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Yep, siehe Aristo.Yep, siehe Darwin.
Yep, siehe Aristo.Yep, siehe Darwin.
Tja, Du solltest Deine schlauen Sprüche auch auf Dich anwenden. Das könnte manchmal erhellend, aber in Deinem Fall auch eher erschreckend sein.Jetzt dache ich schon, Du hättest dazugelernt. Zu früh gefreut, aber dat wird noch.
Seit wann ist die deutsche Staatsbürgerschaft ein Geschenk? Bei wem muß ich mich denn bedanken?
Gibt es ein Umtauschrecht?
Deutschland will,
1. die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenn man die deutsche annimmt, ist somit GEGEN die Mehrstaatlichkeit....ok...an geltende Gesetze muss man sich halten..
2. wollen einige User aber, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt bekommt, wenn man zB Gewaltdelikte verübt hat ....spätestens dann wäre man "staatenlos", wohin willst Du einen abschieben, der staatenlos ist?
Der ehemalige Staat MUSS dich nicht wieder aufnehmen.
Ach jaaaaaa....mit wem diskutiere ich denn?
Soviel Tiefgang kann ich doch von kahlköpfigen braungesinnten Analhöhenforschern nicht fordern...
§ 35
(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
(2) Dieser Rücknahme steht in der Regel nicht entgegen, dass der Betroffene dadurch staatenlos wird.
(3) Die Rücknahme darf nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach der Bekanntgabe der Einbürgerung oder Beibehaltungsgenehmigung erfolgen.
(4) Die Rücknahme erfolgt mit Wirkung für die Vergangenheit.
(5) Hat die Rücknahme Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten nach diesem Gesetz gegenüber Dritten, so ist für jede betroffene Person eine selbständige Ermessensentscheidung zu treffen. Dabei ist insbesondere eine Beteiligung des Dritten an der arglistigen Täuschung, Drohung oder Bestechung oder an den vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben gegen seine schutzwürdigen Belange, insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls, abzuwägen.
2. wollen einige User aber, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt bekommt, wenn man zB Gewaltdelikte verübt hat ....spätestens dann wäre man "staatenlos", wohin willst Du einen abschieben, der staatenlos ist?
Der ehemalige Staat MUSS dich nicht wieder aufnehmen.
Ach jaaaaaa....mit wem diskutiere ich denn?
Soviel Tiefgang kann ich doch von kahlköpfigen braungesinnten Analhöhenforschern nicht fordern...
Darf ich mir das so vorstellen, daß Du, Uwe - in Deiner Funktion als virtueller Gesamtdeutscher im Namen von uns allen oder so - zum Türken gegangen bist und ihm die deutsche Staatsangehörigkeit am rosa Bändchen überreicht hast mit den Worten: "Lieber Türke, dies ist für Dich, für ein halbes Leben guter deutscher Führung. Aber denk dran: erweise Dich immer Deiner deutschen Staatsangehörigkeit würdig, geh nicht bei Rot über die Ampel und denk keine bösen islamischen Gedanken"? Ungefähr so? Aber weißt Du auch, Uwe, daß es unfein ist, Geschenke an Bedingungen zu knüpfen oder sie gar zurückzufordern? Nicht umsonst sagte meine Oma: "Geschenkt ist geschenkt", und meine Oma hatte immer recht.Für Eingebürgerte ist es schon ein Geschenk.
Aber, Uwe, ich diskutiere doch immer sachlich, und sachlich stelle ich fest, daß es zum Quietschen ist, von der deutschen Staatsangehörigkeit als einem Geschenk zu reden. Womöglich von einem gnädigen Geschenk.Aber so sachlich wolltest Du deine Einwürfe ja gar nicht diskutiert haben, gell?
Native schiebt man dann ohne Fallschirm aus dem Flieger. So als Nachteilsausgleich.staatenlos.....:kopfkratz: das waere doch mal eine wirkliche strafe oder nicht?! wieso nicht staatenlose mit einem fallschirm in staatenlose gebiete abschieben?
Das hat man ja. Weil man sich sicher sein konnte, daß keiner einem die neue abnimmt. Oder schwebt Dir so etwas vor wie 10 Jahre Deutschsein auf Bewährung?das haette man sich ja vorher ueberlegen koennen ob man seine staatsbuergerschaft aus dem herkunftsland abgeben moechte.
Soße, wem Soße gebührt.genau..... immer schoen braune nazisosse drueber kippen wenn man argumentativ nicht wirklich weit kommt.
Native schiebt man dann ohne Fallschirm aus dem Flieger. So als Nachteilsausgleich.
Das hat man ja. Weil man sich sicher sein konnte, daß keiner einem die neue abnimmt.
Soße, wem Soße gebührt.
Seit wann ist die deutsche Staatsbürgerschaft ein Geschenk? Bei wem muß ich mich denn bedanken? Gibt es ein Umtauschrecht? Sollte man nicht besser Staatsbürgerschaftsgeschenkgutscheine verschenken, damit der Beschenkte sich eine nach Gusto auswählen kann?
Aber, Uwe, ich diskutiere doch immer sachlich, und sachlich stelle ich fest, daß es zum Quietschen ist, von der deutschen Staatsangehörigkeit als einem Geschenk zu reden. Womöglich von einem gnädigen Geschenk.
Wenn es denn kein Geschenk für die Antragsteller ist, was ist es denn dann?
Wegwerfartikel?
Uwe
staatenlos.....:kopfkratz: das waere doch mal eine wirkliche strafe oder nicht?! wieso nicht staatenlose mit einem fallschirm in staatenlose gebiete abschieben?
ne ne..
es fällt dir anheim oder du erwirbst es..
die Tiefe in beiden Begriffen anheim und erwerben sind heute aber nicht mehr präsent und daher geht das Ganze in die übliche Wischi-Wachi-Denkdimension ein und unter..
echt)
...und was hat die Diskussion über die deutsche Staatsbürgerschaft mit dem Thema dieses threads "Bombe auf dem Bonner Hauptbahnhof" zu tun?