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Du irrst dich. Wenn die Mieter die Grundsteuer direkt an das Finanzamt zahlen, dann kann sie nicht mehr als Nebenkosten berechnet werden.
Nur wenn die Wohnung leer steht, hat der Eigentümer die Grundsteuer zu zahlen - aber nur für die Zeit des Leerstandes.
In Deutschland ist die Grundsteuer eine Steuer, mit der E I G E N T U M besteuert wird. Mieter sind Besitzer einer Wohneinheit, aber keine Eigentümer und unterliegen somit rechtlich keiner Ableistung von Grundsteuer. Besteuert werden aber auch Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung in Form der Substanzsteuer.