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Punkt 1.Wie bitte belastet ein Mundschutz, welcher seit Jahrzehnten in der Medizin täglich zum Einsatz kommt, die Gesundheit?
Die paar Euro belasten dich?
Sehe ich nicht so, ich habe kein Interesse daran die Masken Dritter zu finanzieren.
Nach Arbeitsschutz Vorschriften, darf nur "der" eine FFP2-Maske tragen, der dazu Gesundheitlich in der Lage ist.
Punkt 2.
Für ungeeignete Benutzer ist der Mundschutz gesundheitsschädlich
Punkt 3.
Nein, mich belastet das nicht finanziell,
Ick bekomm die vom Arbeitgeber gestellt °^
Aber!
Ich sehe die Dinge eben NICHT nur und nicht ausschließlich aus Meiner Perspektive!
Versuch es einfach mal selbst °^
Ja, ist sehr unbequem ^^
Punkt 4.
Die von mir angesprochenen Masken hast "auch Du" schon über deine Steuerzahlungen finanziert,
Informier dich mal!
zu Punkt 1:
Homepage - Bei welchen Arten von Atemschutz und Schutzmasken muss den Nutzerinnen und Nutzern eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden? - BGW-online | https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Arbeitsmedizin/Corona-Arbeitsmedizin-06-A18.html
Im Rahmen der individuellen Gefährdungsbeurteilung muss geprüft werden, ob bei dem Tragen einer FFP2- oder FFP-3 Maske eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden muss. FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand sowie ein geringes Gewicht auf. Sie gehören nach der Einteilung der AMR 14.2 der Atemschutzgerätegruppe 1 an.
Laut Teil 4 Absatz 2 Nr. 2 der ArbMedVV ist für Maskentragende bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern, eine Angebotsvorsorge vorzusehen.
In Einrichtungen des Gesundheitsdienstes kann davon ausgegangen werden, dass sich die Maskenfilter beim Tragen nicht durch Stäube zusetzen, damit bleibt der Einatemwiderstand nahezu unverändert im Normbereich.
Bei Geräten der Gruppe 1 (Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar) muss den Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wenn die Tragedauer 30 Minuten am Tag überschreitet. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend..
Beispiele:
- Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P1 und P2
- partikelfiltrierende Halbmasken, FFP 1, FFP 2 oder FFP 3 (Herstellerangaben beachten)
- gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske
- Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen