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Ministerpräsident Kemmerich

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Orwellhatterecht

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Schon, nur die Nahziehs sind eben eine deutsche Erfindung und da die "Auserwählten" uns loswerden wollen, wird im Ausland eben auf den Nahziehs rumgetrampelt. Die natürlich nur fiktiv vorhanden sind.;)

Nazis selber würden niemals zugeben, dass sie üble Nazis sind!
 

KurtNabb

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Der Unterschied zwischen einer Regel und einer Farce ist Dir offenbar völlig unbekannt. Bei der Wahl (3. Wahlgang) ging es um nichts anderes als eine Farce!

Wenn Du meine Frage nicht beantworten willst, dann lässt Du es eben.

Auf Dein dümmliches Gefasel ist allerdings geschissen.
 

KurtNabb

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Das Volk hatte der FDP mit Mullen und Knollen gerade mal 5 % gegeben, daraus einen „Auftrag“ für die Wahl eines MP deuten zu wollen, ist schon mehr als nur abwegig!

Lies die Verfassung.

Das Volk kann niemandem einen solchen Auftrag erteilen, es kann nur Abgeordnete wählen. Diese Abgeordneten sind nicht an Weisungen und Aufträge gebunden.
 

Brandy

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Hat der Meuthen durchaus Recht mit seiner Begründung.
>> ... Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel
"wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich"
...
das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen müsse "rückgängig gemacht werden".
<<


Als Strafanzeige ist es juristisch zu betrachten:
Abgesehen davon, dass zumindest die Wortwahl "rückgängig machen" falsch war,
da die Wahl eines Ministrepräsidenten nicht "rückgängig" gemacht werden kann,
war es keine "Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich",
sondern wenn, dann der Abgeordneten der Landtages!

Denn:
° zum Zeitpunkt des 3. Wahlganges war Kemmerich noch nicht Ministerpräsident
° Bundeskanzler Merkel hat nicht "den Ministerpräsidenten aufgefordert, zurückzutreten",

Wenn es juristisch eine Möglichkeit gäbe, eine erfolgte Wahl formal "rückgängig" zu machen,
könnte Merkels Aussage nur die Landtagsabgeordneten "genötigt haben" und darunter auch den Abgeordneten Kemmerich.

Eine andere Frage ist die politische Bewertung.
Das obliegt in erster Linie den Wahlberechtigten
a) bei der nächsten Wahl in Thüringen
b) bei der nächsten Bundestagswahl

Da Merkel wohl nicht wieder kandidieren wird, können die Wähler - so sie dann noch das Bedürfnis dazu haben - nur ihre Partei "stellvertretend" abstrafen.
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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Lies die Verfassung.

Das Volk kann niemandem einen solchen Auftrag erteilen, es kann nur Abgeordnete wählen. Diese Abgeordneten sind nicht an Weisungen und Aufträge gebunden.

Die Abgeordneten sind aber ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also haben sie auch eine Bringschuld an ihre Wähler.
 

Cotti

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Das Volk hatte der FDP mit Mullen und Knollen gerade mal 5 % gegeben, daraus einen „Auftrag“ für die Wahl eines MP deuten zu wollen, ist schon mehr als nur abwegig!
Das habe ich auch gesagt und das war eine extreme Blödheit - aber es war trotzdem auch so zulässig, wie das, was die AfD gemacht hat.

Die politische Karre in Täterland ist teilweise ziemlich verfahren. Wenn die zahlenmäßig größten Parteien nicht miteinander reden oder sich sogar nicht einmal gegenseitig gewählt haben wollen, dann ist alles verfault.

Es muss doch wenigstens so viel Pragmatismus möglich sein, dass man darauf scheißt, ob für gute Vorschläge, Stimmen von vorgeblich schlechten Menschen kommen. Oder ob ein MP, der sich für "gut für das Land" hält, mit 2-3 "Stimmen des Bösen" ins Amt gehebelt wird.
 

Cotti

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Die Abgeordneten sind aber ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also haben sie auch eine Bringschuld an ihre Wähler.
Nein, das ist falsch. Dieses "nur ihrem Gewissen unterworfen" entkoppelt sie vom angeblichen "Wählerauftrag". Sie dürfen nämlich in keinem Auftrag handeln, das wäre Korruption.
 

