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Einbruchskriminalität. Die Deutschen werden immer krimineller!

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Schon mal was von Notwehr gehört?
Ich muß nicht warten bis mir irgend so ein dahergelaufener Neger das Licht ausbläst.

Ja, Pömmelchen, der "Neger" aber auch nicht, bis so ein hergelaufener Deutscher ihm ans Fell will. Das kriegste auch mit Freigeld nicht aus der Welt.
 

nachtstern

einzig wahrer
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Ja, Pömmelchen, der "Neger" aber auch nicht, bis so ein hergelaufener Deutscher ihm ans Fell will. Das kriegste auch mit Freigeld nicht aus der Welt.

Du sprichst dich also "pro Präventivmord" für "Neger" aus und billigst im Gegegenzug Deutschen nur das Recht zu den Kopf hinzuhalten?

is ja interessant.
 

Zoelynn

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ich verstehe das Deutsche recht so, in deinem eigenen Haus darfst du dich nicht wehren wenn du nicht zuerst massiv angegriffen wirst,selbst dann hat der Einbrecher ein Recht auf Notwehr.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

ich verstehe das Deutsche recht so, in deinem eigenen Haus darfst du dich nicht wehren wenn du nicht zuerst massiv angegriffen wirst,selbst dann hat der Einbrecher ein Recht auf Notwehr.

Das ist so nicht richtig.
Man darf seinen höchst privaten Lebensraum natürlich vor Einbruch schützen, deswegen ist unter anderem im Haus der Besitz und das Führen von Waffen erlaubt (Schreckschusspistolen und weitere legale Waffen), die in der Öffentlicheit nicht ohne Weiteres eführt werden dürfen.
Hierbei gilt aber auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, wie bei allen körperlichen Auseinandersetzungen. Einem Einbrecher von hinten ein Messer in lebenswichtige Organe rammen, ginge vermutlich nicht aber ihn nach Aufforderung zur Aufgabe oder wenn er aggressiv wird, angehen,auch mit Waffen ist wiederum in Ordnung.
 

Zoelynn

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Meinst du das sei Rechtsgrundlage.Ich las mir dann mal ein Waffenschein geben für ne echte Waffe für zu Hause ,geb dich dann als Reverence an .:winken:
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Meinst du das sei Rechtsgrundlage.Ich las mir dann mal ein Waffenschein geben für ne echte Waffe für zu Hause ,geb dich dann als Reverence an .:winken:

Was du meinst ist eine Waffenbesitzkarte, der große Waffenschein ist für das Führen der Waffe in der Öffentlichkeit.
Das ist Rechtsgrundlage, kommt aus dem Menschenrecht zur Unverletzlichkeit der Wohnräume heraus.
 

Le Bon

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Das Verbot aller Mittel oder Waffen zur Selbstverteidigung widerspricht dem Gesamtgesellschaftlichen Auftrag zur Abwehr von Gefahren und ist gerade bezogen auf den einzelnen Bürger das Hauptkriterium für eine Diktatorische Fürhrungs-Philosophie.
Das Verbot ist daher in seinem Kern undemokratisch und gegen die Menschenwürde gerichtet.
Bingo! Es gibt ja auf dem gesamten Planeten keine Demokratie, so wie sie falsch übersetzt wurde (Macht des Volkes).
Beweis:
Wer ein Küchenmesser kauft, will damit Kartoffeln schälen, um nicht zu verhungern - aber nicht um seine Nachbarn zu attakieren.
Wer einen Flammenwerfer benötigt, um sich vor Einbrechern zu schützen, reagiert lediglich auf die Vernachlässigung seines bürgerlichen Schutzanspruchs durch die jenigen, die ihm das verbieten wollen - ohne es wirklich in der Praxis durchsetzen zu können.
Unter solchen Verhältnissen geht Selbsthife vor Fremdhilfe.
In der Tat, nur, falls Du Dir selbst hülfestt und Du verletztest einen Angreifer (am Besten natürlich einen Bereicherer), wärste im Dutt! Und zwar, weil die Verhätnismäßigkeit der Mittel immer zu Deinem Nachteil ausgelegt würde. Ich vermute, selbst falls Dir ein Angreifer das Bein bräche und Du ihn daraufhin schwer verletztest, wärest Du wegen Körperverletzung 'dran.
Ich weiß von einem Fall, wo ein Gymnasiast auf dem Heimweg von der Schule von 2 Migranten abgezogen werden sollte (Nike Turnschuhe und ein Samsung Galaxy). Da dieser junge Mann aber Vollkontakt-Karte machte, schlug er beide Bereicher krankenhausreif und wurde wegen schwerer Körperverletzung verknackt, obwohl er eine Messerverletzung am Arm durch die Kuffnucken nachweisen konnte. So sieht das in der bunten Republik aus!:mad:
det is ne Interessante These ^^
nachvollziehbar, weil "logisch" &"höhere Gewalt"- ja klar----<

