schrieb keine Argumente...
Um mit gleichem Massstab zu messen:
Die Argumente, Quellen und Zusammenhänge die du anführst sind von Grund auf falsch.
Meiner Meinung nach ist der Art 21 Absatz 2 GG eine juristische Fehlkonstruktion und dürfte nicht im GG stehen.
In einem demokratischen Staat darf keine Partei verboten werden, sondern muss durch
Argumente gegenüber dem Bürger aus der Wählergunst gestrichen werden.
Wenn eine Partei, sei es die Linke oder die NPD ein anderes System, wirtschaftlich und sozial, in der BRD einführen will und dies über
Artikel 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
bewerkstelligt, kann sie nicht verfassungsfeindlich im Sinne des GG sein, weil dieses im Moment der Annahme einer neuen Verfassung nicht mehr existiert. Ob sie eine Mehrheit für diese neue Verfassung finden, sei dahingestellt.
Zufrieden?