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Zum Thema Schwarzarbeit ist ausserdem zu klären , was das sein soll?
Da entfällt erst mal der Bereich der Nachbarschaftshilfe, wo von Privat für Privat Gelegenheits-Handwerkstätigkeiten durchgeführt werden.
Mal das Bad fliesen oder ein paar Dachziegel austauschen, das läuft doch unter erweiterter Eigenleistung für den Hausgebrauch und hat mit Erwerbstätigkeit und Firmenbeauftragung nichts zu tun.
Mit den weiterentwickelten technischen Hilfsmitteln und Werkzeugen (auch praxisnahen Anleitungen) hat man in jungen Jahren steuerplichtige Beschäftigung gar nicht mehr nötig. Die Baumärkte tuen ihr übriges.
Schwarzarbeit richtet sich als Vorwurf nur direkt an die geschäftsmässigen Betriebe, die im grossen Stil die Mehrwertsteuer unterlaufen oder mit doppelter Buchführung arbeiten.
Wen kratzt das , wenn auf diesem Gebiet die Bürokratie mit ihrer Steuerfahndung dafür extra Stellen einrichtet und die Verfolgung und Überwachung aufnimmt?
Was kann der Bürger dafür, wenn dort Stellen eingespart und Personal abgebaut wird?
Schwierig wird es nur dort, wo der Angestellte eines Betriebes Nachbarschaftshilfe
leistet und nun nachweisen soll, dass es keine Betriebsbezogene Tätigkeit war.
wäre es nicht eine klare Abgrenzung:
KEINE Schwarzarbeit ist es stets dann, wenn die Tätigkeit im Amateurstatus für Privathaushalte erbracht wird, also keinerlei Bezug zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit des "Nachbarschaftshelfers" hat?