aber ob das "so" als "Kriegsklausel" gelten kann?
Bin keine Versicherungs"Heini".;)
mit n bissel Geschick und Talent, bauste dir det Teil für unter 100€ selbst ^^
Das vermute ich eher nicht. Allein die Antriebskraft (Pumpe?), die man braucht, um das Benzin hinaus zu spritzen, stellte einen schon vor größere Probleme. Mal ganz abgesehen von einem Ventil, was eine Verpuffung innerhalb des Tanks unmöglich machte. Ich traute mir das nicht zu, obwohl ich ein "begnadeter" Hobbybastler bin.;)
 
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Zoelynn

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Ok,ich ruf montag die Stelle an und frag da (macht um 17 uhr dienstschluss)
 

Zoelynn

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hast du das bei wiki net gelesen,kein Benzin Öl verwendet man da,eigentlich alles leicht zu bauen, wenn mans kann, bzw Werkzeug hat
edit man braucht nen druckbehälter keine pumpe
100 bar gibs bis 120 meter reichweite,selber gesehen.
 
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nachtstern

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Bin keine Versicherungs"Heini".;)
Das vermute ich eher nicht. Allein die Antriebskraft (Pumpe?), die man braucht, um das Benzin hinaus zu spritzen, stellte einen schon vor größere Probleme. Mal ganz abgesehen von einem Ventil, was eine Verpuffung innerhalb des Tanks unmöglich machte. Ich traute mir das nicht zu, obwohl ich ein "begnadeter" Hobbybastler bin.;)

Pumpe 12 v ^^
Leistung 5,5 Bar, 4 Liter/min

http://www.ebay.de/itm/Druckwasserp...W-Marine-Boat-100PSI-4L-Min-12V-/391286718710

vorrausgesetzt du nutzt ein flüssiges Brandmittel....

und wegen dem möglichen "Verpuffungen"...
wie soll das gehen?
wenn von Hinten ständig Druck kommt?

vorn in die Lanzenspitze nur ne normale Oelduese und gut ist......
 

Trantor

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Das ist so nicht richtig.
Man darf seinen höchst privaten Lebensraum natürlich vor Einbruch schützen, deswegen ist unter anderem im Haus der Besitz und das Führen von Waffen erlaubt (Schreckschusspistolen und weitere legale Waffen), die in der Öffentlicheit nicht ohne Weiteres eführt werden dürfen.
Hierbei gilt aber auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, wie bei allen körperlichen Auseinandersetzungen. Einem Einbrecher von hinten ein Messer in lebenswichtige Organe rammen, ginge vermutlich nicht aber ihn nach Aufforderung zur Aufgabe oder wenn er aggressiv wird, angehen,auch mit Waffen ist wiederum in Ordnung.

Besser man hat keine Waffen im Haus, entsprechend der dt Gesetzgebung und Auslegung des Notwehrparagraphens muss man schon fast tot sein bevor man sich wehren darf.
Es ist ja selten eindeutig mit der Verhältnismässigkeit.
Angenommen ein Einbrecher bedroht eine Person mit einer Waffe, Messer oder Pistole. der Partner schleicht sich zB unbemerkt von hinten an, mit einem Küchenmesser oder schweren Gegenstand. Versucht dann den Einbrcher handlungsunfähig zu machen sticht vllt ein zweimal auf ihn ein oder schlägt mit dem dumpfen Gegenstand auf den Hinterkopf.
Nur welcher Nichtkrimineller hat damit schon Erfahrung, wie stark kann man zuschlagen ohne den Täter gleich umzubringen aber doch ausser Gefecht zu setzten. Wo kann man hinstechen damit wennmöglich keine lebenswichtigen Organe verletzt werden aber der Täter dennoch handlungsunfähig ist und seine Waffe nichtmehr benutzen kann.
Was passiert wenn der Täter aber dann doch an den Verletzungen stirbt? Notwehr? Der Hausherr hat da viel zu bedenken bevor er sich verteidigt und das in einer absoluten Extremsitiation wo uU sein Leben oder das seiner Famie auf dem Spiel steht und er in sec entscheiden muss.
Da kann man durchaus zugestehen das die Gesetzgebung in amerika eindeutiger ist und das eigentliche Opfer besser schützt. Wer in mein Haus eindringt und jemanden mit einer Waffe bedroht hat uU sein Leben verwirkt.
Das Problem sind halt nie die indeutigen Fälle (Hausherr schiesst im dunkeln einfachmal dahin wo er ein Geräusch hört und trifft Jungen in den Rücken oder Oskar Pretorieu schiesst mal durch eine geschlossene Badezimmertür) Die Grauzonen sind das Problem und von denen gibt es am meisten.
 
