Nun, nehmen wir an, ich besuche Dich zuhause und lerne Deine stark übergewichtige Frau kennen. Sie sei mir bereits auf den ersten Blick unsymphatisch, nur weil sie so fett ist. Dazu noch könnte sie wie eine Behördenmitarbeiterin gekleidet sein. Auf den ersten Eindruck hin denke ich so für mich, Bestimmt so'n arrogantes Behördenweib, das nur nach Paragrafen entscheidet, wobei das menschliche Schicksal hinter ihrer Entschidung ihr völlig egal ist.
Wie sollte ich ihr nun begegnen? Was also sollte ich ihr sagen?
Auf Tatsache hinweisen. Die §-Person ist nämlich rechtlich und tatsächlich verpflichtet.
Die §-Personen sind auch Menschen, auch diese haben ihre Probleme und Eigenschaften. Es gibt §-Personen die ganz nett sind und können die Situation ganz gut verstehen, sie beraten gut und helfen dort wo sie können. Es gibt aber auch §-Personen die ihre private Situation bei Anderen auslassen und suchen sich Personen aus wo sie das mit Sicherheit tun kann. §-Person muss Deine Rechte wahren (beraten - Steht so im Gesetz) und auch gewähren. Aus diesem Grund gibt es Gruppenleiter, Amtsleiter, Direktor, Bürgermeister, Anwalt, Richter etc.. Manchmal haben auch gute Personen schlechte Laune.
Du sollst die §-Person fragen, also frage stellen, ob sie Deine Situation verstanden hat? Wenn die §-Person mit "Ja" antwortet, und trotzdem stur verbleibt, so musst Du dies dem Gruppenleiter und ggf. der Reihenfolge nach Bescheid sagen. Wenn er dringend ist, so gibt es auch §§ für solche Situationen, namentlich Einstweilige Anordnung und mit dieser Einstweiligen Anordnung darf der Richter verfügen und sogar sofort, am gleichen Tag, wenn erforderliche Nachweise vorliegen (hilfsweise kann der Mensch eidesstattlich versichern dass der Mensch wahrheitsgemäß die Angaben gemacht hat) entscheiden.
Das Problem ist die Zurückhaltung der Wahrheit die weiter gegeben werden muss. Wenn Du der Sachbearbeiterin irgendwas sagst, wird sie trotzdem stur bleiben und noch mehr mächtig fühlen. Ob eine §-Person dick, dünn etc. ist, spielt gar keine Rolle. Es gibt Schönheiten und die sind ganz bitter. Es gibt auch §-Personen die etwas mehr ernährt sind, aber ganz nett. Menschen sind Individuums und Jeder hat sein Charakter, seine Make etc..
Beachte deshalb Art. 2 GG. Dort steht dass Jeder Anspruch auf Leben hat. Das ist immer Dein Start. Dieser Artikel erläutert das gesamte Gesetz. Aus diesem Artikel herleitest Du Dein Anspruch/Recht und setzt ihn durch soweit Du nicht mindestens gegen ein anderes Anspruch/Recht verstoßt. Verstoßt Du nicht dagegen, so ist Dein Anspruch/Recht 00% sicher. Wirst ihn immer bekommen und bist somit von Sachbearbeiter nicht abhängig, denn dann handelt sich um MUSS und nicht um soll/kann. Merke das und Du wirst Dein eigener Anwalt.