Oktober 1990 gemäß Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages juristisch wirksam wurde, in der gleichen juristischen Sekunde die alte DDR ablösten, von deren Beitritt man gemeinhin spricht. Insgesamt kann man also konstatieren: "In Wahrheit war es eben der völkerrechtliche Einigungsvertrag, der den Beitritt und seine Folgen in einer umfassenden Weise selbst regelte. Quelle: http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all Seite 1

Art. 146 GG wurde nicht gestrichen, sondern geändert. Die Änderung bestand lediglich in einem Einschub, der - in Parallele zur Präambel - noch einmal die Geltung des Grundgesetzes für das wiedervereinigte Deutschland festhielt. In seiner neuen Fassung (n.F.) lautet Art. 146 GG wie folgt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (ebd.)
 
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Federklinge

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Fragestellung nicht verstanden

Ein Verfassungsschutzbericht von 2009 ...

Du bist nicht auf dem neuesten Stand; siehe Seite 2, Beitrag #19.

den "Geraer Dialog" gibts nicht mehr

http://www.sozialistischer-dialog.de/

Sahra Wagenknecht ist bei der kommunistischen Plattform nicht mehr aktiv

Schnuppe. Entscheidend ist, dass sie und Die Linke aktiv gegen die geltende Verfassung arbeiten.

Kuba ist mit USA versöhnt

Sehr schön aufgepasst, gehört aber nicht hierher.

Was willst du mit so einem Verbot erreichen

Du hast die Fragestellung dieses Threads nicht verstanden.
 

Eisbaerin

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Blödsinn! Nimm dies:

Durch die fortschreitende Auflösung der DDR und die sich abzeichnende Wiedervereinigung entstand eine neue Lage. Nach dem Grundgesetz gab es zwei Wege, die deutsche Einheit herzustellen. Nach Art. 146 konnte eine neue Verfassung für das wiedervereinigte Deutschland ausgearbeitet werden, die das Grundgesetz abgelöst hätte. Den anderen Weg eröffnete der frühere Art. 23. Danach konnten "andere Teile Deutschlands" dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitreten. Die schnelle Vereinigung entsprach dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Menschen in der DDR und war auch durch die außenpolitische Lage geboten. Die am 18. März 1990 neu gewählte Volkskammer der DDR beschloss am 23. August 1990 mit großer Mehrheit den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nach dem damaligen Art. 23.

Nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde das Grundgesetz geändert, um der neuen Situation Rechnung zu tragen. In der Präambel heißt es jetzt, das Grundgesetz gelte für "das gesamte Deutsche Volk". Der bisherige Art. 23, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes für "andere Teile Deutschlands" offenhielt, ist entfallen. Durch den Beitritt der neuen Länder hat sich die Zusammensetzung des Bundesrates geändert, das Stimmenverhältnis wurde neu festgelegt (Art. 51).
Quelle: http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all
Seite 3

Zwar ist in diesem Vertrag irritierender Weise vom "Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990" die Rede - doch war an jenem 3. Oktober diese Verfassungsbestimmung gar nicht mehr existent, sondern bereits aus dem Grundgesetz entfernt worden. Wodurch? Durch eben jenen völkerrechtlichen Einigungsvertrag, der neben der Streichung des Beitrittsartikels auch die Präambel, Art. 51 sowie den für uns interessanten Art. 146 GG veränderte; diese Grundgesetzänderungen traten am 29. September 1990 in Kraft.[18] Lassen wir die besondere verfassungsrechtliche Problematik dieses absoluten Ausnahmefalles einer Verfassungsänderung durch völkerrechtlichen Vertrag hier einmal beiseite,[19] so bleibt als letzte wichtige Präzisierung der gängigen, aber irreführenden Rede vom "Beitritt der DDR" gemäß Art. 23 GG zu erwähnen, dass nicht die DDR, sondern die uno actu gebildeten "neuen Bundesländer" Teil der territorial erweiterten Bundesrepublik wurden. Das Grundgesetz ist also weder, wie Art. 23 a.F. GG das vorsah, in unveränderter Gestalt im Beitrittsgebiet in Kraft gesetzt worden, sondern galt für das wiedervereinigte Deutschland in seiner durch den Einigungsvertrag veränderten Gestalt; noch entfaltete es Gültigkeit in der DDR, sondern in den fünf neuen Bundesländern, die durch ihre Wiederbegründung, die an eben jenem 3. Oktober 1990 gemäß Art. 1 Abs. 1 des Einigungsvertrages juristisch wirksam wurde, in der gleichen juristischen Sekunde die alte DDR ablösten, von deren Beitritt man gemeinhin spricht. Insgesamt kann man also konstatieren: "In Wahrheit war es eben der völkerrechtliche Einigungsvertrag, der den Beitritt und seine Folgen in einer umfassenden Weise selbst regelte. Quelle: http://www.bpb.de/apuz/32023/das-grundgesetz-eine-verfassung-auf-abruf?p=all Seite 1

Art. 146 GG wurde nicht gestrichen, sondern geändert. Die Änderung bestand lediglich in einem Einschub, der - in Parallele zur Präambel - noch einmal die Geltung des Grundgesetzes für das wiedervereinigte Deutschland festhielt. In seiner neuen Fassung (n.F.) lautet Art. 146 GG wie folgt: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (ebd.)

papalapap .....

das gesamte deutsche volk ist schon klar. das sagst du dann mal den leuten in den gebieten, die noch von den polen und russen verwaltet werden :))
 
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papalapap .....

das gesamte deutsche volk ist schon klar. das sagst du dann mal den leuten in den gebieten, die noch von den polen und russen verwaltet werden :))

Wenn da steht " das die deutsche Einheit vollendet ist" können nicht so ein paar daher gelaufene Ewiggestrige das Rad neu erfinden, oder, vollendet ist eindeutig und endgültig , gelle!
 

Eisbaerin

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Wenn da steht " das die deutsche Einheit vollendet ist" können nicht so ein paar daher gelaufene Ewiggestrige das Rad neu erfinden, oder, vollendet ist eindeutig und endgültig , gelle!

ist schon klar, die vereinigung war keine, es war lediglich die angliederung des wirtschaftsbereichs ehemalige DDR.
wären wir wiedervereinigt dann nur in den grenzen von 1937 (äh, wegen der jahreszahl bin ich mir grad nicht sicher). aber auf plakaten kurz nach der kapitulation werden die grenzen, die heute noch für deutschland gültigkeit haben, aufgezeigt. :))
ein teil polens ist immernoch (unabhängig jeglicher wiederangliederung) durch die polen verwaltet. genauso wie der abgekoppelte teil deutschlands noch von den russen verwaltet wird :))

das sind fakten die rein gar nichts mit ewig gestrigen zu tun haben, das mit den gestrigen sind doch nichts als schutzbehauptungen, nicht das noch einer der umgeschulten eingeschläferten die wahrheit erfährt :D
 
OP
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Federklinge

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?

papalapap .....

das gesamte deutsche volk ist schon klar. das sagst du dann mal den leuten in den gebieten, die noch von den polen und russen verwaltet werden :))

Warum sollte ich mit Polen und Russen über das Grundgesetz sprechen?
 

MaBu

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Wenn da steht " das die deutsche Einheit vollendet ist" können nicht so ein paar daher gelaufene Ewiggestrige das Rad neu erfinden, oder, vollendet ist eindeutig und endgültig , gelle!

Es wurde so hineindiktiert, weil es eine der Bedingungen des 2+4Vertrages ist.
Nix mit Ewiggestrige, ohne den offiziellen Verzicht auf die Ostgebiete gäbe es keine Souveränität für Deutschland gegenüber den 4 Mächten.
 
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Zurzeit prüft das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD. Insbesondere die Nähe zum sogenannten NSU steht im Fokus der Untersuchung. Sollte hier eine Verbindung nachgewiesen werden können, wäre ein Verbot kaum abzuwenden. Der Nachweis, dass die Partei sich aktiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung stellt, wäre gegeben.

Perspektivwechsel: Die Partei Die Linke duldet und fördert unter ihrem Dach nachweislich extremistische, verfassungsfeindliche Gruppen, einige finanziell. Der Verfassungsschutz nennt zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft Cuba Sí, die Kommunistische Plattform, das Marxistische Forum, die Sozialistische Linke sowie den Geraer Dialog und zählt sie zu den „offen extremistischen Zusammenschlüssen der Partei“. Dazu diese Grafik, u.a. mit Angaben zu Gewaltbereiten Gruppen und Personen:


https://web.archive.org/web/2010070...ungsschutz.de/download/SHOW/vsbericht2009.pdf

Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
Herrschaft des kapitalistischen Privateigentums überwunden und dessen reale Vergesellschaftung erreicht wird.“ (Quelle: siehe Link oben, Seite 152, 4. Absatz)

„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)

Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?

Seit 2014 wurde die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz eingestellt. Dies gilt offiziell bis Heute.
Laut Verfassung prüfen übrigens die Parlamente den Vefassungsschutz und nicht umgekehrt.
 

zwei2Raben

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Ziel von Die Linke ist die Umwandlung der bestehenden Gesellschaftsordnung in eine sozialistische Gesellschaft: „Die Herrschaft des Kapitals muss durch eine Gesellschaft ersetzt werden, in der die
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„Sahra Wagenknecht, Mitglied des Leitungsgremiums der KPF, dem Bundeskoordinierungsrat, stellt klar, dass mit der Vergesellschaftung der Energiekonzerne RWE und EON oder mit der Ver-staatlichung von Commerzbank und Deutscher Bank der Kapitalismus natürlich noch nicht überwunden sei, aber immerhin erste Schritte in ein anderes Wirtschaftssystem getan seien. Insofern
dränge sich die Eigentums- und Systemfrage geradezu auf.“ (ebd.)

Frage: Müsste unter diesen Erkenntnissen nicht auch ein Verbotsverfahren von Die Linke angestrengt werden als einer Partei, die diesen Staat nicht trägt, sondern bekämpft?

Wo ist der Kapitalismus im Grundgesetz verankert?
 

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Es wurde so hineindiktiert, weil es eine der Bedingungen des 2+4Vertrages ist.
Nix mit Ewiggestrige, ohne den offiziellen Verzicht auf die Ostgebiete gäbe es keine Souveränität für Deutschland gegenüber den 4 Mächten.

das mit dem 2+4 vertrag stimmt. polen wollte die gebiete nicht zurück geben und das hätte möglicherweise dazu führen können das die angliederung der damaligen ddr nicht funktioniert hätte.
souveränität hat es uns trotzdem nicht eingebracht.
russland hat auch das abgespaltene gebiet im nordosten zur rückgabe angeboten, die kohl-schein-regierung hat dieses jedoch abgelehnt :))
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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