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Das klauen erspart die Mühe, auch noch ohne Sprachkenntnisse, zu fragen ob der fremde Mensch sein Eigentum was er sich erarbeitet hat, ob Er dieses Eigentum noch braucht.
Zudem kann man einen Korb bekommen und steht mit leeren Händen Da!
Der kurze Umweg über klauen niederschlagen und Mord ist viel einfacher.

Unsere Politiker sind noch bessere Räuber über Ihre politische Immunität können Sie über die mit Ihren lobbykollegen selbstausgedachten Regleungen auch noch "legal" klauen.

Und sein Gewissen als Bonze braucht man auch nicht ---> der Wähler wollte es doch so und hat uns mit der Wahl seine Vollmacht gegeben.


Was ein Schenkelklopfer ich lach mich krumm! War das real genug erklärt?
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Besser man hat keine Waffen im Haus, entsprechend der dt Gesetzgebung und auslegung des Notwehrparagraphens muss man schon fast tot sein bevor man sich wehren darf.
Es ist ja selten eindeutig mit der Verhältnismässigkeit.
Angenommen ein einbrecher bedroht eine Person mit einer Waffe, Messer oder Pistole. der Partner schleicht sich zB unbemerkt von hinten an, mit einem Küchenmesser oder schwerden Gegenstand. Versucht dann den Einbrcher handlungsunfähig zu machen sticht vllt ein zweimal auf ihn ein oder schlägt mit dem dumpfen Gegenstajd auf den Hinterkopf.
nun welcher nichtkrimineller hat damit schon erfahrung, wie stark kann man zuschlagen ohne den Täter gleich umzubringen aber doch ausser Gefecht zu setzten. Wo kann man hinstechen damit wennmöglich keine Lebenswichtigen Organe vrletzt werden aber der Täter dennoch ahndlungsunfähig istund seine waffe nichtmerh benutzen kann.
Was passiert wenn der Täter aber dann doch an den Verletzungen stirbt? Notwehr? Der Hausherr hat da viel zu bedenken bevor er sich verteidigt und das in einer absoluten Extremsitiation wo uU sein Leben oder das seiner Famie auf dem Spiel steht und er in sec entscheiden muss. Da kann man durchaus zugestehen das die Gesetzgebung in amerika eindeutiger ist und das eigentliche opfer besser schützt. Wer in mein Haus eindringt und jemanden mit einer Waffe bedroht hat uU sein Leben verwirkt.
Das Problem sind hatl nie die indeztigen Fälle (Hausherr schieest im dunkeln einfachmal dahin wo er ein Geräusch hört und trifft Jungen in den Rücken oder Oskar Pretorieu schisst mal durch eine geschlossene Badezimmertür) Die Grauzonen sind das Problem und von denen gibt es am meisten.

Die Gesetzgebung in Amerika führt zu unglaublich vielen Toten und unnötiger Gewalt.
Du beschreibst gerade einen Fall der Nothilfe, das wäre mit sehr hoher Sicherheit straffrei. Zudem gilt für den Laien bei der Verteidigung selbst nur ein sehr schwaches Verhältnismäßigkeitsprinzip, eben weil er nicht abschätzen kann, was für Folgen die Handlung hat. Bei der Entscheidung zur Gewaltanwendung wiederum, muss auch der Laie abwägen. Anders ist das natürlich bei geschulten Personen (also Polizei, Militär...).
So schwer das fällt, aber auch der Einbrecher hat weiterhin grundsätzlich ein Recht auf Leben, deswegen ist auch hier eine Abwägung zu treffen.
 

nachtstern

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Besser man hat keine Waffen im Haus, entsprechend der dt Gesetzgebung und Auslegung des Notwehrparagraphens muss man schon fast tot sein bevor man sich wehren darf.
Es ist ja selten eindeutig mit der Verhältnismässigkeit.
Angenommen ein Einbrecher bedroht eine Person mit einer Waffe, Messer oder Pistole. der Partner schleicht sich zB unbemerkt von hinten an, mit einem Küchenmesser oder schweren Gegenstand. Versucht dann den Einbrcher handlungsunfähig zu machen sticht vllt ein zweimal auf ihn ein oder schlägt mit dem dumpfen Gegenstand auf den Hinterkopf.
Nur welcher Nichtkrimineller hat damit schon Erfahrung, wie stark kann man zuschlagen ohne den Täter gleich umzubringen aber doch ausser Gefecht zu setzten. Wo kann man hinstechen damit wennmöglich keine lebenswichtigen Organe verletzt werden aber der Täter dennoch handlungsunfähig ist und seine Waffe nichtmehr benutzen kann.
Was passiert wenn der Täter aber dann doch an den Verletzungen stirbt? Notwehr? Der Hausherr hat da viel zu bedenken bevor er sich verteidigt und das in einer absoluten Extremsitiation wo uU sein Leben oder das seiner Famie auf dem Spiel steht und er in sec entscheiden muss.
Da kann man durchaus zugestehen das die Gesetzgebung in amerika eindeutiger ist und das eigentliche Opfer besser schützt. Wer in mein Haus eindringt und jemanden mit einer Waffe bedroht hat uU sein Leben verwirkt.
Das Problem sind halt nie die indeutigen Fälle (Hausherr schiesst im dunkeln einfachmal dahin wo er ein Geräusch hört und trifft Jungen in den Rücken oder Oskar Pretorieu schiesst mal durch eine geschlossene Badezimmertür) Die Grauzonen sind das Problem und von denen gibt es am meisten.


unter Umständen "kann" man sogar einen Polizisten durch eine geschlossene Tür erschiessen und sich auf Notwehr berufen ^^

http://www.stern.de/panorama/stern-...gericht-spricht-hells-angel-frei-3875278.html
Polizist erschossen
Bundesgericht spricht Hells Angel frei



und ne "Waffe" kann alles sein, was man so im Haus hat...
ick hab n Hammer oder rein "zufällig" meine 4" Knipex Cobra in der Hand gehabt "Herr Richter", als der Einbrecher die Türe öffnete ^^
 

Le Bon

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edit man braucht nen druckbehälter keine pumpe
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Druckbehälter ist klar, nur wie verhinderst Du, wenn der Behälter zur Neige geht, die Verpuffung?
Pumpe 12 v ^^
Leistung 5,5 Bar, 4 Liter/min

vorrausgesetzt du nutzt ein flüssiges Brandmittel....

und wegen dem möglichen "Verpuffungen"...
wie soll das gehen?
wenn von Hinten ständig Druck kommt?
Kommt auf den Druck an. Ich kenne jemanden, der vor 30 Jahren eine Unkrautspritze




mit Benzin gefüllt hat und es hat auch gefunzt, Nur, als der Druck abnahm ist der Behäkter explodiert. Dem Typen ist aber nix passiert, da er das als Experiment von etwa 10 m aus beobachtet hatte. Soll einen ziemlichen Rums gegeben haben.;)

vorn in die Lanzenspitze nur ne normale Oelduese und gut ist......
Oder so.;)
 

nachtstern

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Druckbehälter ist klar, nur wie verhinderst Du, wenn der Behälter zur Neige geht, die Verpuffung?

dafür gibt es 1/8" Rüchschlagventile, die bei Druckunterschreitung dicht machen....



Kommt auf den Druck an. Ich kenne jemanden, der vor 30 Jahren eine Unkrautspritze




mit Benzin gefüllt hat und es hat auch gefunzt, Nur, als der Druck abnahm ist der Behäkter explodiert. Dem Typen ist aber nix passiert, da er das als Experiment von etwa 10 m aus beobachtet hatte. Soll einen ziemlichen Rums gegeben haben.;)

Oder so.;)

na mit so ner "Unkrautspritze" würde ick im Höchstfall eher Säure verspritzen,
aber nie den Versuch unternehmen da ne Flamme vorn ranzuhalten...
ach p.s
die 12 Volt Pumpe schafft n Druck von 5,5Bar also ne "statische Höhe von 55 Metern"....
sollte selbst bei ner Druckreduzierung durch die Oeldüse für ne Reichweite von 15 Metern langen.
 

Zoelynn

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Im Behälter ist leichtöl .kein benzin , da verpufft nix :p
Brennt sich besser in die haut:toben:
 
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Pommes

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Ja, Pömmelchen, der "Neger" aber auch nicht, bis so ein hergelaufener Deutscher ihm ans Fell will. Das kriegste auch mit Freigeld nicht aus der Welt.
Hab ich auch nicht behauptet du Pillefuß.
 

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