Humanist62

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Nein, das ist falsch. Dieses "nur ihrem Gewissen unterworfen" entkoppelt sie vom angeblichen "Wählerauftrag". Sie dürfen nämlich in keinem Auftrag handeln, das wäre Korruption.

Definition "Wählerauftrag"

1a.
durch das Wahlergebnis besonders einer Partei signalisierter Auftrag, die [neue] Regierung zu stellen

1b.
Auftrag der Wähler an die gewählte Partei, im Falle eines Wahlsieges das Wahlprogramm umzusetzen.
 

KurtNabb

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Die Abgeordneten sind aber ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also haben sie auch eine Bringschuld an ihre Wähler.

Genau: An ihre Wähler.

Kemmerich, der angetreten ist, die Linken zu verhindern, musste also geradezu zwangsläufig als Kandidat antreten und auch die Wahl annehmen, da er nur damit seine Bringschuld gegenüber seinen Wählern erfüllen konnte.

Auch die AfD musste demgemäß so handeln, wie sie es tat, denn nur so konnte sie, wie versprochen, die Linken verhindern.

Selbst die Union musste genau so handeln, wie sie es tatsächlich getan hat.

Übel war nur das Zurückrudern nach den völlig ungerechtfertigten Protesten und vor allem die Reaktionen auf die Einmischung von außen.
 

Cotti

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>> ... Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel
"wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich"
...
das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen müsse "rückgängig gemacht werden".
<<


Als Strafanzeige ist es juristisch zu betrachten:
Abgesehen davon, dass zumindest die Wortwahl "rückgängig machen" falsch war,
da die Wahl eines Ministrepräsidenten nicht "rückgängig" gemacht werden kann,
war es keine "Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich",
sondern wenn, dann der Abgeordneten der Landtages!

Denn:
° zum Zeitpunkt des 3. Wahlganges war Kemmerich noch nicht Ministerpräsident
° Bundeskanzler Merkel hat nicht "den Ministerpräsidenten aufgefordert, zurückzutreten",.
Das hätte die auch gar nicht machen dürfen, denn der MP hätte im Amt bleiben müssen, um die "Wahl rückgängig machen" zu können. Er hätte dann die "Vertrauensfrage" stellen müssen, was bei Verlust zur Einleitung einer neuen Wahl hätte führen können.

Aber wenn Merkel, als aktive Staats-Füher*in angeblich gar nicht fähig ist, "Untergebene" zu nötigen, dann könnte man kaum einen einzigen Staatschef wegen irgendwas anklagen - denn die verüben die Verbrechen schließlich nie selbst. Die müssen immer nur Befehle oder eben Forderungen erlassen, damit die Untergebenen entsprechend zu reagieren haben. Trump wurde gerade ein Verfahren an den Hals gebunden, weil der angeblich einen fremden Staatschef genötigt haben sollte.

Also wenn Merkel keinen politischen Instinkt (mehr) hat, dass sie sich in innere Angelegenheiten "demokratischer" Unterabteilungen nicht als Staats-Führer*in einzumischen hat, dann ist das Ganze keine "Demokratie" mehr - sondern Merkelfaschismus.
 

Orwellhatterecht

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Die Abgeordneten sind aber ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also haben sie auch eine Bringschuld an ihre Wähler.



... und das "Gewissen" der AfD gebietet es dann, einen Kandidaten aufzustellen, den man dann selbst mit keiner einzigen Stimme sondern den Kandidaten der Gegenpartei wählt. Und das, obwohl dazwischen ganze Galaxien angesiedelt sind!
 

KurtNabb

fränkischer Separatist
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Nein, das ist falsch. Dieses "nur ihrem Gewissen unterworfen" entkoppelt sie vom angeblichen "Wählerauftrag". Sie dürfen nämlich in keinem Auftrag handeln, das wäre Korruption.

Nicht ganz. Wer ein Wahlversprechen nicht hält, ist entweder gewissenlos oder handelt gegen sein Gewissen.
 

Cotti

Deutscher Bundeskanzler
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Definition "Wählerauftrag"

1a.
durch das Wahlergebnis besonders einer Partei signalisierter Auftrag, die [neue] Regierung zu stellen

1b.
Auftrag der Wähler an die gewählte Partei, im Falle eines Wahlsieges das Wahlprogramm umzusetzen.
Ja, das ist der "Auftrag". Die Abgeordneten dürfen ihn nur nicht befehlsgemäß ausführen. Die müssen sich an die politischen Regeln halten - die in Thüringen exakt beachtet wurden.
 

