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wie gesagt das wird nur in begrenzten Rahmen anerkannt, i.d.R. kommt man mit Verhältnismäßigkeit etc. Selbst mit eigener Stichverletzung etc. wird sofort der Staatsanwalt Ermittlungen aufnehmen, was bei einem "dahergelaufenden Neger" sofort bedeutet das man prüft ob nicht eventuell ein fremdenfeindliches Motiv vorliegenden könnte. Und wenn man feststellt das du zb. das als "rassistisch" eingestufte Wort "Neger" benutzt ist schon mal ein hinreichend großer Anfangsverdacht dahingehend gegeben. Was darauf hinausläuft das du in einem juristischen Verfahren beweisen musst das du dem "Neger" zwingend das Licht ausblasen musstes.
Pommes könnte ein rassist sein? Nur weil er "hergelaufene neger" umbringen will? Da tun sich ja abgründe auf...