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Bei WBK pflichtigen Waffen gilt das Schießverbot ausserhalb genehmiger Schießstätten.Waffe und Munition sind getrennt aufzubewahren.Gilt auch für den Transport zum Schießstand.Muß jeder Sportschütze , der nicht im Keller die Möglichkeit hat zu schießen , Waffe und Munition zu Hause haben ?
Denke jetzt an die Amokläufe von Erfurt und Winnenden ....
Die Frage ob Waffe und Munition zu Hause gut aufgehoben sind ist Diskussionswürdig. Tatsächlich sind extern gelagerte Waffen z.B in Schützenhäusern oft Diebstählen ausgesetzt,da Diebe sich eine höhere Anzahl solcher Beute in zentralen Lagern versprechen.
Dort ist die Lagerung sogar in Tresoren mit höheren Schutzklassen als im Privatbereich vorhanden.Hält aber keinen ab. Winnenden wäre bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Sorgfaltspflicht kaum möglich gewesen.
Der Steinhäuser wäre so auch nicht zu stoppen gewesen. Wäre er trotz Gesetzesverschärfung auch nicht.Der war ja legal im Besitz seiner Waffen.Unabhängig jeder Lagerung hat er naturgemäß immer Zugriff drauf.
Allerdings verschwinden mehr Waffen aus Behördenbestand als aus privaten Besitz und im Privatbesitz gibt es auch sehr seltene Ausnahmen keine Vollautomaten. Ebenso ist die Verschrottung von Behördenwaffen ein Problem,da ist schon vieles wieder aufgetaucht,was nicht wieder auftauschen sollte.Da gibts noch so Geschichten mit der Vebeg u.a. auch bei der NVA Auflösung ging so einiges seltsame Wege.