Gott hat uns seinen Sohn geschickt, Jesus Christus.
Selbiger hat mit seiner Lehre das Christentum zur Religion gemacht.
Wir besitzen heute noch Beweise dafür, nämlich einerseits die Überlieferungen der römischen Historiker und andererseits das Grabtuch sowie den Schleier von Manoppello.
Selbst diejenigen die etwas Greifbares brauchen werden hier bedient, es kann also keiner sagen es gäbe keinen Gott.
1. "Gott hat uns seinen Sohn geschickt" ist eine Behauptung einer kleinen jüdischen Sekte und beruht auf der jüdischen Geschichte des Messias..
2. "Selbiger hat das Christentum zur Religion gemacht" ist falsch! Paulus erst hat die jüdische Sekte, in der nur Juden Zutritt hatten, zur selbstständigen Religion gemacht. Er war nach heutigen Maßstäben gerechnet wohl der beste "Propagandaminister", der je auf der Welt gelebt hat.
3. Die heutigen "Beweise" sind Klitterungen und Fälschungen. Das Jesus gelebt hat, ist unbestritten, dass er "Gottes Sohn" war, ist schlichtes Marketing-Management der "Nachgeborenen", vor allem von Paulus. Hier aus WIKIPEDIA die Fakten:
3.1 Römische Notizen
Römische Chronisten berichten über Christen erstmals Anfang des 2. Jahrhunderts. Sueton, Tacitus und Plinius der Jüngere waren etwa gleich alt und kannten einander. Sie erwähnen Jesus und das Christentum jeweils in Randnotizen zu Ereignissen in Rom und in den Provinzen, die zeitweise die dortige Staatsordnung gefährdeten. Für den historischen Jesus haben diese Texte wenig Aussagekraft, da sie nur seinen Namen und seine Hinrichtung unter Pontius Pilatus zu kennen scheinen und dieses Wissen eventuell von Christen stammt. Als außerbiblischer Beweis für Jesu Existenz können sie daher nicht gelten. Sie zeigen aber, wie die römische Oberschicht damals das Christentum wahrnahm. Sie beschreiben seinen Einfluss überwiegend als verderblich und rechtfertigen so die damaligen Christenverfolgungen im Römischen Reich.
3.2 Talmud
Um 95 beschloss der Sanhedrin von Jamnia den Ausschluss von „Häresien“ aus dem damaligen Judentum, zu denen eventuell auch das Urchristentum gezählt wurde. Um 135 war die Kanonisierung des Tanach abgeschlossen. Von da an wurden die mündlichen Bibelauslegungen der verschiedenen Rabbiner-Schulen (Mischna) verstärkt gesammelt und seit dem 3. Jahrhundert in der babylonischen und palästinischen Version des Talmud schriftlich fixiert. Dort erwähnt der Traktat Sanhedrin 43a Jesus:
„Am Vorabend des Passahfestes hängte man Jeschu. Vierzig Tage vorher hatte der Herold ausgerufen: Er wird zur Steinigung hinausgeführt, weil er Zauberei getrieben und Israel verführt und abtrünnig gemacht hat; wer etwas zu seiner Verteidigung zu sagen hat, der komme und sage es. Da aber nichts zu seiner Verteidigung vorgebracht wurde, so hängte man ihn am Vorabend des Passahfestes.“
Alter und Echtheit dieser Notiz sind umstritten. Joseph Klausner hielt sie für ursprünglich und datierte sie auf etwa 200.[22] Johann Maier dagegen nahm an, dass sie nicht vor 220 entstanden sein könne. Der Name „Jeschu“ sei erst später eingefügt worden, um einen schon vorliegenden anderen Rechtsprozess auf Jesus zu beziehen.[23]
Die Stelle nennt wie Joh 19,31 den Vorabend des Passahfestes (14. Nisan = 7. April im Jahr 30) als Todesdatum. Einige ihrer Angaben widersprechen jedoch den Passionsberichten des NT: Ein Ausrufer habe, anders als in talmudischen Rechtsverfahren üblich, schon 40 Tage lang vor Jesu Prozess Entlastungszeugen gesucht. Der Sanhedrin habe das Todesurteil allein gefällt und vollstreckt. Von Römern ist keine Rede. Jesus sei wegen „Zauberei“ (außergewöhnlichen, das Volk beeindruckenden, nur durch besondere Kräfte erklärbaren Taten) angeklagt, rechtmäßig als Verführer des Volkes zu falschen Göttern verurteilt, gesteinigt und (wiederum unüblich) erst danach „aufgehängt“ worden. Seine besonderen Kräfte werden nicht bestritten, aber auf eine Ausbildung in Magie in Ägypten zurückgeführt. Vorgeworfen wird ihm der Missbrauch dieser Kräfte, um sich als „Gott“ ausgeben zu können. Jesus erweise sich so als Schwindler. Damit begründet der Traktat das Todesurteil des Sanhedrin.[24]
3.3 Jakobusnotiz
Flavius Josephus (Ant. 20,200) erwähnt die Hinrichtung des Jakobus (62) unter dem sadduzäischen Hohenpriester Hannas II.:
„Er versammelte daher den Hohen Rat zum Gericht und stellte vor diesen den Bruder des Jesus, der Christus genannt wird, mit Namen Jakobus, sowie noch einige andere, die er der Gesetzesübertretung anklagte und zur Steinigung führen ließ.“[16]
Earl Doherty (1999) meinte, Josephus habe hier nicht Jesus von Nazaret, sondern den vorher in seinem Werk erwähnten Jesus bar Damneus gemeint. Denn dieser sei Machtkämpfen um das Hohenpriesteramt zum Opfer gefallen, an die Josephus im Kontext dieser Stelle erinnert habe. Der Nebensatz „…der Christus genannt wird“ sei ein christlicher Zusatz.[17]
Die meisten Historiker halten diese Stelle dagegen für authentisch.[18] Der Neutestamentler Gerd Theißen (2001) sieht den Satzteil „Bruder des Jesus, der Christus genannt wird“ nicht als Einfügung, da dieser nicht primär Jesus, sondern nur seinen Bruder Jakobus näher bestimmen solle. Auch der Christustitel erscheine nur, um Jesus von vielen anderen, im selben Werk erwähnten Juden dieses Namens zu unterscheiden. Der Titel sei hier nicht zum Eigennamen geworden und zeige demnach jüdischen, nicht christlichen Sprachgebrauch. Jede inhaltliche Begründung dafür fehle: Das wirke, als sei vorher schon ausführlicher von Jesus berichtet worden und hier werde nur daran erinnert.[19] Auch andere Autoren argumentieren, die Voranstellung des Objekts „der Bruder Jesu“ sei nicht als Einschub erklärbar und mache den folgenden Nebensatz als Näherbestimmung dieses Bruders plausibel.[20] „Der […] genannt wird“ (griech. legomenos) oder „der sogenannte […]“ sei auch im NT selbst eine sprachliche Wendung im Munde von Nichtchristen und drücke in Verbindung mit dem Christustitel deren Zweifel an Jesu Messianität aus. Deshalb sei es weit wahrscheinlicher, dass dieser Nebensatz zu Jakobus von Josephus selbst stamme und auf Jesus von Nazaret bezogen sei.[21]