Brandy

Ministerpräsident
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Die Abgeordneten sind aber ihrem Gewissen unterworfen. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, also haben sie auch eine Bringschuld an ihre Wähler.
GG-Art. 38 Abs. 1 Satz 2:
"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

"Vertreter des ganzen Volkes"
heißt nicht "Bringschuld" sondern weist darauf hin, dass jede/r Abgeordnete nicht nur diejenigen "vertritt", die sie/ihn gewählt haben, auch nicht nur den eigenen Wahlkreis, sondern alle vom ganzen Volk!

"an Aufträge und Weisungen nicht gebunden"
ist doch eine eindeutige Aussage.
.
"nur ihrem Gewissen unterworfen"
ist ebenfalls eindeutig: "nur" !!!
 

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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Genau: An ihre Wähler.

Kemmerich, der angetreten ist, die Linken zu verhindern, musste also geradezu zwangsläufig als Kandidat antreten und auch die Wahl annehmen, da er nur damit seine Bringschuld gegenüber seinen Wählern erfüllen konnte.

Auch die AfD musste demgemäß so handeln, wie sie es tat, denn nur so konnte sie, wie versprochen, die Linken verhindern.

Selbst die Union musste genau so handeln, wie sie es tatsächlich getan hat.

Übel war nur das Zurückrudern nach den völlig ungerechtfertigten Protesten und vor allem die Reaktionen auf die Einmischung von außen.

Also hat man den Wählerauftrag nicht erfüllt eine neue Regierung zu stellen.
 

Bratmarx

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Der Unterschied zwischen einer Regel und einer Farce ist Dir offenbar völlig unbekannt. Bei der Wahl (3. Wahlgang) ging es um nichts anderes als eine Farce!

Ich möchte noch einmal dazu sagen, dass Aufstellen eines Kandidaten für den Posten eines Kanzlers oder MP ist gesetzlich nicht der stärksten Partei vorbehalten, alle Fraktionen dürfen einen Kandidaten aufstellen, auch wenn diese nur knapp die 5% Hürde übersprungen hat. Es ist diesen Kandidaten dann verantwortet eine stabile Regierung zu bilden, es hat sich aber nun einmal über Jahrzehnte eingebürgert, dass die stärkste Kraft einen Kandidaten aufstellt, da es für sie logischerweise am einfachsten ist, eine Regierung zu bilden. Das ist keine Farce, sondern die gesetzliche Grundlage.

Jetzt kommen wir doch noch einmal zu Deinen Farce Argument:

1. In einer schwierigen Konstellation wurde ein Ministerpräsident gewählt. Wie es sich gehört, mit einer Mehrheit der Stimmen. Er ist damit der rechtmäßige oberste politische Repräsentant dieses Landes.

2. Man echauffiert sich, die AfD habe Kemmerich gewählt. Richtig ist, dass Kemmerich in einer geheimen Wahl die Mehrheit erhielt, naheliegenderweise auch von Abgeordneten der AfD. Die Abgeordneten der AfD-Fraktion haben das volle Recht eines Parlamentariers. Sie sind ihrem Gewissen verantwortlich, nicht ihrem Fraktionsvorsitzenden, nicht ihrem Parteiprogramm. Sie haben gewählt und ihre Stimmen sind nicht anders zu behandeln als die irgendeines anderen Parlamentariers. Wer dies versucht, zerstört die Regeln der Demokratie.

3. Kemmerich kann nicht einfach zurücktreten. Es gibt außer ihm keinen Regierenden in Thüringen. Er ist allein. Hätte er bereits ein Kabinett und damit einen Stellvertreter, dann könnte er abtreten. Die Kontinuität der Regierung ist eine eherne Notwendigkeit jeder Staatlichkeit. Für die Anfänger in den Politikstuben dieses Landes empfehle ich die unterhaltsame US-Serie „Designated Survivor“, ein Unabhängiger Minister wird durch einen Terroranschlag, der die gesamte US- Regierung auslöscht, unfreiwillig Präsident der USA.

