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Zitat:
"Der Staat kann jetzt leichter Ihr Geld einziehen
Geld, Vermögen aus Straftaten kann künftig leichter eingezogen werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten dazu verbesserte Möglichkeiten. Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist in Kraft getreten.
Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, NICHT NACHGEWIESEN werden kann.
In Kraft seit 1.7.2017:
https://dejure.org/gesetze/StGB/76a.html
"Eben" ^^
also sofern man dann keinen Lückenlosen Nachweis erbringen kann, das ein "Vermögen" oder ein Gegenstand "Rechtmäßig" erworben wird,
genügt der Vorwurf und Verdacht, schon ist es "wech" und bleibt auch "wech!"