Besteht ein Recht auf das Bezahlen mit Bargeld?
Drei Euro und fünfzig bitte! Sicher kennen Sie das – ein kleiner Einkauf, Sie bezahlen an der Kasse mit Bargeld. Das ist Alltag in Deutschland. Etwas, über das wir gar nicht mehr nachdenken. Und in Deutschland bezahlen wir noch immer sehr oft mit Bargeld. Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Und lassen Sie sich bitte nichts anderes einreden, Sie haben das Recht, es zu benutzen.
Bargeld darf unbegrenzt genutzt werden
Egal, ob wir uns ein paar Semmeln für wenige Euro kaufen oder mal eben ein Häuschen, man „kann“ alles mit Bargeld bezahlen. Zwar gilt es ab einem Betrag von 10.000 Euro, die seit dem 9. August 2021 gesetzlich vorgeschriebene Nachweispflicht zu beachten. Diese untersagt aber letztendlich keinesfalls eine Barzahlung in unbegrenzter Höhe.
Bargeldnutzung durch Vertragsfreiheit eingeschränkt
Kann man wirklich immer alles mit Bargeld bezahlen? Die Antwort lautet: Ja, aber nur, wenn sich beide Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer, darüber auch einig sind. Denn in Deutschland herrscht die sogenannte Vertragsfreiheit. Und diese beinhaltet einfach ausgedrückt, dass sich beide Parteien (Käufer und Verkäufer) über etwas einig sind. Will ein Verkäufer beispielsweise in seinem Laden kein Bargeld annehmen, darf er das. Ein Käufer hat dann keinerlei rechtlichen Anspruch darauf, dort etwas ausschließlich mit Bargeld zu bezahlen.
Fazit: Bargeldzahlungen sind nicht immer möglich – ein Händler kann durchaus die Annahme von Bargeld (oder auch nur bestimmter Geldscheine) ausschließen.
Die Entscheidung an sich, wo und zu welchen Vertragsbedingungen man bei welchem Händler einkauft, ist letztendlich aber jedem mündigen Bürger selbst überlassen.
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