falsch, dann hiesse es verfassung und waere vom deutschen volk legitimiert
Das höchste Gericht in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht.
Das BVerfG ist zuständig, für die Einhaltung der Gesetze. Vom Grundgesetz aus, entfalten und bilden sich alle weiteren Gesetze.
Im Vorwort zur 34. Auflage von 1998 schreibt Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, Ex-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts: "Unter der Herrschaft dieser Verfassung haben die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Detuschland bald ein halbes Jahrhundert in Frieden gelebt."
Der Art. 20 des GG (II. Der Bund und die Länder) [Verfassungsgrundsätze; Widerstandsrecht] teilt mit:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.