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Die Diskussion um die Einführung eines BGE scheitert an vielen Streits um Details. Für mich ist die wichtigste Grundsatzfrage, ohne deren Beantwortung man gar nicht erst anfangen sollte über Details zu sprechen, die Frage nach der Definition eines "Staatsbürgers" so wie dieser für ein BGE berechtigt sein soll. Erst dann weiß ich, welcher Betrag nach Einführung eines BGEs im Soll stehen würde. Zahl der Berechtigten mal Höhe des BGE wären die Nettokosten. Verwaltungsaufwand sehr gering.
Dann erst kann man anfangen, diesem Betrag den Entfall verschiedenster Sozialleitungen entgegenzustellen, finanzielle Auswirkungen verschiedener Nebeneffekte abzuschätzen und überhaupt eine solche Diskussion auf ein solides Fundament zu stellen.
Vorschläge:
Dann erst kann man anfangen, diesem Betrag den Entfall verschiedenster Sozialleitungen entgegenzustellen, finanzielle Auswirkungen verschiedener Nebeneffekte abzuschätzen und überhaupt eine solche Diskussion auf ein solides Fundament zu stellen.
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