4. Selbstverständlich steht es der derzeitigen Opposition im thüringischen Landtag frei, Herrn Kemmerich mit allen demokratischen Mitteln zu bekämpfen. Dann muss Herr Ramelow mit dem Antrag auf ein Konstruktives Misstrauen antreten. Wenn er mehr Stimmen erhält, ersetzt er Kemmerich, dann hat das jeder zu akzeptieren. Ohne konstruktives Misstrauen bleibt Kemmerich Ministerpräsident. Nach derzeitiger Lage hat er die Mehrheit des Parlaments hinter sich, und es gibt keine Abgeordneten erster und zweiter Klasse, sondern nur Mitglieder des Landtags in vollem Recht und nur ihrem Gewissen verantwortlich.

5. Kemmerich muss regieren, so ist das und nicht anders. So ist die Rechtslage. Er kann Minister und Staatssekretär und leitende Beamte ernennen und entlassen. Er kann jetzt genau jenes Kabinett der Mitte bilden, nach dem sich so viele sehnen, es wäre ein Kabinett, das Ramelow mit seinen getreuen Linken eben nicht aufzustellen vermochte.

6. Nicht die CDU, nicht die FDP, nicht die Kanzlerin und auch nicht die Grünen oder Linken haben zu bestimmen, was jetzt geschieht. Es sind die demokratischen Institutionen und nur sie. Es darf nicht der Mob der Straße sein, der jetzt durch die Straßen zieht, nun auch FDP und CDU angreift, weil ihm das Ergebnis einer Wahl nicht passt.

Ich möchte dahingehend noch einmal auf den Brexit verweisen und den Umgang der Briten mit dem Referendum, Großbritannien scheint die Krise des Austritts-Referendum und die Spaltung der Gesellschaft jetzt zu überwinden. Weil gestritten und gekämpft und debattiert und obwohl getrickst wurde ohne Ende und das alles schmerzhaft. Aber Großbritannien hat seine Demokratie und seine Institutionen bewahrt. Deutschland führt sich auf wie eine Bananenrepublik, in der eine Kanzlerin so regiert, wie sie will und ihre Helfershelfer willfährig mitmachen, das ist beschämend. Noch gilt das Grundgesetz und Deutschland macht sich so vor den Augen der Welt lächerlich. Das Parteiensystem ist dabei, ganz zu versagen, weil es die rechtlichen Bedingungen und Ordnungen leichtfertig zu übertölpeln versucht.
 

Cotti

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Nicht ganz. Wer ein Wahlversprechen nicht hält, ist entweder gewissenlos oder handelt gegen sein Gewissen.
Es steht nirgends geschrieben, dass sich nur Menschen "mit Gewissen" wählen lassen dürfen.

Im Übrigen... ein Gesetz, welches etwas so Unfassbares, wie ein "Gewissen" zur "obersten Handlungsdirektive" macht, taugt gerade mal zu Arsch abwischen - wenn das Papier nicht zu glatt ist. :giggle:
 

Wolfgang Langer

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Das ist absolut nirgends verboten. Das nennt man "Taktik".

So isset,
den Linken wurde so nur gezeigt, dass sie keine Mehrheit für ihre Mauermörderpartei haben.


Antifanten und Aufjaulen aus fernen afrikanischen Befehlsständen haben die legale korrekte Wahl dann in bester SA-Manier abgewürgt.
 

KurtNabb

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Das habe ich auch gesagt und das war eine extreme Blödheit - aber es war trotzdem auch so zulässig, wie das, was die AfD gemacht hat.

Die politische Karre in Täterland ist teilweise ziemlich verfahren. Wenn die zahlenmäßig größten Parteien nicht miteinander reden oder sich sogar nicht einmal gegenseitig gewählt haben wollen, dann ist alles verfault.

Es muss doch wenigstens so viel Pragmatismus möglich sein, dass man darauf scheißt, ob für gute Vorschläge, Stimmen von vorgeblich schlechten Menschen kommen. Oder ob ein MP, der sich für "gut für das Land" hält, mit 2-3 "Stimmen des Bösen" ins Amt gehebelt wird.

Das hast Du recht schön auf den Punkt gebracht.

Wenn allerdings die Fronten derart hart sind, kann man auch mal über eine unkonventionelle Lösung nachdenken. Zum Beispiel über einen Ministerpräsidenten, der nicht führt, sondern moderiert und möglichst sogar parteilos ist.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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