- Registriert
- 15 Mai 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 88.615
- Punkte Reaktionen
- 53.660
- Punkte
- 101.486
- Geschlecht
Neben Feuerwehrleuten und Piloten gehören die Gesundheits- und Krankenpfleger („Krankenschwestern“) konstant zu den drei vertrauenswürdigsten Berufen Deutschlands. 89 % der Bevölkerung spricht ihnen ein "sehr hohes" bzw. "ziemlich hohes" Vertrauen aus.
Eignung
Es sollten hinsichtlich der Verwendung von allergieauslösenden Produkten keine Allergien auf diese Produkte vorliegen, insbesondere wenn diese kaum oder nicht durch Alternativen ersetzbar sind (z. B. gewisse Händedesinfektionsmittel).Durch Schichtarbeit mit Früh-, Spät-, Nachtschichten und Wochenenddiensten können zusätzliche körperliche Belastungen entstehen. Ausbildungsbetriebe verlangen in der Regel ein ärztliches Gesundheitszeugnis. Die Arbeit mit kranken und sterbenden Menschen ist psychisch belastend.
Ausbildungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger ist mindestens ein Schulabschluss mit Mittlerer Reife oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen, erfolgreich beendeten Berufsausbildung bzw. einer Ausbildung als Krankenpflegehelfer oder einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Ausbildung als Kranken- oder Altenpflegehelfer.
Ausbildungsdauer und Inhalte
Die Ausbildungsdauer und deren Inhalte werden durch das KrPflG[9] und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) bundesweit festgeschrieben. Die Ausbildung dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Sie gliedert sich in 2100 Theoriestunden in der die theoretischen Grundlagen für die Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vermittelt werden und 2500 Praxisstunden. Teil der Ausbildung ist eine 1200 Stunden umfassende Differenzierungsphase in der theoretischen und praktischen Ausbildung, die sich auf die für die Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu vermittelnden Kompetenzen erstreckt.[10] Dadurch soll eine gemeinsame theoretische und praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in den ersten beiden Jahren ermöglicht werden. Das dritte Jahr gilt dabei als Differenzierungszeitraum, in dem die Auszubildenden die jeweils spezifische theoretische und praktische Ausbildung erhalten. Diese besondere Aufteilung zwischen den ersten beiden und dem dritten Jahr wurde mit der Novellierung der gesetzlichen Rahmenbestimmungen 2004 als Teil erster Reformen eingeführt.
In Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 KrPflAPrV werden zwölf Themenbereiche definiert, in denen den Schülern entsprechende Ausbildungsinhalte theoretisch und praktisch zu vermitteln sind:
Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
Bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes einleiten
Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu erfüllen
Auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
In Gruppen und Teams zusammenarbeiten[11]
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung wird an staatlich anerkannten Pflegeschulen von Pflegepädagogen oder Dozenten aus anderen Bereichen durchgeführt und umfasst folgende Wissensgrundlagen:
Kenntnisse in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften (950 Stunden)
pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und Medizin (500 Stunden),
pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden),
pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Stunden).
Der Unterricht beschränkt sich dabei nicht auf reine Wissensvermittlung, sondern beinhaltet Demonstration und Einübungen zahlreicher Handlungsabläufe aus der praktischen Pflege (Grundpflege und Behandlungspflege): Körperpflege des Patienten, Verbände anlegen, Prophylaxe und Pflege von Druckgeschwüren, allgemeine Wundversorgung, Medikamente fachgerecht verabreichen und Essen anreichen sind nur einige Beispiele.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung gliedert sich nach Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 B KrPflAPrV in einen allgemeinen Bereich und einen Differenzierungsbereich. Im allgemeinen Bereich sollen die Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in den Fachgebieten Chirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Geriatrie, Gynäkologie, Neurologie, Pädiatrie, Psychiatrie, und der Entbindungs- und Neugeborenenpflege und die ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten vermittelt werden. Im Differenzierungsbereich sollen entsprechende Kenntnisse innerhalb der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege vermittelt werden, die in entsprechenden spezifischen stationären Einrichtungen, beispielsweise in Chirurgie, Psychiatrie oder Pädiatrie und Kinderchirurgie während des dritten Ausbildungsjahres stattfinden.
Prüfung
Die Ausbildung endet mit jeweils drei schriftlichen, drei mündlichen und einer praktischen Prüfung. Sollte eine dieser Prüfungen nicht erfolgreich (bis Note 4,0) abgeschlossen werden, so hat man die Möglichkeit, diese einmal zu wiederholen. Nach erfolgreichem Abschluss erlangt man die Erlaubnis zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“.[12] In der Umgangssprache, beispielsweise in Stellenangeboten, wird häufig der Zusatz „examiniert“ verwendet oder die staatliche Prüfung als „Examen“ bezeichnet.
Datenmüll trifft es recht gut ^^
ein einfacher Link reicht oftmals aus, um darauf hinzuweisen das es auch in der Pflege an "Hilfskräften" mangelt die Händeringend gesucht werden!
http://www.apotheke-adhoc.de/nachri...und-will-drittes-ausbildungsjahr-finanzieren/
Zuletzt bearbeitet: