Dahin sollten wir uns aber wieder hinorientieren. Dieses das war damals und heute solle man das nicht mehr so eng sehen.
Ich wüsste gerne, ob Sie die subjektive Auslegung auch dann vertreten, wenn es nicht speziell um dieses Thema geht.
Nun zu sagen, wir übernehmen einfach das mehrfach geänderte Grundgesetz als Verfassung ist keine Grundlage a) für den Bestand der Demokratie (die zumindest in ihren Grundfesten wieder hergestellt werden muss), denn es heißt "Alle Macht geht vom Volke aus."
Ich würde dem Art. 20 GG eher entnehmen, dass das Grundgesetz von seiner eigenen Gültigkeit ausgeht:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Noch deutlicher macht das der von Ihnen zitierte Art. 146 GG, der ja ganz eindeutig die Geltung des Grundgesetzes voraussetzt.
und b) wurde das Volk nicht an dieser Entscheidung beteiligt. Diese Lobbykratie in unserem Land, was gemeinhin mit "repräsentativer Demokratie" bezeichnet wird, repräsentiert eben nicht den Willen der Mehrheit des Volkes.
Wie gesagt, die Mehrheit der Deutschen akzeptiert unsere Rechtsordnung, und mehr ist nicht notwendig, um die Gültigkeit der Verfassung anzunehmen. Nach all den Jahrzehnten, in denen die Mehrheit das Grundgesetz akzeptiert hat, dürfte es außerdem schon längst zum Verfassungsgewohnheitsrecht geworden sein, selbst, wenn man seine ursprüngliche Geltung verneint.
Für eine Schaffung einer Verfassung wäre es erstmal zwingend notwendig, in einem ersten Schritt alle Advokaten in eine Kammer zu sperren und erst, wenn die Grundzüge einer Verfassung formuliert sind, sollen diese Advokaten die Verfassung rechtssicher formulieren. Aber niemals in ihrer beruflichen Eigenschaft Einfluss auf den Inhalt nehmen. Wenn, dann ausschlieslich als Bürger.
Das ist nichts weiter als purer Formalismus. Ohne ein Gesetz, welches die Einhaltung von Formalitäten fordert, kommt diesen keinerlei gesonderte Bedeutung zu.
Aber ohne volle Souveränität und Unabhängigkeit der Nation keine Verfassung. Hierzu müsste die Besatzung durch die USA und GB beendet werden, was erfordert, dass Deutschland aus der NATO austritt und im zweiten Schritt aus der EU.
Inwiefern sollte die Zugehörigkeit Deutschlands zur NATO oder EU ihre Souveränität einschränken? Selbstverständlich verliert ein Staat nicht dadurch seine Souveränität, dass er völkerrechtliche Verpflichtungen eingeht, andernfalls wäre ein Völkerrecht gar nicht möglich.
Denn beide Organisation vertreten nicht die Interessen Deutschlands und Merkel sowie Schäuble hatten es unverblümt gesagt, dass Deutschland für sich keine Zukunft als Nationalstaat sehen. Das haben sje entschieden, aber dazu müsste es ein Mandat durch das deutsche Volk geben, dass nicht durch eine Bundestagswahl erteilt werden kann.
Dann verstoßen Merkel und Schäuble allenfalls gegen das Grundgesetz. Das bedeutet nicht, dass die beiden die Souveränität Deutschlands alleine durch ihren bösen Willen beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge beeinflussen.
Auch die Rechtsakte der EU sind Ausdruck der deutschen Souveränität, denn sie nehmen ihre Geltungskraft in Bezug auf Deutschland gerade aus dem Grundgesetz, Art. 23 GG.
Wir sollen wieder selbst über unsere Gesetze, unser Zusammenleben und unsere Aussenpolitik entscheiden können und nicht andere an unserer statt.
"Wir" entscheiden gar nichts, und das werden "wir" auch niemals. Entscheidungen werden nicht vom Volk getroffen, sondern von den Politikern. Und diese treffen die Entscheidungen auch tatsächlich selbst, auch dann, wenn sie sich diese von der USA diktieren lassen. Dieses Diktat zu übernehmen entspricht immer noch dem freien Willensentschluss der Politiker.